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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 106 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Stärkeres PMR Gerät, welche Frequenz einstellen?
Ein Kollege hat mir ein stärkeres funkgerät besorgt, weil mein altes PMR ne zu geringe Reichweite hatte.

Das neue kann 5W Leistung machen, das ist viel besser.

Aber welche Frequenz muss ich einstellen, damit ich mit PMR reden kann?
Das Gerät heist yaesu ft-60, und ist getunt für pmr und freenet auch.

Kann ich damit auch Taxifunk machen?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Sry aber sowohl PMR mit 5 Watt als auch das Betreiben von Taxifunk ohne Genehmigung (und dann noch auf PMR Frequenzen!) sind illegal. Deswegen wirst du keine Antworten bekommen...

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags:
frequenzlisten finden sich genug im internet, bei deinem gerät handelt es sich um ein amateurfunkgerät, wenn du damit auf PMR funkst, dann begehst du eine ordnungswiedrigkeit und das kann teuer werden....
das gerät kann auch meines wissens nach das 6,25khz raster nicht.
du wirst die genaue PMR frequenz also nicht richtig treffen und somit schnell auffallen


  
 
 Betreff des Beitrags:
jeder hier hat so ein getuntes funkgerät, das ist ganz normal, jedenfalls bei berliner türken.

hab jetzt gescannt und 446, 005Mhz geht, brauche noch andere kanäle.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Genau da liegt Dein Problem, die reelle Frequenz liegt höher als die von Dir eingestellte. Du wirst keinen Kanal genau treffen. Dafür ist das Yaesu ja auch nicht gemacht...

Ausserdem sollte man Schwarzfunker nicht unterstützen...

cu, guten Rutsch,
Motte...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die Nutzung von Funkgeräten ohne eine entsprechende Genehmigung und ausserhalb der Festgelegten Bandbereiche ist und bleibt strafbar....

Da das Staatssäckel ja eh zumeist leer ist bietet sich doch glatt Berlin als Feld zur Aufbesserung der Staatskasse an. Die BnetzA hat ja praktisch alles auf einem Fleck und offensichtlich auch in ausreichender Zahl das sich solch ein Grosseinsatz durchaus lohnen würde.

Ich nehme an in der Türkei wäre Knast fällig wen sie Dich mit einem illegalen Gerät erwischen aber was muss man sich auch um Recht und Gesetz im Gastland kümmern......

Wo sind denn hier Berliner Funkamateure ??? Man sollte wohl die dem Amateurfunk zugeteilten Bereiche mal etwas im Auge behalten. Da schon Afu-Geräte verwendet werden liegt nahe das sich auch illegale in unseren Bereichen tummeln. Sollte man der behörde mal einen Tip geben....

cu
:(


  
 
 Betreff des Beitrags:
Oha das ist ja echt erschreckend :shock:
Ja wie schon gesagt wurde, man darf nur mir zugelassenen Geräten auf Freenet, PMR und Co senden. Wenn du im Amateurfunkbereich oder auf den Betriebsfunkqrequenzen sendest, kannst du ne menge ärger bekommen! Kauf dir lieber CB-Funk, damit kommst du je nach Standort um einiges weiter als mir PMR, Freenet, LPD und ist dazu noch legal :wink:

Frohes neues, 73!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die Moderatoren sollten anhand der Anmeldedaten sofort eine Anzeige bei der BNA machen.

Macht sich der Betreiber des Forums wenn er dies unterlässt nicht strafbar??? Interessiert mich nur - deswegen die Frage.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stärkeres PMR Gerät, welche Frequenz einstellen?
[quote]Ein Kollege hat mir ein stärkeres funkgerät besorgt, weil mein altes PMR ne zu geringe Reichweite hatte.

Das neue kann 5W Leistung machen, das ist viel besser.

Aber welche Frequenz muss ich einstellen, damit ich mit PMR reden kann?
Das Gerät heist yaesu ft-60, und ist getunt für pmr und freenet auch.

