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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

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Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 29 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: DARC jur Verbandbetreuung kennt keinen gleichartigen Fal
[quote]Nach Nachfrage bei der jur Verbandsbetreung des DARC hat sich herausgestellt, dass kein solcher vergleichbarer Fall in Deutschland bekannt geworden ist, wo BNetzA Messstellen Auflangen an Funkamateure zur Sicherstellung Ihrer Messstellen erteilt haben.

Wohl mal wieder Pech gehabt, der erste zu sein !
[/quote]

Nur dann wenn Du Dich drauf einlässt.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
also so wie ich das jetzt verstehe, ist in 1,6 km entfernung zu dir die messstelle der BnetzA und damit die in ruhe andere dinge messen können, ohne von dir beeinflust zu werden wurde dir die beschränkung ( die grenze konnte ich nicht herrauslesen) auferlegt


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]also so wie ich das jetzt verstehe, ist in 1,6 km entfernung zu dir die messstelle der BnetzA und damit die in ruhe andere dinge messen können, ohne von dir beeinflust zu werden wurde dir die beschränkung ( die grenze konnte ich nicht herrauslesen) auferlegt[/quote]

Die Grenze macht ja aber nur Sinn wenn auch sonst kein anderer Funkdienst diese verletzen würde. Da aber andere Funkdienste wohl diese Grenze verletzen ist e sim Prinzip Willkür oder auch mobbing von mir aus...

73 Oliver


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DARC jur Verbandbetreuung kennt keinen gleichartigen Fal
[quote][quote]Nach Nachfrage bei der jur Verbandsbetreung des DARC hat sich herausgestellt, dass kein solcher vergleichbarer Fall in Deutschland bekannt geworden ist, wo BNetzA Messstellen Auflangen an Funkamateure zur Sicherstellung Ihrer Messstellen erteilt haben.

Wohl mal wieder Pech gehabt, der erste zu sein !
[/quote]

Nur dann wenn Du Dich drauf einlässt.

73
Peter[/quote]

@Jens,
da sind doch viele Ing's an Bord. Ein Filter mit Koaxkabeln sollte helfen. Vor dem Messempfänger 1/2 Lambda Koax auf ein T-Glied, dann mit 1/2 Lambda auf das nächste T-Glied. An den T-Glied werden dann 2x 1/4 L offene Koaxstubs angeschlossen und alles vermessen. Ich denke, das eine Dämpfung von >-50dB erreicht werden kann, was dann bei dieser Funkmesssstelle vor den Empfänger kommt, um etwa 200kHz auf 2m stark zu reduzieren. Durch das 1/2 Lambda Koax zum Empfänger -> 50 Ohm notchen wir auch 70cm und 23cm weg (kommt weniger der Oberwellen an). Mit unter hilft auch ein Telefonat und ein Besuch mit persönlichen Gespräch. Anmelden und Termin vereinbaren mit Besichtigung der Anlage.

@Peter, da gebe ich Dir Recht.

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Die Grenze macht ja aber nur Sinn wenn auch sonst kein anderer Funkdienst diese verletzen würde. Da aber andere Funkdienste wohl diese Grenze verletzen ist e sim Prinzip Willkür oder auch mobbing von mir aus... [/quote]

naja, aber welcher andere funkdienst neben dem amateurfunkdienst darf mehr wie 10 watt selndeleistung benutzen?
glaub das einfachste wäre: immer freundlich lächeln und "jaaa" sagen, und trotzdem machen was ma will, so wie unsere politiker das auch alle machen... soll mir doch erst mal einer das gegenteil beweisen, das ich mehr wie die erlaubte leistung gemacht habe


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich verstehs auch nicht.
Eigentlich sollte in der Messstelle der BNetzA alles vorhanden sein um Deine
Signale herauszufiltern. Da steht ja kein Billigschrott sondern gute Markentechnik mit entsprechendem Zubehör.

Irgendwer hat sich da was verzettelt ind er Stelle.

