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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 18 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Was spricht gegen endgespeiste Antennen?
Heute sieht und hört man nicht allzuviel über endgespeiste Drahtantennen. In der Vergangenheit, der Blütezeit der kommerziellen und militärischen KW-Kommunikation waren solche Antennen auf Schiffen und Flugzeugen die Regel. Insbesondere Schiffsantennen hatten einen riesigen Frequenzbereich zu bedienen, von 2 bis 14 Mhz etwa. Also mußten sie doch auch breitbandig sein, mit entsprechendem Anpaßgerät natürlich.
Warum schenkt man einer solchen Antenne heute so wenig Beachtung?

73, Egon


  
 
 Betreff des Beitrags:
Soweit ich die Materie verstanden habe ist die Ankopplung der Anpassung eine Störschleuder wenn nicht sauber durchgeführt. Hier scheiden sich z.B. die Geister ob mit oder ohne Erde am Fuchskreis. Ich habe auch schon überlegt damit mal zu arbeiten, der Einfachheit halber mal einen Draht nichtresonanter Länge unter Lambda/2 an den Kondensatoranschluß eines Magloop geklemmt. Hat etwa so gut funktioniert wie eine normale 1/2 Welle (einfacher S-Wert Vergleich) und hatte Rundstrahlcharakteristik. Eigendlich gehört da aber ein Draht länger ein Lambda dran, das werde ich aber auch nochmal probieren. Bin auch auf weitere Antworten gespannt, ergänzend empfehle ich die Antennenfibel von Max Rüegger, HB9ACC, als pdf Download erhältlich.

Gruß Waschbär


  
 
 Betreff des Beitrags:
hallo

das liegt vielleicht daran das man einen atu benutzt und denkt der macht
alles alleine.
dazu gehört aber immer ein ausreichendes gegengewicht.
ist das vorhanden sind diese antenen durchaus gute antennen.

ein dipol hat immer den vorteil das das gegengewicht schon mit eingebaut ist.

störschleuder ?? kann nicht sein, das ist wohl mehr ein problem der mangelnden
einstrahlungsfestigkeit heutiger tupperdosen.
da wir prinzipiell nur auf den zugewiesenen frequenzen senden sind auch
nebenaussendungen mit der doppelten frequenz kein problem.
das tritt aber auch nur auf wenn die antenne zu dicht angebracht wird
oder das kabel kräftig mitstrahlt.


73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ja richtig, wenn das Kabel mitstrahlt... und zu dem Kabel gehört auch der umstrittene Erdungsanschluß denn wir suchen ja ein Gegengewicht und wir haben ja keinen Dipol womit sich der Kreis schließt, auch ohne Tupperdosen und legale Harmonische.

Gruß Waschbär


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

diese Woche hatte ein nettes QSO mit einer HB9 Station in den Bergen.
Antenne: endgespeist, weil die Antenne über einen See hängt.
Die Signalstärke war sehr gut!!!

73
Dono


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]dazu gehört aber immer ein ausreichendes gegengewicht.[/quote]

Eine Antenne der Länge Lambda/2 oder ganzzahligen Vielfachen davon benötigt zur Funktion kein Gegengewicht (Spannungskopplung). Erdnah vertikal montiert verbessert ein Radialnetz, welches nicht mit der Antenne verbunden wird (so auch beim vertikalen Dipol), lediglich als spiegelnde Fläche das Abstrahlverhalten, insb. bei flachen Erhebungswinkeln.

Der Stromkreis wird über die Koppelkapazität geschlossen, wobei es evt. Sinn macht diese am Speisepunkt etwas zu vergrößern, indem man (sehr) kurze Radials anbringt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

JEDE unsymmetrische Antennen braucht ein Gegengewicht oder seh ich das falsch ?

73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags:
hallo

das betrifft einen sonderfall, aber ausgerechnet den, den keiner hat oder haben
möchte.

der regelfall ist bestenfalls ein fuchskreis, das ist aber auch noch eine andere
geschichte, meistens jedoch einen draht der irgendwie so lang gespannt ist
wie es geht. daran dann mehr odeer weniger kabel, dann ein tuner und der trx.
weil es so schön bequem ist im shack abzustimmen, und weil heutzutage
nur wenige einen atu für um 300eu irgendwo in die gegend hängen wollen.

endgespeist ist auch eine vertical, selbst eine kurze vert, ohne radialnetz
geht da nicht viel.

schlußendlich hat jeder draht einer unbestimmten länge aus bestimmten
gründen seine berechtigung. die einen sind damit zufrieden, die anderen
wollen das mal schnell nachbasteln und vergessen (oder wissen gar nicht)
bestimmte wesentliche kleinigkeiten und reden diese antennen schlecht.


