Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 22 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Zulässige Bandbreiten
Als E-Klässler hat man zwar die Prüfung abgelegt aber es bleiben noch genügend Fragen an die erfahrenen Fachleute, z. B.:
In den Bändern 2m, 70 cm und 3 cm sind die zulässigen Bandbreiten laut AFuV recht hoch. Könnte (darf) man dort eigentlich in HiFi und Stereo senden? Für reine Kommunikation macht das nicht viel Sinn, aber experimentel vielleicht.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Klar darfst du das, solange es kein Rundfunk wird (was untersagt ist) .. aber für AFU-Zwecke, sicher.

Bandplan ist nur eine Empfehlung .. Rücksichtsnahme ist angeraten, aber gerade auf 70cm direkt wo so gut wie nichts los ist, nur zu ..

Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Klar darfst du das, solange es kein Rundfunk wird (was untersagt ist) .. aber für AFU-Zwecke, sicher.
[/quote]

Ich glaubs einfach nicht, wie kannst Du nur solchen Unsinn schreiben.

Da Rundfunkähnliche Aussendungen wie Musik nicht erlaubt ist kann es sich nur um Sprache handeln!

[quote]§ 2AfuV: Begriffsbestimmungen:

11."unerwünschte Aussendung" jede Aussendung außerhalb der erforderlichen Bandbreite; dies ist die Bandbreite, welche für eine gegebene Sendeart gerade ausreicht, um die Übertragung der Nachricht mit der Geschwindigkeit und Güte sicherzustellen, die unter den gegebenen Bedingungen erforderlich ist

§ 16 AfuV Technische und betriebliche Rahmenbedingungen für Amateurfunkstellen

(4) 1Unerwünschte Aussendungen sind auf das geringst mögliche Maß zu beschränken. [/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Zulässige Bandbreiten
[quote]Als E-Klässler hat man zwar die Prüfung abgelegt aber es bleiben noch genügend Fragen an die erfahrenen Fachleute, z. B.:
In den Bändern 2m, 70 cm und 3 cm sind die zulässigen Bandbreiten laut AFuV recht hoch. Könnte (darf) man dort eigentlich in HiFi und Stereo senden? Für reine Kommunikation macht das nicht viel Sinn, aber experimentel vielleicht.[/quote]

Prima Egon,
mach mal. Bei 150kHz Hub ist dann auch noch RDS mit drin für Rufzeichen auf dem Display. Hören kann Dich keiner, da der Hub zu groß ist.
Ich verstehe nicht, wie man auf so einen Unsinn kommt. :(

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Klar darfst du das, solange es kein Rundfunk wird (was untersagt ist) .. aber für AFU-Zwecke, sicher.
[/quote]

Ich glaubs einfach nicht, wie kannst Du nur solchen Unsinn schreiben.

Da Rundfunkähnliche Aussendungen wie Musik nicht erlaubt ist kann es sich nur um Sprache handeln!
[/quote]

Ich habe niemals geschrieben das ich die Übertragung von Musik gutheisse .. was bitte spricht gegen die Übertragung von Sprache mit breiterem Frequenzbereich und in Stereo, klar, es bringt nichts, aber sonst. Darum habe ich extra erwähnt das Rundfunk o.ä. NICHT erlaubt ist, was der Fragesteller auch offensichtlich weiss. Ihn interessierte es nur, ob er zu Kommunikationszwecken eine etwas höhere Übertragungsqualität nutzen darf wenn es die erlaubten Bandbreiten erlauben. Und dies ist, da Amateurfunk auch technischen Experimenten dient, meiner Meinung nach absolut erlaubt.

Genauso wie meiner Meinung nach unkomprimiertes Digital-Audio mit 8 Khz 8bit (führt zu 64 kBit, damit bei einer bipolaren Modulation zu 32 kHz Bandbreite) erlaubt wäre. Dies natürlich alles unter der Bedingung der gegenseitigen Rücksichtnahme, also eines WIRKLICH freien 40 kHz (2m) / 2 MHz (70 cm) / 10 MHz (23 cm) Segmentes.

Ein Privatradio selbstverständlich nicht.

Hast du jetzt in mir deinen neuen Feind gefunden und drehst jede Aussage so das ich etwas illegales/stumpfsinniges behaupte? Das mit den Filtern im Sender war auch so eine Sache wo du mit irgendwelchen Spitzfindigkeiten angefangen hast ...

