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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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 [ 10 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Einbau Radio/Funkanlage auf Motorroller
Hallo,
es gibt ein Amateurfunkgerät von Yaesu
die "deutsche" Ausführung heisst FTM10E
das beinhaltet auch ein UKW-Radio in Stereo, hat einen Eingang für einen MP3 Player und man kann ein Bluetooth Headset anschliessen, über das man dann funken bzw. Radio/MP3 hören kann.
Das Bedienteil kann/wird am Lenker vom Motorrad befestigt. Die Antenne und das Grundgerät z.B. am Gepäckträger hinten.
Das ganze soll auf einen Motorroller Malaguti F12 Phantom Baujahr 2000/2001 gebaut werden.

Nun stellen sich für mich folgende Fragen:
1. Darf man als Motorradfahrer (in dem Fall Motorroller) via Headset im Helm Radio hören bzw. funken? Via Headset (Freisprecheinrichtung) darf man als KFZ-Führer z.B. nur noch sein Mobiltelefon betreiben!?
2. Sollte ich das Gerät für den Stromanschluss an Dauerplus oder via Zündung laufen lassen? (wegen der Speicher im Gerät wäre eher Dauerplus angesagt?)
3. Die Befestigung des Bedienteils am Lenker, ist bei meinem Roller mit den Original Befestigungsteilen (die für ein Motorradlenker gedacht sind), meiner Meinung nach,schlecht möglich. Die ganze Abdeckung (Instrumententafel) müsste dafür abgebaut und evtl. ausgeschnitten werden...? Ausserdem wollte ich zumindest (wie bei Autoradios üblich) das Bedienteil abnehmen, wenn ich den Roller für längere Zeit abstelle, um Langfingern trotz Diebstahlwarnanlage, das zu erschweren.
4. Für die Antenne und das Grundgerät, ist kaum Platz auf bzw. am Gepäckträger, da ich dort ein Koffercase mit 45 l schon drauf habe. (das Case brauche ich für Einkäufe)
Dafür könnte/müsste ich eine Vorrichtung/Halterung neben (links und rechts) des Gepäckträgers anbauen. Nur dann stellt sich die Frage, ob dies laut StVZO erlaubt ist? (würde nicht über das Fahrzeug selbst hinausragen; weder die Antenne noch das Grundgerät)
Sonst ist kein Platz auf dem Roller, da die Sitzbank oder das Case öffnen muss/will.
Eine Diebstahlwarnanlage ist eingebaut, die auf Bewegung reagiert.
Zusatzfrage: Sollte das Gerät via Zündung laufen, dürfte wohl das Gerät bei einem Diebstahl voerst nicht funktionieren, da laut Handbuch für die Diebstahlwarnanlage, das Zündschloss 20 Sek. nach "Scharfmachen" ebenfalls gesperrt ist. Habe ich da etwas nicht richtig verstanden?

Stelle später gerne mal Fotos hier rein, damit sich jeder das besser vorstellen kann, wie es gemeint ist.
Danke für die Antworten!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hat niemand Antworten darauf? Schade......
Dann muss ich die wohl in einem Motorrollerforum stellen, wo selten jemand die funktechnischen Aspekte versteht.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Grüß dich,

ich denke mal, das bei Anbaugeräten an Rollern du am besten mal jemanden vom TÜV/Dekra fragst. Beim Auto gilt ja das alles was außen am Auto angebracht wird abgesegnet sein muss - beim Roller wird das ähnlich sein.

Zu deiner ersten Frage: in der CQDL stand mal, das laut §23 STVO das sogenannte "Handyverbot" sich nur auf öffentliche Netze bezieht - wir Funkamateure demnach ausgeschlossen sind. Du solltest also via Freisprecheinrichtung erst recht funken können. Genaue auskunft hierüber solltest du dir aber an einer Stelle holen, die sich damit auskennen (Anwalt, DARC usw.).


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ist schon so wie Du sagst.... Amateurfunk und auch CB-Funk und ähnliches ist von dem Verbot ausgenommen. Die Begründung findet man im DARC-Servicebereich der allerdings nur für Mitglieder zugänglich ist. Demnach sollte der Betrieb mit Bluetooth Helmfunk erst garnicht problematisch sein. Nur müsste man z.B. Musik so hören das man den Verkehr um sich herum noch "hören" kann..... z.B. Warnsignale von Einsatzfahrzeugen oder auch nur ein Hupen zur Warnung.....

cu 8)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke Oliver und Jürgen für euere schnelle Meinung dazu.

Ich habe in einem Rollerforum von einem angeblichen Polizisten, schon eine Meinung dazu gehört.
Zitat: "Nein... darf man nicht."

Meine Antwort dazu:
Sorry,.....aber wo steht das? In der StVzO oder der StVo?
Ich frage mich das deshalb, weil
1. Ein AMATEURFUNKGERÄT für das es aufgrund anderer EU-Vorgaben, einer E-Zulassung bedarf, in die EU eingeführt/verkauft und so ausgeliefert wird, dass man ein Headset/Bluetooth anschliessen kann?
2. Das Gerät aufgrund technischer Möglichkeit, einen Radioempfang zulässt und somit auch der Fahrer eines Motorrollers oder Motorrades, dies dann über ein Headset hören kann? (nicht nur der Sozius)
3. Das Gerät vom Hersteller so konzipiert wurde, dass dies (einschl. MP3 Player Anschluss) möglich ist, unabhängig von den jeweiligen länderspez. Vorschriften im Strassenverkehr?

Das andere hinsichtlich EU-Recht/Richtlinien was ich dort geschrieben habe, erspare ich mir hier.



Es geht mir darum herauszufinden, BEVOR ich mir ein solches Gerät kaufe, ob dieses so technisch machbare, in die Praxis umgesetzt werden kann/darf, um unnötige Laufereien, Kosten (evtl. Umbau Elektrik, Werkstatt, Vorführung beim Tüv) und evtl. Bussgelder die dann unberechtigt wären, Versicherungsfragen abzuklären usw., zu vermeiden.

Wenn dies nur mit viel Mühe und Kosten hinsichtlich Einbau auf einem Motorroller möglich ist, weil die "Gefahr" eines benutzens des Radioempfangs laut StVZo bzw. StVo gegeben ist, dann ist das Gerät leider unmöglich für den Gebrauch auf Motorrädern (Motorrollern).
Dann trifft die Werbeaussage von Yaesu nur auf bestimmte Länder innerhalb Europas, den USA usw. zu....Aber NICHT für Deutschland!
:(
Sicher kann man über den eingebauten Lautsprecher und das Mikrofon Betrieb auf AFU damit machen. Aber um das besser zu hören, wäre eine Lautsprecher/Mikrofonkombi im Helm besser. Dies ist bei dem Gerät sogar via Bluetooth möglich, sodass "lästige" Verkabelung entfallen würde.
Nur das darf dann nicht sein, weil man darüber ja auch Radio in Stereo hören kann.
Für mich eigentlich eine "Erfüllung" dessen, was der Gesetzgeber für Mobiltelefone (Handys) fordert und wovon wir Funkamateure ausgenommen sind.
Es mag zwar auf andere Nutzer so zutreffend sein, das ein Radiohören über ein Headset verboten ist.
Nur dann frage ich mich, wieso es nicht schon lange ein Verbot überlauter Stereoanlagen, bis zu einer gewissen Grenze in PKW gibt? (Einsatzsirenen der Rettungswagen, Feuerwehr, Polizei werden nicht gehört, abgesehen vom Lärmpegel der einem Düsenflugzeug/Presslufthammer gleicht)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Grüß dich,

ich denke mal, das bei Anbaugeräten an Rollern du am besten mal jemanden vom TÜV/Dekra fragst. Beim Auto gilt ja das alles was außen am Auto angebracht wird abgesegnet sein muss - beim Roller wird das ähnlich sein.[/quote]

Hallo Oliver,
ja richtig. Deshalb meine Fragen dazu. Beim Auto ist mir das klar gewesen. Das was du meinst, sind z.B. Schweller, Verbreiterungen usw. die im Fahrzeugschein eingetragen werden müssen.
Nur dort wie hier kommt hinzu bzw. trifft es zu, dass wir Funkamateure z.B. unsere Funkantenne dort hinbauen dürfen, wo auch eine Radioantenne normalerweise hingebaut wird?
Oder sehe ich das falsch?
Ich meine mich zu erinnern, solange eine Antenne oder sonstige Anbauten an einem [b:3cd85vgd]Kraftfahrzeug[/b:3cd85vgd] angebracht werden, die eine ABE haben und/oder nicht über die Fahrzeugabmessungen hinausragen (einschliesslich der 4m Gesamthöhe) nicht beim TÜV/Dekra vorgeführt werden müssen? :wink:

[quote]Genaue auskunft hierüber solltest du dir aber an einer Stelle holen, die sich damit auskennen (Anwalt, DARC usw.).[/quote]

Da haben wir es... Das kostet nur unnötig wieder Zeit und Geld.
Abgesehen davon, die können mir keine [b:3cd85vgd]rechtsverbindliche[/b:3cd85vgd] Zusage geben, die bei einer Polizeikontrolle dies "untermauert"....
Wie heisst es: Nur auf hoher See und vor Gericht ist man.....

Ausserdem, würde ich ab und zu auch im benachbarten Ausland damit fahren. (F/HB9/LX)


  
 
 Betreff des Beitrags:
So noch ein paar Bilder um das besser zu veranschaulichen:
Bild 1 Antenne am Gepäckträgerholm zwischen Sitzbank und Case
Bild 2 Bedienteil ober oder unterhalb der Instrumente
(für mich wäre es besser unterhalb)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Dann würde ich mal zum TÜV vorfahren, denen dein Anliegen mitteilen evtl. ein ähnliches Gerät mitnehmen und demonstrieren wie du es befestigen möchtest usw.
Dir wird dann bestimmt gesagt, ob es okay ist oder ob Änderungen sein müssen. Anschließend baust du das GErät so ein, wie es der TÜV-Prüfer vorgeschlagen hat und lässt es abnehmen und in die Papiere eintragen.

So solltest du auf einer relativ sicheren Seite sein. Kostet zwar auch etwas Geld und Aufwand ist aber meiner Meinung nach ein relativ sicherer Weg.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Dann würde ich mal zum TÜV vorfahren, denen dein Anliegen mitteilen evtl. ein ähnliches Gerät mitnehmen und demonstrieren wie du es befestigen möchtest usw.
Dir wird dann bestimmt gesagt, ob es okay ist oder ob Änderungen sein müssen. Anschließend baust du das GErät so ein, wie es der TÜV-Prüfer vorgeschlagen hat und lässt es abnehmen und in die Papiere eintragen.

So solltest du auf einer relativ sicheren Seite sein. Kostet zwar auch etwas Geld und Aufwand ist aber meiner Meinung nach ein relativ sicherer Weg.[/quote]

Gut Oliver, so werde ich es machen, um nicht irgendwann Probleme mit den Gesetzeshütern zu bekommen.
Damit wäre ein Problem gelöst.

Bleibt noch die Sache mit dem Headset und dem Radiohören.
Da bin ich mir noch nicht so sicher, was ich tun soll?
Naja das wird sich auch noch klären....


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Helmut,

du kannst ja erst mal beim TÜV anfragen, bevor du mit Gerät auftauchst.

Das mit dem Headset ist für mich eigentlich klar, darf ich das Mikrofon oder das HFG beim Fahren in die Hand nehmen (§23 gilt ja für uns in dem Sinn nicht) sollte es mit einem Headset erst recht erlaubt sein - vom Sicherheitsaspekt mal abgesehen.

Lass uns (mir) auf jeden Fall wissen, was bei deinem Projekt bzw. Anfragen herausgekommen ist.

Falss wir uns nicht mehr hier lesen sollten wünsche ich dir Helmut und deiner Familie ein frohes Fest und alles gute für 2009.


  
 

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