Kann ich damit auch Taxifunk machen?[/quote]

Hier sieht man mal wieder, was eine neoliberale Haltung hinsichtlich Gesetzen in den letzten Jahrzehnten gebracht hat.

1.Das Telekommunikationsgesetz TKG, hat nicht wie das alte FAG,
den Kauf und Besitz eines Amateurfunkgerätes ohne entsprechende Genehmigung, unter Strafe gestellt.

2.Dadurch wurde zwar der Verkauf solcher Geräte an jedermann gefördert,
aber auch solche Auswüchse wie die von dem Threadersteller...

3.Da man solche Funkgeräte legal kaufen und auch illegal auf anderen Frequenzen benutzen kann,
erübrigt sich der Erwerb einer "Funklizenz" wie die für Amateurfunk. Somit kann man sehen, woher auch die Nachwuchssorgen des DARC/des AFU kommen....?

4.Die ganze Diskussion um Einführung einer K-Lizenz kann man sich also auch ersparen, siehe oben....

5.Kein Wunder also, wenn die Amateurfunkbänder (besonders die auf UKW) immer leerer werden,
wenn sich Kids solche Amateurfunkgeräte kaufen und illegal auf PMR und Freenet benutzen.
Denn warum sollen die sich einer Prüfung unterziehen?
Gebühren um eine Lizenz zu bekommen und weitere Gebühren bezahlen,
um Funken zu können, geschweige denn eine Selbsterklärung abgeben, wenn sie mit mehr als 10 W EIRP senden?
Sie können das doch auch so. Zwar illegal, aber sch.....egal...... :roll:

CU


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ordnungswidrigkeiten auch noch öffentlich ankündigen und einen ganzen Täterkreis benennen - genial.

Erschreckend wie blöd man sein kann. Dachte zuerst an ein Fake. Berliner Funkamateure sollten mal die Frequenzen beobachten.

Dass das Unrechtsbewusstsein bei "euch" nicht mehr vorhanden ist, hab ich schon oft erlebt. Von euerm Gehirnschmalz scheint mittlerweile anscheinend auch nicht mehr viel übrig zu sein.

Nichts für Ungut.


  
 
 Betreff des Beitrags: recht und gesetz
hallo

da merkt man mal wer nicht aus berlin kommt oder sich dort nur wenig auskennt.

es ist dort normal das es wie in new york autonome gebiete gibt die anscheinend
rechtsfreier raum sind.
zumindestens für die dort lebenden migranten.
ich kenne keinen polizisten oder vertreter der bnetza die sich dorthin wagen würden.
schon gar nicht wegen (dank novellierung tkg) einer ordnungswiedrigkeit.

zweiklassengesellschaft hat mehrere bedeutungen, hier mal eine andere.

es ist in berlin seit jahrzehnten üblich in die türkei auf afu (oder 27555)
zu telefonieren.
deutsche funker im weitesten sinne haben damit ein problem, ich befürworte
die ersten schritte auch auf nicht genehmigten frequenzen sofern man sich
an andere spielregeln hält, man kann ja auch nur zuhören.
finde es aber merkwürdig das gewisse kreise rechtlich nicht greifbar sind
weil es nicht klar ist ob der name nun vorname oder nachname ist und
es ausnahmeregelungen und ungeschriebene interne dienstanweisungen gibt.

hier bekommt der begriff politik einen merkwürdigen beigeschmack.

73

ps, ich wander aus nach kroatien und lass mich reimportieren.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Die Nutzung von Funkgeräten ohne eine entsprechende Genehmigung und ausserhalb der Festgelegten Bandbereiche ist und bleibt strafbar....

Da das Staatssäckel ja eh zumeist leer ist bietet sich doch glatt Berlin als Feld zur Aufbesserung der Staatskasse an. Die BnetzA hat ja praktisch alles auf einem Fleck und offensichtlich auch in ausreichender Zahl das sich solch ein Grosseinsatz durchaus lohnen würde.

