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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 19 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: VX-7R PMR Frequenz
Hallo zusammen,

bitte entschuldigt schon jetzt mal dumme Fragen, aber meine A-Lizenz liegt schon etwas zurück und ich hab schon lang nichts mehr im Funkbereich gemacht.

Ich wollte letztens einen Kumpel, welcher ein Midland G-7 hat, auf ein einer PMR Frequenz (446,00625) erreichen und konnte ihn hören, ich konnte aber nicht senden.
Ich hab ein YAESU VX-7R welches frequenzerweitert wurde. Hat jemand ne Idee was da schiefgelaufen sein könnte ?


Vielen Dank im voraus.


Grüße,

Wurzelseppi


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ja, der Raster von 6,25 khz fehlt bei den meisten yaesu hfg


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: VX-7R PMR Frequenz
[quote]Hat jemand ne Idee was da schiefgelaufen sein könnte ?[/quote]

Ja ich, ist doch ganz klar.
Im Gegensatz zu dir hat sich das Gerät den Prüfungsstoff gemerkt und weiss wo es senden darf und wo nicht.

Aber iss schon klar, jetzt kommt hier jeder und sagt er hat Klasse A um seine Frage beantwortet zu bekommen wo sonst alle sagen, Rechtlich nicht zulässig, keine Antwort.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn es ein Original USA Gerät -- "R" am Ende -- ("E" für Export Version) ist, geht der TX von 430-450 MHz, Standard ohne Erweiterung. Bei den Erweiterungen muß man aufpassen, oft wird nur der RX erweitert, nicht der TX. Ich habe ein FT51R (USA), die zusätzliche "Erweiterung" für TX (MARS-Option oberhalb 170MHz) muß extra gelötet werden (ebenso der 1750Hz Tonruf). Bei meiner zweiten Handfunke VX2R (USA) - eine eierlegende Wollmilchsau ohne numerische Tastatur - ist ebenfalls wie beim FT51R die Stepweite 5,( 9 nur VX2R),10,12.5, ..... kHz. Mit 5kHz wirst Du die Gegenstation bei 1,25 kHz "Ablage" und üblicher FM-Bandbreite hören, möglicherweise etwas verzerrt. Wenn Dein TX nicht geht, hast Du keine USA-Norm und die Erweiterung nur für den RX . Für 2m gilt das gleiche, in USA sind jede Menge Repeater oberhalb von 146 bzw. 446 MHz, da tun bei mir beide Geräte ohne jeden Zusatzhandgriff (beide in USA benutzt, hier in DL nie "oberhalb" getestet, auch nicht "versehentlich" auf PMR gehört). Vielleicht hat der Händler USA importiert und Europa Firmware eingespielt = "E" Gerät. Dafür blockiert lt. Handbuch Yaesu im Empfangsbereich oberhalb von 800MHz die US-Handyfrequenzen, hi.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Genau so wie es Albert 66 geschrieben hat, ist es. Es gibt neuerdings auch von Yaesu ein HFG, welches in der US- wie Europa Version das 6,25 Khz Raster kann. (VX 8 R bzw. E)
Das gleiche beim Yaesu FTM 10 R bzw. E/SE.

Nur als kleine Info am Rande...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Geht das mit einem Firmwareupdate beim Ft 60 E Auch?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Geht das mit einem Firmwareupdate beim Ft 60 E Auch?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Der Firmware-Update ist eine Vermutung vom mir. Ich weiß nicht, ob ICs ausgetauscht werden oder ob es einen Lademodus gibt -- ist Werkstattsache. Einige mods sind "einfach" auszuführen und als Standard-Mods bereits eingeplant. Bei meinen Geräten geht trotz einiger Standard-"Umstellungen" z.Bspl. der Auto-Repeater-Mode nicht, der ist fest für USA Repeater Bandplan eingebrannt - aber da komme ich locker ohne aus.

Ich baue zwar selber noch, aber nicht bei Handfunken, da bin ich "Steckdosenamateur" (fehlt einfach die Ausrüstung). Bei Röhrengeräten und Geräten ab 10kg aufwärts bin ich autark .. :-) .. , dieses "Minigefuzzel" benutze ich nur.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Geht das mit einem Firmwareupdate beim Ft 60 E Auch?[/quote]

Wenn das so einfach wäre, hätten die Hersteller von Funkgeräten das so vorgesehen. Nur die wollen doch Geld verdienen und neue Geräte verkaufen....
Selbst wenn, bei der Vielzahl von Geräten und Märkte, wäre das eine teuere Sache. :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wunder mich immer wieder: Warum leute vorallem A-Klässler auf solche Einträge antworten, und Tipps geben.............. omg :)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Wenn das so einfach wäre, hätten die Hersteller von Funkgeräten das so vorgesehen. Nur die wollen doch Geld verdienen und neue Geräte verkaufen....
Selbst wenn, bei der Vielzahl von Geräten und Märkte, wäre das eine teuere Sache. [/quote]

Was soll daran teuer sein?

