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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
Ich wollte mich zwar nicht mehr dazu äussern, aber hierauf muss ich noch antworten:

[quote]

[quote]Zitat auf der verlinkten Webseite:
"Deshalb soll sich, was die Anforderungen an eine Prüfung angeht, nichts am Status Quo in Deutschland ändern."
Das bezieht sich natürlich auf die Prüfungsinhalte und nicht auf die Kosten. Man kann doch nicht in jeden Satz einen Disclaimer für die Dinge bringen, die sich jemand noch alles so (aus)denken könnte.

Also ganz klar: Die Prüfungskosten müssen runter![/quote][/quote]
Es ist doch einfach logisch, wenn die Prüfungsinhalte identisch bleiben wie bisher bei Klasse E und A, das die Bundesnetzagentur bei Prüfungen für die neue Klasse K vom Aufwand ect. her, fast das gleiche an Gebühren verlangen kann/muss. Oder etwa nicht? :roll: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Es ist doch einfach logisch, wenn die Prüfungsinhalte identisch bleiben wie bisher bei Klasse E und A, das die Bundesnetzagentur bei Prüfungen für die neue Klasse K vom Aufwand ect. her, fast das gleiche an Gebühren verlangen kann/muss. Oder etwa nicht? [/quote]

Das ist keine Frage der Inhalte, sondern eine des zeitlichen Aufwandes für die Prüfung selbst und der Umlage der Verwaltungskosten

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Es ist doch einfach logisch, wenn die Prüfungsinhalte identisch bleiben wie bisher bei Klasse E und A, das die Bundesnetzagentur bei Prüfungen für die neue Klasse K vom Aufwand ect. her, fast das gleiche an Gebühren verlangen kann/muss. Oder etwa nicht? :roll: :wink:[/quote]

Hallo Helmut,

man kann auch mißverstehen *wollen*!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

Es ist doch einfach logisch, wenn die Prüfungsinhalte identisch bleiben wie bisher bei Klasse E und A, das die Bundesnetzagentur bei Prüfungen für die neue Klasse K vom Aufwand ect. her, fast das gleiche an Gebühren verlangen kann/muss. Oder etwa nicht? [/quote]

Das ist keine Frage der Inhalte, sondern eine des zeitlichen Aufwandes für die Prüfung selbst und der Umlage der Verwaltungskosten

73
Peter[/quote]

Da haben wir es.... Zunächst mal sind Inhalte einer Prüfung/des Prüfungsstoffes massgeblich für die Prüfung. Die Inhalte bestimmen den Umfang dieser Prüfung und somit den zeitlichen Aufwand für die Prüfung und letztendlich auch die Verwaltungskosten der BnetzA. Diese fliessen in die Prüfungsgebühren und Zulassungskosten mit ein. Je grösser die Inhalte einer Prüfung, umso grösser der Aufwand und die Verwaltungskosten der BnetzA. Bleibt es inhaltlich und vom Umfang her, so wie es bisher für Klasse A oder E gilt, werden die Gebühren und Zulassungskosten kaum oder gar nicht gesenkt. (statt 120 Euro für E dann vielleicht 100 für die neue Klasse K?)

Würde nun alles um die Prüfung (ob für A, E oder K) in die Hände des DARC gelegt, wären die Prüfungsgebühren eher zu senken. Die Zulassungskosten wären dann ebenfalls nicht mehr so hoch, da die BnetzA nur noch die Zulassungsurkunden auszustellen hätten.

Jetzt wird es OT, aber nur mal das Beispiel:
Es ist wie bei der Prüfung der Heizkessel. Hier werden noch immer 2 Prüfungen abgehalten. Die eine vom Heizungsbauer und die andere vom Bezirksschornsteinfeger. Beide sind inhaltlich das gleiche, (Abgasmessung) verlangen aber unterschiedlich Geld. Der eine mehr als der andere,nur weil der eine gesetzliche Grundlage dafür und mehr Aufwand dann hat....

Edit um 16 Uhr:
Ich hoffe, mit dem letzten OT-Beispiel, meinen Standpunkt für ein anderes Konzept, hinreichend dargelegt zu haben, indem diese Kosten für JEDEN Prüfling gesenkt werden KÖNNTEN, wenn die Inhalte und der Umfang der Prüfungen für ALLE Klassen geändert/verringert würden, ohne die Vorgaben des AfuG zu missachten....(die entsprechend durch den Gesetzgeber, dahingehend geändert werden könnten)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich habe das gleiche woanders hier im Forum schon geschrieben, aber hier möchte ich das dazu mal einbringen:

