Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 18 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Fragen zum PMR beim Skifahren, Kreuzfahrt auch USA?
Liebe Funkergemeinde,

ich bin eigentlich kein Amateurfunkter, sondern ein reiner Anwender. Ich habe wenig Ahnung von Nachrichtentechnik, bin aber Informatiker. Sprich Modulationen, Übertragskanäle simplex/duplex, sagt mir dann schon was.
Ich habe zwei Anwendungsfälle und suche dafür die passende Funklösung.
Geld spielt dabei keine Rolle, wichtig ist ein optimales Ergebnis!

Ich bin Vater einer kleinen Tochter und wir wollen demnächst auf eine Kreuzfahrt in die Karibik mit anschließendem Hotelaufenthalt. Unser bisheriges Babyphone ist ein DECT-Ding und für diese Anwendung (Reichweite) nicht geeignet.
Nun habe ich im Internet etwas gesucht und bin auf PMR-Funkgeräte mit Babyphonefunktion gestossen. Auffällig oft wird hier das ALAN 456R empfohlen. Leider scheint es mir für den Einsatz in USA nicht geeignet.

Wer kann mir also ein passendes Gerät empfehlen, welches ebenfalls in USA verwendet werden kann?

Zweitens gehe ich sehr oft mit meinem Bruder Skifahren und wir möchten uns dann per Funk verständigen. Mir scheinen hier jedoch die PMR Geräte nicht geeignet, da durch die Berge die Reichweite doch sehr stark eingeschränkt ist. Gibt es hier eine andere Technik, die besser geeignet ist?
Welche Geräte nach PMR-Standard bzw. anderen Standard sind zu empfehlen, damit sie ebenfalls in USA/Kanada verwendet werden dürfen?
Welche PMR-Geräte sind die qualitativ besten Geräte, wenn man nicht auf den Preis achten muss?

Viele Fragen, ich hoffe hier erbarmt sich jemand.
Gerne auch mit weiterführenden Links.

Grüße
mr_drlove


  
 
 Betreff des Beitrags: reichweite
hallo

das ist problematisch.
lizenzfrei sind nur cb-funk und pmr lpd und wie sie alle heißen.

cb-funk ist am oberen ende des kurzwellenbereiches und mit einer wellenlänge
von 11m sind wirkungsvolle antennen schon recht groß.
nicht wirklich für abfahrten geeignet.

pmr und lpd sind im ukw-bereich und damit von der wellenlänge
antennenteschnisch günstiger.

aaaaaaber

auf ukw breiten sich wellen fast geradlinig aus, plus minus einer gewissen beugung
und besonderer phänomäne die einige male im jahr auftreten.

damit ist es dann nicht möglich über einen berg zu kommen.

auf kurzwelle bis 30mhz (wobei 30mhz auch schon schwierig ist)
kann die sendeenergie teilweise oder völlig von der ionosphäre oder
auch hier besonderer seltener phänomäne reflektiert werden.
mit entsprechenden steilstrahlenden antennen kann dieses erzwungen
werden.
diese sind aber auch nicht für den rucksack geeignet.

du wirst dich auf funkverkehr im tal begnügen müssen oder einer muß immer auf einem berg stehen.

beide auf einem berg wäre optimal.
dann sind auch mit pmr 100km möglich.

aus diesem grunde sind sendemasten für mobilfunk auch immer erhöht
angebracht.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Zur Frage ob Geräte die hier Verwendung finden auch in USA/Kanada genutzt werden können "Nein"... Die Zulassungskriterien sowie Leistung und Frequenzen unterliegen kpl. anderen Richtlinien.....

Wenn Du Dich in den US und Kanadischen territorien Funkmässig verständigen möchtest bleibt CB (unter den spezifischen auflagen in USA/Kanada) oder FRS (Family Radio Service) das aber nicht mit den hier erhältlichen Geräten abgewickelt werden darf.... Sprich, dort angekommen musst Du Geräte verwenden die dort auch zugelassen sind....

cu :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: andere länder andere sitten
hallo

das ändert aber nichts an der tatsache das sie auf den frequenzbereichen
genauso sch.............eiße funktionieren wie hier.
dort gelten dieselben physikalischen grundlagen, auch wenn bürokraten
denken mit gesetzen diese ändern zu können.

damit erübrigt sich zu wissen welche papiernen gesetze dort gelten.

ansonsten gebe ich dir recht. :)

73


  
 
 Betreff des Beitrags: RE:
...wenn´s nur hier um die Kommunikationsmöglichkeit beim Skifahren gehen würde könnte man die PMR-Geräte doch durchaus verwenden. Ich denke mal nicht daß sich eines der Familienmitglieder während der gemeinsamen Skitour mehr als 1 bis 2 Kilometer vom anderen entfernt - und da gehen diese Geräte durchaus gut. Vielleicht wäre auch zu überlegen sich mal die "Freenet"-Geräte anzuschauen. Mit den Dingern und deren doch recht vernünftiger Reichweite läßt sich so eine Sache schon realisieren. Hier in unserer Gegend wird Freenet unter anderem von diversen Fahrschulen eingesetzt wenn die ihre Motorradschüler ausbilden....


Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
@DF5WW,

heißt das es gibt keine Geräte bzw. darf es nicht geben, die PMR und FRS können?

Was benutzen eigentlich die Liftbetreiber Betriebsfunk?

Kann DPMR eine Verbesserung bringen, habe hier z.B. an folgende Geräte gedacht: Motorola DTR-2450 (mal unabhängig von der USA Diskussion)?

Danke schon mal für die geleisteten Hinweise.
Besonders ärgerlich finde ich die Sache mit dem PMR und FRS, gerade bei einer Kreuzfahrt ist ja dann die rechtliche Situation praktisch nicht haltbar.

Grüße
mr_drlove


  
 
 Betreff des Beitrags:
Multinormgeräte (wie im CB-Funk) gibt es für PMR, LDP und FRS nicht.

Ws das Motorola betrifft hört sich das ganze ja toll an aber die haben nur ein fünftel der Sendeleistung die bei z.B. PMR erlaubt sind (100 mW entgegen 500 mW) und der Frequenzbereich liegt im 2.4 GHz-Bereich was von der Ausbreitung her ja noch schwieriger ist. Das kannst Du wahrscheinlich auch direkt laut rufen, HI

Hierzulande würde ich für Deine Zwecke evtl. Freenet wählen. Das ist im 2 m Bereich irgendwo in der 150 MHz Gegend angesiedelt und ist von der Ausbreitung her sicher besser als PMR oder 2.4 GHz ISM....

cu :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]@DF5WW,

heißt das es gibt keine Geräte bzw. darf es nicht geben, die PMR und FRS können?
[/quote]
Nein, weil in den USA und Kanada sind die europäischen PMR-Frequenzen (wie in ganz Nord/Mittel und Südamerika dem Amateurfunk zugewiesen. (430-450 Mhz)
Daher ist der FRS Bereich dort "weiter oben angesiedelt", wo hier in Deutschland BOS ist... :wink:

[quote]Was benutzen eigentlich die Liftbetreiber Betriebsfunk?[/quote]
Ja, nennt sich analog Bündelfunk oder Chekker. Wird mancherorts schon digital (abhörsicher durch Cryptsystem) benutzt. Nennt sich dann Tetra.
Gib mal digitaler Betriebsfunk bei einer Suchmaschine ein.

[quote]Kann DPMR eine Verbesserung bringen, habe hier z.B. an folgende Geräte gedacht: Motorola DTR-2450 (mal unabhängig von der USA Diskussion)?[/quote]
Wieso sollte das eine Verbesserung bringen, ausser die Sprachqualität und die Abhörsicherheit?
Reichweite? Hat Wellenreiter schon angedeutet, dass man die Physik im Hinblick auf Beugung, Brechung, Reflexionen der Signale, nicht überlisten kann, selbst wenn das Funkgerät statt 0,5 W dann 2 oder gar 5 W mit der gleichen Antenne machen würde.... :oops:

[quote]
Besonders ärgerlich finde ich die Sache mit dem PMR und FRS, gerade bei einer Kreuzfahrt ist ja dann die rechtliche Situation praktisch nicht haltbar.

Grüße
mr_drlove[/quote]
Nein, du würdest im nächsten Hafen, wenn nicht schon auf dem Schiff durch den Kapitän, regelrecht wegen unerlaubten Sendens auf nichtzugeteilten Frequenzen verhaftet und vor Gericht gestellt.
Selbst Funkamateuren ist das hier und da, besonders in Gewässern von "Schurkenstaaten" passiert.
Da du noch durch die Karibik? fahren willst, wird es noch heikler, da dort fast jede Insel/Inselgruppe zu einem anderen Staat gehört. (Frankreich, Grossbritannien, Niederlande, USA, Bahamas, Kuba um nur einige zu nennen)
Dort ist es schwierig, die rechtliche Situation (trotz das einige ja indirekt über ihr "Mutterland" zu Europa/EU gehören) abzuschätzen. Das trifft auch auf 11m CB-Funk zu.
Also lieber eher das weglassen.
Als Funkamateur mit deutschem Klasse A Rufzeichen oder wie bei mir mit einem US-Rufzeichen, hätte man in der Karibik z.B. keine Probleme, da die meisten Inseln über ihr "Mutterland" der CEPT angehören.

