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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: BOS/ Flugfunk
Man wird ja immer sofort belehrt, dass es bei "Todesstrafe" verboten ist, Bos bzw. Flugfunk abzuhören, wenn das Thema nur mal angeschnitten wird. Soweit so gut, ist nun mal Gesetz (wobei ich mir bei Flugfunk nicht sicher bin).

So, und nun mal ein Zitat aus einer Buchbeschreibung (Vertrieb z.B. über Funkamateur)
"Dieses Buch gibt einen kompletten und kompetenten Überblick über die verschiedenen Seiten des Flugfunk und zeigt, wie man die Kommunikation zwischen Bord und Boden miterleben kann...... usw."

oder die beiden Bücher vom Herr Marten, Bos-Fund Band 1 und 2(im Funkamateur und in der CQ DL ):
"Nur hier finden sie wirklich aktuelle und detaillierte Frequenz- und Kanallisten sowie Funkrufnamen der Behörden..... usw."

Wozu werden solche Bücher in amateurfunkspezifischen Zeitschriften angeboten ? Da werden ja eigentlich diejenigen, die nicht wissen, dass Bos-Funk abhören verboten ist, förmlich "draufgehoben".

Das von mir erwartete Gegenargument, dass auf dem Bucheinband steht:"Handbuch für den Funkdienst bei den Behörden...." lasse ich mal nicht gelten, da auf der Seitenüberschrift der anpreisenden Zeitschrift in fetten Lettern "Bücher für Funkamateure und Kurzwellenhörer" steht.

Woher hat der Herr Marten die Informationen frage ich hier mal etwas spitzfindig. Ist er nicht bei einer Behörde beschäftigt, dürfte er diese Infos eigentlich nicht haben, ist er bei einer solchen Behörde beschäftigt, darf er diese Informationen veröffentlichen ? Und dann noch in einer solchen Art und Weise, dass einem der Empfang solcher Aussendungen legal vorkommen muss.
Das waren jetzt mal so ein paar Gedanken, die einem vielleicht nur kommen, wenn man entspannt im Urlaub am Kaffeetisch sitzt und den Kopf mal frei hat von den wirklich wichtigen Dingen des Lebens. 8)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BOS/ Flugfunk
[quote]

Woher hat der Herr Marten die Informationen frage ich hier mal etwas spitzfindig. Ist er nicht bei einer Behörde beschäftigt, dürfte er diese Infos eigentlich nicht haben, ist er bei einer solchen Behörde beschäftigt, darf er diese Informationen veröffentlichen ? Und dann noch in einer solchen Art und Weise, dass einem der Empfang solcher Aussendungen legal vorkommen muss.
Das waren jetzt mal so ein paar Gedanken,....[/quote]

Hallo Olaf,
hier denke ich, dürfte es vielleicht so sein, dass der Herr Marten früher mal bei einer Firma wie AEG-Telefunken, Rot und Schwarz ect. beschäftigt war, die entsprechende Funkgeräte für die BOS in den letzten 20/30 Jahren gebaut haben?
Die Details wie Frequenzen, Ablage, Rufton ect. dürften ihm daher bekannt sein.....
Sobald jemand aus einer Firma geht (z.B. in Vorruhestand oder Rente/Pension), ist er was die Informationen über die Firma angeht, eigentlich "entbunden". Ausser der Arbeitsvertrag, sieht ein Stillschweigen über das Ausscheiden der Firma hinaus, vor.
Bei Behörden dürfte der Eid greifen, den jeder Beamte und Angestellte für eine Behörde, vor seinem offiziellen Dienstantritt leisten muss. Dabei wird er/sie zum Stillschweigen verpflichtet, auch über sein/ihr Ausscheiden hinaus?
Eine genaue Antwort könnte vielleicht nur ein Beamter einer Behörde geben.
Für Firmen kann ich sagen, dass mir in den letzten knapp 25 Jahren nur einmal ein Arbeitsvetrag untergekommen ist, worin ich zum Stillschweigen über das Ausscheiden der Firma hinaus, verpflichtet wurde.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BOS/ Flugfunk
[quote]
Für Firmen kann ich sagen, dass mir in den letzten knapp 25 Jahren nur einmal ein Arbeitsvetrag untergekommen ist, worin ich zum Stillschweigen über das Ausscheiden der Firma hinaus, verpflichtet wurde.[/quote]
Das finde ich allerdings ungewöhnlich...
Ich habe vor ca. 8 Jahren den Arbeitgeber gewechselt. Bei beiden war (ist) solch ein Verschwiegenheitsklausel in den Verträgen.
Mein jetziger geht sogar soweit, das ich Mitarbeitern der selben Firma gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet bin,
wenn die nicht in der selben Abteilung arbeiten. Das wurde als gesonderte Vereinbarung aufgenommen.... und gilt auch nach beendigung des Arbeitsverhältniss. Es geht hier darum Werkspionage vorzubeugen. Produktionsverfahren sind geheim zu halten.
[quote]Sobald jemand aus einer Firma geht (z.B. in Vorruhestand oder Rente/Pension), ist er was die Informationen über die Firma angeht, eigentlich "entbunden"[/quote]
Das ist nicht richtig! Rezepturen, besondere Verfahren etc. sind auch nach dem Ausscheiden aus einer Firma geheim. Man ist hier keineswegs entbunden.

Über die Herkunft der Infos in diesen Büchern können wir wohl erstmal nur
Spekulieren...

Gruss Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BOS/ Flugfunk
[quote][quote]
Für Firmen kann ich sagen, dass mir in den letzten knapp 25 Jahren nur einmal ein Arbeitsvetrag untergekommen ist, worin ich zum Stillschweigen über das Ausscheiden der Firma hinaus, verpflichtet wurde.[/quote]
Das finde ich allerdings ungewöhnlich...
[/quote]
Hallo Gerd,
Wieso? Es kommt auf die Firma an und was die produzieren, vertreiben ect.
Aber hier geht es evtl. um eine Firma, die Funkgeräte entwickelt und gebaut hat, die vom technischen Standpunkt her, heute "veraltet" sind. (sofern man an digitalen BOS-Funk denkt)
Übrigens ich habe bei Baufirmen gearbeitet, da geht es nicht so sehr um Patente ect. , sondern höchstens wenn man in militärischen Anlagen oder AKW`s gearbeitet hat.


[quote]
[quote]Sobald jemand aus einer Firma geht (z.B. in Vorruhestand oder Rente/Pension), ist er was die Informationen über die Firma angeht, eigentlich "entbunden"[/quote]
Das ist nicht richtig! [/quote] Hier fehlt das Wort "so" dazwischen, denn ich habe meine Aussage mit dem Wort " Informationen" verallgemeinert.
:wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BOS/ Flugfunk
[quote]

Hallo Olaf,
hier denke ich, dürfte es vielleicht so sein, dass der Herr Marten früher mal bei einer Firma wie AEG-Telefunken, Rot und Schwarz ect. beschäftigt war, die entsprechende Funkgeräte für die BOS in den letzten 20/30 Jahren gebaut haben?
Die Details wie Frequenzen, Ablage, Rufton ect. dürften ihm daher bekannt sein.....
[/quote]

Das kann sein, allerdings wird immer damit geworben, dass aktuelle Frequenzen mit Funkrufnamen usw. enthalten sind, das hat eigentlich mit der technischen Seite wenig zu tun. So wie ich das verstehe, kann man direkt nachschlagen, welche Behörde in welchem Bundesland welche Frequenz nutzt und wie deren Rufname lautet. Diese Informationen können eher nicht aus einer ehemaligen Beschäftigung bei R&S und deren Mitbewerbern rühren.


  
 
 Betreff des Beitrags:
...nun - es gibt im Internet auch frei zugängliche Listen mit den Behördenfrequenzen, deren Rufzeichen und allem möglichen Info-Zeugs...

