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 [ 19 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Amateurfunk Kurs HB9
Hallo!

Seit der CEPT Harmonisierung dürfen jetzt Deutsche ihre Amateurfunkprüfung auch in der Schweiz ablegen und danach in Deutschland ein Rufzeichen beantragen.

Der Funk Amateur Club Basel FACB führt nach den grossen Erfolgen der letzten Kurse dieses Jahr wieder einen HB9-Kurs in der Region Basel/Südbaden/Elsass durch.
Der Kurs beginnt in CH-Muttenz/BL am 13. August 2009 und dauert 2 Semester.

Am Mittwoch, 24. Juni 2009, findet in CH-Muttenz ein Infoabend zum HB9-Kurs statt.
Weitere Informationen findet man auf der Kurshomepage www.amateurfunkkurs.ch oder direkt bei der Kursleitung info@amateurfunkkurs.ch


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Amateurfunk Kurs HB9
[quote]Hallo!

Seit der CEPT Harmonisierung dürfen jetzt Deutsche ihre Amateurfunkprüfung auch in der Schweiz ablegen und danach in Deutschland ein Rufzeichen beantragen.
[/quote]

Hallo,
bevor sich jemand darauf einlässt, sollte derjenige sich bei der Bakom erkundigen, ob zum Erwerb der HB9 Konzession auch eine HAREC-Bescheinigung gehört....
Die ist erforderlich und wird von der deutschen BnetzA verlangt, wenn eine Deutsche/ein Deutscher die HB9 Konzession in eine deutsche Klasse A umgeschrieben haben will.
Dasselbe gilt für ALLE ausländischen Amateurfunklizenzen die der CEPT TR61-01 und TR61-02 entsprechen.
Wäre das so, dass jeder ohne diese HAREC eine Klasse A bekäme, müsste z.B. ich diese schon seit 2004 haben.... :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Geht hier nicht um den erhalt eines HB9-Rufzeichens sondern es geht um einen Afu-Lehrgang. Durch ein Gegenseitigkeitsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz werden die Prüfungen gegenseitig anerkannt. Das betrifft natürlich dann auch nur die Klasse für die man die Prüfung abgelegt hat.

Ich kann also in HB eine Afu-Pfüfung ablegen und erhalte damit hier (aber auch in HB) eine entsprechende Lizenz und umgekehrt.....

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Durch ein Gegenseitigkeitsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz werden die Prüfungen gegenseitig anerkannt. Das betrifft natürlich dann auch nur die Klasse für die man die Prüfung abgelegt hat.

Ich kann also in HB eine Afu-Pfüfung ablegen und erhalte damit hier (aber auch in HB) eine entsprechende Lizenz und umgekehrt.....

cu :wink: :wink:[/quote]

Stimmt insoweit nicht ganz Jürgen.

Ich kann dir gerne das Schreiben der deutschen Behörde (BnetzA) zeigen, worin Inhaber einer HB9 Konzession die HAREC vorlegen müssen, um nachzuweisen, dass die Prüfung für die HB9 "Lizenz" in der Schweiz gemacht wurde..... Ohne die, bekommst du als Deutscher bei uns keine deutsche Klasse A Lizenz.
Die BAKOM stellt eine HAREC nur dann aus, wenn du als Deutscher (Ausländer) die Prüfung in der Schweiz abgelegt hast.

Ich möchte nur Hoffnungen/Erwartungen die hier geweckt werden, etwas dämpfen, denn der Kurs kostet einiges. (laut Webseite 590 CHF = ca. 350 €)


  
 
 Betreff des Beitrags: CEPT Lizenz
Hallo!

KC7TKQ:
Lieber OM. Ich weiss nicht, mit welchen Begriffen und Vorschriften du da um dich wirfst, oder woher du die Infos hast.

Ich kann dir aber zu 100% versichern, dass wenn du die HB9-Lizenz (bzw. die HB9-Prüfung) in der Schweiz abgelegt hast, du ein Rufzeichen ohne grosses Aufsehen in Deutschland bekommst. Diese Info habe ich schriftlich vom BAKOM sowie von der deutschen RegTP.

Die Info ist einfach und klar: Die Prüfungen wurden dank CEPT harmonisiert und die Lizenzen gelten für alle CEPT-Länder. Das heisst auch, dass man in Deutschland mit einer Schweizer Prüfung ein Deutsches Rufzeichen bekommt, sofern man in Deutschland lebt.

Die Prüfungen wurden harmonisiert und selbst als HB3-Lizenzierter kannst du eine DO-Lizenz in Deutschland beantragen (auch das habe ich schriftlich von BAKOM und RegTP).