Ich hab dich bisher als zwar direkten, aber sehr kompetenten und vernünftigen Menschen mit dem man gut fachlich diskutieren kann eingeschätzt, aber diese 2 Aktionen lassen doch Zweifel aufkommen.

Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote][quote]Klar darfst du das, solange es kein Rundfunk wird (was untersagt ist) .. aber für AFU-Zwecke, sicher.
[/quote]

Ich glaubs einfach nicht, wie kannst Du nur solchen Unsinn schreiben.

Da Rundfunkähnliche Aussendungen wie Musik nicht erlaubt ist kann es sich nur um Sprache handeln!
[/quote]

Ich habe niemals geschrieben das ich die Übertragung von Musik gutheisse

[color=blue:30ek66kn]hat mit gutheissen der Übertragung von Musik ja gar nichts zu tun[/color:30ek66kn]

.. was bitte spricht gegen die Übertragung von Sprache mit breiterem Frequenzbereich und in Stereo, klar, es bringt nichts, aber sonst.

[color=blue:30ek66kn]Die Stereobandbreite.
Warum liest Du nicht ganz einfach die AfuV nach der sich jeder Funkamateur zu richten hat?[/color:30ek66kn]

Darum habe ich extra erwähnt das Rundfunk o.ä. NICHT erlaubt ist, was der Fragesteller auch offensichtlich weiss. Ihn interessierte es nur, ob er zu Kommunikationszwecken eine etwas höhere Übertragungsqualität nutzen darf wenn es die erlaubten Bandbreiten erlauben.

Und dies ist, da Amateurfunk auch technischen Experimenten dient, meiner Meinung nach absolut erlaubt.

[color=blue:30ek66kn]Aha, 53kHz NF-Bandbreite + Frequenzhub sind nach Deiner Auffassung für "etwas höhere Übertragungsqualität" durchaus erlaubt?[/color:30ek66kn]

Genauso wie meiner Meinung nach unkomprimiertes Digital-Audio mit 8 Khz 8bit (führt zu 64 kBit, damit bei einer bipolaren Modulation zu 32 kHz Bandbreite) erlaubt wäre. Dies natürlich alles unter der Bedingung der gegenseitigen Rücksichtnahme, also eines WIRKLICH freien 40 kHz (2m) / 2 MHz (70 cm) / 10 MHz (23 cm) Segmentes.

[color=blue:30ek66kn]Das ist auch nicht erlaubt. Die menschliche Stimme hat einen maximalen Frequenzumfang von etwa 12kHz inkl Obertönen.
Die Bandbreite für beste Übertagungsqualität einer Stimme ist das Produkt aus niedrigster und höchster Frequenz von 400000 (goldene Zahl),
Sofern der Kehlkopf es schafft noch 80Hz zu erzeugen ist also die obere Grenze von 5KHz mehr als ausreichend für die Kommunikation in bester Qualität.[/color:30ek66kn]

Hast du jetzt in mir deinen neuen Feind gefunden und drehst jede Aussage so das ich etwas illegales/stumpfsinniges behaupte? Das mit den Filtern im Sender war auch so eine Sache wo du mit irgendwelchen Spitzfindigkeiten angefangen hast ...

Ich hab dich bisher als zwar direkten, aber sehr kompetenten und vernünftigen Menschen mit dem man gut fachlich diskutieren kann eingeschätzt, aber diese 2 Aktionen lassen doch Zweifel aufkommen.
[/quote]

Du solltest mal weniger Unsinn schreiben, dann brauchst Dich auch nicht auf den Schlips getreten zu fühlen.
Ich finde es z.B. unverantwotlich solche Schoten auf einen Newcomer loszulassen.

Die uns zugestandenen grösseren Bandbreiten sind für die Betriebsarten vorgesehen, die diese Bandbreite zur sicheren Komunikation benötigen.

Nochmals, da Du es übersehen/überlesen/ignoriert hast:

[quote]11."unerwünschte Aussendung" jede Aussendung außerhalb der erforderlichen Bandbreite; dies ist die Bandbreite, welche für eine gegebene Sendeart gerade ausreicht, um die Übertragung der Nachricht mit der Geschwindigkeit und Güte sicherzustellen, die unter den gegebenen Bedingungen erforderlich ist[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Aha, 53kHz NF-Bandbreite + Frequenzhub sind nach Deiner Auffassung für "etwas höhere Übertragungsqualität" durchaus erlaubt?[/quote]

Keineswegs, wer sagt denn das man die Normen des UKW-Rundfunk anwenden muss. Zumindest nicht auch 2m, wo nur 40 kHz erlaubt sind. Auf 70cm sehe ich nach wie vor keinen Grund die erlaubten 2 MHz nicht auszunutzen, solange sie frei sind. (Ja, ich weiss das die UKW-Rundfunknorm weniger braucht).

