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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 10 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Frage zur Hochfrequenzleistung der Kondensatoren.
Liebe Forum Mitglieder,

in der Hoffnung auf fachliche Stellungnahme wende ich mich mit folgender Frage an euch:

- Was genau bedeutet die Bezeichnung "kVAr" ann den HF-Kondensatoren ?
Gemäß Wiki ist es die Blindleistungskomponente des Wechselstromes. Wie soll ich denn in einem vorhandenen Schwingkreis den sin bzw. cos PHI bestimmen, um auf diesen Anteil zu kommen ?

- Ist es denn die Leistung, die maximal am Kondensator selber abgesetzt werden darf oder ist es die Leistung des Resonanzkreises, in dem der Kondensator arbeitet ?

- Wie berechne ich die benötigte kVAr Leistung eines Kondensators, wenn mir der Lastwiderstand, also folglich auch der Strom im Resonanzkreis und die auftretende Spannungen bekannt sind.

Ich bitte an dieser Stelle von dem Hinweis auf das ohmsche Gesetz abzusehen, weil diese Leistung im Resonanzkreis ja nicht verbraten wird, sondern nur durchgeleitet, solage ich da noch einen erträglichen Wirkungsgrad habe.

Hoffe auf Aufklärung.

Vielen dank im Voraus

Draco Malfoy


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Hochfrequenzleistung der Kondensatoren.
[quote]

- Was genau bedeutet die Bezeichnung "kVAr" ann den HF-Kondensatoren ?

[color=darkblue:1u58a3ej]Das ist die zulässige Scheinleistung in KVar[/color:1u58a3ej]

Gemäß Wiki ist es die Blindleistungskomponente des Wechselstromes. Wie soll ich denn in einem vorhandenen Schwingkreis den sin bzw. cos PHI bestimmen, um auf diesen Anteil zu kommen ?

- Ist es denn die Leistung, die maximal am Kondensator selber abgesetzt werden darf oder ist es die Leistung des Resonanzkreises, in dem der Kondensator arbeitet ?

[color=blue:1u58a3ej]Es ist die Leistung, die der Kondensator aufnehmen kann[/color:1u58a3ej]

- Wie berechne ich die benötigte kVAr Leistung eines Kondensators, wenn mir der Lastwiderstand, also folglich auch der Strom im Resonanzkreis und die auftretende Spannungen bekannt sind.

[/quote]

Hallo Draco,

Im Schwingkreis oder als Koppel-C interessiert der cos phi nicht, da Du verlustarme Kondensatoren verwendest.
Deren Phasenverschiebung ist annähernd 90°, also cos Phi 0.

Die Formel für die Scheinleistung ist dann:

S = I²/(2*pi*f*C)

Denke daran, dass der Strom im Schwingkreis auch von Q abhängig ist.

Siehe auch:

http://www.morganelectroceramics.com/tu ... uide3.html

http://www.morganelectroceramics.com/ma ... rfcap.html

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Hochfrequenzleistung der Kondensatoren.
[quote]

Hallo Draco,

Im Schwingkreis oder als Koppel-C interessiert der cos phi nicht, da Du verlustarme Kondensatoren verwendest.
Deren Phasenverschiebung ist annähernd 90°, also cos Phi 0.

Die Formel für die Scheinleistung ist dann:

S = I²/(2*pi*f*C)

Siehe auch:

http://www.morganelectroceramics.com/tu ... uide3.html

http://www.morganelectroceramics.com/ma ... rfcap.html

73
Peter[/quote]


Vielen Dank für die Formel und die Links, hilft mir weiter.

[quote]Denke daran, dass der Strom im Schwingkreis auch von Q abhängig ist.[/quote]

Wie genau hängen denn die Güte und die Spannungs/Stromverhältnisse im Schwingkrei zusammen ? Wenn die Frage jetzt nicht zu weit geht.

Und dann noch folgendes:

Du sprichst von Scheinleistung, Wikipedia von Blindleistung. Bei cos PHI = 0 müsste die Blindleistung jedoch ebenfalls Null werden und die Scheinleistung gleich der Wirkleistung.

Verstehe gerade diese Diskrepanzen nicht, beudeutet denn "kVAr" in der Energietechnik etwas anderes, als hier ?


  
 
 Betreff des Beitrags:
die Einheiten sind überall die selben.

zum besseren Verständnis:

[img:24xsi55c]http://www.braumanufaktur.de/images/scheinleistung.jpg[/img:24xsi55c]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Hochfrequenzleistung der Kondensatoren.
[quote]

Wie genau hängen denn die Güte und die Spannungs/Stromverhältnisse im Schwingkrei zusammen ?

[color=blue:3afj0h0c]Angenommen Du hast einen Parallelschwingkreis mit einer Güte von 10,
dann sind die Ströme durch Spule und Kondensator 10x höher als der Strom der hinein fliesst, die anliegende Spannung bleibt natürlich gleich.[/color:3afj0h0c]

Und dann noch folgendes:

Du sprichst von Scheinleistung, Wikipedia von Blindleistung. Bei cos PHI = 0 müsste die Blindleistung jedoch ebenfalls Null werden und die Scheinleistung gleich der Wirkleistung.