73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]das betrifft einen sonderfall, aber ausgerechnet den, den keiner hat oder haben möchte. [...]

schlußendlich hat jeder draht einer unbestimmten länge aus bestimmten
gründen seine berechtigung. die einen sind damit zufrieden, die anderen
wollen das mal schnell nachbasteln und vergessen (oder wissen gar nicht)
bestimmte wesentliche kleinigkeiten und reden diese antennen schlecht [/quote]

Der Sonderfall ist weit verbreitet (CB-Halbwellenantennen) und man möchte ihn auch haben (z.B. ~42m endgespeister Draht als Multibandantenne). Ich betreibe portabel u.A. eine endgespeiste Halbwelle für 20m auf einer 12m Angelrute mit Begeisterung. Der rotary Dipol (2x5m) in 10m Höhe (per Alu-Schiebemast) macht allerdings noch mehr Spaß ... ;)

Bei Stromkopplung ist die bestimmte, wesentliche Kleinigkeit das Radialnetz, ohne das keine Vertikal vernünftig funktioniert. Da werden in der Tat Antennen verglichen (schlecht geredet oder in den Himmel gelobt) und einige wissen gar nicht, daß die Erdnetze das entscheidende Kriterium sind und nicht die Antennen. Wobei ggf. die Spulengüte bei verkürzten Vertikals auch nicht außer acht gelassen werden sollte.

@DL3KCZ: Ja das siehst Du falsch. Allerdings ist die Halbwellenantenne eine Ausnahme und ein Radialnetz (auch Lambda/2 im Radius) verbessert wie gesagt die Eigenschaften. Notwendig ist es nicht; je höher die Antenne, desto weniger Einfluß haben die Radials.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hi,

JEDE unsymmetrische Antennen braucht ein Gegengewicht oder seh ich das falsch ?
[/quote]

Das siehst Du falsch.
Ein Lambda/2 Strahler braucht keins und ein x-beliebiger Draht Lambda/4 vom Anfang entfernt eingespeist braucht auch keines.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Was die These bestätigt das die echten spannungsgespeisten Langdrähte auf Erde (Gegengewicht) angewiesen sind weil unresonant auf f0 und die Fraktion derer die alles auf f0 abstimmen das Gegenteil behauptet weil ständig den Dipol im Kopf.

Funktioniert ja auch Beides, also nicht aufregen sondern den Resonanzkreis entsprechend auslegen und abstimmen.

Und nicht Böse sein wenn ich die NUll nicht tiefsetzen kann.

Gruß Waschbär


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Was die These bestätigt das die echten spannungsgespeisten Langdrähte auf Erde (Gegengewicht) angewiesen sind [/quote]

eben nicht


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Was die These bestätigt das die echten spannungsgespeisten Langdrähte auf Erde (Gegengewicht) angewiesen sind weil unresonant auf f0 und die Fraktion derer die alles auf f0 abstimmen das Gegenteil behauptet weil ständig den Dipol im Kopf.[/quote]

Eine endgespeiste Lambda/2 Antenne (Spannungskopplung) ist durchaus resonant und benötigt eben kein Gegengewicht.

Du solltest Dich doch nochmal mit Strom-/Spannungskopplung, Resonanz, Fußpunktimpedanz (Real- / imaginärteil), Anpassung, SWR, Wirkungsgrad, usw. befassen.

Was wolltest Du uns eigentlich mitteilen?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich steckte in der These fest ob und wann ein Abstimmkreis (klassich Fuchskreis) geerdet werden kann/muß/darf/darf nicht. Siehe HB9ACC Antennentechnik Teil 7.1.1 ff.

Gruß Waschbär


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich steckte in der These fest ob und wann ein Abstimmkreis (klassich Fuchskreis) geerdet werden kann/muß/darf/darf nicht. Siehe HB9ACC Antennentechnik Teil 7.1.1 ff. [/quote]

Meines Wissens bezog sich das Patent von Herrn Fuchs auf die Lambda/2 Antenne und benötigt für die Funktion keine HF-Erde und war in der Patentschrift auch nicht vorgesehen. Praktisch wird diese Anpaßschaltung in ähnlicher Form häufig auch als Multibandanpassung beliebiger Drähte verwendet. Dann besteht Stromkopplung und eine HF-Erde ist erforderlich. Eine HF-Erde bei Lambda/2 Antennen ist wie gesagt jedoch vorteilhaft (Verbesserung der Bodenleitfähigkeit).

Auch bei einer Impedanz von 3-4 kOhm besteht Resonanz, wenn der imaginäre Anteil der Impedanz (die Blindkomponente) Null Ohm beträgt, also z.B. 3,5 kOhm +/- j 0 Ohm.

Ein schlechtes SWR sagt also nichts über die Resonanz oder die Funktion der Antenne aus. Im Gegenteil: Bei (stark) verkürzten Vertikalantennen sollten die Alarmglocken angehen, wenn die Antenne ohne Anpassung ein SWR von s=1 aufweist. Das ist ein Indiz für hohe Erdverluste (schlechte HF-Erde). Wobei HF-Erde != Blitzerde.


  
 

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