Ich frage mich immer mehr,
WARUM wird keine Umfrage in Zeitschriften mit Technik wie die Elektor/Funkamateur//CT-Magazin ect. und in Foren wie diesen gestartet, die nur diejenigen anspricht, die INTERESSE am Amateurfunk und für eine Einsteigerklasse haben?
Damit wären diejenigen angesprochen, die sich dafür interessieren, ihre Vorstellungen und Wünsche würden berücksichtigt und somit wäre eher klar, was genau getan werden müsste, um eine neue Einsteigerklasse möglicherweise zu einem dauerhaften Erfolg werden zu lassen.
Hier und in anderen Foren, sowie von "Entscheidungsträgern" wie dem RTA, wird nur "von oben herab" etwas konzipiert, was zwangsläufig nur zu einem Strohfeuer, wie bei der Klasse 3 vor über 10 Jahren, werden kann. :think:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hier und in anderen Foren, sowie von "Entscheidungsträgern" wie dem RTA, wird nur "von oben herab" etwas konzipiert, was zwangsläufig nur zu einem Strohfeuer, wie bei der Klasse 3 vor über 10 Jahren, werden kann. :think:[/quote]

Hallo Helmut,

ich bezweifle zunächst, daß sich alle diese "Wünsche" auch nur annähernd im gesetzlichen Umfeld realisieren lassen. Ich habe diesbezgl. einige interessante Diskussionen per eMail geführt und frage mich inzwischen, was überhaupt realisierbar ist, bzw. wo die Behörde überhaupt mitgehen kann und will.

In wie weit das "Machbare" seinen "Zweck" erfüllen kann und somit noch sinnvoll ist, ist dann bereits sekundär.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Hier und in anderen Foren, sowie von "Entscheidungsträgern" wie dem RTA, wird nur "von oben herab" etwas konzipiert, was zwangsläufig nur zu einem Strohfeuer, wie bei der Klasse 3 vor über 10 Jahren, werden kann. :think:[/quote]

Hallo Helmut,

ich bezweifle zunächst, daß sich alle diese "Wünsche" auch nur annähernd im gesetzlichen Umfeld realisieren lassen. Ich habe diesbezgl. einige interessante Diskussionen per eMail geführt und frage mich inzwischen, was überhaupt realisierbar ist, bzw. wo die Behörde überhaupt mitgehen kann und will.

In wie weit das "Machbare" seinen "Zweck" erfüllen kann und somit noch sinnvoll ist, ist dann bereits sekundär.[/quote]

Hallo Carsten,
sicherlich müssten diese "Wünsche" im gesetzlichen Umfeld realisiert werden und mit der Behörde abgestimmt sein.
Nur mir geht es darum, dass wenigstens die gefragt werden, die das Potential darstellen, um den Amateurfunk in Deutschland zu erhalten. Nicht die, die bereits seit Jahren eine Lizenz haben. Denen (dass sieht man den Diskussionen um die Einsteigerklasse K an) geht es vielen darum, ihren "Besitzstatus" zu erhalten, was auch meiner Meinung nach, legitim ist.
Aber um nun etwas zu "beleben", einem Verein evtl. mehr Mitglieder zu bescheren, wird nur die Bildung einer Klasse K nicht ausreichen.
Es wird so wie 1998 bei der Klasse 3 werden. Ein Strohfeuer, dass kurz aufflammt, aber keinen anhaltenden Flächenbrand erzeugt.
Hier wäre die Chance für den AFU in Deutschland, wenn das anders "angepackt", gehandhabt würde.
Leider wird das in/durch unendliche Diskussionen, innerhalb und ausserhalb des DARC, zunichte gemacht.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Nur mir geht es darum, dass wenigstens die gefragt werden, die das Potential darstellen, um den Amateurfunk in Deutschland zu erhalten. Nicht die, die bereits seit Jahren eine Lizenz haben.[/quote]

Hallo Helmut,

dieser Aufruf wurde ja auf www.lizenzklasse-k.de bereits gestartet. Trotz tausender Hits auf die Site profilieren sich dort in erster Linie diejenigen, die hoffen für sich persönlich mehr rauszuholen (z.B. 20/40m für die Klasse E), ohne sich weiter dafür anstrengen zu müssen. Ernstzunehmende Konzepte und Ideen, die sich sachlich an der Gesetzeslage in Deutschland orientieren, finde ich dort bisher jedenfalls nicht.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Alleine die vielen Rechtschreibfehler des Autors auf www.lizenzklasse-k.de sprechen für das Niveau dieser Seite.

Warum sollte die Klasse E die Bänder 20 und 40 bekommen, wie es o.g. Autor fordert, nur weil es eine neue Liz gibt?

Die kleineren Klassen sollen und müssen sich von den Höheren unterscheiden. Und solange die Klasse K unterhalb der Klasse E bleibt, müssen auch die Rechte für die Do'ler gleich bleiben.

Es muss ja auch weiterhin Anreize geben um sich weiter fortzubilden. So waren die Bänder 20 und 40 auch für mich Anreiz genug, um mich weiter fortzubilden.

