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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 15 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Schwarzfunker auf 145mhz...
Bin mal über eure Tipps und Anregungen interessiert:

Wir haben hierin Wiesbaden ein schwarzfunker auf unserem Home-QRG.
Dieser Drückt immer DTMF rein oder bläst ins Mikrofon, hin und wieder lästert er auch in Selbstgesprächmanier über meiner einer und über die anderen Stationen auf der Frequenz.
Ich hatte heute beruflichen Einsatz in Wiesbaden-City und konnte nebenbei heute sein Haus ziemlich genau lokalisieren. +-1bis2 Häuser.

Er läuft auch hier in meiner Gegend rum, das merkt ich wenn er bei mir 9+30 drückt, ansonsten nur S7-9.

Was kann man gegen einen so nervigen Idioten Unternehmen?
BnetzA regiert nicht auf E-Mails.

Gruss DO1SEC - Sasha


  
 
 Betreff des Beitrags:
befürchte, legal wirst du nicht viel machen können, da unsre TOLLEN gesätze ja für die idioten sind, die können machen was sie wollen, aber wehe du als lizensierter spurst ,mal nicht... fällt mir nur als beispiel ein, als ich mal auf 27.555 SSTV empfangen habe mit rechtsradikalem inhalt, und das der BnetzA gemeldet habe, das erste was ich zu hören bekam war, das ich auf der frequenz nichts verloren hätte.... ( ich habe nur empfangen nicht gesendet um das nochma deutlich zu sagen...)


  
 
 Betreff des Beitrags:
@DB1VT Aber wie kannst du Dir denn erlauben einer Behörde Arbeit aufzudrücken!?
Du, hast zu bezahlen und die Bezahlten in Ruhe zu lassen!
Vielleicht hatten die 27,255ziger garnicht so Unrecht?

73 und daß mir Keiner zu 1. Mai in die Kirche geht!!!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Schwarzfunker auf 145mhz...
[quote]
BnetzA regiert nicht auf E-Mails.
[/quote]

hallo

eine beschwerde über diese mitarbeiter bei einer höheren stelle wird
sicherlich beachtet.
spätestens eine anzeige wegen strafvereitelung bringt zumindestens
eine andere behörde auf trabb.

ungewöhnlich, es sind diverse ähnliche vorfälle bekannt bei denen die amateure
erst mal selber die arbeit gemacht haben aber dann zügig reagiert wurde.
ok, es sind auch gegenteilige fälle bekannt :
http://www.youtube.com/watch?v=YCS0mf0hd0A
das sind mehrere teile.


73


  
 
 Betreff des Beitrags: RE:Schwarzfunker....
Hallo Sascha...

Da stellt sich erstmal die Frage ob es tatsächlich ein Schwarzfunker ist - oder ein lizenzierter Spinner von denen es ja auch genügende gibt die teulweise ein solches "Unwesen" treiben...

Vielleicht könnte man sein Treiben weiterhin verfolgen, versuchen seinen genauen Standort herauszubekommen, ggf. seine Aktionen aufzeichnen?
Hier in unserer Gegend hatte man schon Erfolg und es wurde der eine oder andere Schwarzfunker ausgehoben - die BNetzA hatte positiv reagiert.
Hat der Übeltäter jedoch eine Lizenz ist es manchmal schwer dem beizukommen - und ihm auch noch hundertprozentig nachzuweisen daß er es auch wirklich war...

...versuchen ihn tatsächlich auf "frischer Tat" zu erwischen und das Ganze dann "persönlich" abklären....


73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

wie wär's denn mit "einfach ignorieren"? Das macht dem doch nur so lange Spaß, wie er Reaktionen auf sein Tun wahrnimmt....

73 de Fred, DL6BAW


  
 
 Betreff des Beitrags:
eigentlich ignorieren wir ihn eigentlich gut zumindest auf HF :-)

Aber der Typ ist so gestört, der kann Stundenlang selbstgespräche führen, das ist nicht gelogen, das können hier einige bestätigen:-)
Und das jeden Abend........