Trotzdem viel Spass im Urlaub, ob in der Karibik oder den USA/Kanada!

MFG


  
 
 Betreff des Beitrags:
@KC7TKQ,

Danke für deine Erläuterungen. Ich hatte halt gehofft es gibt eine Gerät, welches PMR und FRS unterstützt. Dürfte ja technisch nicht so schwierig sein.

Ich hatte gehofft, das DPMR durch seine Digitalisierung mit weniger guten Übertragungskanälen auskommt uns deshalb evtl. größere Reichweite schafft. Danke an der Stelle für die Erklärung.

Noch mal zurück zu meinen Fragen. Lassen wir mal die Diskussion mit USA aussen vor, denn da scheint mir keine Lösung in Sicht.
Welches Gerät ist besonders empfehlenswert als Babyphone?
Welches für das Thema Skifahren in Ö?
Gibt es evtl. ein Gerät was beides vereint und qualitativ sehr gut ist?
Was könnt ihr mir hier nennen?

Danke
ciao
mr_drlove


  
 
 Betreff des Beitrags:
Beim Skifahren in OE nutzen viele PMR...... CB-Funk ginge aber da auch....

Was das Thema Babyphone betrifft bin ich in ermangelung von entsprechenden Kleinkindern nicht ausreichend kompetent :D :D

cu :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
@DF5WW,

ja, dann nenne doch mal ein PMR-Gerät mit robuster Verarbeitung, kurzer Ladezeit und gutem Funktionsumfang.

ciao
mr_drlove


  
 
 Betreff des Beitrags:
https://www.pmr-funkgeraete.de/artikel/ ... seite-.htm

Schau das mal an. Ist sogar ein Duobander für PMR und LDP und hat auch eine Babywatch-Funktion. Preislich auch interessant und der Funktionsumfang ist super...

Zu Ladezeiten wird Dir der Händler sicher Auskunft geben können da kenne ich mich nicht mit aus da ich kein PMR/LDP nutze...

cu :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
pmr-funkgeraete.de ist eine gute Adresse. Markus ist echt top drauf. Er ist aber erst ab dem 7. wieder im Laden...

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]@KC7TKQ,
Welches Gerät ist besonders empfehlenswert als Babyphone?
Welches für das Thema Skifahren in Ö?
Gibt es evtl. ein Gerät was beides vereint und qualitativ sehr gut ist?
Was könnt ihr mir hier nennen?

Danke
ciao
mr_drlove[/quote]

Wenn du die Fragen auch an mich gestellt hast, so sage ich

1. Das können alle PMR-Geräte mit Vox-Funktion
2. Für Skifahren in Österreich ebenfalls PMR-Geräte nehmen
3.Ja beides vereinen die PMR-Geräte
4.Wenn der Preis für 2 Stk. eine untergeordnete Rolle spielt, dann welche mit den Namen Yaesu/Vertex-Standard, Kenwood, Alinco oder Icom.
Von letzterem sind schon teilweise digital und daher noch sehr teuer....
Die können schon mal runterfallen und sind dank Druckgussgehäuse nicht so schnell kaputt, wie die billigen Baumarktteile mit Plastikgehäuse....

Beispiele wären das http://www.mega-kom.de/eshop/index.php/cPath/281_692
oder http://www.mega-kom.de/eshop/index.php/cPath/22_95
oder http://www.mega-kom.de/eshop/index.php/cPath/1449_325


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
[quote]Was benutzen eigentlich die Liftbetreiber Betriebsfunk?[/quote]
Ja, nennt sich analog Bündelfunk oder Chekker. Wird mancherorts schon digital (abhörsicher durch Cryptsystem) benutzt. Nennt sich dann Tetra.
Gib mal digitaler Betriebsfunk bei einer Suchmaschine ein.
[/quote]

Liftbetreiber benutzen i.d.R. analog FM in den Betriebsfunkfrequenzen um 150MHz mit Selektivruf. Jede Station hat dabei einen eigenen "Code" und kann einzeln angesprochen werden.
Die Pistenraupen haben oft auch noch ein paar eigene Frequenzen für die Kommunikation untereinander.

Es gibt absolut keinen Grund, diesen Funk abhörsicher zu machen.

73,
Julian


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum