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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 15 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Telefonleitung von der Telecom?
Hallo zusammen,

nachdem wir nun endlich einen vernünftigen Internetzugang über
das (TV)Kabelnetz realisiert haben und zum
Monatsende der Anschluss der Telecom abgeschaltet wird,
möchte ich die dann abgeschaltete Telecomleitung entfernen.

Der Anschlusskasten der TCom ist aussen am Haus, geht bis unter den
Gibel, entlang des Gibels und dann wieder am Kamin runter in den Keller ... da meine Dipole ganz in der Nähe und vor allem Parallel dazu
verlaufen, möchte ich diese Leitung entfernen.

Darf ich das ohne weiteres? Danke!


  
 
 Betreff des Beitrags:
hallo

im prinzip schon.
der übergabepunkt ist der anschlußkasten, der gehört der telekom.
danach kannst du alles abklemmen.
empfehlenswert wäre noch die adern im anschluß zu terminieren, oder
kurz zu schließen.
je nach dem, wenn die das schon einen kasten weiter vor rausgeklemmt
haben (mal messen ob du spannung auf der leitung hast)
kann dir das sowieso egal sein.

ich würd da mal nachfragen ob die ihren sondermüll von deinem grundstück
entfernen.



73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Heiko,
alles vor dem Anschlusskasten gehört der TCom
Davor würde ich gar nichts machen, erst Rücksprache halten. An den Kasten selber darf nur der Techniker oder ein Fachmann, mit dem was dahinter ist, kannst du machen was du willst.

So verhält es sich offiziell nach dem, was mir bekannt ist.
Es ist allerdings ein OM hier, der mit Sicherheit noch viel mehr sagen kann....


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hy, ok, wenn der Übergabepunkt der Kasten ist, dann hab ich ja
kein Problem - ich habe noch im Kopf, das der Übergabepunkt
die TAE-Dose ist - aber das auch nur vom "Hörensagen".

Werde den Kram da unten dann abklemmen und kurschließen,
die werden es schon merken falls sie noch mal was auflegen :D

Die Entsorgung ist dann der nächste Schritt, aber nicht soo wichtig ..
Hauptsache diese blöde Leitung kommt endlich da wesch.

@Volker ... vielleicht meldet er sich ja noch zu diesem Thread


  
 
 Betreff des Beitrags:
hallo

mess mal beim abklemmen ob da spannung drauf is.
wenn nicht haben sie das sowieso abgeklemmt.
ganz ideal wäre ein prüfhörer, wenn der was anzeigt frag mal
nach komplettem rückbau nach.
natürlich kostenfrei, is ja deren kabel.


73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hy,

jap, Spannung messen werde ich machen.

Rückbau? :twisted: Das wäre klasse, die Einfahrt müsste eh mal neu
gepflaster werden *fg*


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich würde mir das dreimal überlegen, weil der TV-Kabel-DSL Anschluß mit Sicherheit nicht der letzte Schrei ist. Wenn Du den Hausanschluß behältst, kannst Du immer ohne große Kosten wieder zurück. Wenn der weg ist, wird es richtig schön teuer, fall s Du aus irgend einem Grund TCom wieder brauchst. Ich will keine Vergleiche ziehen , aber ich kenne inzwischen genügend Beispiele von Leuten, die aus "neuen Verträgen" wieder raus möchten -- nicht nur TV-Kabel.

Früher hat die Post bis in die Wohnung verlegt und auch vermietet, daher das "TAE-Dosen" Argument. Bis zum Haus-Anschluß kannst Du heute alles rausreißen, aber den würde ich persönlich drin/dran lassen. Soviel Platz nimmt der nicht weg.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Peter,

das ist imho der allerletzte Schrei bei uns :-)

DSL über Telecom - max. 1,3 MBit - keine Chance höher zu kommen.

Über TV-Kabelnetz - 20MBit - kein Thema.

Telefon geht hier eh über VoIP.

Was die Zukunft bringt ist natürlich fraglich..


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ist ja ok, aber ........ verbau Dir doch nicht ohne Not den Rückweg. 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bei mir ist noch in der Wohnung Übergabepunkt.

Hab vor ein paar Jahren in der alten WG als "Telefonbeauftragter" die Anlage betreut (8 Nebenstellen, ISDN-Anlage) und beim Umbau der Einliegerwohnung den Postlern gesagt, wie und wohin sie ihr Kabel zu legen hätten, denn das ging Hausbesetzermäßig durch den Keller. Die machen das, was es gekostet hat, weiss ich nimmer, ich glaub aber, mich zu erinnern, dass bis ÜP frei ist... Der Monteur hatte damals meinen Verteilerkasten gesehen, und hat einfach die Plombe lose mitgegeben - Du kriegst das auch hin, wenn hier alles fertig ist, war sein Kommentar.