Was mit deiner Lizenz ist, kann ich nicht beurteilen und ich kann auch nicht sagen, weshalb du gewisse Lizenzen nicht bekommst.


Übrigens: Vergleiche mal andere HB9-Kurse in der Schweiz mit diesem Kurs. Dann wirst du feststellen, dass dieser Kurs sogar sehr günstig ist.

Andere Kurse fordern zuerst eine HB3-Lizenz, bevor man in den HB9-Kurs einsteigen kann. Das heisst, es werden 2 mal 590CHF abgezockt.
Es ist aber überhaupt nicht nötig, zuerst einen HB3-Kurs zu machen, bevor man in den HB9-Kurs einsteigt. Im Gegenteil: Manchmal ist ein HB3-Kurs sogar hinderlich.


73
Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
@KC7TKQ: Vielleicht wäre das hier genau DEIN Forumluar? http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/4351.pdf

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CEPT Lizenz
[quote]Hallo!

KC7TKQ:
Lieber OM. Ich weiss nicht, mit welchen Begriffen und Vorschriften du da um dich wirfst, oder woher du die Infos hast.

Ich kann dir aber zu 100% versichern, dass wenn du die HB9-Lizenz (bzw. die HB9-Prüfung) in der Schweiz abgelegt hast, du ein Rufzeichen ohne grosses Aufsehen in Deutschland bekommst. Diese Info habe ich schriftlich vom BAKOM sowie von der deutschen RegTP.
[/quote]

Mit § 8 Absatz 1 u. 2 der deutschen AfuV, wird eine "Prüfungsbescheinigung" verlangt, die nur (laut BnetzA) über die HAREC bei ausländischen (erst recht bei CEPT-Lizenzen) bestätigt wird.
Bei einem anderen OM (mir bekannt) läuft z.Zt. eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln, da seine Schweizer HB9 Konzession von der BnetzA nicht anerkannt wird, weil die HAREC fehlt.....(ist bei mir genauso)
Daher habe ich hier nur daraufhingewiesen, dass diejenigen die eine HB9-Prüfung in der Schweiz ablegen, darauf achten, dass eine HAREC von der Bakom ausgestellt wird, sonst bekommt sie/er als Deutscher keine deutsche Klasse A Amateurfunkzulassung.

[quote]
Die Info ist einfach und klar: Die Prüfungen wurden dank CEPT harmonisiert und die Lizenzen gelten für alle CEPT-Länder. Das heisst auch, dass man in Deutschland mit einer Schweizer Prüfung ein Deutsches Rufzeichen bekommt, sofern man in Deutschland lebt.

73
Mike[/quote]

Dies mag so richtig sein.
Aber hier gehen die Meinungen auseinander bzw. ist die deutsche BnetzA (nicht RegTp) anderer Auffassung.
Wenn du als Deutscher in Deutschland lebst (Hauptwohnsitz) und in der Schweiz eine Prüfung für ein Schweizer HB9-Rufzeichen ablegst, sollte (laut BnetzA) die HAREC dabeisein. Ist das nicht der Fall wird vermutet, dass diese HB9 Konzession aufgrund einer Umschreibung durch die Bakom erfolgt ist und somit bekommst du keine deutsche Klasse A-Zulassung.
Ich kenne auch Fälle, wo in anderen CEPT-Ländern Deutsche dort eine Prüfung abgelegt haben, aber auch keine HAREC bekommen haben und dann die deutsche BnetzA die Anerkennung zur Klasse A verweigert hat....

Übrigens kann dir das auch in anderen Ländern passieren, die noch auf eine CW-Prüfung als Zugang zur KW bestehen, selbst wenn diese in der CEPT sind.

Die Aussagen von dir sind insofern richtig, dass aufgrund der CEPT-Regelungen TR61-01 und TR61-02 (in der das mit der Harec steht) es möglich ist eine HB9 Konzession zu erwerben und da beide Lizenzen angeglichen wurden (CEPT-mässig) nun "gleichwertig" sind. Aber mehr auch nicht.
Die "Feinheiten" (HAREC) die die deutsche BnetzA aufgrund der AfuV verlangt, habe ich hier nur angemerkt.

:wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: CEPT Anerkennung
Hallo lieber OM KC7TKQ

Dann sind wir uns ja in dem Punkte einig, dass aktuell abgelegte Prüfungen in der Schweiz ohne Probleme in Deutschland anerkannt werden (HB9 und HB3). Dies ist in den letzten 2 Jahren schon mind. 10 fach geschehen.