Hat der DARC keine Intervention angeboten?? Eigentlich müsste er Doch in unser Aller Interesse intervenieren, damit das nicht zum Präzendenzfall wird!

Auch wenn der Weg mühsam erscheint würde ich alles dran setzten um dagegen vorzugehen bzw versuchen den DARC mit einzubinden damit die
Kosten für Dich geringer sind sofern Du keine Rechtsschutz besitzt.

Wenn an der Messstelle wirklich von anderen Sendeanlagen gleiche oder höhere Pegel als Dein aktueller anliegen ist das wirklich nicht zu begreifen weshalb nur Du eine Beschränkung bekommen hast/sollst.
Schonmal bei der Messtelle gewesen und jemanden von z.B. den Messtechnikern direkt drauf angesprochen nach dem Motto er möge Dir mal die Sache erläutern und zur Not begründen wo das Problem herrührt.


Ich wünsche Dir jedenfalls einen für Dich positiven Ausgang der "Schweinerei" :-)

73's

Félix


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BNetzA Messstelle erteilt Leistungbeschränkung
@ DB1VT
scheint wohl aber doch so zu sein...

[quote]

Die auferlegten 80 dBuV/m werden von 7 Radiosendern (bis 95dbuB/m) und 3 Fernsehsendern (bis 95dbuV) und dem Poizeifunk (92 dBuV/m) sowie einem anderen Funkamateur (104 dBuV/m) übertroffen, ohne dass dort Einschränkungen auferlegt werden.
[/quote]

73 Oliver


  
 
 Betreff des Beitrags:
notfalls könnte man ja noch aus frakigkeit dann vor der tür mobilbetrieb machen, da die beschränkung ja nur für die station gilt, dann macht mann halt mobil 750W und stellt sich am besten noch vor die BnetzA :twisted: ,
also mich kotzt so behördenwillkühr gut an, hab auch nen fall, wo willkürlich gehandelt wird und man nichts dagegen machen kann


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DARC jur Verbandbetreuung kennt keinen gleichartigen Fal
[quote]

Mit unter hilft auch ein Telefonat und ein Besuch mit persönlichen Gespräch. Anmelden und Termin vereinbaren mit Besichtigung der Anlage.
[/quote]

Das sollte man auf jeden Fall erstmal versuchen.
Wenn man gleich auf Konfrontationskurs geht, hat man bei Behörden meist schon verloren.
Wir haben hier jedenfalls ein ganz gutes Verhältnis mit den für uns zuständigen Jungs von der BNETZA. Es gab da mal hin und wieder ein kleines Problem, das wurde dann quasi auf dem kleinen Dienstweg bearbeitet, ohne unnötig viel Wind zu machen.
Wenn man aber gleich mit Klagen droht o.ä. dann hat man sich den Weg des guten Willens jedenfalls nachhaltig verbaut.
Das kann man ja immer noch versuchen, wenn keine Gesprächsbereitschaft besteht.
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Trotzdem laut Anwalt keine Chance ! [/quote]

....welchen Anwalt ??? Das ist in dem !!! Fall wohl recht wichtig. Der Herr Riedel ([url:13n0pz3z]http://www.lawfactory.de[/url:13n0pz3z]) ist (wie schon angesprochen) ein "HF-Anwalt" :)

Die 2. Sache die mir aufgefallen ist: das Posting von DB1VT: [quote]notfalls könnte man ja noch aus frakigkeit dann vor der tür mobilbetrieb machen, da die beschränkung ja nur für die station gilt, dann macht mann halt mobil 750W und stellt sich am besten noch vor die BnetzA [/quote]

Denn da gibt es keine Beschränkungen, außer die für alle geltenden .(da lobe ich doch das ich "nur" eine rein Mobil & Portabel Station bin ....)

1.Bsp: Ich komme mit meinem PKW zu Dir und wir schließen meine Anlage im PKW an Deine Antennenanlage und benutzen mein Call/p ..... Was ist dann ???