Die PLL braucht das Raster als Referenztakt, es ist im Grunde erstmal eine Hardwaresache welche Raster möglich sind. Allerdings kann man .. und ich vermute das es ohnehin so gemacht wird, diesen Takt durch einen programmierbaren Teiler aus einem Referenzquarz beziehen.

Mal rein als Beispiel:

10 MHz Referenz

10 MHz / 2000 = 5 kHz
10 MHz / 1600 = 6.25 kHz
10 MHz / 1000 = 10 kHz
10 MHz / 800 = 12.5 kHz
usw..

Wenn man die Software nun korrekt designt, kann man die möglichen Teilerfaktoren (und Frequenzbereiche, sofern es die Ausgangsfilter hergeben) in eine Tabelle eintragen, welche sehr schnell erstellt werden kann. Das ist ein sehr geringer Aufwand.

Btw. die Klasse A nehm ich dem Threadersteller erst ab wenn ichs sehe. Sonst würde er nicht sowas fragen.

Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich habe im QRL schon weitaus anderes erlebt von Dr.Dr.Dipl.Prof. auf derem ureigensten Fachgebiet und auch nicht gleich die Nase gerümpft, Niemand muß alles wissen und wenn jemand jahrelang oder so gut wie nie 70cm gemacht hat, kann so ein Frage auch durchaus von Fachleuten kommen.

Daß ausgerechnet ein DO... das Motzen anfängt, ist für mich schon etwas gewöhnungsbedürftig. 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich habe im QRL schon weitaus anderes erlebt von Dr.Dr.Dipl.Prof. auf derem ureigensten Fachgebiet und auch nicht gleich die Nase gerümpft, Niemand muß alles wissen und wenn jemand jahrelang oder so gut wie nie 70cm gemacht hat, kann so ein Frage auch durchaus von Fachleuten kommen.

Daß ausgerechnet ein DO... das Motzen anfängt, ist für mich schon etwas gewöhnungsbedürftig. 73 Peter[/quote]

Auf was hast Du denn jetzt überhaupt geantwortet?
Ich sehe hier keinerlei Bezug.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
@Peter (Albert66)

Ob da nun dei "DO" meckert oder eine A-Lizenz ist völlig wurscht. Was bei der Frage abgeht liegt auf der Hand. Wie bekomme ich mein Afu-Gerät auf PMR, Freenet & Co. zu senden. Das die Afu-Geräte i.d. Regel kein 6.25 kHz-Raster haben bzw. warum man die PMR-, LPD-Geschichten auf ein solches Raster gelegt hat liegt auf der Hand.

Als Funkamateur sollte er (die Klasse A nehme ich bei der Fragestellung auch nicht ab) man wissen das eine Verbindungsaufnahme nur unter Funkamateuren gestattet ist (z.B. bei LPD die ja im Afu-Bereich liegen). Wenn dem nicht so wäre hätte so manch einer einen Kumpel beim französischen Militär und würde mit dem auf 80 m Geschichten austauschen (die senden dort nämlich) oder auf 6m mit einem Kumpel bei der Bundeswehr.........

Er begeht also schonmal zumindest eine OWi wenn er mit einem "Kumpel" auf LPD (70 cm AFU + ISM) funkt. Wenn er dann gar mit seiner Afu-Büchse ausserhalb der Afu-Bänder (PMR 446 MHz) sendet ist das gleich mal die nächste OWi und zumindest das sollte man als lizensierter OM (egal welche Klasse) wissen und beherzigen.......

Ist ja nicht umsonst so das diese Funkanwendungen nur mit kleinen Leistungen betrieben werden dürfen.

Sein Gerät ist aber sowieso nicht Frequenzerweitert (TX) sonst würde es ausserhalb 440MHz senden (wenn auch nicht passend zum Raster und immer 1,25 kHz daneben. Sollte aber nur am kratzen der Mod feststellbar sein das man etwas daneben liegt. Verständigen könnte man sich trotzdem.....

cu :( :(


  
 
 Betreff des Beitrags:
@DF5WW: ich muß zu meiner Schande gestehen, daß ich voll auf die Gerätetechnik angesprungen bin und die Rechtslage komplett übersehen habe -- mea culpa. Ich habe zwei USA-Geräte in Betrieb (FT51R und VX2) und kenne die Problematik. Bei TX Bandgrenzen sind die Hersteller konsequent, während RX seitig fast alles inzwischen durchgeht .Ich bin allerdings bis heute noch nicht auf die Idee gekommen, mit meinen USA Geräten (hier in DL) Betrieb außerhalb der DL-Bänder zu machen, die Spielregeln sind mir eigentlich selbstverständlich.
@DF3KV, DO1SEC und Forum: sorry und Entschuldigung, aber bitte das nächste mal nicht nur seltsame Bemerkungen, sondern "tacheles" reden. Diese "feinen Spitzen" kann ich nicht ausstehen und in der Regel werden die von mir "nicht einmal ignoriert". Mit einem Kommentar a la DF5WW hätte ich etwas früher auf die Bremse getreten.

Werde etwas besser aufpassen und hoffe, daß die Welt nicht untergeht ... 73 Peter


  
 

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