Letztendlich heißt es aber immer "der Bürger muß sich selbstständig über die aktuell herrschende Gesetzeslage informieren" - und - "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"......

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]...nun - es gibt im Internet auch frei zugängliche Listen mit den Behördenfrequenzen, deren Rufzeichen und allem möglichen Info-Zeugs...



73 Mike[/quote]

Nun, das ist ja bekannt, Grundsatzfrage müsste eigentlich lauten: Woher hat derjenige, der solche Listen einstellt/Bücher schreibt seine Informationen und ist derjenige berechtigt diese Informationen öffentlich zu machen ?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn man die Rechtslage betrachtet ist es ja so das man wissentlich derlei Dienste nicht abhören darf. Empfängt man sie "zufällig" darf man die Tatsache des Empfang sowie die Inhalte nicht an dritte weitergeben oder selbst auswerten......

Wenn jemand ein solches Werk veröffentlicht muss er irgendwie an diese Info´s herangekommen sein und wertet diese nun aus indem er Frequenzen, Rufnamen, Ablagen etc. preisgibt .....

Meiner Meinung nach ein klarer Verstoss. Zumal wenn man bedenkt das die Bundesländer gegen das NiSG waren damit sie die Standorte ihrer Funkstellen nicht preisgeben mussten .......

Die entsprechenden BOS-Dienste wissen zwar das man das Abhören kaum vermeiden kann solange nicht digitalisiert ist aber über ein Nachschlagewerk dieser Art wird sie nicht gerade erfreuen .....

Schade nur das man Werbung für ein solches Buch beim DARC-Verlag findet, aber Geld stinkt bekanntlich ja nicht :D

cu

:( :(


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]...nun - es gibt im Internet auch frei zugängliche Listen mit den Behördenfrequenzen, deren Rufzeichen und allem möglichen Info-Zeugs...



73 Mike[/quote]

Nun, das ist ja bekannt, Grundsatzfrage müsste eigentlich lauten: Woher hat derjenige, der solche Listen einstellt/Bücher schreibt seine Informationen und ist derjenige berechtigt diese Informationen öffentlich zu machen ?[/quote]

Nicht nur aus dem Internet. Ich denke und vermute mal, die und die Tabellen/Listen in Büchern sind meistens aus Recherchen durch "Zuarbeiter" die mit Allbereichsscannern/Empfängern, das so einfach durch ZUHÖREN herausbekommen haben. Wo wird denn bitteschön nicht die Kennung ausgesendet (das Verfahren wurde schon vor Jahren durch Tüftler am PC geknackt) bzw. phoniemässig genannt?
Also solange die Digitalisierung/Verschlüsselung nur in einer Hand bleibt und nicht weitergegeben wird (wie es beim GSM-Telefonstandard schon mal der Fall war), solange wird es das Abhören von solchen Funkanwendungen geben.

Nur die einzige Frage die mich beschäftigt ist: Was ist so interessant an Gesprächen zwischen Polizisten oder Rettungssanis über Funk, z.B. bei einem Unfall oder sonstigen Geschehnissen?
Wahrscheinlich genauso, wie wenn Gaffer bei einem Verkehrsunfall drumrumstehen und zugucken......?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ja, vor allem die BNA, woher die das wohl hat, mit dem

Frequenznutzungsplan gemäß § 54 TKG über die Aufteilung des Frequenzbereichs von 9 kHz bis 275 GHz auf die Frequenznutzungen sowie über die Festlegungen für diese Frequenznutzungen *
Stand: April 2008
Preis: 18,00 € **

