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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 15 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Funkgerät im Auto
Hy,

Ich habe vor mit ein paar Kumpels Funkgeräte zu kaufen, von Stabo was für euch wahrscheinlich Kinderkram ist.
Aber wir wollen das auch nur für Kolonnenfahrten usw nutzen.

Meine Frage ist das für die Polizei gleich der Handy Nutzung oder darf man nen "Walkie Talkie" nutzen? Also während der Fahrt mein ich natürlich, oder muss ich auch nen Headset bzw. Freisprechanlage benutzen?

Danke


  
 
 Betreff des Beitrags:
Also so weit ich weiss darf man mit Funkgeräten auch ohne "Freisprecheinrichtung" während der Fahrt telefonieren. Ich denke auf den Funk muss man sich einfach weniger konzentrieren.

Gruß,
Michael


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ja, ich denk das ja auch, das das sone art gesetzteslücke is, aber man findet nix Handfestes im Netz


  
 
 Betreff des Beitrags: Der ADAC schreibt....
hallo.
der ADAC schreibt:

Funkgeräte

Funkgeräte fallen nicht unter das Handy-Verbot. Zwar nehmen weder der Verordnungstext noch die amtliche Begründung Funkgeräte ausdrücklich von dem Verbot aus. Der eindeutige, sich auf Handy und Mobiltelefone beziehende Gesetzestext legt jedoch den Schluss nahe, dass Funkgeräte generell vom Verbot ausgenommen sind.

Eine einschränkende Auffassung vertritt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW). Da zahlreiche Firmen für ihre Fahrzeugflotten versuchen, unter Verwendung von Funkgeräten das Handy-Verbot zu umgehen, sollen nach Auskunft des Ministeriums Funkgeräte nur dann nicht unter das Handy-Verbot fallen, wenn sie nicht das öffentliche Fernsprechnetz nutzen.


URL: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkeh ... 27229&TL=2

ich habe ausserdem mal auf den seiten des DARC (www.DARC.de) gelesen das die benutzung von Funkgeräten im Auto erlaubt ist und nicht unter das Handy-verbot fällt.

Grüsse
TimoTitanium


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es gibt einen todsicheren Hinweis darauf, dass Funkgeräte nicht unter das Handyverbot fallen oder Einschränkungen wie Headsets etc. unterliegen :wink: :

Wenn dem nämlich so wäre, gäbe es im Prüfungsfragenkatalog der BNetzA garantiert 10 Fragen zu dem Thema, so nach dem Motto:

Prüfungsfrage B666:
Was muss ein Funkamateur beim Betreiben einer mobilen Amateurfunkstelle im Auto unbedingt beachten?

a) es besteht Gurt- Helm- und Lederhosenpflicht auch für das Funkgerät
b) das Funkgerät darf nur im ausgeschalteten Zustand betrieben werden
c) für Funkamateure gilt generell: Tempo 80 auf Landstraßen, Tempo 100 auf Autobahnen
d) das Funkgerät muss an einer Freisprecheinrichtung betrieben werden

Solche Fragen sind nicht drin, also: allzeit eine handbreit HF überm Autodach! :busch:

73 de Angela, DK1KPP


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Es gibt einen todsicheren Hinweis darauf, dass Funkgeräte nicht unter das Handyverbot fallen oder Einschränkungen wie Headsets etc. unterliegen :wink: :

Wenn dem nämlich so wäre, gäbe es im Prüfungsfragenkatalog der BNetzA garantiert 10 Fragen zu dem Thema, so nach dem Motto:

Prüfungsfrage B666:
Was muss ein Funkamateur beim Betreiben einer mobilen Amateurfunkstelle im Auto unbedingt beachten?

a) es besteht Gurt- Helm- und Lederhosenpflicht auch für das Funkgerät
b) das Funkgerät darf nur im ausgeschalteten Zustand betrieben werden
c) für Funkamateure gilt generell: Tempo 80 auf Landstraßen, Tempo 100 auf Autobahnen
d) das Funkgerät muss an einer Freisprecheinrichtung betrieben werden

Solche Fragen sind nicht drin, also: allzeit eine handbreit HF überm Autodach! :busch:

73 de Angela, DK1KPP[/quote]

*looooooool* Der war gut :)

greetZ
Carlo[b:q6ltxgp1]Z[/b:q6ltxgp1]


  
 
 Betreff des Beitrags: Funkschein
Guten Abend die Herrschaften,
ich möchte wissen wo es einen "Allgemeinen Funkschein" gibt den man machen kann da ich mir ein Funkgerät gekauft habe und jetzt wissen möchte wo ich einen Funkschein machen kann!?

