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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 40 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Antennenmast erden
Hallo wir haben hier einen Antennenmast im Garten Stehen. Dieser Mast besteht au 2 zusammengeschweisten Rohren Höhe 10 Meter Dieser Mast wird gehalten von 2 Großen U-Eisen die einbetoniert sind. Nun wollten wir diesen mast erden da er noch nie geerdet war. Weiß hier einer wie wir den Mast hier am besten erden.? Bin über jeden Tipp Dankbar.
Gruß Bettina


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mir fällt zwar einiges an Unsinn ein bei der Frage, aber bitte noch einmal klären: Eine "Verbindung zur Erde" kann zwei Funktionen haben, von denen die Ausführung grundsätzlich abhängt (eine Dritte wäre vorhanden, wenn der Mast = Antennenteil wirken soll, schließe ich erst mal aus):

Soll es Blitzschutz werden ?? Bei genügender Entfernung vom Haus ..... Frage, was geschützt werden soll.

Soll es lediglich ein Potentialausgleich werden ?? (also mehr oder weniger Schutz bei statischen Aufladungen oder (induzierten) Überspannungen).

Die Anforderungen (Ausführung) ist bei beiden Fällen deutlich unterschiedlich. Ich würde mich vor Ort beraten lassen, es gibt sicher E-Betriebe oder fachlich qualifizierte OMs/Yls in näherer Umgebung. Blitzschutz bzw. "Erdungen" hängen von einigen örtlichen Gegebenheiten ab, die man schlecht hier durchhecheln kann.

Ich kann nur eine grundsätzliche Empfehlung aus der Ferne machen: wenn das Haus bereits Blitzschutz hat, sollte der Mast in den Blitzschutz eingebunden werden, absolute Aufgabe für Blitzschutz-Fachleute vor Ort. Wenn nicht, würde ein Potentialausgleich reichen, dazu einen lokalen Elektro-Betrieb einbinden -- auch das hat ein paar Tücken. Egal wie: vor Ort beraten lassen.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Und Danke für deine Antwort.
Auf diesem Mast befindet sich eine CB. Funk Antenne wo auch mit gefunkt wird. Mir hat man mal gesagt ich müsse die Antenne erden. Man hat mir gesagt ich soll eine Stange 1 Meter im Boden schlagen und da Erdungskabel von der Stange bis zum Mast verbinden ist das so.?
LG. Bettina


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Man hat mir gesagt ich soll eine Stange 1 Meter im Boden schlagen und da Erdungskabel von der Stange bis zum Mast verbinden ist das so.?
[/quote]

1 Meter ist in der Regel zu kurz. Der Erder muss das Grundwasser erreichen, bei mir sind das 7m.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ui 7 Meter tief.?
Wie kann ich denn feststellen wie tief bei uns das Grundwasser ist.?
LG. Bettina


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ui 7 Meter tief.?
Wie kann ich denn feststellen wie tief bei uns das Grundwasser ist.?
LG. Bettina[/quote]

Hallo Bettina,

Die Leute vom örtlichen EVU bzw. die Elektromeister wissen in der Regel wie tief sie mit den Erdungen müssen

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Bettina Besorge dir einen Kreuzerder diesen schlagt Ihr in den Boden
denke aber daran 1 Meter vom Fundament entfernt. Dann mit Erdungskabel zum Mast verbinden. So habe ich es jedenfalls gemacht. Ich lasse mir hier aber auf jeden fall eines Besseren belehren.
73, Ingo


  
 
 Betreff des Beitrags:
@Peter Ja das ist die Idee Ich werde Heute mal den Elektromeister fragen.
Der wohnt nur ca. 10 Km von uns entfernt
Vielen Dank für eure schnellen Antworten.
LG. Bettina


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]@Peter Ja das ist die Idee Ich werde Heute mal den Elektromeister fragen.
Der wohnt nur ca. 10 Km von uns entfernt
[/quote]

Hallo Bettina,

Diesen Erder musst Du dann auch noch mit dem Potenzialausgleich des Gebäudes verbinden

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Man hat mir gesagt ich soll eine Stange 1 Meter im Boden schlagen und da Erdungskabel von der Stange bis zum Mast verbinden ist das so.?
LG. Bettina[/quote]

Erdung[b:2oyfew0x]S[/b:2oyfew0x]kabel oder Erdkabel ? :wink:

den Link hat man mir damals gepostet da steht einiges wissenswertes drin

http://www.dehn.de/newsletter/3_05/3_05_top3.pdf

73 Oliver


  
 
 Betreff des Beitrags:
Muß sie den überhaupt erden? Sind die Häuser drumherum flacher und ist das Haus ein "Neubau" mit Blitzschutzpflicht? Nach dem was (nicht erst) in den letzten 2 Tagen abgegangen ist zweifel ich ob so ein Blitzableiter überhaupt was bringt ausser das er den Blitz erst anlockt. Der Dachstuhl brennt dann trotzdem, da mache ich mir mehr Gedanken über die Therme da oben... da sollte ich bei Gewitter wohl eher den Gashahn zudrehen als die Stecker ziehen. Die Blitzschlagschäden die ich bisher hatte waren alle Leitungsgebunden bzw. erst durch "Erdung" entstanden. Ich rede hier von einem 12m Einfamilienhaus! Wie es bei Tina aussieht ist mir nicht ganz klar.

Gruß Waschbär


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
was soll brennen ?
Ein vernüftiges Erdungskabel wird nich besonders warm bei nem üblichen Blitzeinschlag.

73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das haben sich diverse Hausbesitzer bis zum Zeitpunkt als sie die Feuerwehr riefen auch gefragt. Üblicherweise der Holzdachstuhl, bei Altbauten ist der Furztrocken. An den ist der Antennenmast normalerweise angebracht und dieser scheint ja wohl warm genug zu werden. Das was in dem Link steht vermag ich nicht auf Einfamilienhäuser/Altbauten zu übertragen da bspw. keine der genannten Vorraussetzungen/Bedingungen bei mir zutreffen. Ich habe so auch nicht das einzige Haus hier im Dorf.

Gruß Waschbär


  
 
 Betreff des Beitrags:
Warum verhandelt ihr eigentlich über brennende Dachstühle :?: :?: :?:

Im Posting steht doch das der Mast im Garten steht :!: :!: :!: :!: Nicht immer nur die letzten Beiträge lesen sondern oben anfangen ....... dann bleibt auch der Dachstuhl heile :wink: :wink:

cu :D :D


  
 
 Betreff des Beitrags:
Teil des Themas an sich, zumal ja der Aspekt "anschließen an die Blitzuschutzeinrichtung des Hauses" im Raum steht und damit die Frage irgendwann da oben ankommt. Zum Kernthema: 10m Mast und knapp 6m Halbwelle vorrausgesetzt: Wenn Haus höher würde ich nichts machen, wenn nicht: Staberder neben Mast eintreiben und anschließen, wenn ganz genau: Anfrage zur Blitzschutzvorrichtung bei Bauamt und Versicherung einholen und Fachbetrieb beauftragen.

Gruß Waschbär


  
 

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