[quote]
[quote]
Genauso wie meiner Meinung nach unkomprimiertes Digital-Audio mit 8 Khz 8bit (führt zu 64 kBit, damit bei einer bipolaren Modulation zu 32 kHz Bandbreite) erlaubt wäre.
[/quote]

Das ist auch nicht erlaubt. Die menschliche Stimme hat einen maximalen Frequenzumfang von etwa 12kHz inkl Obertönen.
Die Bandbreite für beste Übertagungsqualität einer Stimme ist das Produkt aus niedrigster und höchster Frequenz von 400000 (goldene Zahl),
Sofern der Kehlkopf es schafft noch 80Hz zu erzeugen ist also die obere Grenze von 5KHz mehr als ausreichend für die Kommunikation in bester Qualität.
[/quote]

Dir ist hoffentlich bewusst, dass eine digitale Abtastung mit einer Sampling-Rate von 8 kHz eine obere Grenzfrequenz von 4 kHz bedeutet, wenn unendlich steile Filter zur Verfügung stehen würden. Da dies aber nicht der Fall ist liegt die nutzbare Grenzfrequenz bei etwa 3-3.5 kHz und entspricht damit der in SSB oder auch NBFM.

[quote]11."unerwünschte Aussendung" jede Aussendung außerhalb der erforderlichen Bandbreite; dies ist die Bandbreite, welche [b:1umxop1o]für eine gegebene Sendeart[/b:1umxop1o] gerade ausreicht, um die Übertragung der Nachricht mit der Geschwindigkeit und Güte sicherzustellen, die unter den gegebenen Bedingungen erforderlich ist[/quote]

Zunächst einmal selbst korrekt lesen. "Für eine gegebene Sendeart" .. ich sehe nicht was eine digitale Sprachübertragung ohne Komprimierung verbietet, hier wären eben 8 kHz 8bit das Minimum für saubere Sprachqualität, weswegen z.B. auch genau diese Parameter z.B. für ISDN genutzt werden.

Eine Stereoübertragung ist im Sinn zweifelhaft, das gebe ich zu, sehe jedoch keinen Punkt der diese illegal werden lässt. "Stereo-FM" ist eine Sendeart, daher ist es, wenn die erlaubten Bandbreiten eingehalten werden, absolut zulässig.

Dieser Absatz zu unerwünschten Aussendungen bezieht sich meiner Meinung nach einfach auf Signale, die außerhalb der für diese Modulationsart notwendigen Bandbreite liegen, also bspw. Intermodulationsprodukte oder die "unendlichen" Seitenbänder bei FM, die einfach unterdrückt werden müsssen ab einer gewissen Bandbreite (und auch unterdrückt werden können ohne negative Effekte). Es sagt jedoch keineswegs aus, das breitbandigere Betriebsarten für den selben Informationsinhalt nicht erlaubt sind. Damit müssten strenggenommen auch AM und FM verboten werden, denn Sprache geht genauso gut in SSB. Dies ist aber definitiv nicht der Fall.

Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

Keineswegs, wer sagt denn das man die Normen des UKW-Rundfunk anwenden muss.

[color=blue:2qzmo8wn]Netter Versuch zurück zu rudern[/color:2qzmo8wn]

Es sagt jedoch keineswegs aus, das breitbandigere Betriebsarten für den selben Informationsinhalt nicht erlaubt sind. Damit müssten strenggenommen auch AM und FM verboten werden, denn Sprache geht genauso gut in SSB. Dies ist aber definitiv nicht der Fall.
[/quote][/quote]

AM und FM [b:2qzmo8wn]sind[/b:2qzmo8wn] Sendearten, [color=red:2qzmo8wn]keine Betriebsarten[/color:2qzmo8wn]

Das folgende sind Sendearten:

N= keine Modulation
A= Amplitudenmodulation (Zweiseitenband mit Träger)
C= Amplitudenmodulation (Restseitenband)
J= Amplitudenmodulation (Einseitenband, unterdrückter Träger)
R= Amplitudenmodulation (Einseitenband, reduzierter Träger)
F= Frequenzmodulation
G= Phasenmodulation