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]eigentlich ignorieren wir ihn eigentlich gut zumindest auf HF :-)

Aber der Typ ist so gestört, der kann Stundenlang selbstgespräche führen, das ist nicht gelogen, das können hier einige bestätigen:-)
Und das jeden Abend........[/quote]

Das heißt, der "gute Mann" ist auf KW auch am rumspinnen?

Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
nein, HF ist in diesem Fall nur ein "Slang" für Funkfrequenz ;-)))


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RE:Schwarzfunker....
[quote]Hallo Sascha...

Da stellt sich erstmal die Frage ob es tatsächlich ein Schwarzfunker ist - oder ein lizenzierter Spinner von denen es ja auch genügende gibt die teulweise ein solches "Unwesen" treiben...
[/quote]

Dieser Kerl ist schon recht lange im Freifunk hier unterwegs und kann wirklich STUNDEN damit verbringen, mit sich alleine zu reden. Aufmerksam darauf wurde ich eigentlich erst, als ich merkte, dass er 2m Aufzeichnungen von mir auf Freenet abspielte.
Der nette Herr scheint wirklich unter einer schlimmen Psychose zu leiden. Er hat einen imaginären Funkfreund, dem er irgendwelche Sachen erzählt (meist Lästereien über Sasha und mich und die Generation von heute), dem er zustimmt (sein Durchgang: 2min -> 10sec Pause -> neuer Durchgang) und Dinge aus dem vermeintlichen Durchgang des Funkfreundes aufnimmt.
Das alles kann er von mir aus tagelang auf PMR machen, aber wenn es jetzt schon im Amateurband geschieht, dann ist da doch eine gewisse Schwelle überschritten.

Ich lege meine Hand dafür ins Feuer, dass er keine Lizenz hat, denn er ist ja nicht einfach nur ein Störer, sondern auch ein Geschichtenerzähler (was mitunter wirklich unterhaltsam ist). Aufgrund seines geistigen Zustandes würde er auch an Klasse K scheitern.
Übrigends: Der Kerl ist nicht alt. Schätzungsweise Ende 20.

73,
Julian


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
wie wär's denn mit "einfach ignorieren"? Das macht dem doch nur so lange Spaß, wie er Reaktionen auf sein Tun wahrnimmt....

[/quote]

Sollte man bei "normalen" Menschen fast meinen. Dieser Kerl aber hat in den letzten Jahren Tag für Tag Geschichten erzählt, Töne gedrückt und sonstwas ausgesendet, auch ohne jegliche Reaktion darauf.. :roll:

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nur mal so kurz als Anmerkung..... Die BNetzA [b:gykmyp5o]muss[/b:gykmyp5o] hier einschreiten weil ein Funkdienst der das Band exklusiv hat nachhaltig gestört wird. Zeichnet den Kram auf, gebt ungefähre Zeiten und einen Standort des Störers an damit man nicht umsonst vom Messdienst ein Fahrzeug losschickt..... Mailt dem Funkstörungsmessdienst mit den Audiofiles als Anhang am besten täglich..... spätestens wenn die über die Mails so gefrustet sind bis sie platzen werden sie was unternehmen.....

Vielleicht noch wichtig...... Nicht die entsprechende Aussenstelle der BNetzA damit konfrontieren, die haben meist eh keinen Plan, sondern direkt den Messdienst......... dann klappt´s auch mit der BNetzA......