Es ist möglich, dass vor einiger Zeit umgeschriebene Lizenzen von Deutschland nicht anerkannt werden. Das hat aber nichts mit dem Kurs zu tun, der in Basel angeboten wird. Nach absolvierter (und bestandener) HB9-Prüfung bekommt man alle nötigen Dokus (Fähigkeitsausweis), auf welchen die nötigen Absätze gemäss CEPT etc. vermerkt sind.

Wie es bei dir aussieht, kann ich nicht beurteilen. Offensichtlich hast du deine HB9-Lizenz mit einer Umschreibung von einem anderen Land erlangt. Diese HB9-Lizenz wolltest du offensichtlich in eine Lizenz in Deutschland umwandeln, was dir Probleme bereitet. Daher hast du wohl immer noch dein DO5-Rufzeichen.

ABER, man kann von deinem Spezialfall nicht auf die Allgemeinheit schliessen, bzw. dein Fall nicht für allgemingültig erklären.
Im übrigen steht es jedem frei, die HB9- oder DL-Afuprüfung offiziell zu absolvieren, was für einen HAM wirklich kein Problem ist. Die Prüfung kostet ein paar Euro, ein Gerichstverfahren einiges mehr!

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CEPT Anerkennung
Hallo Mike,
[quote]Hallo lieber OM KC7TKQ

Es ist möglich, dass vor einiger Zeit umgeschriebene Lizenzen von Deutschland nicht anerkannt werden. [/quote]
Bestimmt weil die HAREC gefehlt hat? (darauf musst du nicht antworten)

[quote]Das hat aber nichts mit dem Kurs zu tun, der in Basel angeboten wird. [/quote]
Doch, wenn insofern die BAKOM als Behörde nach bestandener Prüfung, die HAREC an deutsche Teilnehmer NICHT ausstellt.....
Daher VORHER bei der BAKOM (Herr Kumli) schriftlich anfragen und nicht darauf verlassen, dass
[quote]Nach absolvierter (und bestandener) HB9-Prüfung bekommt man alle nötigen Dokus (Fähigkeitsausweis), auf welchen die nötigen Absätze gemäss CEPT etc. vermerkt sind. [/quote]
:busch: Die stehen bei meiner Konzessionsurkunde auch drauf "CEPT Klasse 2 HB9TOE"
Nochmals:
Das was die deutsche BnetzA sehen will, ist diese HAREC gemäss CEPT Regulation TR61-02.
Da beisst die Maus keinen Faden ab...

[quote]
ABER, man kann von deinem Spezialfall nicht auf die Allgemeinheit schliessen, bzw. dein Fall nicht für allgemingültig erklären.
73 Mike[/quote]
Habe ich auch gar nicht gesagt, im Gegenteil.
Ich bin nicht der einzige, der so zu einer deutschen Klasse A kommen wollte/will.
Ende.... :arrow:

Nicht zu vergessen:
Jedes Jahr werden 120 CHF zur BAKOM fällig als Konzessionsgebühr.
Zahlt man die nicht, verfällt die Konzession....


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hm, meinen Link oben nicht gesehen? Der müsste genau das richtige sein wenn du keine HAREC hast.

Kannst du dir nicht eine ausstellen lassen auf Basis deiner Prüfung?

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags: CEPT
UMS NOCHMALS DEUTLICH ZU SAGEN: :o

Wird aktuell eine HB9-Amateurfunk Prüfung in der Schweiz abgelegt, wird diese ohne Umschweife in Deutschland akzeptiert. Da muss man nicht mit Formularen hantieren etc.
Da ich direkt an der Sache dran bin, weiss ich, wovon ich spreche. Da gibt es kein "gehört von Kollegen und der hatte das auch etc. "!


Nach getaner Prüfung bekommt man einen Fähigkeitsausweis für den Amateurfunk. Dorts steht wortwörtlich drin: "... Die Prüfung entspricht den von der ITU festgelegten Erfodernissen sowie CEPT -Empfehlung T/R 61-02 HAREC."

So ist das. Deine Lizenz ist eine "alte" Klasse 2 Lizenz. Die gibt es seit 2004 nicht mehr! Wenn du eine aktuelle Lizenz hast, steht nur noch CEPT drauf. Daher hast du deine Probleme, weil deine CEPT Klasse 2 nicht in allen Ländern akzeptiert wird. Ich verstehe die Behören schon, wenn sie dein Klasse 2 Zeugnis nicht in ein Klasse 1 umwandeln wollen. Rein bürokratisch ist das eben nicht die selbe Klasse. 8)

Übrigens: Die Konzessionsgebühr hat absolut nichts mit dem Fähigkeitszeugnis zu tun. Das Fähigkeitszeugnis ist gratis (nur Prüfungsgebühr). Man zahlt für's Rufzeichen.
Ist wie beim Autofahren: Dein Führerschein ist gratis, für's Einlösen des Autos zahlst du jedes Jahr.