Ich sehe die K-Liz in einem entscheidenden Punkt als Trumpf: Gewinn von Nachwuchs im Alter 10 bis 16 Jahren. Wer einmal dabei ist, der hört meist nicht mehr auf.

Und bevor Leute das jetzt schlecht reden, aber genauso funktioniert das auch bei (Jugend-)Feuerwehren, (Jugend-)THW, (Jugend-)Rotkreuz, (Jugend-)JUH, etc.

Der Selbstbau erfordert gewisse Anforderungen - richtig. Es soll ja auch nichts geschenkt werden. Den Zugang zur Kurzwelle finde ich als Anreiz gar nicht schlecht - ich denke aber, ein einzelnes Band wäre besser. Und wenn es nur tagsüber oder nachts funktioniert, egal. Auch die Beschränkung auf 10 Watt finde ich in Ordnung. SSB auf UKW macht auch Spaß. Und mit 10 Watt kann ich auch Contesten. Und ich finde, SSB auf UKW hat schon einen gewissen "KW-Flair".

Es wird immer Menschen geben, die versuchen werden, mit geringstmöglichem Aufwand das meiste zu bekommen, die Gesetzeslücken ausnutzen oder von Änderungen profitieren wollen.
So WHAT? Wir müssen keine Welt verändern. Wir müssen aber sachlich bleiben.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Karsten (ich hoffe habe deinen Vornamen jetzt richtig geschrieben?; bei der BnetzA steht bei der Abfrage es mit C...)
[quote]
Hallo Helmut,

dieser Aufruf wurde ja auf www.lizenzklasse-k.de bereits gestartet. Trotz tausender Hits auf die Site profilieren sich dort in erster Linie diejenigen, die hoffen für sich persönlich mehr rauszuholen (z.B. 20/40m für die Klasse E), ohne sich weiter dafür anstrengen zu müssen. [/quote]

Das kennen wir doch so, bereits schon von früher. Nur wurde das damals noch im PR-Netz verbreitet. ( Pro/Contra CW-Abschaffung ect.)



[quote]Ernstzunehmende Konzepte und Ideen, die sich sachlich an der Gesetzeslage in Deutschland orientieren, finde ich dort bisher jedenfalls nicht.[/quote]
Kann (oder besser dürfte) man auch nicht finden, solange das AfuG und das TKG in gewissen Punkten nicht geändert wurde.

Wenn z.B. jedermann heutzutage sich ein Amateurfunkgerät kaufen und erweitern kann, um z.B. auf Freenet damit zu funken, solange wird sich keiner von denen, für eine Klasse K interessieren.
Früher als das alte FAG noch galt, konnte man sich ein Amateurfunkgerät erst dann legal kaufen, wenn man die Lizenz gemacht hatte.
Zumindest war es für mich damals ein Anreiz, die Lizenz zu machen, um legal auf anderen (weitgehend störungsfreien) Bändern Funkbetrieb machen zu können. :wink: :-)
Auf der anderen Seite könnte man sagen, wenn man die Bedingungen verschärft, kaufen sich weniger "Normalbürger" ein Amateurfunkgerät und machen dafür zumindest eine "Einsteigerlizenz"....:roll:
Nur: Warum soll ein "Normalbürger" der ein AFU-Funkgerät gekauft hat und (illegal) auf CB-Funk, Freenet, LPD oder PMR ohne Gebühren betreibt, eine Lizenz machen?
Um damit legal dann auf anderen Bändern funken zu dürfen?
So jemand lacht dich hinter vorgehaltener Hand aus.....


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Karsten (ich hoffe habe deinen Vornamen jetzt richtig geschrieben?; bei der BnetzA steht bei der Abfrage es mit C...)[/quote]

"K" ist richtig, und so steht es auch bei der BnetzA.

[quote]Kann (oder besser dürfte) man auch nicht finden, solange das AfuG und das TKG in gewissen Punkten nicht geändert wurde.[/quote]

Das AfuG "will" keiner anfassen und ich glaube auch, daß wir gut beraten sind das AfuG in Ruhe zu lassen. Wer weiß was noch alles gleich mit geändert würde ...

[quote]Wenn z.B. jedermann heutzutage sich ein Amateurfunkgerät kaufen und erweitern kann, um z.B. auf Freenet damit zu funken, solange wird sich keiner von denen, für eine Klasse K interessieren.[/quote]

Wenn er *nur* das will, ist er damit auch genau richtig aufgehoben.

[quote]Nur: Warum soll ein "Normalbürger" der ein AFU-Funkgerät gekauft hat und (illegal) auf CB-Funk, Freenet, LPD oder PMR ohne Gebühren betreibt, eine Lizenz machen?[/quote]

Weil er sich mit Amateurfunk *befassen* will?!

