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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 14 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: AFU-Glaskugel ;-) 20m bald für DO-ler ??
So, interessante Diskussion im Chat.

Es geht hier nicht drum ob DO-ler auf 20m sollen oder nicht.
Es geht drum, dass ich glaube das 2-3 Jahren DO-ler auf 20m dürfen, aufgrund von um- an- und zusammenlegen von Afu-Klassen.

Da jetzt die K-Klasse kommt, wird sicher in 2-3 jahren alles wieder "umgebaut" und die klassen neu strukturiert.

Das ist meine Vermutung, aufgrund der ständigen Klassenveränderungen beim Afu in den letzten zig-jahren.


gruss


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: AFU-Glaskugel ;-) 20m bald für DO-ler ??
[quote]

Da jetzt die K-Klasse kommt[/quote]

Was Du nicht sagst.
Und hast Du der BNetzA auch schon Bescheid gegeben?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: AFU-Glaskugel ;-) 20m bald für DO-ler ??
[quote]So, interessante Diskussion im Chat.

Es geht hier nicht drum ob DO-ler auf 20m sollen oder nicht.
Es geht drum, dass ich glaube das 2-3 Jahren DO-ler auf 20m dürfen, aufgrund von um- an- und zusammenlegen von Afu-Klassen.[/quote]

Auch wenn das so sehr gewünscht wird.
Was soll das bringen?
Immer mehr Funkamateure auf die KW-Bänder und die UKW-Bänder werden dafür immer leerer?
Irgendwie sieht das für mich danach aus, als ob gewisse Institutionen in Deutschland das wollen, um später diese UKW-Bänder (wie bei 23cm mit Galileo) für teuer Geld zu verkaufen.
Interesse hätten bestimmt welche, die flächendeckend z.B. DSL per Funk anbieten würden, um den "Notstand" in ländlichen Regionen bez. schnellem DSL zu beenden.....

Das Zusammenlegen, wird schon deswegen nicht klappen, weil International festgelegt wurde, welche AFU-Klassen welche Bereiche(Bänder) benutzen dürfen.
Das die Klasse E als "Einsteigerklasse" genauso wie in anderen Ländern der CEPT auch, auf bestimmte Bänder mit mehr Leistung dürfen, ist einzig und allein dem Handeln der Mitgliedsstaaten der CEPT zu verdanken. (ECC-Report 05/06)

[quote]Da jetzt die K-Klasse kommt, wird sicher in 2-3 jahren alles wieder "umgebaut" und die klassen neu strukturiert.

Das ist meine Vermutung, aufgrund der ständigen Klassenveränderungen beim Afu in den letzten zig-jahren.


gruss[/quote]
Nein. Siehe das vorherige und die ECC-EMPFEHLUNG hinsichtlich einer ELL. Darin steht nichts von Änderungen in Richtung Umänderung der Klassen, nur weil die ELL hinzukommt. Es bleibt dem jeweiligen Mitgliedsstaat überlassen, diese ELL dahingehend auszugestalten, dass diese eine NATIONALE Bedeutung hinsichtlich Neuerwerb von Amateurfunklizenzen bekommt.
Da steht nichts (auch nicht für die Folge davon) von einer Änderung der bestehenden Klassen. Auch wenn das für viele Klasse E Inhaber wünschenswert wäre.

Überlegt mal, ob das nicht eher kontraproduktiv für die neue Klasse K wäre?
Auf der einen Seite eine ELL machen, die nur bestimmte Bänder und eine geringe Sendeleistung beinhaltet
und auf der anderen Seite eine Klasse E, die zwar etwas mehr Fragen in der Prüfung wie die neue ELL hätte, aber nicht weit von der Klasse A hinsichtlich Betriebsrechten?
Momentan haben wir genau das, bei den bestehenden Klassen E und A....

Mich hat das 2006 sowieso erstaunt, warum die Bänder 160 und 80m für die Klasse E freigegeben wurden....Momentan im Sonnenfleckenminimum eine schöne Sache.
Nur wieviele von den aktiven E-Klasse Lizenzierten, können sich eine Antenne aufbauen, ohne die BEMFV zu vernachlässigen, wenn sie die 100 W Sendeleistung ausreizen wollen?
Ich nehme mal an, von vielleicht 1000 noch nicht einmal 20 höchstens 30, die eine Antenne nach BEMFV aufbauen und betreiben können/dürfen ohne die Grenzwerte dabei zu missachten (bei 100 W Sendeleistung)...?
Wie wäre es mit den bisherigen Bändern auf UKW einschliesslich 10/15/20m mit 100 W PEP evtl. noch 6m mit reduzierter Leistung, dafür fällt 3cm (10 Ghz) weg?
(das habe ich hier im Forum an anderer Stelle und etwas anders, mal vorgeschlagen)
Bei den KW-Bändern sind käufliche Beams möglich, die zwar einen gewissen Platz benötigen.
Aber es gibt auch Vertikals, die nicht so gross sind und trotzdem einen guten Wirkungsgrad bei den Bändern 10/15/20m haben. :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: AFU-Glaskugel ;-) 20m bald für DO-ler ??
[quote="DO1SEC

Da jetzt die K-Klasse kommt, wird sicher in 2-3 jahren alles wieder "umgebaut" und die klassen neu strukturiert.



