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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
Danke von mir auch meinen Glückwunsch!

Ich bin am 11.11. bei der Kl. A Prüfung gewesen. Ein tolles Gefühl, oder?

Ich habe übrigens 3 Wochen auf den tag genau gelernt. Ich binnicht elektrisch vorbelastet, aber Lernen durch die Uni in kürzester Zeit gewöhnt.

VG
Daniel


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Danke von mir auch meinen Glückwunsch!

Ich bin am 11.11. bei der Kl. A Prüfung gewesen. Ein tolles Gefühl, oder?

Ich habe übrigens 3 Wochen auf den tag genau gelernt. Ich binnicht elektrisch vorbelastet, aber Lernen durch die Uni in kürzester Zeit gewöhnt.

VG
Daniel[/quote]

Ja Daniel,
es war nie einfacher als heute. Die Kreuze machen und gut ist. Ich habe 3 Prüfungen probiert und es ist zu einfach. 1973 bekam ich Fragen, die schriftlich beantwortet werden mussten: "zeichnen Sie eine Oszillator in Huth-Kühn Schaltung und blabla und auch andere Oszillatoren [...]. Wir durften 1973 mit einem Rechenschieber rechnen, was jetzt durch die Taschenrechner weg fällt. Meine Tests zeigten auf, das alles jetzt schon mit mit dem ankreuzen viel zu einfach ist. Diese Fragen habe ich aus der Erfahrung ohne Rechenmittel durch die Unlogik sofort beantworten können.

In diesem Sinn, frohe Weihnachten...
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Gerhard,

schön für dich. Für mich war es schwer genug und ich bin stolz drauf. So und gut ist...

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

auch von mir erst mal herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!

Da es einem der vorigen Beiträgen angesprochen wurde und ich auch erst vor drei Monaten die Klasse-A Prüfung gemacht habe, will ich noch etwas zum Thema Selbststudium und Prüfungsvorbereitung los werden:

Ich hatte kurz vor der Prüfung eine Ausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik gemacht. Das heißt, ich hatte bereits Vorkenntnisse im Bereich der "üblichen" Elektronikbauteile wie Spulen, Kondensatoren, Widerstände; mehr aber auch nicht, weil HF-Technik einfach nicht zum Fachgebiet des Berufes gehört.

Zur Prüfungsvorbereitung hab ich dann ausschließlich die drei Bücher von Eckart Moltrecht benutzt und die Fragenkataloge der Bundesnetzagentur.

Damit hab ich dann ca. drei Monate vorher angefangen mich in folgender Reihenfolge vorzubereiten:

1. Bücher lesen
2. Fragenkataloge durchgehen und falsch beantwortetes anstreichen
3. Das angestrichene aus (2) wieder und wieder durchgehen

Rückblickend muss ich sagen, dass die Prüfung (sowohl A als auch E) im Selbsstudium machbar ist.
Gerade Klasse E dürfte eigentlich kein Problem darstellen, wenn man etwas technisches Interesse mitbringt.

Liebe Grüße und allen Lesern eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr,

DL9LO


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

ja es ist machbar. Wobei zwischen Klasse A und E ja fast kein Unterschied mehr ist. (In meinen Augen ist Klasse E zu schwer)

Ich denke aber, dass es auch bessere Möglichkeiten als Moltrecht gibt. Aber das ist sicher Geschmackssache. Ich bin mit Moltrecht nicht zurecht gekommen (die alte Klasse E hab ich mit Moltrecht gelernt).

[url=http://www.tobias-bauer.de/amateurfunk/klasse-e-zu-a/index.html:1f39mv0n]Hier[/url:1f39mv0n] hab ich zusammengefasst, was ich zum lernen verwendet habe. Das Angebot ist ja inzwischen recht groß und vor allem bei Prüfungssimulationen am PC gibt es ja verschiedene Möglichkeiten mit entsprechenden Vor- und Nachteilen...

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

In meinen Augen ist Klasse E zu schwer

[/quote]

Da muss ich dir voll und ganz zustimmen. Für Leute, die Amateurfunk nur "benutzen" möchten müsste es eine leitere Einstiegsmöglichkeiten geben.

Ich denke da vor allem an Jugendgruppen, die gerne mal ein einem YHOTA teilnehmen würden, oder die Pfadfinder, für die ein Handfunkgerät ein Stück Sicherheit bedeuten könnte.
Für genau dieses Klientel wäre eine einfache Prüfung, mit der dann nur Baumustergeprüfte Geräte verwendet werden können genau richtig!

Aber ich glaube, dass ich langsam etwas ins "Off-Topic" abschweife.... Disskusionen über Klasse K gibt's schon genügend.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Baumustergeprüft ist ja auch blöd. Dann können Sie ja gleich bei CB und PMR bleiben . ;-) Dann lieber auf Basis der alten Klasse E...

Aber stimmt. Das wird OT...

cu tb


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo Gerhard,

schön für dich. Für mich war es schwer genug und ich bin stolz drauf. So und gut ist...

cu tb.[/quote]

Moin Xandrian,
1973 gab es nur die Klasse "A-Prüfung für die Klasse "C". Mit MORSEN konnte man dann die Klasse "A" erwerben. Die neue "K"-Lizenz, die der DARC anstrebt. betrifft uns alle. Denke da mal drüber nach...

Schöne Weihnachten...

73 Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hm, wir reden doch gerade nicht über K sondern über meine A-Prüfung bzw. deine Aussage das diese für dich kein Problem ist!?!

1970 hast du den Auto Führerschein gemacht und durftest LKW bis 7,5 t und Motorräder fahren. Ich habe Klasse B, nicht weniger gelernt, vermutlich mehr Praxisstunden absolvieren müssen und darf maximal 3,5 t bewegen. Das betrifft uns auch alle und das ist etwas, wovon z. B. bei vielen der Job abhängt.

Aber lassen wir das...

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Ja Daniel,
es war nie einfacher als heute. Die Kreuze machen und gut ist. Ich habe 3 Prüfungen probiert und es ist zu einfach. 1973 bekam ich Fragen, die schriftlich beantwortet werden mussten: "zeichnen Sie eine Oszillator in Huth-Kühn Schaltung und blabla und auch andere Oszillatoren [...]. [/quote]

Damals waren es 300 Fragen, auf die man sich genauso vorbereiten konnte wie heute. Ich lerne übrigens lieber Text und schreibe rechnungen aus. Heute sind es 1100 Fragen. Leicht ist die technik nicht - nur weil man ankreuzt, ist es nicht unbedingt einfacher. Und vergesse NICHT: Wer zur Prüfung geht hat keine praktische Erfahrung auf die er zurückgreift, wie Du es heute tust. Nun ja, vielleicht ist meine Selbsteinschätzung, was die Vorbildung als Dipl.-Ing. angeht, doch zumindest so falsch, als dass ich doch "Vorbelastet" bin. Jedoch hatte ich keine HF-Technik im Studium.

Und wer behauptet, er hätte für die Prüfung gelernt und hatte da schon alles begriffen ist in meinen Augen ein Hochstapler. Denn jeder, egal ob früher oder heute, hat die praktische Umsetzung erst später bei der Ausübung des Hobbies verstanden. Viele Dinge die man aus der Theorie kennt aber nicht versteht, versteht man plötzlich wenn man sie in den Händen hält.

Daniel


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Und wer behauptet, er hätte für die Prüfung gelernt und hatte da schon alles begriffen ist in meinen Augen ein Hochstapler. Denn jeder, egal pb früher oder heute, hat die praktische Umsetzung erst später bei der Ausübung des Hobbies verstanden.
Daniel[/quote]

Damals wie heute gibt es Leute die doch tatsächlich für die Prüfung gelernt haben. Nicht auswendig gebüffelt sondern die entsprechenden Formeln gepaukt und Blockdiagramme und Schaltungen gezeichnet. Da heute in den Prüfungen z.B. "zeichnerisch" nicht mehr zu wollen ist muss man halt den Umfang der Fragen erweitern um auf dem annähernd gleichen Level zu bleiben.

Auch nicht richtig ist die behauptung das niemand der die Lizenz gemacht hat kein Verständnis für die Technische Seite hatte. Das mag zwar auf einen Grossteil der Prüflinge (damals und heute) zutreffen aber es gab und gibt immer wieder einige die durch Eigenbau von Empfängern, Antennen und sonstigem Equipement entsprechend "Vorbelastet" sind. Unter den SWL´s auf der Welt gibt es einige die sich ihren Kram selbst bauen und dementsprechend auch ein Verständnis für Elektronik im allgemeinen und HF-technik im besonderen haben.

Ich gehörte zwar nicht dazu aber ich finde trotzdem das man sowas nicht verallgemeinern sollte indem man alle über einen Kamm schert...... :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Da gebe ich Dir Recht, Jürgen. Ich wollte nur so verallgemeinern, wie es andere auch tun: "Heute bekommt man die Prüfungen geschenkt" ist definitv falsch.

Aber auch heutige Leute, ich zumindest, habe in den 3 Wochen 2 Bücher und ein "Lizenzkochbuch" gelesen - ich habe übrigens gerechnet und Formeln alle händisch umgesetzt.

Fröhliche Weihnachten und bis zum morgigen Weihnachtscontest.

Vy 73 de Daniel, Delta Lima 7 Delta Sierra


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich bin nicht der Kontester vor dem Herrn :D
Da wird man mich sicher nicht finden :D

Aber das ist jetzt zu weit Off Topic.....

cu :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi allerseits,

ich habs auch geschafft. (DL9ZU)
Stellt sich jetzt die Frage, was mit diesem Account hier wird.
Kann hier auch der Nutzername geändert werden?

Grüße Michael


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Michael,

dir auch Glückwunsch! Schreib doch mal "admin" per PM an...

73 de Tobias


  
 

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