Beispiel: J3E

J= [b:2qzmo8wn]Sendeart[/b:2qzmo8wn] AM (Einseitenband, unterdrückter Träger)
3= [b:2qzmo8wn]Signalart[/b:2qzmo8wn] Träger moduliert mit Analogsignal
E= [b:2qzmo8wn]Betriebsart[/b:2qzmo8wn] Fernsprechen


11."unerwünschte Aussendung"

jede Aussendung außerhalb der [b:2qzmo8wn]erforderlichen[/b:2qzmo8wn] Bandbreite];

dies ist [b:2qzmo8wn]die Bandbreite, welche für eine gegebene [size=150:2qzmo8wn]Sendeart [/size:2qzmo8wn]gerade ausreicht[/b:2qzmo8wn], um die Übertragung der Nachricht mit der Geschwindigkeit und Güte sicherzustellen, die unter den gegebenen Bedingungen erforderlich ist

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Netter Versuch zurück zu rudern [/quote]

Wieso sollte ich von wo zurückrudern, wo ich nie war?


[quote]Das folgende sind Sendearten:

N= keine Modulation
A= Amplitudenmodulation (Zweiseitenband mit Träger)
C= Amplitudenmodulation (Restseitenband)
J= Amplitudenmodulation (Einseitenband, unterdrückter Träger)
R= Amplitudenmodulation (Einseitenband, reduzierter Träger)
F= Frequenzmodulation
G= Phasenmodulation [/quote]

Nein das sind Modulationsarten.
Eine Sendeart ist der GESAMTE 3-5 Zeichen Code, wie man den Radio Regulations, in denen diese Bezeichnungen festgeschrieben sind, entnehmen kannen.

[quote]
Section II - Classification



§ 3. The class of emission is a set of characteristics conforming to § 4 below.

§ 4 Emissions shall be classified and symbolized according to their basic characteristics as given in Sub-Section IIA and any optional additional characteristics as provided for in Sub-Section IIB.

§ 5 The basic characteristics (see Sub-Section IIA) are:

1) first symbol - type of modulation of the main carrier;

2) second symbol - nature of signal(s) modulating the main carrier;

3) third symbol - type of information to be transmitted.

Modulation used only for short periods and for incidental purposes (such as, in many cases, for identification or calling) may be ignored provided that the necessary bandwidth as indicated is not thereby increased.



Sub-Section IIA – Basic characteristics



§ 6. 1) First symbol - type of modulation of the main carrier
1.1 Emission of an unmodulated carrier N N
1.2 Emission in which the main carrier is amplitude-modulated (including cases where sub-carriers are angle-modulated)
1.2.1 Double-sideband A
1.2.2 Single-sideband, full carrier H
1.2.3 Single-sideband, reduced or variable level carrier R
1.2.4 Single-sideband, suppressed carrier J
1.2.5 Independent sidebands B
1.2.6 Vestigial sideband C
1.3 Emission in which the main carrier is anglemodulated
1.3.1 Frequency modulation F
1.3.2 Phase modulation G
1.4 Emission in which the main carrier is amplitude- and angle-modulated either simultaneously or in a pre-established sequence D
1.5 Emission of pulses 2
1.5.1 Sequence of unmodulated pulses P
1.5.2 A sequence of pulses
1.5.2.1 modulated in amplitude K
1.5.2.2 modulated in width/duration L
1.5.2.3 modulated in position/phase M
1.5.2.4 in which the carrier is angle-modulated during the period of the pulse Q
1.5.2.5 which is a combination of the foregoing or is produced by other means V
1.6 Cases not covered above, in which an emission consists of the main carrier modulated, either simultaneously or in a pre-established sequence, in a combination of two or more of the following modes: amplitude, angle, pulse W
1.7 Cases not otherwise covered X



2 Emissions where the main carrier is directly modulated by a signal which has been coded into quantized form (e.g. pulse code modulation) should be designated under § 1.2) or 1.3).



2) Second symbol - nature of signal(s) modulating the main carrier
2.1 No modulating signal 0
2.2 A single channel containing quantized or digital information without the use of a modulating sub-carrier3 1
2.3 A single channel containing quantized or digital information with the use of a modulating sub-carrier3 2
2.4 A single channel containing analogue information 3
2.5 Two or more channels containing quantized or digital information 7
2.6 Two or more channels containing analogue information 8
2.7 Composite system with one or more channels containing quantized or digital information, together with one or more channels containing analogue information 8
2.8 Cases not otherwise covered X



3 This excludes time-division multiplex.



3) Third symbol - type of information to be transmitted 4
3.1 No information transmitted N
3.2 Telegraphy - for aural reception A
3.3 Telegraphy - for automatic reception B
3.4 Facsimile C
3.5 Data transmission, telemetry, telecommand D
3.6 Telephony (including sound broadcasting) E
3.7 Television (video) F
3.8 Combination of the above W
3.9 Cases not otherwise covered X



4 In this context the word "information" does not include information of a constant, unvarying nature such as is provided by standard frequency emissions, continuous wave and pulse radars, etc.