...vielleicht gibt´s ja in 2 - 3 Jahren noch die Klasse "L" - da werden dann die Freenet- und PMR-Kanäle hinzugezogen :twisted: :twisted: :twisted:

Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
Also ich bin haben vielleicht in meiner fast 5 jährigen Lizenz-zeit ;-) 5-10 mal auf KW gefunkt.
Könnte komplett auf KW verzichte, somit ist mir auch relativ egal ob das 20m kommt oder nicht.

;-)))


  
 
 Betreff des Beitrags: 20 m fuer DO
Bei uns in Holland duerfen wir mit unserer N-Lizenz auf 2m,70cm,10m,20m und 40m. Dies steht im schrillen Kontrast zu Deutschland und anderen EU-Laendern. Und man sieht das 2m und 70 cm so gut wie ausgestorben sind.Ich frage mich ab was aus Europa werden soll,wenn man schon im Amateurfunk keine einheitlichen Gesetze auf den Weg bringen kann. Im uebrigen waere ich mit 2m,70cm und 10m zufrieden gewesen.

gruss von PD2IW


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Also ich bin haben vielleicht in meiner fast 5 jährigen Lizenz-zeit ;-) 5-10 mal auf KW gefunkt.
Könnte komplett auf KW verzichte, somit ist mir auch relativ egal ob das 20m kommt oder nicht.

;-)))[/quote]


...also gut - nehmen wir mal an es käme tatsächlich so... :roll:
Was wäre dann? Man hätte dann 20 Meter, könnte vielleicht das eine oder andere DX mehr machen. Ob das dann dazu führen würde daß noch weniger auf VHF/UHF los ist glaube ich eher nicht.
Wer unbedingt alle KW-Bänder zur Verfügung haben möchte wird sicherlich aufstocken...
Ansonsten - sollte es so kommen, ist´s okay - wenn nicht, ist´s auch okay. Persönlich ist es mir auch relativ egal.
Wie immer wird man abwarten müssen wie es in den nächsten Jahren weitergehen wird, was noch kommt oder eben nicht kommt. Groß beeinflussen kann man sowieso nichts...

Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mir zwar "wurscht"
..............................aber sagt niemals NIE !

Vor der Einführung der Klasse "E" hätte auch keiner gedacht,
so wie der AFu Stand heute ist.
(wenn du sowas damals gesagt hättest wärste in die Klappse gekommen)
Wenn die Kasse nicht mehr klingelt, wird was neues erfunden.
So war´s so wird´s bleiben! :busch:

Verwette meinen A**** dafür ,wegen der Wirtschaftskriese
bis in 10 Jahren wird aus "E" die "A" zumind. noch 20m + 40m dazu.
Natürlich gegen "Eu"


Die Verantwortlichen wehren sich gegen so einen Vorschlag.
(habs irgendwo gelesen)

Aber wie gesagt ,
[size=200:nr179phu].................sagt niemals NIE ! [/size:nr179phu]

73 de Charly


  
 
 Betreff des Beitrags:
kann gut möglich sein, das die E-Lizenz früher oder später auf 20 Meter bzw. die gesamte KW darf.

Solange will ich aber nicht warten - deswegen arbeite ich auch an der A-Lizenz auch der Weiterbildung wegen...


  
 
 Betreff des Beitrags:
?!?!?!?!?!?!?! :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]?!?!?!?!?!?!?! :roll:[/quote]

interessanter Beitrag - was willst du damit mitteilen ?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn es ja der AGZ nach geht sollen alle Amateure auf allen Bändern arbeiten dürfen..... Klasse K mit 25 Watt, Klasse E wie bisher mit 100 Watt und Klasse A mit 1 KW (wobei ich mich allen ernstes frage was die 250 Watt mehr bewirken sollen, in dB ist das wohl kaum auszudrücken :D)......

Aber ich denke mal die "gängige" Meinung ist der Umfrage gut zu entnehmen... nur 14% sagen "auf jeden Fall" und die absolute Mehrheit von 59% sagt generell "Nein wird nicht passieren"..... Mal sehen was dann das Ministerium zum Konzept der AGZ sagt :D :D

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wenn es ja der AGZ nach geht sollen alle Amateure auf allen Bändern arbeiten dürfen..... Klasse K mit 25 Watt, Klasse E wie bisher mit 100 Watt und Klasse A mit 1 KW (wobei ich mich allen ernstes frage was die 250 Watt mehr bewirken sollen, in dB ist das wohl kaum auszudrücken :D)......
[/quote]

Eben, deshalb möchte ich auch die mehr als 10db dazu haben, um die Klasse E angehoben wurde

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Am Jahresanfang stand Klasse A zu E wie 11 zu 1. Außer der Bequemlichkeit von 9% der Lizenzierten, wem sollen die ständigen Forderungen nach "Geschenken" eigentlich was bringen ?? Ich möchte damit nicht hetzen, sondern wirklich emotionlos fragen. Mit dem Aufwand, der mit immer neuen Konzepten erfunden und betrieben wird, hätten die beteiligten E-Liz und non-Liz locker die Prüfung machen können. (Und die A-Liz deren Ausbildung.) Das ist meine persönliche Meinung, ganz allgemein und nicht gegen irgend jemand gezielt gerichtet. Irgendwann läuft mir die Diskussion aus den Ohren heraus .... 73 Peter


  
 

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