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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 11 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Ist es verboten WLAN Antennen selber zu bauen?
Moin zusammen!

Ich wollte mal wissen in wie weit es verboten ist, sich WLAN Antennen und/oder WLAN Verstärker selber zu bauen?

Mir ist schon vor längerer Zeit aufgefallen das ein Nachbar von mir an seinem Fenster ein Drahtgestell hängen hat, was eine Birnenartige Form hat in dessen mitte wahrscheinlich ein WLAN Adapter hängt. Wenig später kamen dann 2 kleine Außenantennen hinzu, die aussehen wie etwal längere externe Mobilfunkantennen.
Und heute sehe ich wie er eine 1 Meter lange Antenne außen an seinem Fensterrahmen montiert hat.

Da ich mich mit der Materie nicht auskenne vermag ich es nicht zu beurteilen ob es sich dabei um CB-Funk oder sonstiges handelt. Aber da ich stark vermuten muss das es sich bei dem Drahtgebilde um eine selbst gebaute WLAN Antenne handelt, was man in einer 1-Raum Wohnung ja nicht in seiner Wohnung bzw. außerhalb seiner Wohnung braucht, vermute ich mal das die anderen Antennen auch zum gleichen Zweck benötigt werden.
Immerhin gibt es in unmittelbarer Umgebung mehrere hundert WLAN-Netze.
Um mein eigenes mache ich mir eigentlich weniger sorgen da dies meines erachtens ausreichend gesichert ist, aber ich mache mir ehr um die etwaige Strahlung sorgen, die durch WLAN Verstärker bzw. die Verstärkung der Antennen entstehen würde.

Kann mir dazu jemand genaueres sagen?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist es verboten WLAN Antennen selber zu bauen?
[quote]Moin zusammen!

Ich wollte mal wissen in wie weit es verboten ist, sich WLAN Antennen und/oder WLAN Verstärker selber zu bauen?

Mir ist schon vor längerer Zeit aufgefallen das ein Nachbar von mir an seinem Fenster ein Drahtgestell hängen hat, was eine Birnenartige Form hat in dessen mitte wahrscheinlich ein WLAN Adapter hängt. Wenig später kamen dann 2 kleine Außenantennen hinzu, die aussehen wie etwal längere externe Mobilfunkantennen.
Und heute sehe ich wie er eine 1 Meter lange Antenne außen an seinem Fensterrahmen montiert hat.

Da ich mich mit der Materie nicht auskenne vermag ich es nicht zu beurteilen ob es sich dabei um CB-Funk oder sonstiges handelt. Aber da ich stark vermuten muss das es sich bei dem Drahtgebilde um eine selbst gebaute WLAN Antenne handelt, was man in einer 1-Raum Wohnung ja nicht in seiner Wohnung bzw. außerhalb seiner Wohnung braucht, vermute ich mal das die anderen Antennen auch zum gleichen Zweck benötigt werden.
Immerhin gibt es in unmittelbarer Umgebung mehrere hundert WLAN-Netze.
Um mein eigenes mache ich mir eigentlich weniger sorgen da dies meines erachtens ausreichend gesichert ist, aber ich mache mir ehr um die etwaige Strahlung sorgen, die durch WLAN Verstärker bzw. die Verstärkung der Antennen entstehen würde.

Kann mir dazu jemand genaueres sagen?[/quote]

Natürlich kann der Dir mit diesen Antennen Dein ganzes W-LAN zerschiessen. Da würde ich aufpassen!

Vielleicht misst Dein Nachbar damit aber auch nur die allgegenwärtigen Erdstrahlen?

Warum fragst Du ihn nicht einfach?

73 Joe DK7VW


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist es verboten WLAN Antennen selber zu bauen?
[quote]

aber ich mache mir ehr um die etwaige Strahlung sorgen, die durch WLAN Verstärker bzw. die Verstärkung der Antennen entstehen würde.

