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Kategorien betroffener Personen

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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 8 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Handfunk- oder Mobilgerät ?
Hallo ihr..

Ich habe vor bald meine Lizenz zu Klasse E zu machen, hab auch schon eifrig gelernt und denke ich bin in ein paar Wochen "prüfbereit" ;)

Ich schaue mich schon ein wenig nach Geräten um, kann mich aber nicht zwischen einem mobilen Gerät und einem Handfunkgerät entscheiden.

Ich wohne leider ein wenig in einer Senke, erreiche hier "nur" ein Relais (mit dem Scanner..). Würde also auf jeden Fall eine Antenne aufs Dach montieren (was nimmt man da für 2m/70cm? Rundstrahlantenne ? Yagi?).
Wenn ich meinen Führerschein habe, was nicht mehr allzulang dauern wird, möchte ich gerne die Möglichkeit haben, auch von unterwegs zu funken.
Also --> Mobilgerät

Auf der anderen Seite reizt es mich, mal durch die Gegend zu laufen, verschiedene Standorte ausprobieren und auch in der stadt erreichbar zu sein. --> Handfunkgerät

Arg ! Ich kann mich da absolut nicht entscheiden. Gegen das Handfunkgerät spricht klar die geringere Leistung. An eine Stationsantenne sollte man die aber auch anschließen können, oder ?

Vielleicht kann mir da ja jemand ein wenig weiterhelfen und evtl. auch neue Argumente für und gegen das ein oder andere, an die ich noch gar nicht gedacht habe, nennen ;)

Liebe Grüße
Julian


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
was für dich auch wohl klar ein Punkt sein wird, der deine Entscheidung beeinflussen dürfte, ist der Geldbetrag, den du auszugeben bereit bist!

Ich würde dir evtl. raten, dich auf dem Gebrauchtwarenmarkt ein wenig umzusehen (es muss nicht EB*Y sein, ein Besuch bei einem OV-Abend in deiner Nähe kann da auch schon einiges bringen), da du auf dem Weg evtl. sogar günstig beides(!) finden kannst: ein Handfunkgerät für unterwegs und ein Mobilgerät für's Auto und zuhause.

Ich selbst habe damals mit einem Handfunkgerät (Yaesu FT-470) angefangen, welches ich sowohl zuhause, als auch im Auto und zu Fuß benutzt habe. Heute habe ich für mich ein Gerät, was meine Bedürfnisse zu decken weiss - wobei mein Nutzungsprofil sich natürlich im Laufe der letzten 10 Jahre verändert hat.

Zum Einstieg würde ich vielleicht doch eher zu einem Handfunkgerät raten, weil du eben aufgrund deiner geographischen Lage (Talgebiet, nur ein Relais hörbar... was nicht bedeutet, dass es dich auch hört!) wohl doch, sobald die Gelegenheit da ist, dich von Unterwegs meldest.

Aber warte mal ab, evtl. gibt's noch andere Ideen, die dich inspirieren können. Schlussendlich musst du dir über dein Nutzungsprofil Gedanken machen und erst dann kannst du genau sagen, dies oder jenes Gerät wäre was für mich.

73 de Kim, dg9vh


  
 
 Betreff des Beitrags:
Servus dg9vh,

das mit dem OV-Abend ist eine gute Idee. Mal sehen wann ich mal Zeit finde dort hin zu kommen, der mir nahe gelegene FOX20 hat immer Mittwochs den Abend, da kann ich blöderweise beinahe nie.

2 Geräte zu haben wäre natürlich optimal, die Budgetgrenze würde ich allerdings so bei 300euro ansetzen. Ich weiß nicht so recht ob man dafür 2 einigermaßen brauchbare geräte bekommt. Wird auf alle Fälle eng würde ich mal vermuten.

Ich möchte eben auch sehr gerne hier von zuhause funken können. Mit der geringen Leistung, die ein Handfunkgerät bringt, ist das aber vermutlich nicht so einfach. Ich habe ein paar Handgeräte gesehen, die auch noch ein abnehmbares Mike mit Kabel dran hatten. Das wär schon eher was für mich. Jetzt müsste nur noch die Möglichkeit da sein, das Gerät an eine externe Antenne anschließen zu können und mit den vollen 10W EIRP arbeiten zu können. Ich denke dann wäre ich vorerst glücklich ;)

Grüße
Julian


  
 
 Betreff des Beitrags:
Du sagtest eingangs ja, dass du nur ein Relais erreichen könntest (zumindest hörend)...

Ich würde dir vielleicht in dieser Situation zu einer auf das Relais ausgerichteten Richt-Antenne raten, die die Leistung eben genau in die Nutzrichtung bündelt (vorsicht, hier bist du dann aber auch schnell bei >10W EIRP).

Nur mal so als Gedankenansatz... Denkbar wäre z.B. eine HB9CV, die kann man recht schnell aufbauen und sie ist nicht ganz so "scharf" gebündelt wie z.B. eine Yagi. Hätte dann z.B. den Vorteil, wenn dann doch noch die ein oder andere Ortsrunde erreichbar wäre.

73 de Kim, dg9vh


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hoi,
ich hab mir diese HB9CV mal angeschaut, sieht gut aus.
Allerdings hat die DualBand Antenne 2 Anschlüsse - muss ich dann definitiv 2 Kabel runterlegen? Das umstöpseln könnte nervig werden..

Lohnt sich ein Antennenrotor für solch eine Antenne ? Die Dinger sind ja nicht sonderlich teuer. Wenn man das Steuerkabel auch in einer gewissen Länge (>20m) verlegen kann, wär das ja sicherlich eine gute Sache.

Grüße
Julian


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

die HB9CV gibt es in verschiedenen Bauvariationen, unter anderem auch in einer Dualband-Variante mit einem Antennenanschluss... wenn du jedoch eine gefunden hast mit 2 Anschlüssen, könnte ein Diplexer (=Frequenzweiche) für 2m/70cm helfen... dann brauchst du nur ein Antennenkabel bis zur Antenne (bzw. bis zur Frequenzweiche) und dann gehts von dort weiter mit 2.

Was Antennenrotoren angeht, muss ich sagen, ist die Länge des Steuerkabels recht unkrittisch, man sollte nur bei längeren Leitungen auf einen größeren Querschnitt (z.B. 1.5qmm) gehen, damit der Leitungswiderstand nicht ganz so groß wird.

Manche kombinieren auch die Steuerleitung für den Rotor mit dem Antennenkabel, was jedoch ein wenig Entkopplungstechnik zur Funkgeräteseite hin erfordert.

73 de Kim, dg9vh


  
 
 Betreff des Beitrags: Tipp
Hi, als Stationsantenne auf dem Dach würde ich Dir auf jeden Fall einen Rundstrahler empfehlen, und zwar einen von Diamond für 2m und 70 cm.
Die gibt es mit ordentlichem Gewinn und mit den geeigneten Adaptern kannst Du Dein Handgerät anschließen.

Zum Anfang das richtige Gerät zu finden ist nicht leicht, aber mit einem Handgerät ( Duobander ) machst Du sicher nichts falsch, das kann man immer nutzen auch wenn man sich früher oder später ein anderes Gerät kauft.
Sowieso kannst Du erst Deine Anforderungen an eine Gerät feststellen wenn Du ein Vergleichsgerät hast und merkst was Dir zum Funkerglück an Features fehlt oder was Dein Gerät evtl. überflüssiges kann.

Ich selbst hab mit einem Handgerät gestartet ( ist immer noch sehr viel in Gebrauch ), dann folgte ein Duoband Mobilgerät ( inzwischen permanent im Auto eingebaut ) und mitlerweile arbeite ich mit einem IC 706 incl. Antennenanpassgerät mit dem ich auf 2m 70cm in SSB ( mit 4 el. Yagi ) und FM ( mit Diamond Rundstrahler ) sowie im Ausbildungsbetrieb auf KW( mit Vertical für 80m bis 10m incl. WARC Bänder, bereite mich auf die nächste Prüfung für die höhere Klasse im Juni vor ) mit einem OV Mitglied QRV bin und ansonsten auf KW viel hörtraining betreibe.
Und ich habe den schweren Verdacht dass bald mal eine Feststation folgen wird.

Du siehst, der Wege gibt es viele, den richtigen für Dich kannst Du nur durch austesten ( evtl. mit Hilfe Deiner OV Mitglieder) finden.

Ich wünsche Dir noch viel Glück für die Prüfung und lass im Forum hören wenn Du bestanden hast :D


  
 
 Betreff des Beitrags:
Auch ich plane mir einen DIAMOND-Rundstrahler zu kaufen, den X-30.
Sie hat genau soviel Gewinn, das ich die 10Watt EIRP einhalte und ist auchnoch relativ klein. :wink:
Ich finde Mobil eigentlich besser, hier gibt es ordentliche Leistungen, manche (Mein zukünftiger Yaesu Ft-817!) kann man sich auch in den Rucksack stecken und mit der mitgelieferten Antenne betrieb machen, jedoch kostet er 520Euro, ich finde dafür ist der Preis gerechtfertigt.

Hoffe ich konnte helfen,73,Aaron


  
 

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