Ich nehme an in der Türkei wäre Knast fällig wen sie Dich mit einem illegalen Gerät erwischen aber was muss man sich auch um Recht und Gesetz im Gastland kümmern......

Wo sind denn hier Berliner Funkamateure ??? Man sollte wohl die dem Amateurfunk zugeteilten Bereiche mal etwas im Auge behalten. Da schon Afu-Geräte verwendet werden liegt nahe das sich auch illegale in unseren Bereichen tummeln. Sollte man der behörde mal einen Tip geben....

cu
:([/quote]

Nun denn - solange er illegalen Betrieb auf den PMR/Freenet-Frequenzen macht sollte uns Funkamateuren das soweit egal sein. Es betrifft ja nicht unseren Bereich - und wenn´s ihn mal bei einer unverhofften Kontrolle ordentlich "zerbröselt" wirds halt richtig teuer....
Wie heißt´s so schön - bevor man irgendwas tut soll man sich "selbstständig über die derzeit herrschende Gesetzeslage" erkundigen - und wenn er das nicht tut hilft auch später kein Spruch wie "das hab ich nicht gewußt"....
Als kleiner Hinweis - ich bin mal in einer Arbeitspause zum brotzeitholen gefahren. Plötzlich hinter mir Lichthupe plus Leuchtschild "Polizei". Allgemeine Verkehrskontrolle - Papiere bitte! Er leuchtet mit der Taschenlampe ins Auto und sagt "ist das ein Amateurfunkgerät und haben sie einen Nachweis dabei daß sie das Gerät betreiben dürfen"?. Gut daß ich eine Kopie in meinem Geldbeutel hatte - vorgezeigt - und erst dann war der Ermittler zufrieden....
Und das auf einem "Kaff" mit 13000 Einwohnern....

Früher oder später erwischt´s Mustafa vielleicht auch? Wer nicht hören will, muß zahlen....

a guat´s neu´s....

Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich hab das mit einem AFUGerät auchschonmal auf PMR probiert :busch: . Aber es ist nervig weil die Leute die ein normales Gerät haben werde dir sagen das du stotterst.Seit dem benutze ich auch ein normales. Letztendlich würde ich dir sagen kauf dir nen gutes PMR Gerät ansonsten lass es. Es wird dir mit deiner FT-60 keinen Spaß machen. ´Je nach deinem Reichweitenanspruch würde ich dir Freenet empfehlen.

MFG Andi


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich könnte jetzt hier mind. 3 AFU-Geräte nennen, die das 6,25 Khz Raster können. (auch Handfunkgeräte)
Nur ich will mich nicht der "Verleitung zu einer Straftat" schuldig machen...

Leider findet man keinen Smilie mit einem Mund der zugeklebt ist.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich habe mich bei der Bundesnetzagentur mal genau erkundigt wie es mit den Freenet Geräten und Antennen u.s.w. von Gesetz her aussieht.
Nun mein Bestreben war eigendlich zu wissen ob ich dort legal arbeiten kann mit dem was ich habe.
Einige der Funkfreunde aus der Umgebung sind auf Freenet abgewandert weil sie in naher Umgebung Bekannte haben die keine Lizenz haben und auch nicht bereit sind eine zu machen.
Freenet mit Afu Geräten und Hochantenne geht ja auch :
Nun ist das bekannt geworden das ich mich mal schlau gemacht habe und nun bin ich bei den Lizensierten Funkfreunden der grosse Buhmann.
Man beschuldigt mich sogar ich hätte Namen bekannt gegeben bei Der Bundesnetzagentur , was nicht der Fall ist.

Aber heir sieht man wieder wie die Leute in Germany mit den Gesetzen umgehen. Wenn schon die Deutschen so handeln , kann man es den Ausländern wohl nicht verübeln wenn die sich daran anlehnen und das selbe tun.

Habt Ihr schonmal darüber nachgedacht?

73 de DL5GTA


  
 

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