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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Funk zu Telefon
Hatte mir das so vorgestellt ich habe zuhause ein Funkgerät das ein Gerät angeschlossen ist das wiederrum an die Telefondose angeschlossen ist und ich kann dann vom meinem Funkgerät aus per DMTF eine Nummer wählen.Wie das gehen soll weiß ich nicht aber ich was das es geht . Ich war mal vor 2 Jahren mit einem Freund beim THW da konnten die das auch aber ich hab natürlich nicht gefragt wie die Anlage funktioniert.


MFG Andi


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
Das dürfte mit einem DTMF Decoder und Microcontroller relativ problemlos gehen. Wahrscheinlich braucht es eigene DTMF Codes um Abzunehmen und Aufzulegen.
Allerdings würde ich das nicht machen. Denn sonst kann ja jeder Hinz und Kunz dein Telefon benutzen, oder auch nur abhören. Zudem geht nur Halbduplex, was aber nicht weiter stören dürfte, da man selten am Telefon gleichzeitig spricht.
Übrigens darf man auf Amateurfunk nichts anderes als eben Amateurfunk machen. Was jetzt genau als Amateurfunk definiert ist, weiß ich nicht, aber höchstwahrscheinlich fällt deine Anwendung nicht unter Amateurfunk.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funk zu Telefon
[quote]Hatte mir das so vorgestellt ich habe zuhause ein Funkgerät das ein Gerät angeschlossen ist das wiederrum an die Telefondose angeschlossen ist und ich kann dann vom meinem Funkgerät aus per DMTF eine Nummer wählen.Wie das gehen soll weiß ich nicht aber ich was das es geht . Ich war mal vor 2 Jahren mit einem Freund beim THW da konnten die das auch aber ich hab natürlich nicht gefragt wie die Anlage funktioniert.


MFG Andi[/quote]

Hallo Andi,
in den USA gibt es dafür sogenannte "Patcher" für Amateurfunkgeräte zusätzlich, die das dann machen.
Ob das heute dort noch verwendet wird, kann ich nicht sagen :?:

In Deutschland ist dies für CB-Funk, Freenet und PMR verboten.

Wie das für AFU aussieht, kann ich nicht sagen.
Mir ist nur bekannt, dass mit Einführung von Echolink es erlaubt wurde,
seine Amateurfunkanlage mit dem öffentlichen Telefonnetz zu verbinden.
Ob eine solche Verbindung wie du sie vorhast, auch darunter fällt :?:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funk zu Telefon
[quote]
Mir ist nur bekannt, dass mit Einführung von Echolink es erlaubt wurde,
seine Amateurfunkanlage mit dem öffentlichen Telefonnetz zu verbinden.
Ob eine solche Verbindung wie du sie vorhast, auch darunter fällt :?:[/quote]

Echolink verbindet mit dem Internet das zwar über das Telefonnetz läuft aber wo ein Unbeteiligter nicht ohne weiteres Eindringen kann . Als Echolink-Teilnehmer muss man nachweisen das man im Besitz einer gültigen Afu-Lizenz ist. Man darf bei Echolink auch keinen unlizensierten die Möglichkeit geben sich anderen mitzuteilen...... Das sog. "Phonepatch" ist was ganz anderes..... :wink:

8)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funk zu Telefon
[quote]
Hallo Andi,
in den USA gibt es dafür sogenannte "Patcher" für Amateurfunkgeräte zusätzlich, die das dann machen.[/quote]

Phonepatcher wollte ich schreiben, fiel mir erst ein, als Jürgen (DF5WW) es schrieb... :wink:

[quote]
Mir ist nur bekannt, dass mit Einführung von Echolink es erlaubt wurde,
seine Amateurfunkanlage mit dem öffentlichen Telefonnetz zu verbinden.
Ob eine solche Verbindung wie du sie vorhast, auch darunter fällt :?:[/quote]

Ich will damit sagen, dass mit Einführung von Echolink es zur gleichen Zeit? damit gesetzlich erlaubt wurde, seinen PC und den Transceiver (CAT-Steuerung, Logbuchprogramme, ect.) mit dem Internet zu verbinden, um z.B. im DX-Cluster nachzusehen. :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo zusammen,

stimmt, bei den BOS geht das. Allerdings nicht mit DTMF-Tönen, sondern manuell.

Das heißt konkret:
1) Du funkst die Leitstelle an und forderst eine Telefonverbindung an
2) Jemand in der Leitstelle wählt die gewünschte Nummer und TEILT DEM ANGERUFENEN MIT, dass die Verbindung über BOS-Funk weitervermittelt wird
3) Die Leitstelle verbindet FuG und Telefon

Ich denke, hier sind schon zwei Dinge drin, die du bei deinem Vorhaben auch berücksichtigen müsstest:
1) Nicht jeder Hinz und Kunz kann einfach wählen und Telefonieren
2) Der Angerufene weiß, dass jeder mithören kann

Außerdem müsstest du noch sicher stellen, dass niemand einfach anrufen und funken kann.

Das einzige, wirkliche Problem, das ich sehe ist, dass du wohl nur Leute anrufen dürftest, die eine AFU-Lizenz haben...

Liebe Grüße,
Jonas, DL9LO


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Das einzige, wirkliche Problem, das ich sehe ist, dass du wohl nur Leute anrufen dürftest, die eine AFU-Lizenz haben...

