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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 15 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Kabelfrage....
Ich müsste jetzt ca. 50m Kabel für KW-Speisung von meinem Keller-Shack zu dem Punkt im Garten verlegen, wo das Matriarchat keine Direktsicht mehr darauf hat :?

Es geht dabei über 15m durch den Keller teilweise parallel an bestehender Elektroverkabelung und an Sanitärrohren vorbei.
Draussen würde das Kabel zwar im Innenrohr aber immer noch sehr nah parallel zu einem Metallzaun verlegt werden.

Erst dachte ich an RG213mil, hab dann aber festgestellt, das es keine so gute Schirmwerte hat.
Vom Preis her käme als nächstes Aircell7 in Frage, welches ein Schirmungsmasß von >100 hat.

Gibt es für den Verwendungszweck noch bessere Alternativen die nicht wirklich wesentlich teurer sind?

73 de Andre


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich kann Dir nur bestätigen, daß RG213[b:1ykhb9nj]mil[/b:1ykhb9nj] .. sehr sehr haltbar ist, ~1976 bei Fritzel gekauft und seit 1978/79 liegt die Hälfte der 100m Rolle (3Stränge jeweils) an der freienLuft auf dem Dach - der Rest Dachboden, Kabelkanal und Shack (10xy 2m 2x und FB23 1x, jeweils zwischen 30 und 35m). Nach wir vor wasserdicht, UV-fest und auch der Aufdruck noch lesbar. Die FS-Kabel verrotten ~ alle 10 Jahre am gleichen Mast. Zu Aircell und Schirmmaßen passe ich.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kabelfrage....
Hallo,
[quote]
Erst dachte ich an RG213mil, hab dann aber festgestellt, das es keine so gute Schirmwerte hat.
Vom Preis her käme als nächstes Aircell7 in Frage, welches ein Schirmungsmasß von >100 hat.
[/quote]
das Schirmungsmaß ist für diese Anwendung irrelevant; hier kommt's auf mechanische Stabilität und niedrige Dämpfungswerte an, und die sind bei Aircell7 nicht besser als bei RG213.

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kabelfrage....
[quote]

Erst dachte ich an RG213mil, hab dann aber festgestellt, das es keine so gute Schirmwerte hat.
Vom Preis her käme als nächstes Aircell7 in Frage, welches ein Schirmungsmasß von >100 hat.

Gibt es für den Verwendungszweck noch bessere Alternativen die nicht wirklich wesentlich teurer sind?
[/quote]

Ja, Cellflex 1/2", kostet etwa 2,50 Euro/m

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Eben. Wenn Du noch dafür sorgst, daß die Antenne gut abgestimmt ist oder zumindest über ne ordentliche Mantelwellensperre mit Erde am Ausgang runterfährst, brauchst Dir über den Schirm (bei den Mil-Kabeln ohnehin gut) recht wenig Gedanken machen, eher übers Außenmaterial des Kabels.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kabelfrage....
Naja, ich halt primär an mögliche Einstrahlungen in die parallelverlaufenden elektrischen wie sanitären Leitungen. Mein eigenes Haus möchte ich noch am wenigsten verstrahlen :-)
"Gut abgestimmt" wird es am Anfang kaum sein, da will ich erst mal ein bisschen experimentieren.
Stimmt .. ja .. Erdnägel muss ich auch noch Versenken .. irgendwelche Tipps dazu?

Aussen hatte ich schon bei der Anlegung des Gartens mehrere 30mm leerrohre verbuddelt und versiegelt. Am Ende bleiben dann vielleicht noch 5 Meter, die im Freien verbleiben..

73 Andre


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn die Antenne nicht gut abgestimmt ist, ist das Schirmmaß wurscht, und das Kabel strahlt HF ab.

Achte auf Verlust und mechanische Belastbarkeit. Ich glaube, 213 MIL ist ein guter Kompromiß, da passt das Preis-Leistungs-Verhältnis.

Zum Verlegen ist es schwieriger, weil es relativ starr ist. Scharfe Ecken solltest Du vermeiden, und du wirst viel Freude beim Kableziehen durch das Leerrohr haben, wenn dort Ecken drin sind.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kabelfrage....
[quote]
Ja, Cellflex 1/2", kostet etwa 2,50 Euro/m

73
Peter[/quote]

Peter, die Quelle hätte ich auch gern, dann wären alle meine UKW-Sorgen gelöst.

@DO9RBX
Ich hab hier auf 70m RG-213 liegen und kann davon nicht wirklich abraten. Alles andere isst zu steif und unflexibel. Mit dem RG-213 kann man noch gut umgehen und auch durchgehend von TRX bis Antenne verlegen (Bei Cellflex muss man adaptieren).

73, Ronny


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kabelfrage....
Hallo,
[quote]Naja, ich halt primär an mögliche Einstrahlungen in die parallelverlaufenden elektrischen wie sanitären Leitungen. Mein eigenes Haus möchte ich noch am wenigsten verstrahlen :-)
[/quote]
Du kannst ja 'mal ausrechnen oder messen,
a) wie groß die Feldstärke im Haus aufgrund der Nutzfeldstärke Deiner Antenne sein wird.
b) wie groß die Feldstärke aufgrund der Leckstrahlung des mit Dummyload abgeschlossenen Kabels bei z. B. 60 dB Schirmdämpfung sein wird.