Kann mir dazu jemand genaueres sagen?[/quote]

Ja, wenn Du Dir darum Sorgen machst solltest Du Dein WLAN schnellstens entsorgen, es ist doch viel näher an Dir dran und bedenke das quadratrische Abstandsgesetz


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist es verboten WLAN Antennen selber zu bauen?
[quote]..... gibt es in unmittelbarer Umgebung mehrere hundert WLAN-Netze. Um mein eigenes mache ich mir eigentlich weniger sorgen da dies meines erachtens ausreichend gesichert ist, aber ich mache mir ehr um die etwaige Strahlung sorgen, die durch WLAN Verstärker bzw. die Verstärkung der Antennen entstehen würde.....[/quote] Wenn Du ernsthaft um "Strahlung" besorgt bist, solltest Du als allererstes Deinen eigenen "gesicherten WLAN" in den Müll werfen. Das Handy am besten gleich dazu. Grund - physikalisch / technische Berechnung und kein Hokuspokus: Von einschlägigen Befürwortern strahlungsarmer Umgebung wird der "Salzburger Vorsorgewert" befürwortet, der m.E. reichlich überzogen ist, sich allerdings durchaus einhalten läßt, ohne viel Geld auszugeben. D.h. wer mag ....

Dazu allerdings dann auch folgende Werte: Von einer normalen zugelassenen WLAN Antenne (also erst einmal Deinen eigenen) mußt Du dann 2,80m Abstand einhalten. Wenn Du in geschlossenen Räumen (=schlechter Empfang, =volle Handyleistung) Dein Handy benutzt, solltest Du es aus ca. 12m Entfernung besprechen. Ein weiterer Tip zum WLAN: bei meinem Panasonic Marken Blutdruckmesser mit allen CE, VDE etc. Zertifikaten steht in der Gebrauchsbibel " ... Abstand ~80cm " für den WLAN Bereich und dessen Leistung, ansonsten Beeinflussung.

Also: selber WLAN und Bestrahlung durch entfernte WLANs ---- das war wohl nichts. Außerdem: sicher ist bei Funk garnichts, bei mir ist alles verkabelt.

73 Peter (die Zahlen nach den einschlägigen Verfahren berechnet)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja, die Handyantenne am Ohr macht immer weniger Probleme als die WLAN-Antenne (oder Funkantenne) des Nachbarn ...... Ich warte auf den Zeitpunkt das den ganzen Leuten bei der nächsten Sonneneruption Kopfschmerzen und Übelkeit einfallen (Sind wahrscheinlich die Funker schuld weil die die Sonne mit HF bestrahlen) !!! Einbildung ist auch eine Bildung !!! Ich frage mich nur was die Leute alles gespürt haben die direkt neben einem Leistungsstarken MW- oder KW-Sender gelebt und ihr Vieh gefüttert haben ... Jetzt sind die Schnitzel verseucht !!!!!

P.S. wo ist der "Kotz"-Smilie :( :(


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist es verboten WLAN Antennen selber zu bauen?
[quote]...
Um mein eigenes mache ich mir eigentlich weniger sorgen da dies meines erachtens ausreichend gesichert ist, aber ich mache mir ehr um die etwaige Strahlung sorgen, die durch WLAN Verstärker bzw. die Verstärkung der Antennen entstehen würde.

Kann mir dazu jemand genaueres sagen?[/quote]

ja, die Strahlung, die ist hochgefährlich.
Ich würde in Deinem Fall sicherheitshalber sämtliche Wände mit Alufolie tapezieren und gut Erden. Und vergiß nicht vor die Fenster ein Drahtgeflecht zur Schirmung zu hängen, denn die gefährliche Strahlung durchdringt auch Glas wie Butter.

Grüße und viel Erfolg beim Tapezieren,
Kurt


  
 
 Betreff des Beitrags:
Und entsorge auch schnellstens alle Geräte mit Bildröhre und meide Plasmafernseher. Vieleicht schützt sich Dein Nachbar auch nur gegen deine Strahlung mit einem dieser WLAN Dreamcatcher aus dem Esoterik Versandhandel und telefoniert bestimmt noch mit einem alten Feldtelefon. Der Planet hier ist ohnehin schon so verstrahlt, da würde ich mir keine Sorgen machen... Wir machen nun auch der Glühbirne endgültig den garaus und ersetzen die durch eine neue Strahlenquelle namens "Energiesparlampe", auch so ein EU Monster...

Gruß Waschbär


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist es verboten WLAN Antennen selber zu bauen?
[quote]
Ich wollte mal wissen in wie weit es verboten ist, sich WLAN Antennen und/oder WLAN Verstärker selber zu bauen?
[/quote]

Verstärker sind nicht erlaubt und ein Laie wird kaum so etwas bauen können. Aber schau mal hier:
http://leipzig.freifunk.net/
http://wiki.leipzig.freifunk.net/Hauptseite

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist es verboten WLAN Antennen selber zu bauen?
[quote]Moin zusammen!