2.Bsp: die Bürokratie "behindert" Deine Antennenanlage (wegen "zu viel" Strahlungsleistung) , was ist wenn sich Deine Antennenanlage verändert ???

3.Bsp: wenn Du keine 500W OUT machst .... immer noch verboten ???

[b:13n0pz3z]Die Frage ist doch: [/b:13n0pz3z] stört den Beamten die Leistung (500W) ; der Gewinn der Anlage (Strahlungsleistung) ; oder der "allgemeine" Standort ???

Ich würde , wie einige OM`s, ein persönliches Gespräch suchen und eine "Ortsbegehung" der Meßstelle beantragen UND: den RA Riedel !! beauftragen !!!

73 Sebastian

PS: Ich verfolge das Thema, in der Hoffnung das Du endlich Deine EME Signale auf die Antenne bringst.... :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Du musst 14 Tage vor Aufnahme des Betriebs Deine Selbsterklärung abgeben.
/p muss ohnehin nicht angegeben werden und hát bei der BEMPFV auch keine Bedeutung.
Nur wenn sich der Standort während des Betriebs verändert brauchst Du keine Selbsterklärung abzugeben.
Solche Fälle sind ausschliesslich herumlaufen mit einem Handfunkgerät oder Betrieb aus dem [b:18lgfwnj]fahrenden[/b:18lgfwnj] Auto mit einer Mobilstation
[/color:18lgfwnj]

2.Bsp: die Bürokratie "behindert" Deine Antennenanlage (wegen "zu viel" Strahlungsleistung) , was ist wenn sich Deine Antennenanlage verändert ???

[color=blue:18lgfwnj]Dann muss er eine geänderte Selbsterklärung einreichen[/color:18lgfwnj]

3.Bsp: wenn Du keine 500W OUT machst .... immer noch verboten ???

[color=blue:18lgfwnj]Es geht nicht um Sende- sondern um Strahlungsleistung[/color:18lgfwnj]

[b:18lgfwnj]Die Frage ist doch: [/b:18lgfwnj] stört den Beamten die Leistung (500W) ; der Gewinn der Anlage (Strahlungsleistung) ; oder der "allgemeine" Standort ???

[color=blue:18lgfwnj]Es stört sie die Feldstärke an [b:18lgfwnj]ihrem[/b:18lgfwnj] Standort[/color:18lgfwnj]

Ich würde , wie einige OM`s, ein persönliches Gespräch suchen und eine "Ortsbegehung" der Meßstelle beantragen UND: den RA Riedel !! beauftragen !!!
[/quote]

Ich würde als allerstes Widerspruch einlegen, damit der Vorgang nicht Rechtsgültig wird.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Was ist eigentlich aus dieser Nummer geworden?

vy 73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hier mal noch etwas älteres, welches ich durch Zufall gefunden habe:

http://www.qslonline.de/hk/download/qtcdl1.pdf


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BNetzA Messstelle erteilt Leistungbeschränkung
[quote]Die BNetzA Messstelle Darmstadt erteilt mir aufgrund meiner Nähe von 1.6 km eine gravierende Leistungbeschränkung, obwohl alle Personenschutz-Werte der Selbsterklärung unproblemetaisch sind. Es wird damit begründet, daß die Messsungen der BNetzA bei Feldstärken über 80 dBuV/m beeinträchtigt werden könnten.

Störungen selbst sind beim Betrieb nie vorgekommen. Das ganze ist erst beim neu gestellten Bauantrag nach einem Gerichtsverfahren aufgekommen.

Hat ein Funkamateur Erfahrungen mit solchen Auflagen ?


DF5HC[/quote]


...wie sind nun die Behörde und Du verblieben? Du darfst gerne mal eine Aktualisierung bzw. ein Ergebnis veröffentlichen da ja möglicherweise einige oder auch andere Funkamateure betroffen sein könnten und Interesse haben....
...ist ja nun lange genug her und ein Ergebnis dürfte es ja geben!

73 Mike


  
 

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