Anschließend bildest Du die Differenz von a) und b)

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kabelfrage....
[quote][quote]
Ja, Cellflex 1/2", kostet etwa 2,50 Euro/m

73
Peter[/quote]

Peter, die Quelle hätte ich auch gern, dann wären alle meine UKW-Sorgen gelöst.
[/quote]

Hallo Ronny,

http://www.lws-eshop.de/oxid/en/Transmi ... /Cellflex/

http://www.stabo.de/seiten/RFSset.html

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
@Andre, ich gehöre zu den Leuten, die auch mit der Wünschelrute durchs Haus laufen und Möbel rücken, (auch im Bekanntenkreis beraten, als Gewerbe angemeldet, aber nur als Hobby ausgeübt). Nach der Wünschelrute kommen die E-und H.-Feld Meßgeräte dran, bis 1GHz, darüber ist es mir zu teuer (jedenfalls die "vernünftigen" Meßgeräte). Gegenmaßnahmen aussschließlich Abstand oder weniger "Dampf" bis zum Abschalten -- alles andere ist Krampf und kostet bloß. Der Standardmüll in fast allen Haushalten sind Netzteile bis in den MW-Bereich, WLAN und zukünftig ESL (und PLC, wenn es so weitergeht), unsere Funkgeräte gehen darin regelrecht unter. (Das war die Kurzfassung)

Deine Einstrahlungsbefürchtungen kannst Du in der Pfeife rauchen .. :-) .. . Leg mal einen Ziegelstein auf die Taste und gehe bei 100W PA Output durch Dein Haus. Außer auf der Antenne sitzend (etwas überspitzt) bleibst Du in allen Wohnbereichen in aller Regel unter den Grenzwerten -- von der Antenne aus gesehen, wenn sie halbwegs sinnvoll montiert und abgestimmt ist. Ein in der Esoterikszene üblicher HF-Schnüffler (ich habe so ein Ding als Testmuster mal bekommen) begleitet Dich pfeifend so ziemlich durchs ganze Haus -- und darauf kannst Du auch pfeifen.

Was von Deinem Kabel in die Wasserleitung und sonstwohin "strahlt", wird Dir die Antenne bei heute üblicher Grundstücksgröße mit einiger Sicherheit überbieten. Außer Du bist Gutsherr und kannst aus 100m Abstand auf die Antenne sehen. Mach Dich mit Kabel Ein-/Ausstrahlung nicht verrückt.

73 Peter (Rest siehe Vorposts)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Der Standardmüll in fast allen Haushalten sind Netzteile bis in den MW-Bereich, WLAN und zukünftig ESL (und PLC, wenn es so weitergeht),

unsere Funkgeräte gehen darin regelrecht unter. (Das war die Kurzfassung)
[/quote]

Aber nur wenn man den Müll in die Funkgeräte hinein lässt

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Peter, das war anders gemeint: Eventuelle Restaussendungen unserer Funkgeräte innerhalb der Wohnbereiche liegen normalerweise weit unter denen der "Müllgeräte", d.h. evtl. "inhouse"-Störsignale vom Afu gehen im allgemeinen Schrottpegel im Haus unter. (Deshalb benutzt man Außenantennen .. :-) .., und das war die etwas längere Fassung, nächste Stufe Roman)
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ok, hab mich breitschlagen lassen, eine Rolle RG213/U ist gerade am anrollen [i:3ipbt7rh](Livebericht: Ist gerade angekommen, erst gestern Mittag bestellt!)[/i:3ipbt7rh]

Hab gestern erstmal Nachmittag eine provisorische FD4 am Gartentisch gebastelt und aufgehängt, lief schon mal ganz ordentlich aber als Endlosung dachte ich eher an die GAP Titan + ggfls. eine Slooper.

Mit den Einstrahlungen meinte ich jetzt keine esoterischen Schlafstörungsverursacher sondern schlichtweg vermeidbare Störquellen.
WLAN brauche ich zu Glück nicht, da ich beim Hausbau direkt darauf geachtet habe, das in jedem Raum mindestens 2 Netzwerkdosen strategisch richtig installiert sind und auch sonst gibt es keine Standby-Verbraucher oder Nutzlos-Netzteile ausser dem Radiowecker. Fernseher, Computer und Musik werden nach Gebrauch direkt via Leiste ausgeschaltet und wir haben dadurch eine erstaunlich niedrige Stromrechnung und kaum HF-Störnebel, der den Empfang versaubeutelt...

73 Andre


  
 
 Betreff des Beitrags:
Andre, ich gehöre nicht zu den "Verbissenen", sondern versuche nur mit etwas Planung und Nachdenken unnötige Belastungen zu vermeiden. Es ist teilweise ein interessantes Gebiet. Du hast ja in etwa das gleiche gemacht (LAN-Verkabelung, Schaltleisten) wie ich auch, mehr ist einfach rausgeworfenes Geld. Bettenrücken kostet nichts und ist immer ganz lustig. Eine echte Kontrolle hat man dabei aber auch nicht, hi.

Wenn Du die Erdungen zentral und HF-mäßig durchführst (lokale Bedingungen) und das Koax nicht als Antenne benutzt (d.h. vernünftige Anpassung und keine Mantelwellen) wird sich an Deinem (vermutlich geringen) "Störnebel" nichts wesentliches ändern.

Viel Erfolg, 73 es 55 Peter


  
 

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