@Helmut: ich habe -zig derartige Vereinbarungen unterschreiben müssen, in regelmäßigen Zeitabständen vom QRL u.a. auch, daß ich keine bei der Kundenbetreuung erfahrenen vertraulichen Kundendaten und -internas an das eigene QRL weitergeben darf (ausgenommen mit dessen explizitem Einverständnis z.Bspl. bei gemeinsamen Projekten). Gilt alles auch nach Ausscheiden und es gibt durchaus genügend Firmen, die diese Moral hochhalten und bei Verstößen die Leute feuern. Es gibt auch außerhalb der klassischen "Vertrauens-Berufe" (Arzt, Pfarrer, Anwalt, ...) noch Berufe und Tätigkeiten, die ohne solche Vertraulichkeit nicht möglich wären -- auch ohne daß eine Beamtenverhältnis vorliegt.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ja, vor allem die BNA, woher die das wohl hat, mit dem

Frequenznutzungsplan gemäß § 54 TKG über die Aufteilung des Frequenzbereichs von 9 kHz bis 275 GHz auf die Frequenznutzungen sowie über die Festlegungen für diese Frequenznutzungen *
Stand: April 2008
Preis: 18,00 € ** [/quote]
Ja klar Peter. Wo bitte bleibt hier das Fernmeldegeheimnis laut GG?
Hier und woanders wird das über andere Gesetze "mit Füssen getreten" bzw. über Hintertürchen umgangen.
Oder wie ist es mit dem Datenschutz, wenn persönliche Angaben eines Unfallopfers über Funk durchgegeben werden?
Fragen, die im Zusammenhang mit diesen Büchern und den darin enthaltenen Listen stehen....?

[quote]@Helmut: ich habe -zig derartige Vereinbarungen unterschreiben müssen, in regelmäßigen Zeitabständen vom QRL u.a. auch, daß ich keine bei der Kundenbetreuung erfahrenen vertraulichen Kundendaten und -internas an das eigene QRL weitergeben darf (ausgenommen mit dessen explizitem Einverständnis z.Bspl. bei gemeinsamen Projekten). Gilt alles auch nach Ausscheiden und es gibt durchaus genügend Firmen, die diese Moral hochhalten und bei Verstößen die Leute feuern. Es gibt auch außerhalb der klassischen "Vertrauens-Berufe" (Arzt, Pfarrer, Anwalt, ...) noch Berufe und Tätigkeiten, die ohne solche Vertraulichkeit nicht möglich wären -- auch ohne daß eine Beamtenverhältnis vorliegt.

73 Peter[/quote]
Peter, ja ist mir klar, dass es Firmen in bestimmten Branchen gibt, bei denen Datenschutz hochgehalten wird, Firmengeheimnisse, Rezepturen ect. eben dadurch geschützt sind, dass die von Mitarbeitern während und nach ihrer Beschäftigung nicht "ausgeplaudert" werden.... :wink:
Ich hatte es wohl zu sehr verallgemeinert bei meinem ersten Posting zu diesem Thema.
:oops:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Also ich muss es mal von meiner Seite aus sagen, ich finde den Band 1 eigentlich gar nicht schlecht für die Ausbildung im BOS Bereich, und da sehe ich eigentlich eher kein Problem das dieses frei zu erwerben ist. Wir verwenden es dafür hin und wieder.
Beim Band 2 ist es so eine Sache worüber man sich streiten kann. Heute muss man ja dazu sagen ist alles auch im www zu finden, wo teilweise die Daten sogar von den Behörden selber ins Netz gestellt werden! Und wenn ich dann noch sehe das Behörden selber BOS Geräte an Endnutzer ohne BOS Verifizierung verkaufen, ist das Buch noch das kleinste Übel.
Außerdem stelle ich immer wieder fest (wenn ich es dienstlich auf dem ELW finde), das die Daten im Buch 2 teilweise auch nicht mehr aktuell sind, und die wirklichen Kanäle, Frequenzen etc. für besonders heikle Aufgaben sind dort auch nicht enthalten.
Die Schweigepflicht nach dem verlassen der Firma / dem austreten vom Dienst ist auch für nicht Beamten unbefristet vorhanden, muss nur angewendet werden ;)


  
 

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