Ich wollte mal wissen in wie weit es verboten ist, sich WLAN Antennen und/oder WLAN Verstärker selber zu bauen?

Mir ist schon vor längerer Zeit aufgefallen das ein Nachbar von mir an seinem Fenster ein Drahtgestell hängen hat, was eine Birnenartige Form hat in dessen mitte wahrscheinlich ein WLAN Adapter hängt. Wenig später kamen dann 2 kleine Außenantennen hinzu, die aussehen wie etwal längere externe Mobilfunkantennen.
Und heute sehe ich wie er eine 1 Meter lange Antenne außen an seinem Fensterrahmen montiert hat.

Da ich mich mit der Materie nicht auskenne vermag ich es nicht zu beurteilen ob es sich dabei um CB-Funk oder sonstiges handelt. Aber da ich stark vermuten muss das es sich bei dem Drahtgebilde um eine selbst gebaute WLAN Antenne handelt, was man in einer 1-Raum Wohnung ja nicht in seiner Wohnung bzw. außerhalb seiner Wohnung braucht, vermute ich mal das die anderen Antennen auch zum gleichen Zweck benötigt werden.
Immerhin gibt es in unmittelbarer Umgebung mehrere hundert WLAN-Netze.
Um mein eigenes mache ich mir eigentlich weniger sorgen da dies meines erachtens ausreichend gesichert ist, aber ich mache mir ehr um die etwaige Strahlung sorgen, die durch WLAN Verstärker bzw. die Verstärkung der Antennen entstehen würde.

Kann mir dazu jemand genaueres sagen?[/quote]

W-Lan und sicher :D Tschuldigung für die Bemerkung. Aber mit dem richtigen BS, dem richtigen W-Lanadapter und dem entsprechenden Programmen kann man AUCH WPA2 Knacken. Dauert ca. ne 3/4 Stunde :D

Gruß


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist es verboten WLAN Antennen selber zu bauen?
[quote]Moin zusammen!

Ich wollte mal wissen in wie weit es verboten ist, sich WLAN Antennen und/oder WLAN Verstärker selber zu bauen?

Mir ist schon vor längerer Zeit aufgefallen das ein Nachbar von mir an seinem Fenster ein Drahtgestell hängen hat, was eine Birnenartige Form hat in dessen mitte wahrscheinlich ein WLAN Adapter hängt. Wenig später kamen dann 2 kleine Außenantennen hinzu, die aussehen wie etwal längere externe Mobilfunkantennen.
Und heute sehe ich wie er eine 1 Meter lange Antenne außen an seinem Fensterrahmen montiert hat.

Da ich mich mit der Materie nicht auskenne vermag ich es nicht zu beurteilen ob es sich dabei um CB-Funk oder sonstiges handelt. Aber da ich stark vermuten muss das es sich bei dem Drahtgebilde um eine selbst gebaute WLAN Antenne handelt, was man in einer 1-Raum Wohnung ja nicht in seiner Wohnung bzw. außerhalb seiner Wohnung braucht, vermute ich mal das die anderen Antennen auch zum gleichen Zweck benötigt werden.
Immerhin gibt es in unmittelbarer Umgebung mehrere hundert WLAN-Netze.
Um mein eigenes mache ich mir eigentlich weniger sorgen da dies meines erachtens ausreichend gesichert ist, aber ich mache mir ehr um die etwaige Strahlung sorgen, die durch WLAN Verstärker bzw. die Verstärkung der Antennen entstehen würde.

Kann mir dazu jemand genaueres sagen?[/quote]

Ja - das ist eine sehr bündelungsstarke WLan-Kanone - man kann damit feindliche Wlan-Netze auf etwa 1500 m zerstören. Allerdings muß der Betreiber dazu einen speziellen Strahlenschutzanzug nach MIL-Norm tragen daß er sich keine HF-Brandverletzungen zuziehen kann. Beim Sendebetrieb sollte man auch dringend eine gute Sonnenbrille tragen..

..am besten so verhalten wie Kurt es beschrieben hat...

Gruss Mike


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist es verboten WLAN Antennen selber zu bauen?
[quote]Moin zusammen!

Ich wollte mal wissen in wie weit es verboten ist, sich WLAN Antennen und/oder WLAN Verstärker selber zu bauen?
[/quote]

Siehe hier [url:2olw7hhz]http://forum.db3om.de/ftopic5110.html[/url:2olw7hhz]


  
 

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