Es wäre nett wenn ich antwort erhalten würde...

Gruß
Alex aus Berlin


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]ich möchte wissen wo es einen "Allgemeinen Funkschein" gibt den man machen kann da ich mir ein Funkgerät gekauft habe und jetzt wissen möchte wo ich einen Funkschein machen kann!? [/quote]

Ist das eine ernstgemeinte Frage?

Es gibt keinen "Allgemeinen Funkschein".
Es gibt auch keinen "Allgemeinen Führerschein"
Ohne Führerschein darf man ein Fahrad fahren oder beim Funk z.B. CB oder LPD benutzen.
Mit Führerschein darf man ein Auto fahren oder analog beim Funk Amateurfunkgeräte betreiben.
Dann gibt es auch Funkgeräte wie Polizeifunkgeräte, die darf man nur im Dienst benutzen zu genau diesem Zweck, Polizeifunk. Beim Militär gibt es Panzerfahrer, die auch nur dort Panzer fahren.

Damit will ich sagen, hast Du ein legales "Jedermannfunkgerät", benötigst Du keinerlei Funkschein. Beim Betreiben eines Amateurfunkgerätes muß man vorher eine Amateurfunkprüfung machen.
Hast Du aber ein Betriebsfunkgerät oder gar ein Polizeifunkgerät erworben, wird die Sache komplizierter bis unlösbar für einen Privatnutzer.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Beim Militär gibt es Panzerfahrer, die auch nur dort Panzer fahren.
[/quote]

Das triffts wohl ganz gut.

Alexander sollte mal schreiben, was er für ein Gerät erworben hat. Dann kann man weiter rätseln. Vielleicht ist es ein CB Gerät, damit wäre er ja von der Lizenzpflicht entbunden. Oder es handelt sich um ein Betriebsfunk- oder gar BOS-Funkgerät, dann wäre die Frage auch geklärt...

Gute Nacht


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moment zu dem Panzerfahren!

Fahre auch privat PANZER!

Zwar auf Privatgelaende und in Polen weil ich die kiste sonst aufscheiden muesste und in D keinen Platz finde.

Dieses We. gehen ca 3000l Heizoel. :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
"Allgemeiner Funkschein",
hört sich doch zunächst für eine Laien, noch relativ gut an.
Es gibt ja auch, das "Allgemein gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunk", (AZF),
und dann noch das "Allgemein gültige Sprechfunkzeugnis für den Seefunk",
und etliche andere, für die vielfältigsten Funkdienste.
Warum nicht einen „Allgemeinen Funkschein“?
Und ich denke mir, hätte der Fragesteller dies gewusst, währe er wohl kaum auf diese Seite gekommen.
Doch schreibt hier jemand,
„Mit Führerschein darf man ein Auto fahren oder analog beim Funk Amateurfunkgeräte betreiben.“
Bei der Vielfalt der Führerscheine, welche es ohne Zweifel gibt, kenne ich keinen, bei dem man „analog beim Funk Amateurfunkgeräte betreiben“ darf.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, das ein „Gast“, sich unbedingt viel unter „73“ und den Angaben wie „JO62PM“ vorstellen kann. Diese Art der Darstellung war und ist beim „Morsefunk“ sinnvoll. Im sprachlichen Funkverkehr, und in der schriftlichen Kommunikation sollte man sich doch die Zeit lassen für z.B. „viele Grüße“, oder „ich schreibe aus 51570 Windeck-Rosbach“.
Alles keine Kritik, nur eine Anregung,
schreibt Eddy aus Brühl


  
 
 Betreff des Beitrags:
wieso? das hier ist ein amateurfunkforum. jeder der die lizenz hat weiß was 73 heißt und was er sich unter einen locator vorstellen muss.

in diesen sinne 73 und nen guten rutsch aus JO60ab ;)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich kann mir auch nicht vorstellen, das ein „Gast“, sich unbedingt viel unter „73“ und den Angaben wie „JO62PM“ vorstellen kann. Diese Art der Darstellung war und ist beim „Morsefunk“ sinnvoll. Im sprachlichen Funkverkehr, und in der schriftlichen Kommunikation sollte man sich doch die Zeit lassen für z.B. „viele Grüße“, oder „ich schreibe aus 51570 Windeck-Rosbach“.
Alles keine Kritik, nur eine Anregung,
schreibt Eddy aus Brühl[/quote]

Ich bin beeindruckt! Das ist der beste Post, den ich je in einem Forum gelesen habe!
Dieses Forum ist hauptsächlich für Funkamateure und für Anwender von lizenzfreien Funkgeräten bestimmt.
Natürlich sind auch interessiert Gäste herzlich willkommen und jeder von uns versucht auf bestmöglichste Art und Weise Fragen kompetent zu beantworten.
Das kann jedoch nur gelingen, wenn in der Frage der Sachverhalt erkennbar ist.
Dabei sollte die Art der Begrüßung eine untergeordnete Rolle spielen!
Man nennt so etwas Jaron, dass ist unser Jargon! Wer den Sinn solcher solcher Kürzel und Codes nicht versteht, kann ebenfalls ganz ungeniert nachfragen!

