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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 120 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Klasse E auf KW !
[quote]NEUE AFUV BRINGT VORZEITIGE 7-MHZ-ERWEITERUNG
UND KLASSE E AUF DIE KURZWELLE

(rps) In einem Schreiben an die AGZ e.V. kündigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie diese Woche an, die Amateurfunkverordnung erneut novellieren zu wollen, und zwar kurzfristig. Der Grund seien notwendige Frequenzregulierungsanpassungen und neue internationale Empfehlungen. So soll der Frequenzbereich 7100 bis 7200 kHz dem Amateurfunk zugewiesen werden und die Prüfungsinhalte der Zeugnisklasse E sollen den neuen CEPT-Empfehlungen zur harmonisierten Novice Licence angepasst werden. Das Ministerium kündigt in diesem Zusammenhang ausdrücklich eine beschränkte Kurzwellennutzung für die Klasse E an! Damit werden zwei wichtige Forderungen der AGZ e.V. für die deutschen Funkamateure erfüllt. [/quote]

Liest du hier: http://www.agz-ev.de/hamradio2day/ausga ... 6_213.html

greetZ
Carlo[b:173dtg6b]Z[/b:173dtg6b]


  
 
 Betreff des Beitrags: Na mal sehen
Hallo :D

Ja den Artikel habe ich bei AGZ auch gelesen .....Wer weiss aber was wir für ein Teilbereich der KW bekommen .....

:shock:

Ich hoffe doch 40m oder 80 m ..... Wer weiss das schon , als lassen wir uns überraschen.......

:idea:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Oh oh das gibt dann wieder endlose Diskussionen :wink: :roll: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Na mal sehen
[quote]Hallo :D

Ja den Artikel habe ich bei AGZ auch gelesen .....Wer weiss aber was wir für ein Teilbereich der KW bekommen .....
[/quote]

Ich hab mal vor 1/2 Jahr was gehört von 10m...

73 de Kim, dg9vh


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Oh oh das gibt dann wieder endlose Diskussionen :wink: :roll: :wink:[/quote]

...genau wie zu der Zeit, als die Klasse C ins Leben gerufen wurde,
dann als die Klasse A-Funkamateure plötzlich den Vollzugang zur Kurzwelle "geschenkt" bekommen haben, dann als die Klasse E ins Leben gerufen wurde, dann als Klasse 2 OMs plötzlich ohne CW auf die Kurzwelle durften, dann als Klasse E OMs plötzlich 10 GHz durften,....und nun wenn Klasse E OMs auf die Kurzwelle dürfen.
Immer und immer Diskussionen.
Nur...ändern wird das nichts.
Denn was in der AFUV festgelegt ist gilt...ohne wenn und aber. Auch wenn der eine oder andere OM für den Zugang zur Kurzwelle noch telegrafieren mußte (ich selbst habe auch mal Tempo 60 abgelegt, seither aber nie wieder benutzt).
Ich für meinen Teil finde es jedenfalls positiv, wenn mal wieder etwas Bewegung in die Sache kommt. Denn das bringt etwas frischen Wind in die Bänder. Wenn man mal bedenkt, daß es beispielweise auf den Mikrowellenbändern aufgrund kommerziellen Frequenzhungers immer enger wird (wir sind da bis 24 GHz sekundär!) ist eine gewisse Lockerung meines Erachtens durchaus begrüßenswert.
Und nun viel Spaß bei der endlosen Diskussion.