Nochmals: Mache doch deine CEPT-Prüfung nach. In Friedrichshafen ist die Sache in 1 h erledigt und du bekommst deine Klasse 1, oder eben CEPT!

So, habe geschlossen!

Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hm, meinen Link oben nicht gesehen? Der müsste genau das richtige sein wenn du keine HAREC hast.

Kannst du dir nicht eine ausstellen lassen auf Basis deiner Prüfung?

cu tb.[/quote]

Xandrian, doch schon....
ABER das nützt mir und vielen anderen nichts, wenn auf dem Formular gefragt wird (du musst das wahrheitsgemäss beantworten) unter Pkt. 6
"aufgrund einer erfolgreich abgelegten Prüfung in....."
oder
"aufgrund einer anderen ausländischen Amateurfunkgenehmigung oder Prüfungsbescheinigung aus.."

Egal was davon richtig ist, auf jeden Fall wird dir aufgrund der fehlenden HAREC (bei einer CEPT-Lizenz) eine deutsche Klasse A-Lizenz verweigert.
Ebenso wenn du nicht nachweisen kannst, dass du in dem Land XY die Prüfung nach CEPT oder nicht, gemacht hattest. In vielen Fällen braucht man diese Prüfungsbescheinigung nach Erhalt der LIZENZURKUNDE (Genehmigung) in vielen Ländern nicht mehr.
Nur eben hier, wenn man als Deutscher seine ausländische Amateurfunkgenehmigung in eine deutsche Amateurfunkgenehmigung umschreiben lassen will....(deutscher Bürokratismus)

Ich möchte auf die rechtliche Seite des ganzen, hier nicht mehr weiter darauf eingehen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CEPT
Mike sorry, aber hier muss ich mich nochmals melden:
[quote]
So ist das. Deine Lizenz ist eine "alte" Klasse 2 Lizenz. Die gibt es seit 2004 nicht mehr! Wenn du eine aktuelle Lizenz hast, steht nur noch CEPT drauf.
[/quote]
Komisch.....Das Bakom hat mir Anfang 2004 vollmundig [b:1mtj5dp1]schriftlich[/b:1mtj5dp1] erklärt, dass aufgrund der Weltnachrichtenkonferenz 2003 nach Wegfall der CW-Prüfung als Zugang zur KW, es mir als CEPT-Klasse 2 Konzessionär nun auch möglich wird, auf den KW-Bändern einschl. 6m Band Betrieb zu machen und das OHNE die Konzessionsurkunde zu ändern! :wink:
Was denn nun? Hinfällig und neue Urkunde ausstellen lassen?

[quote]Daher hast du deine Probleme, weil deine CEPT Klasse 2 nicht in allen Ländern akzeptiert wird. Ich verstehe die Behören schon, wenn sie dein Klasse 2 Zeugnis nicht in ein Klasse 1 umwandeln wollen. Rein bürokratisch ist das eben nicht die selbe Klasse. 8) [/quote]
Das trifft nur auf Deutschland zu. Ich würde z.B. ohne weiteres die höchste Klasse in VK bekommen, aufgrund der Schweizer CEPT 2 Konzession.....

[quote]Nochmals: Mache doch deine CEPT-Prüfung nach. In Friedrichshafen ist die Sache in 1 h erledigt und du bekommst deine Klasse 1, oder eben CEPT!

Mike[/quote]
Wieso nochmals eine Prüfung für etwas machen, dass ich schon habe und das doch laut Schreiben der Bakom schon 2004 (wie viele andere CEPT 2 Lizenzierten auch) einfach so (nach Wegfall von CW) bekommen habe?
Du kommst mir genauso vor wie dieser Herr.....von der BnetzA in Mainz.... :roll:
und nun :arrow:


  
 
 Betreff des Beitrags: CEPT Lizenz
Ich bin der Herr.....von der BnetzA in Mainz 8)
Undank ist der Welten Lohn.

73
Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
[size=200:27jmowvu][b:27jmowvu]Extra für Helmut !!!![/b:27jmowvu][/size:27jmowvu]


[img:27jmowvu]http://www.bartleby-online.de/wp-content/uploads/2008/08/schild000.jpg[/img:27jmowvu]

[size=200:27jmowvu] :busch: :busch: :busch: [/size:27jmowvu]


  
 

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