Eddy, einen guten Jahreswechsel und beste 73 von Dirk DJ9DKM


  
 
 Betreff des Beitrags:
Lieber Eddy aus der Nachbarschaft!

[quote]„Mit Führerschein darf man ein Auto fahren oder analog beim Funk Amateurfunkgeräte betreiben.“
Bei der Vielfalt der Führerscheine, welche es ohne Zweifel gibt, kenne ich keinen, bei dem man „analog beim Funk Amateurfunkgeräte betreiben“ darf. [/quote]

Eventuell habe ich mich etwas ungeschickt ausgedrückt.

Amateurfunkgeräte mit analoger Modulation wie AM, SSB oder FM sind nicht gemeint.
Mit "analog" meinte ich das Analogon, die Analogie, ein recht ähnlicher Fall, der vergleichbar ist. Führerschein KFZ/Funkzeugnis, wo es jeweils einige gibt.

73 de DL2JAS,
Gruß aus dem Bergischen :-)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Andreas, (DL2JAS)
Ich möchte nicht „schulmeistern“, dazu mache ich selber zu viele Fehler, mir fiel nur Deine „Unterschrift“ auf, in der Du die Weißheiten Deines Lehrers rühmtest, und da konnte ich mir diese kleine „Anmache“ nicht verkneifen.
War schon alles verständlich ausgerückt.
excus dr om = i hpe u nil bd = 73 / 55 fr 2007 cuagn = eddy


dr om DE1NFN gt vln dk fer info,
jedoch verstehe ich unter einem Forum (dieses Wort kommt meines Wissens nach aus dem lateinischen und bedeutet wohl soviel wie „Marktplatz“ oder „Versammlungsort“),
einen realen oder virtuellen Ort, wo Meinungen untereinander ausgetauscht werden können, Fragen gestellt und beantwortet werden können. Und trotz „Überschriftgebundener“ Zuordnung sollte eine allgemeinverständliche Ausdrucksweise in diesen Foren angestrebt werden, wobei der „Jargon“ durchaus als belebender Bestandteil eingeflochten sein kann.
Währe ich „Alex aus Berlin“, hätte ich mich sicherlich über eine „einfache Antwort“ gefreut, auch dann, wenn für den „Profi“ (hier der Amateurfunker), die Frage nicht einfach zu verstehen gewesen ist. In einem bin ich mir sicher, diese Frage war ernst gemeint.
Ich wünsche dir auch ein gutes Jahr 2007 eddy

Lieber Dirk,
es war sicherlich nicht mein Ansinnen jemanden zu beeindrucken, wenn ich dies anstrebe versuche ich das stets durch andere, meist messbare Leistungen zu erbringen, wobei ich mich bemühe in einem mir bekannten Umfeld zu agieren, so dass mir auch etwas davon zu Gute kommt, „beeindruckt zu haben“.
Hier hatte ich lediglich das Bedürfnis, den Aktivisten des Forums „Amateurfunk“ einen schüchternen Vorschlag zu machen, um etwas dazu beizutragen, die Besucher dieser Seite nicht zu erschrecken .
Ich war fast zufällig hier auf der Seite ich suchte Infos über die Verwendung von Funkgeräten im KfZ, und bekam auch einen „Link“ der mir weiter half.
Danach sah ich mir dann die anderen Beiträge an.
Zum Jargon möchte ich sagen, das man im Allgemeinen so den Wortschatz bezeichnet, der in einer beruflich, gesellschaftlich oder kulturell abgegrenzten Menschengruppe, einem bestimmten sozialen Milieu oder einer Subkultur("Szene" hier sicherlich der Amateurfunk) verwendet wird.
Bei der Ausübung des Amateurfunk ist es sicherlich Sinndoll, sich dieses Jargon zu bedienen, im Forum jedoch.................
Aber vielleicht will man ja „Beeindrucken“ hi
Auch dir ein glückliches und zufriedenes Jahr 2007 eddy


  
 

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