Ohne Not oder Triftigen Grund würde ich die Erschließung nie im Leben da wegtun. Bis zum ÜP ist es Sache der Telekom, dann Deine. Es geht nichts über ein, zwei Sternivierer ins Haus. Ab dem Kasten aussen im Haus ist Deine Sache - klemm einfach unten ab und fertig ist die Laube. Deine Kabel kannste dann ggf. wegbauen. Wenn Unklarheit herrscht, einfach mal bei der 0800 3302000 nachfragen...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich hatte erst vor zwei Wochen einen Telecom-Techniker da. Der Übergabepunkt ist definitiv die erste Dose an der das Telefon angeschlossen wird.

Sollte aber trotzdem keine Probleme machen wenn du das Kabel entfernst - solange du nicht an den Kasten gehst...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo zusammen,

dauert ja noch ein paar Tage bis es soweit ist.
Werde das Kabel zuerst mal bis zum Kasten entfernen,
bin mal gespannt ob dann noch ein Signal auf der Leitung ist - werde berichten.

Danke für alle Tipps und Hinweise !!!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich hatte erst vor zwei Wochen einen Telecom-Techniker da. Der Übergabepunkt ist definitiv die erste Dose an der das Telefon angeschlossen wird.

Sollte aber trotzdem keine Probleme machen wenn du das Kabel entfernst - solange du nicht an den Kasten gehst...[/quote]

Hallo !
Dann war das kein "Original"-Telekom Techniker, oder er hat schlicht weg falsch geantwortet, oder sich nicht die Zeit genommen, dir richtig zuzuhören... :? .

Ich habe selber bei der "richitgen" Telekom/Bundespost gelernt, jahrelang dort gearbeitet und war schließlich noch jahrelang als Sub bei denen tätig :busch: .

Der Üp (=Übergabepunkt) IST der Kasten, wo entweder das Erd-, oder das Freiluftkabel ankommt und eine "normale" Innenleitung weitergeht an die 1.TAE :!: .

...mal einfach ausgedrückt.
Fakt ist, diesen Üp darfst du garnicht aufmachen. Da ja wie beschrieben Telekom Eigentum.
Rat von mir: Teletappis anrufen, deinen Fall schildern, habe fertig :-) .
Ich würde einfach die Innenleitung unterhalb des Üp abschneidenund isolieren.

Ja keinen Kurzschluß drauf machen ! [u:1e9iklyk]Falls[/u:1e9iklyk] in der "Vermittlungsstelle" (..so wie es früher hieß...) durch deinen gewollten Kurzschluß was fliegt...., bist du der Dumme :evil: .

So, schönen Abend noch.
Grüße aus der Eifel, Patrick.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Heiko, ich bleibe bei meinen alten Posts und stimme drp972 zu. Bei mir ist ein EVza64a an der Wand (Garage im Haus, innen) und es kommt etwas mehr als ein Sternvierer rein, aber der hintere Deckel hat mich noch nie interessiert und der Kasten stört nicht. Ich habe ISDN ab dem Ding neu verlegt, vorher waren sogar noch Mietapparate (Doppelanschluß) an Post-Dosen im Haus.

Bis zum Ende Erdkabel/Freileitung einschließlich diesem Kasten ist es ganz eindeutig ->> TCom. Danach fangen diverse Verträge und Juristerei an, je nachdem wer verlegt und was Du anschließt. Für Geld macht Dir die TCom das auch fix und fertig bis "an's Bett" -- inklusive Wartungsvertrag. Ich habe heute alles selbst verlegt und angeschlossen (d.h. im Haus verkabelt und Dosen gesetzt), aber 100% TCom Geräte und Vertrag. Dazu: ich komme aus einer Postler Familie (Bruder wie drp972), bin aber als IT-ler das "schwarze Schaf" .. :-) .. Also TCom einmal aus "Familientreue" und auch aus eigener Beratung meiner IT-Kunden: bei solchen Sachen sollte man alles aus einer Hand haben -- dann braucht man im Fehlerfall nur "einen Verprügeln", wenn es mal klemmt. Das sage ich auch in den seltenen Fällen, wo ich Probleme mit "beginnender Zuständigkeit" hatte: "ich habe alles von Euch, genau aus diesem Grund, und Ihr macht das unter Euch intern aus -- ich will sehr schnell wieder .....". Wenn man sich dazu nicht im Tonfall vergreift, ist das immer ein positives Argument gewesen und hat funktioniert.

Ist etwas am Rande vonOT, aber nochmal: keine verbrannte Erde, heb Dir die TCom als backup auf.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo zusammen,


vielen Dank für Eure Meinungen und Tipps.

Die Leitung ist nun ab Kasten entfernt, bzw, Wasserdicht mit
Schrumpfschlauch abgeschlossen. Es waren keine Signale mehr
drauf. Das Käschtle wird dann auch noch hängenbleiben (erstmal)
und WENN noch mal diese Leitung eine Verwendung finden sollte,
dann nur noch durch den Keller :D


  
 

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