Bundeseinheitliche Rufnummer des Funkstörungs Messdienstes: 0180 3 23 23 23

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Stellt sich noch dir Frage ob das Schwarzfunken mit Unerlaubten Geräten (da keine Lizenz) eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit ist:

Das macht den Unterschied, wenn wir diesen Typen mal Live antreffen würden, darf ich Ihn bei einer Straftat (127stpo) vorläufig festnehmen um seine Personalien festzustellen oder feststellenzulassen.
Notfalls muss man halt auf der Schiene der Beleidigung (was ja eine Straftat ist) fahren, wobei dies aber ein Antragsdelikt ist und ich wieder Papierkram habe (schreibe schon genug Strafanzeigen in der Woche)

Eine Festnahme ist für mich als Privatperson bei einer Ordnungswidrigkeit nicht erlaubt, und fällt dann schon in die Freiheitsberaubung.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Stellt sich noch dir Frage ob das Schwarzfunken mit Unerlaubten Geräten (da keine Lizenz) eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit ist:[/quote]
Nein "nur" eine Ordnungswidrigkeit die (sofern amtlich festgestellt wurde) bis zu einigen tausend € Strafe kosten kann exkl. Messeinsatz der BNetzA...

[quote]Das macht den Unterschied, wenn wir diesen Typen mal Live antreffen würden, darf ich Ihn bei einer Straftat (127stpo) vorläufig festnehmen um seine Personalien festzustellen oder feststellenzulassen.
Notfalls muss man halt auf der Schiene der Beleidigung (was ja eine Straftat ist) fahren, wobei dies aber ein Antragsdelikt ist und ich wieder Papierkram habe (schreibe schon genug Strafanzeigen in der Woche)

Eine Festnahme ist für mich als Privatperson bei einer Ordnungswidrigkeit nicht erlaubt, und fällt dann schon in die Freiheitsberaubung.[/quote]

Was man bisher bei solchen Aktionen in Erfahrung bringen konnte. war folgendes:
Polizei hinzuziehen bei eigenen Aktionen, wobei das eine Warnung für denjenigen sein könnte und der vorläufig aufhört, sodass die BNetzA keine Handhabe bis zum nächsten "Schwarzsenden" hat.
Besser wäre eine gemeinsame Aktion von BnetzA und Polizei, sowie einigen Funkamateuren aus Wiesbaden die er schon verbal über Funk beleidigt hat und die Aufnahmen davon gemacht haben. Dann hat

a.die BnetzA auf jeden Fall eine Handhabe gegen diese Person

b.die BnetzA und die Polizei bekommt einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss der Wohnung

c.die BnetzA kann vorläufig die Beweismittel (Funkgeräte) beschlagnahmen und sichern

d.vor Gericht sind eindeutige Beweise und Zeugenaussagen besser, als Halbwahrheiten, diffuse Bandaufnahmen und erst recht Gewalttaten gegen diese Person, denn die könnte ein guter RA für seinen Mandanten vor Gericht gegen die Behörden verwenden

e.alle die derjenige verbal beleidigt hat, sollten sofort eine Strafanzeige vorläufig gegen unbekannt bei der Polizei stellen, aber mit dem Hinweis, dass diese auf dem Amateurfunkband 2m auf der Frequenz......stattgefunden hat, sodass die BnetzA eine Handhabe und der Staatsanwalt in einem Strafprozess diese als Zeugen hat und somit die Beweislast schwerer wird

Es nützt nichts, wenn im Vorfeld keine amtlichen Ermittlungen seitens der BnetzA und der Polizei stattgefunden haben.
Denn alles andere würde ein guter RA in einem Strafprozess [b:9azii2ka]gegen[/b:9azii2ka] die Beleidigten auslegen.
Vor einigen Jahren, fand eine Aktion gegen beleidigende Schwarzfunker, die auf dem 70cm Relais in München (Olympiaturm) waren, statt.
Alle wurden nach einer längeren Beobachtungszeit in Zusammenarbeit von Funkamateuren, BnetzA und Polizei in einer Nacht grösstenteils auf frischer Tat "geschnappt".
Einer davon wähnte sich in einem Hochhaus mit weit über 1000 Mietern sicher.
Die vorwiegend Jugendlichen, wurden zu hohen Geldstrafen und den Kosten des Messeinsatzes verurteilt.
Bitte weiteres unter dem Suchbegriff Olympiaturm im Net suchen. :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Fragt
DL6CBX wie das ist mit der Rechtlichen Seite ;)


  
 

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