[quote]Um damit legal dann auf anderen Bändern funken zu dürfen?
So jemand lacht dich hinter vorgehaltener Hand aus.....[/quote]

... wenn man ihm einen quasi Gratiszugang zu diesen Bändern verschafft.

Helmut,

ich habe offenbar ein ganz anderes Selbstverständnis vom Amateurfunk als Du. Der Amateurfunkdienst ist das, wozu ihn das Gesetz definiert. Ich habe mich für eine Lizenz entschlossen, weil ich mich genau damit identifiziert habe und den Amateurfunk in diesem Sinne ausüben will. Natürlich bedaure ich, daß junge Menschen heute überwiegend andere Alternativen nutzen. Natürlich freue ich mich über jeden, der sich im Sinne des Amateurfunks mit diesem befassen will. Aber: Es ist für mich außerhalb jeder Diskussion den Amateurfunk in seiner Definition zu verändern, nur um sich einem Klientel aufzudrängen, daß sich für den Amateurfunk im eigentlichen Sinne überhaupt nicht interessiert.

Es wird nicht funktionieren den Amateurfunk mit all seinen Rechten und Privilegien quasi dem CB-Funk (reine Kommunikation) gleich zu stellen, nur um tolle Lizenz- und Prüfungsstatistiken (oder gar Mitgliederstatistiken) vorweisen zu können. Die Rechte und Privilegien aber aufzugeben (über eine Änderung AfuG z.B.) wäre ein schneller Selbstmord statt langsames Aussterben.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Helmut,

ich habe offenbar ein ganz anderes Selbstverständnis vom Amateurfunk als Du. Der Amateurfunkdienst ist das, wozu ihn das Gesetz definiert. Ich habe mich für eine Lizenz entschlossen, weil ich mich genau damit identifiziert habe und den Amateurfunk in diesem Sinne ausüben will. Natürlich bedaure ich, daß junge Menschen heute überwiegend andere Alternativen nutzen. Natürlich freue ich mich über jeden, der sich im Sinne des Amateurfunks mit diesem befassen will. Aber: Es ist für mich außerhalb jeder Diskussion den Amateurfunk in seiner Definition zu verändern, nur um sich einem Klientel aufzudrängen, daß sich für den Amateurfunk im eigentlichen Sinne überhaupt nicht interessiert.

Es wird nicht funktionieren den Amateurfunk mit all seinen Rechten und Privilegien quasi dem CB-Funk (reine Kommunikation) gleich zu stellen, nur um tolle Lizenz- und Prüfungsstatistiken (oder gar Mitgliederstatistiken) vorweisen zu können. Die Rechte und Privilegien aber aufzugeben (über eine Änderung AfuG z.B.) wäre ein schneller Selbstmord statt langsames Aussterben.[/quote]

Karsten mit den Sätzen hast du das ausgedrückt und gesagt, was mir auch durch den Kopf geht, wenn ich das über die neue Einsteigerklasse K lese.
Damit beeende ich hier meine Postings zu diesem Thema :arrow:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Nur: Warum soll ein "Normalbürger" der ein AFU-Funkgerät gekauft hat und (illegal) auf CB-Funk, Freenet, LPD oder PMR ohne Gebühren betreibt, eine Lizenz machen?
Um damit legal dann auf anderen Bändern funken zu dürfen?
So jemand lacht dich hinter vorgehaltener Hand aus.....[/quote]

Irgendwann lacht der dann nicht mehr.
Hier gerade ganz in meiner Nähe ist jemandem das Lachen vergangen.
Er hat 2000 Euro wegen der Ordnungswidrigkeit berappt und 2300 Euro für die BNetzA Einsätze.
Hat mit Amateurfunkgerät und SB-220 CB Funk gemacht.
Jemandem mit besseren Einkünftenn kann die Ordnungswidrigkeit auch 10000 Euro kosten.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Weiss nicht ob die geschichte bekannt ist, aber um mal wieder auf das Thema zurück zu kommen, die AGZ hat bereits beim Ministerium eine Stellungnahme eingereicht die ich mehr als zweifelhaft finde.....

http://www.agz-ev.de/statements/pdf/agz ... nce_01.pdf

cu :?: :?:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]... eine Stellungnahme eingereicht die ich mehr als zweifelhaft finde.....[/quote]

Netter Widerspruch. Die Forderung zum Erhalt des Senderselbstbaus (finde ich richtig!) und dann diese Aussage:

[i:1b2gcl48]"Der Selbstbau von Sendern mit geringer Ausgangsleistung ist aber gerade in einer Zeugnisklasse, die dem Einsteigen in den Amateurfunk dienen soll, nicht sinnvoll. Die Inhaber dieser Genehmigung werden weder über die Praxis, noch über die notwendigen Prüfungskenntnisse verfügen."[/i:1b2gcl48]

Seite 4 (Mitte).


  
 

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