Sub-Section IIB – Optional characteristics for the classification of emissions



§ 7 Two optional characteristics should be added for a more complete description of an emission. These are:

Fourth symbol - Details of signal(s)

Fifth symbol - Nature of multiplexing



Where the fourth or fifth symbol is used it shall be as indicated below.

Where the fourth or the fifth symbol is not used this should be indicated by a dash where each symbol would otherwise appear.



1) Fourth symbol - Details of signal(s)
1.1 Two-condition code with elements of differing numbers and/or durations A
1.2 Two-condition code with elements of the same number and duration without error-correction B
1.3 Two-condition code with elements of the same number and duration with error-correction C
1.4 Four-condition code in which each condition represents a signal element (or one or more bits) D
1.5 Multi-condition code in which each condition represents a signal element (of one or more bits) E
1.6 Multi-condition code in which each condition or combination of conditions represents a character F
1.7 Sound of broadcasting quality (monophonic) G
1.8 Sound of broadcasting quality (stereophonic or quadraphonic) H
1.9 Sound of commercial quality (excluding categories given in sub-paragraphs 1.10 and 1.11) J
1.10 Sound of commercial quality with the use of frequency inversion or band-splitting K
1.11 Sound of commercial quality with separate frequency-modulated signals to control the level of demodulated signal L
1.12 Monochrome M
1.13 Colour N
1.14 Combination of the above W
1.15 Cases not otherwise covered X



2. Fifth symbol - Nature of multiplexing
2.1 None N
2.2 Code-division multiplex 5 C
2.3 Frequency-division multiplex F
2.4 Time-division multiplex T
2.5 Combination of frequency-division multiplex and time-division multiplex W
2.6 Other types of multiplexing X



5 This includes bandwith expansion techniques.
[/quote]

Meine vorgeschlagene Digitalübertragung wäre also eine "neue" Sendeart mit (jetzt auf die Schnelle) K1E (Folge von Pulsen zur Übertragung von digitalisierten Fernsprechinformationen) und hat damit das "Recht" ihre Bandbreite einzufordern.

Eine Übertragung in FM-Stereo wäre dann F8E .. also ebenfalls eine eigene Sendeart.

Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags: ruhig brauner, ruhig
Hi

Das hört sich ja schon wieder sehr amateurfunkspezifisch an :wink:

Leute, es wurde schon angesprochen, Rücksichtnahme.
Solange es im 23cm Bereich niemanden stört (damit sind die Krümelkacker
nicht gemeint sondern echtes stören anderer OM beim QSO)
sind auch 20MHz Bandbreite für TV in Stereobild legitim um ein neues
Übertragungsverfahren zu testen.
Ja, ich stell mich mal jetzt extra blöd und multiplexe nicht sondern übertrage
beide Bilder auf einem eigenen Kanal. Ups, da brauch ich ja noch Kanalabstand,
dann erhöhen wir auf 40MHz.
Dazwischen können ja dann einige in CW rummachen. :ROLFL

Wenn dabei mangels geeignetem
Signal Heimatfilme gezeigt werden ist das anrüchig aber nicht mehr.
Selbst wenn ich die gesammt Kurzwelle mit 30MHz Bandbreite
nach 23cm umsetzte um etwas neues zu testen ist das legitim.
Wir sind die Herren dieser Frequenzen, das ist AFU, sich über
Rundfunkaussendungen aufzuregen ist sinnlos, die könnte niemand
empfangen außer uns.
Rundfunkaussendungen in Rundfunkbändern machen eher Sinn sind aber
ein ganz anderes Thema.

Funket und mehret euch.

73

Was den AFU von außen nicht kaputt macht schafft er locker von innen


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ganz soooo frei ists nun auch nicht, für 23 cm gilt: "Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal 2 MHz. Belegte Bandbreite bei digitalen oder amplitudenmodulierten Fernsehaussendungen maximal 7 MHz und bei frequenzmodulierten Fernsehaussendungen maximal 18 MHz."

Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags: Breit
Hi

Na dann sind doch 2 Kanäle á 10MHz ok, mit dem umsetzen von KW
kann man dann nochmal drüber nachdenken.

Einmal unter 15MHz und einmal über 15MHz als Friedensangebot ?? :-)


73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Breit
[quote]Hi

Na dann sind doch 2 Kanäle á 10MHz ok, mit dem umsetzen von KW
kann man dann nochmal drüber nachdenken.

Einmal unter 15MHz und einmal über 15MHz als Friedensangebot ?? :-)


73[/quote]

0-30mhz digitalisieren, verlustlos komprimieren, digital übertragen und wieder analog wandeln, bin sicher das würde man bei gutem Verfahren in 10mhz reinkriegen. nur wer will das ? Zum experimentieren ein wenig aufwendig.

Ausserdem 10mbit von ner ethernetkarte lässt sich gut via 10ghz mit hilfe eines klystron mit eingebauter mischerdiode übertragen
Fragt mich nicht wie breit das war bei dem Test :D


  
 
 Betreff des Beitrags: egal
hallo

solange es afu war kein problem.
ich jedenfalls nicht.
kann man machen aber direkt mit 1,3ghz mischen hat ja auch was.

das immer das problem der krümelkacker und derer die die lücken im gesetz
finden wollen. hier hilft paragraph 1, gegenseitige rücksichtnahme.

solange das funktioniert kann uns jeder gesetztgeber mal im dunkeln.
solange ich aber auf ssb in 500khz abstand stationen dazwischenbrabbeln höre
die dort ihr ortstelefon betreiben und sich nen dreck um afu scheren oder
in bpsk eaxxxx höre ich bin eine sonderstation funkt bitte mit mir und in dessen
anruf das ganze band dicht ist sag ich mal, wir haben noch zuwenig regeln.

kam hier nicht irgendwo auf das notwendige maß beschränkt ??????
bpsk in 3khz bandbreite find ich nicht notwendig,
und mir für bpsk nen 100hz filter einbauen geht ja am thema auch vorbei.
31hz heißt es. ha, lächerlich.
mit ner antenne unter dach sicherlich kaum merkbar.
da eher ui, dx, nen ea.
das dabei usa und kanada mit gutem signal auf null gehen ist ja egal.
ich wichtig, ich sonderstation.
muß ich auch mal probieren, ich selten, ich funke nur einmal im jahr.
ich dl, lächerlich.

da halt ich mich doch dann lieber an die regeln der iaru, da scheint ellenbogen
pa und kein empfänger wohl die norm zu sein.
dl macht sich da wie immer lächerlich.
sogar mit dem recht des eigentums um das recht auf informationsfreiheit
auszuhebeln und antennen zu verbieten.
"alles was sie brauchen kommmt über unseren kabelanschluß"
häääääääääää, früher bei der stasi oder wie??
ich mach ja gleich mal nen adapter von 7/16 auf 75ohm.

cq 14mhz, und dunkel ist die zeile.
cq 10mhz, wer jetzt an 10,7mhz denkt ist böse :)


73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke für die ausfühliche Diskussion meiner Frage.

Das Verständnis von Gesetzestexten ist doch recht unterschiedlich wie ich lesen kann. Als interessante Fortsetzung erhebt sich die Frage was eigentlich Rundfunk ist? Ist es nicht eine besondere Form der Einweg-Kommunikation (Simplex??)? Über Rundfunk kommunizieren die "Rundfunkgewaltigen" (Lizenzinhaber) die Inhalte die sie für kommunizierenswert halten zu ihren Hörern. Das ist nicht in erster Linie Musik wie aus manchen Beiträgen zu vermuten wäre. Das sind aber Botschaften die der Beeinflussung der Hörer zu gesellschaftlichen (politischen) oder geschäftlichen Zwecken dienen. Eine Kommunikation von dieser Art ist natürlich fern vom AFu.

Ein möglicherweise neuer Zweig des Afu wäre die Kommunikation mit Tönen und Tonfolgen oder die Kommunikation durch das gesungenen Wort. Diese Kommunikationsformen sind auf Kuzwelle nicht möglich. Aber in unserer Zeit, in der wir die "breitbandigen" Frequenzbereiche zur Verfügung haben, eine interessante Alternative zu der Richtung deren Ziel es ist den Inhalt eines Ethernet-Kabels über die AFu-Bänder zu schicken, vereinfacht gesagt.

Also Gesang und Töne in AFu???? ':)'


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum