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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 37 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Kenwood TH-F7 - optimale Antenne für 2m BOS?
Hallo.

Bin neu hier und habe eine Frage, die mich schon länger beschäftigt:
Ich bin Mitarbeiter einer BOS-Behörde und nutze den entsprechenden Funk (2m/4m). Da unsere 2m-Handgeräte derart veraltet sind und vor allem die Akkus komplett unbrauchbar (10 Minuten Kapazität und schlechter), habe ich mir ein Handgerät

[b:vomplq5e]Kenwood TH-F7[/b:vomplq5e] (frequenzerweitert)


zugelegt, mit dem ich auch auf den für mich interessanten Frequenzen 165.000 bis 174.000 MHz im RX/TX-Betrieb operieren kann. Die Ausgangsleistung ist mit maximal 10 W auch bedeutend höher als bei den behördlichen Geräten (1 W). Nur sind Empfangs- und Sendeleistung meines Erachtens nicht optimal.
Habe mir sagen lassen, dass die Kenwood-Geräteantenne ja originär für die Amateurfunkbänder gedacht ist und daher nicht wirklich auf die o.g. BOS-Frequenzen abgestimmt wurde.
Stimmt das?

Und falls ja: Wo bzw. bei wem (Bastler?) könnte ich eine möglichst für BOS perfekt abgestimmte Antenne (am besten flexibel) herbekommen?

Bin für Tipps dankbar.

Danke und Gruß
-v-


  
 
 Betreff des Beitrags:
Auch der Trick mit "BOS-Mitarbeiter" wird hier nicht funktionieren.... Frequenzerweiterte Geräte dazu noch... illegaler geht´s ja wohl nicht mehr

Lies mal auf der Hauptseite bei Lizenzfreier Funk was da zu BOS steht....
Hier kann niemand wissen ob Du tatsächlich bei einer Behörde oder sonst euiem Dienst beschäftigt bist...

Ergo wird es keine Auskunft geben oder höchstens die lapidare das ihr euch mit eurem Lieferanten für BOS-Geräte und -Zubehör unterhaltet....

cu
:wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo

und danke für die Antwort.
Keine Tricks und kein Schindluder... - alles wahr und regulär.

Habe Dir eine PN geschickt. Würde mich freuen, wenn Du danach weniger argwöhnisch wärst und den Weg zu einer brauchbaren Antwort (gern auch unter Ausschluss der Forenöffentlichkeit per PN, Mail o.ä.) freimachen könntest...

Grüße
-v-


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn du bei einer BOS-Steller arbeitest musst du doch eine Unterweisung auf BOS haben. Ich habe diese und ich weiß aus dieser das man BOS nur mit dafür zugelassenen Geräten machen darf. Das TH-F7 ist das garantiert nicht...

cu tb


  
 
 Betreff des Beitrags:
Okay, ich verstehe, dass Ihr mich ja nicht persönlich kennt und daher keine Antwort geben mögt.
Das muss ich akzeptieren.

Trotzdem danke für die Aufmerksamkeit.

Grüße
-v-

--- Thema kann geschlossen werden. ---


  
 
 Betreff des Beitrags:
Aufgrund der in der PN angegebenen Daten wie Anschrift, Behörde, deren Telefonnummer und Durchwahl kann man davon ausgehen das die Angaben bzgl. der BOS-Behörde tatsächlich stimmen....

Fakt ist und bleibt aber das man in diesen Bereichen ausschliesslich dafür vorgesehene Geräte verwenden darf. Eine Nutzung umgebauter Amateurfunkgeräte ist und bleibt eine illegale Vorgehensweise. Wenn ihr eine PKW-Kontrolle macht und jemanden seht der ein Export-Funkgerät (CB-Funk mit erweitertem Frequenzbereich oder erhöhter Leistung) eingebaut hat werdet ihr sicher schnell aktiv und stellt das Ding sicher. Da kann man nich selbt hergehen und für dienstliche Zwecke umgebautes Afu-Equipement nutzen. Da gibt es einige Parameter die zwischen Amateur-Geräten und BOS-Geräten unterschiedlich sind. Ihr nutzt sicher Tonfolgen für Anrufe damit die Rauschsperre öffnet oder macht Betrieb über Umsetzer deren Frequenzablage aber ganz anders ist als die im Amateurfunk üblichen 600 kHz auf 2 m bzw. 7,6 MHz auf 70 cm. Auch ist der FM-Hub sicherlich ein anderer als im Amateurfunk üblich....

Der Unterschied vom preis Zwischen einem guten Afu-Gerät und einem "legalen" BOS-Gerät für Deine Zwecke dürfte so gross nicht sein. Sicher ist es schön wenn man das Gerät in der Freizeit auch noch dazu verwenden kann um dem Amateurfunkdienst zuzuhören (das darf man übrigends legal und man darf auch Sendeempfänger zum Empfang nutzen nur das senden ohne gültige Amateurfunkzulassung ist illegal).... aber das ändert nichts an der Tatsache das Du im Falle das Du auf BOS damit sendest zum "Schwarzfunker" wirst :D :D

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo

und danke, dass ich doch eine Antwort erhalten habe.
Ich verstehe das ja und vor allem ziehe ich meinen Hut, denn an all dem Techniksachverstand, den die Amateurfunker so haben, fehlt es mir (und 99,9 % meiner Kollegen).
Eins darf ich aber verraten: Von illegal kann keine Rede sein (andernfalls möge man mir die Rechtsvorschriften benennen).
Fakt ist doch, dass ein jeder mittlerweile Scanner pp. erwerben, besitzen und betreiben darf. Viele BOS-Mitarbeiter, ob nun bei Rettungsdiensten, Feuerwehr oder Polizei, nutzen diese Dinger ganz offen und z.T. in Absprache mit den Vorgesetzten, weil jedes 49,- EUR-Gerät um Längen mehr Komfort und Anwendungsbreite bietet als die 20 Jahre alten FuG 10a usw.
Wenn Du wüsstest, was sich die Kollegen in meiner bettelarmen Behörde alles privat beschaffen (müssen), würdest Du wohl eine spontane Sammlung initiieren.

Jedenfalls dürfte kein allgemeines Gesetz bestehen, dass mir als Mitarbeiter einer BOS die Nutzung des Geräts verbietet. Allenfalls gibt es interne Ausführungsvorschriften. Aber hierzu konnten mir die zuständigen Stellen (Funkkoordinatoren) nichts sagen. Liegt aber vielleicht auch daran, dass man es nicht mehr allzu genau nimmt und an den maroden Analognetzen eh nix mehr kaputt gehen kann.

Alles steht und fällt mit Einführung des Digitalfunks im BOS-Bereich. Dann wird wohl vieles besser...

Danke und Gruß
-v-


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja, bei den Scannern will ich Dir Recht geben das die zumeist komfortabler sind als eure Pusten........ Aber eigentlich darf man auch die nur nutzen wenn man damit frei empfangbaren Diensten lauschen möchte wie Amateurfunk, Radio und so´n Zeugs.... Die entsprechenden Verordnungen die man bei der BNetzA findet sagen eindeutig das man mit diesen Geräten (zumindest als Nichtangehöriger) BOS noch nicht mal empfangen darf und sollte man es per Zufall (welch schöne umschreibung) doch hören darf man die Inhalte nicht weiterverwenden oder dritten zugänglich machen.........

Geräte für BOS (Sendeempfänger) müssen ganz bestimmte Kriterien erfüllen und sind für eure Nutzung entwickelt..... Die Bundeswehr die ja wesentlich grössere Frequenzbereiche nutzt darf zum Bsp. auch kein Afu-Equipement nutzen obwohl das u.U. durchaus preiswerter sein kann :D

Wie die BNetzA dann letztendlich entscheidet wenn Ihr die Dinger nutzt steht auf einem anderen Blatt. Das sind Beamte und Ihr seid Beamte und wie das alte Sprichwort sagt (nicht bös gemeint) "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" :D :D

Aber vorgesehen ist es nicht das afu-Geräte bei Behörden verwendet werden.....

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Geräte die im BOS-Bereich verwendet werden, müssen nach TR-BOS zugelassen sein. Basis ist das TKG (Telekommunikatinsgesetz).

[quote]§ 10 BOS Funkrichtlinie vom 29.02.2000 als Anlage zur IMBek vom 07.11.2000:
(1) Die Funkanlagen müssen die Bestimmungen hinsichtlich der Konformitätsbewertung nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten EMVG) erfüllen, [b:30xuy5nj]die nach den von der Regulierungsbehörde herausgegebenen Zulassungsvorschriften zugelassen und gekennzeichnet sein[/b:30xuy5nj] gelten zur Zeit die it AmtsblVfg 195/1995 des BMPT für den Betriebsfunk vorgeschriebenen tandards des European Telecommunications Standards Instituts (ETSI) mit nationalen rgänzungen.[/quote]

Was das Thema Sendeleistung angeht ist dies auch geregelt...
[quote]§ 12 Senderausgangsleistung BOS Funkrichtlinie:
Für die maximale Ausgangsleistung von Sendefunkanlagen im BOS-Funk gelten folgende Grenzwerte:
1. Funkanlagen des nömL
- a) Relaisfunkstellen max. 15 Watt
- b) ortsfeste Sendefunkanlagen max. 15 Watt
- c) Fahrzeugfunkanlagen max. 15 Watt
- d) Handsprechfunkanlagen max. 2,5 Watt (Ausnahmen bedürfen der besonderen Erlaubnis der zuständigen obersten Behörde).
- e) Digitale Alarmumsetzer (DAU) max. 15 Watt
2. Funkanlagen des nöF (für Festfunkverbindungen) max. 6 Watt[/quote]

So, ich hoffe das ist jetzt geklärt. HIer die Quellenangabe: http://www.funkmeldesystem.de/download/ ... i=170&c=25

Ich finds traurig, das ich BOS-Amtsträgern die Paragraphen raussuchen muss. Eigentlich sollte das alles in der BOS-Unterweisung erfolgen und jeder auch in der Lage sein, die entsprechenden Paragraphen selber suchen...

@Admin: Vielleicht den Paragraphen in deine Richtlinie bei BOS einfügen?

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es gibt keinen BOS-Unterweisungslehrgang!!

Man macht eine Funkübung und der Rest ist Learning by doing.
Man bekommt einen alten Kollegen der dir sagt bzw. zeigtwie man funkt - das ist alles!
Keine Technik oder ähnliches.

Die moderne Genaration von Polizeibeamten (ich gehöre dazu) hat keine Ahnung wieso und warum man wann Ober- bzw. Unterband und wann Gegen- bzw. Wechselsprechen benutzt.

Wie hier bereits geschrieben wurde, sind 99,9% der POlizeibeamten nicht in der Lage irgendwelche Amateurfunker anzuzeigen.
Wir sind eher dankbar wenn man uns hier hilft unseren Berufsalltag zu verbessern.

Wenn wir mit unseren alten Boschknochen bei schlechtem Wetter (hohe Luftfeuchtigkeit und Regen tiefe Wolken etc) unterwegs sind kommen wir kaum 2-3 km weit.


Das mal zur Info... traurig aber wahr


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kenwood TH-F7 - optimale Antenne für 2m BOS?
[quote]Wo bzw. bei wem (Bastler?) könnte ich eine möglichst für BOS perfekt abgestimmte Antenne (am besten flexibel) herbekommen?[/quote]
ftopic8300.html


  
 
 Betreff des Beitrags:
Also ich kann vionville verstehen weil wer einmal so ein FUG10a in der Hand gehabt hat der weiß wie schwer so ein Gerät ist. Ich wüsste nicht was da gegen spricht ein 2m AFU Gerät zu verwenden außerdem ist die Bedienung einfacher. Frage: Probier dochmal aus für dein Gerät eine BOS-Zulassung zu bekommen/Hat das denn überhaupt schonmal einer probiert?


MFG Andi


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich wüsste nicht was da gegen spricht ein 2m AFU Gerät zu verwenden...

MFG Andi[/quote]

:!: [b:3msj1rp2]Das Gesetz [/b:3msj1rp2]:!:


  
 
 Betreff des Beitrags: alltag
hallo

hmm, ganz doll bauchscmerzen.
ich bin ja kein frisör, aber da bei dieser behörde wohl nur solche arbeiten
geb ich dir mal was zurück.
ich bin lizensiert, hab die lizenzurkunde im original auch immer dabei.
mittlerweile ist das wirklich nur noch ein lappen war aber vor 15 jahren
noch auf dokumentenpapier gedruckt und mit 3 dienstsiegeln versehen.
da kamen so jungs wie du und beschlagnahmten mein 2m-,7m afu-hfg.
dazu die lizenz. einer hatte nichts besseres zu tun als ständig die sendetaste
zu drücken, als ich ihm erklärte das er sich einer straftat schuldig macht,
(zu der zeit war das nochh eine straftat, noch nich novelliert) sagte er
trocken ich bin die polizei, ich darf alles.
der beste kommentar an dem abend war "wasn das für lappen"

sorry, wir sind funkamateure wir [b:rccg4vpz]können [/b:rccg4vpz]sogar alles.
(zumindest die, die mit sondertechnik vertraut sind)

ich kann euch schon alleine deswegen nicht leiden, ich hab noch andere
geschichten, da kann ich euch noch weniger leiden.

also, frag bei der behörde nach was du darfst oder lerne viel.
( das andere hab ich selber editiert, aber es war nicht nett )


73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Aufgrund der in der PN angegebenen Daten wie Anschrift, Behörde, deren Telefonnummer und Durchwahl kann man davon ausgehen das die Angaben bzgl. der BOS-Behörde tatsächlich stimmen....
[/quote]

Prima, dann hast Du ja gleich die richtigen Daten für die Dienstaufsichtsbeschwerde.
Das kann ja wohl alles nicht wahr sein.

73
Peter


  
 

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