[color=blue:3afj0h0c]Ja, deswegen kannst Du die Formel für die Scheinleistung ohne cos phi benutzen.[/color:3afj0h0c]

Verstehe gerade diese Diskrepanzen nicht, beudeutet denn "kVAr" in der Energietechnik etwas anderes, als hier ?[/quote]

Nein, natürlich nicht.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Verstehe ich immer noch nicht ganz.

[quote]Das Var (Einheitenzeichen: var) ist in Deutschland [b:jg7v2yp7]eine gesetzliche Einheit für die Blindleistung[/b:jg7v2yp7] in der elektrischen Energietechnik; bei sinusförmiger Wechselspannung ist die Blindleistung das Produkt der elektrischen Spannung und dem Anteil des elektrischen Stromes, welcher gegenüber der Spannung um 90° phasenverschoben ist (Blindstrom). Das Var wurde in Deutschland früher auch Blindwatt (Einheitenzeichen: bW) genannt.

Ursprung der Einheit

Die Bezeichnung kommt vom französischen Volt-Ampère-réactif. Es berücksichtigt zueinander phasenverschobene Spannungs- und Stromverläufe.

Aus der abstrakten Sicht des SI-Einheitensystems ist das Var ein spezieller Name für das Watt bei der Angabe von Blindleistungen in der elektrischen Energietechnik.

Physik

Die Blindleistung Q ist der Imaginärteil und die Wirkleistung P (Einheit: Watt; W) ist der Realteil der komplexen Scheinleistung S (Einheit: Voltampere; VA).
[/quote]

Du schreibst:

[quote]Das ist die zulässige [b:jg7v2yp7]Scheinleistung[/b:jg7v2yp7] in KVar[/quote]

Deine Erklärung scheint logisch, folglich muss die Wiki Unrecht haben ! :?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Deine Erklärung scheint logisch, folglich muss die Wiki Unrecht haben ! :?[/quote]

Nein, das ist schon richtig die Blindleistung wird in KVar gemessen.
Bei technischem Wechselstrom ist das auch oft ein erheblicher Anteil durch die Oberwellen induktiver Lasten, der durch Kapazitäten kompensiert wird.

Im HF-Bereich haben wir es aber wie gesagt mit cos phi=0 zu tun.
Das ist keine Blindleistung mehr vorhanden.
Es gelten aber trotzdem die Formeln für die Wechselstrom Blindleistung, die in diesem Fall der Scheinleistung entspricht.
Du brauchst sie ja um die Ströme der Kondensatoren zu berechnen bzw. um nachzurechnen wieviel KVar der Kondensator in der Anwendung aushalten können muss.
In den meisten Fällen reicht Dir aber die Angabe des zulässigen Stromes bei der gegeben Frequenz wenn der Herrsteler die Leistung nicht angibt.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Für HF hat es Dir DF3KV erklärt. Allgemein zu der Berechnung: in der Regel ist bei Betrieb von Motoren, Trafos und Leuchstoffröhren (alter Art) die Netzbelastung induktiv, d.h. cos phi < 1 , Vorzeichen positiv. Es gehört zum kleinen Einmaleins der "Elektriker" , größere Blindleistung zu kompensieren -- die induktive Last wird durch Parallelschaltung von Kondensatoren kompensiert. Bei größeren Betrieben geschieht dies in deren Trafostation stufenweise: man mißt den (induktiven) +cos phi und schaltet Kondensatoren an das Netz (parallel), bis man etwas unterhalb 1 bleibt (Puffer für Schwankungen, Überkompensation wird vermieden).

Ein profanes Beispiel: Du hast 100kVA mit 0,7 cos phi (induktiv) am Netz, dann würdest Du für 0,95 insgesamt 0,25*100 kVAr per Kondensator dazu schalten (die Kondensator Blindlast "ist negativ" und bringt -cos phi). Für die Kapazität bei 50Hz bin ich jetzt zu faul zum Rechnen (Ohmsches Gesetz und kapazitiver Widerstand), an Blindleistung muß der jedenfalls 25kVAr "abfackeln". Ich weiß nicht, wie heute mit den EVUs abgerechnet wird. Zu meiner Lehrzeit (vor ~50 Jahren, Maschinenfabrik, Starkstromelektrik) hat das EVU bei Betrieben eine Minimum Kompensation verlangt und Blindstrom wurde erfaßt und mußte bezahlt werden.

Ich hoffe, ich habe keine Eulen nach Athen getragen, Du hast ja primär wegen HF gefragt, aber dann noch wegen der Berechnung -- in der Energietechnik wird über die zu kompensierende Leistung gerechnet.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo nochmal !

Also, erst mal vielen Dank an sämtliche Peter's, die hier gepostet haben, damit ist mir der Kern der Sache klargeworden.

Bei cos PHI = 0 haben wir also im Grunde nur Blindleistung, daher die Differenzen in der Bezeichnung.

Das mit dem Starkstrom ist auch interessant, ich schätze mal, die Energietechniker haben da recht derbe Kondensatoren stehen. 8)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Das mit dem Starkstrom ist auch interessant, ich schätze mal, die Energietechniker haben da recht derbe Kondensatoren stehen. 8)[/quote]

Genau, aus der Quelle stammen meine Öl-PapierSiebkondensatoren im Netzteil.
So diverse 2-10µF 10KV.

73
Peter


  
 

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