Wilfried

P.S.: Es soll ja sogar OMs geben, die sich ihr Klasse 2 Rufzeichen auf DF, DL, DJ, DK, DM...umschreiben lassen, um nicht Objekt endloser Diskussionen auf den unteren Kurzwellenbändern zu werden.
Viel Spaß beim Hobby :wink:
W.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
P.S.: Es soll ja sogar OMs geben, die sich ihr Klasse 2 Rufzeichen auf DF, DL, DJ, DK, DM...umschreiben lassen, um nicht Objekt endloser Diskussionen auf den unteren Kurzwellenbändern zu werden.
[/quote]

Sowas gibts, richtig... aber ich nutze nach wie vor mein Rufzeichen auf Kurzwelle, wie ich es zugeteilt bekommen habe, ohne CW-Prüfung und bin bisher noch von keiner Seite dumm angemacht worden - im Internationalen Funkverkehr interessiert es nämlich recht wenige, ob du ein DK, DL, oder DG bist... als DG bekommt man sogar noch ein "oh, what a nice Prefix, thank you!" aus Amerika :-)

73 de Kim, [b:263zohdi]dg[/b:263zohdi]9vh


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wie man heute auf http://www.darc.de/user-cgi/user.pl?Akt ... xt&Key=648 lesen kann, stellt der RTA (Runder Tisch Amateurfunk) sich eine Erweiterung der Klasse E auf Kurzwelle mit den Bändern 80m und 10m vor.

[quote]
Eine neue europäisch harmonisierte Einsteigerzeugnisklasse stellt sich der RTA mit einem beschränkten Kurzwellenzugang z. B. auf 80 m, 10 m, 2 m, 70 cm, bzw. 10 GHz und mit einer logischen Aufstockung zur Klasse A vor.
[/quote]

Mit welcher Sendeleistung hier operiert werden soll, ist noch nicht bekannt, aber es liegen wohl wieder die bekannten 10 Watt EIRP im Gedanken.

73 de Kim, dg9vh


  
 
 Betreff des Beitrags:
Oh Oh 10m... Das wird den "Export" Funkgeräte Markt ja freuen :roll: Da werden dann ja sicher viele CB Funker "aufstocken" :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Oh Oh 10m... Das wird den "Export" Funkgeräte Markt ja freuen :roll: Da werden dann ja sicher viele CB Funker "aufstocken" :wink:[/quote]

Sprichst du von dir?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Leute,

da dieses Thema immer wieder die Gemüter erregt machen wir folgendes:

So lange die Sachlichkeit gewahrt wird bleibt der thread offen.
Geht das jetzt mit solchen Sprüchen wie über meinem weiter,
und dann auch noch ohne Namen,
dann machen wir das Ding halt zu.

greetZ
Carlo[b:2syfzs9g]Z[/b:2syfzs9g]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich bin für alle AFU-Frequenzen mit einer max. Ausgangsleistung von 25 Watt.

Woher kommt denn die 10W EIRP-Regel? Die Herzschrittmacher sind alle störfester!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Sprichst du von dir?[/quote]

Nein, bin nur zu faul mich mal zu registrieren damit man das gleich sieht das Ich mich nicht selber meine :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Deutschland und seine Gesetze / Behörden???????
Jup, freigabe wie in OZ, 100 Watt auf allen Bändern!!!!!!

Das gibt neuen Schwung und sorgt letztendlich dem aussterbendem
Hobby vielleicht ein paar neue aktive Mitglieder in den Ortsverbänden und
das DO-Call wird ganz HEISS auf HF von den Ausländischen OM´s
aufgesaugt.
Aber, Kurzwelle ist Kurzwelle und UKW ist UKW, jedes Band hat seine
eigene Welt und in der gelten Regeln die bei Contesten Gnadenlos anders sind wie auf UKW.

Mit 50-100 Watt auf HF wäre mal ausgesorgt, mit den Herzkranken 10 Watt ERIP kommt wieder viel Gesprächsstoff um nichts in das ganze.

Also an den Internationalen Standart gleich anpassen, die Behörden
müssen ja auch Sparen wie die Klasse E Inhaber mit dessen 10 Wättchen.


vy 73 de claus


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi lieve Funkfreunde,
eine echte einsteigerlizens ist mehr als wichtig.
Warum ???
Liebe Fubnkfreunde, seien wir doch mal ehrlich. Der Amateurfunk hat gewaltige Nachwuchssorgen.Da sollte, nee muss einfach was getan werden.

Und nun kommt leider was auf die Tapete was sich nicht gut anhoert.
Selbst Abiturienten sind nicht in der Lage den einfachen Dreisatz zu loesen. Auch gibt es erheblich Probleme beim Kopfrechnen der heutigen Jugend.
Ich sehe es jedentag hier in der Nachbarschft.
Hier mal ein sehr interessanter Artikel: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/15/15704/1.html

Hinzu kommt, dass die meisten Kinder nur noch einem Ball hionterherrennen koenne und nur noch Fernsehen gucken koennen oder Playstation spielen koennen.

Das war einfach mal ein Aspekt wie ich die heutege Jugend sehe.

Schaffen wir es aber diese Jugendlichen sich fuer den Amateurfunk zu erwaermen haben wir viel erreicht. Auch der Industrie, die ja in DL das Sagen hat, wuerde wirksam zurueckgedraengt werden.

Deshalb: Einteigerlizenz mit allen Zugaengen allerding mit Leistungbeschraenkung. Ich denke da an vielleicht 4 Watt wie es jetzt im CB-Funk ist.

Zu den 10 EIRP kann ich nur eines sagen: Es ist einfach lachhaft. Denn ich bin ehrlich gesagt kaum in der Lage exakt die Antennenausgangsleistung nach 10 W EIRP zu ermitteln. Wird allerdings eine Geraetesenderausgangsleistung von 4 Watt erlaubt lohnt sich sogar auch der Antennenbau und auch eben die Anpassung (Leistungsanpassung) von Sender zur Antenne

Dann gaebe es vielleicht auch wieder mehr Jugendliche die sich fuer den Amateurfunk interessieren.
Was mir weh tut ist dieses Gerangel um die DO-Lizenz. Das muss aufhoeren. Denn Spaltung macht nur sinn fuer die Industrie und die Baender sind schnell weg. Also zusammenhalten, gemeinsam Wege finden, und den Amateurfunk wieder foerdern.
Es gibt viel zu tun. Packen wir es endlich an.
Bis denne en best 73
Mary

PS Nochwas: Es gibt Piloten und Flieger. Die Piloten rennen in ihrer tollen Uniform rum und meckern und fordern - die Flieger wissen wie man landet und franzt


  
 
 Betreff des Beitrags:
@mary: Naja, wenn man die Welt so einfach in schwarz und weiß einteilen könnte... Aber das ist sie nunmal nicht.

Ich sehe es so: Wer sich für Technik Allgemein und Nachrichtentechnik im Speziellen interessiert der kann dies auch ohne den Amateurfunk.
Andererseits kann ich den Rückgang der Interessenten am AFU nicht aufhalten in dem ich was erzwingen will.
Im Saarland hat im letzten Jahr eine ganze Schulklasse eine DO-Lizenz gemacht und ich denke einige derer macen auch noch die Klasse A. Irgendwann. Vielleicht. Und wenn nicht - Auch nicht so schlimm. Das heißt ja nicht, dass das Interesse der PS2 (Playstation2, für die, die es nicht kennen) nun das der Funktechnik übersteigt. Vielleicht sind es auch andere Aspekte als nur das Technikinteresse ? Es spielen ja auch zwischenmenschliche Herausforderungen eine Rolle. Das manch einer, inkl. mir nicht mehr so oft aktiv am Geschehen teilnimmt ist da nur allzu verständlich.

Aber diese Diskussion führt a) ad infinitum, b) hat jeder für sich seine eigenen Erfahrungen gemacht, oder wird sie noch machen (und da geht es ja in der Einsteigerlizenz drum) und c) wer sich in einem OV wohlfühlt, sich einbringt und aktiv an Projekten teilnimmt wird automatisch seinen Obulus gen Baunatal entrichten.

Meine Meinung zu dem Thema :)

greetZ
Carlo[b:konsvxqa]Z[/b:konsvxqa]


  
 

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