Liebe Grüße,
Jonas, DL9LO[/quote]

Das Verbinden von Funkgeräten (Phonepatch) war zu Zeiten der Bundespost und auch der RegTP generell verboten und ich denke nicht das sich das bei der BNetzA irgendwie geändert hat. (Ausser Sonderregelung Echolink-Gateway oder das gleiche auch im CB-Funk)

Also wäre auch dieses "Hintertürchen" von wegen Rufzeicheninhaber aussen vor. Ausserdem kann ja niemand garantieren ob nicht evtl. Frau oder Kind des angerufenen Rufzeicheninhabers an das Telefon gehen :-)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]
Das einzige, wirkliche Problem, das ich sehe ist, dass du wohl nur Leute anrufen dürftest, die eine AFU-Lizenz haben...

Liebe Grüße,
Jonas, DL9LO[/quote]

Das Verbinden von Funkgeräten (Phonepatch) war zu Zeiten der Bundespost und auch der RegTP generell verboten und ich denke nicht das sich das bei der BNetzA irgendwie geändert hat. (Ausser Sonderregelung Echolink-Gateway oder das gleiche auch im CB-Funk)

Also wäre auch dieses "Hintertürchen" von wegen Rufzeicheninhaber aussen vor. Ausserdem kann ja niemand garantieren ob nicht evtl. Frau oder Kind des angerufenen Rufzeicheninhabers an das Telefon gehen :-)[/quote]

alter thread aber dazu habe ich zumindest auf die schweiz bezogen eine antwort parat.

phonepatch ist erlaubt seit echolink aber. wie so in europa, automatischer unbedienter betrieb wie relais, echolink ist club lizenzen vorbehalten.

bei Phonepatch muss aber sichergestellt werden das nur AFU drüber läuft und keine dritten drauf Zugriff haben.
Theoretisch kann man zwei AFU Repeater via Phone miteinander verlinken. Asterisk hat so ein modul dabei, da is dann die Afunk seite ein normaler teilnehmer aus sicht der pbx. kann also auch via amt oder tischtelefon angesprochen werden.

während dem Tsunami desaster wurde mir von der Schweizer Behörde mitgeteilt das Gespräche für dritte nicht zulässig währen, aber man in Notfall Situationen wie diesen es nicht verfolgen werde.
Er meinte ausserdem dass genau für solche Fälle eine änderung ausgearbeitet werde... hab aber nie sowas mitgekriegt bis jetzt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich muß DF5WW beipflichten: war früher definitiv nicht zulässig. Es durften nur zugelassene Geräte an die Telefonleitung. Problem waren nicht die Funkgesetze, sondern schlicht das Geräteverbot an der Leitung. Technisch ging es schon immer, siehe BOS und Seefunk etc. Bei Notfällen sieht es anders aus, aber das ist ja nicht der Regelfall.

In USA ist es kein Problem, auch über Relais, aber man muß sich bei demjenigen anmelden/eintragen, der den Telefonanschluß hat und die Rechnung bezahlen muß. Das Geld möchte er natürlich vom Funker zurück.

Ich vermute, daß sich die Genehmigungslage am "Strippenende" nicht geändert hat. Die Afu-Liz kommt erst an zweiter Stelle. 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
ja ihr habt beide recht.
von der Telcoseite:
anschluss nicht geprüfter und bewilligter apparate ist nicht gestattet.

von der afu seite: verbinden von Funk mit dem Telefonnetz ist nicht gestattet.

so war es mal...

Nur hat das heute weitgehend geändert. angeschlossen werden kann fast alles an eine Telefonleitung.
Vorallem wenn es durch eine PBX läuft ist die trennung Telco <> Teilnehmer so weit gegeben das man alles tun kann, ausser damit andere zu belästigen (tel.marketing ?)

Auf der Funkseite hat einiges geändert, es ist nun erlaubt mehrere Repeater miteinander zu verbinden, sei es via Echolink, 2-draht oder HF.
die Einschränkung bleibt aber dass dies Vereinen vorbehalten ist.
Kurz nach der änderung galt übrigens für Otto NormalHam das echolink aus sein muss wenn man nicht vor dem Gerät sitzt, da es ja sonnst eine automatische unbediente Funkstation ist.


Dies bezieht sich auf die Schweiz, ich bin der Meinung dass in Deutschland fast Zeitgleich auch in der Art geändert wurde.
Aber sicher bin ich mir nicht.

Da kann sicher Peter was sagen zu.

gruss


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich bin sehr viel mobil und auf 2m QRV gewesen, QRV noch immer, mobil etwas weniger. Ich kann mich in DL nicht an klassische Phone-Patch Gespräche erinnern bzw. in DL nie gehört. Wenn es erlaubt wäre, würden es mit Sicherheit einige Mobilisten machen. Ist natürlich keine juristische Schlußfogerung, hi. 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich bin sehr viel mobil und auf 2m QRV gewesen, QRV noch immer, mobil etwas weniger. Ich kann mich in DL nicht an klassische Phone-Patch Gespräche erinnern bzw. in DL nie gehört. Wenn es erlaubt wäre, würden es mit Sicherheit einige Mobilisten machen. Ist natürlich keine juristische Schlußfogerung, hi. 73 Peter[/quote]

übrigens phonepatch fuktioniert automatisch nur richtig wenn auf der Phoneseite eine vollduplex anlage steht. (repeater z.b.)
Auf der Phoneseite mittels VOX und simplex zu arbeiten geht theoretisch, aber durch Echos oder sonstige Probleme (lauter Hintergrund beim Gesprächspartner) wird das zum Scheitern verurteilt sein.
Da hilft selbst ein sylaptischer Squelch kaum was.

Roger


  
 
 Betreff des Beitrags:
Phone Patch geht simplex genauso gut, wenn man mit PTT und Disziplin arbeitet. 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Phone Patch geht simplex genauso gut, wenn man mit PTT und Disziplin arbeitet. 73 Peter[/quote]

gibs neustens telefone mit PTT ? das währe mir entgangen :)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Dann bemüh mal Google mit "handy mit ptt" :D


  
 

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