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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Anfänger: Scanner
Hallo Experten,

mal angeommen, man würde sich einen Scanner kaufen, der "recht viele" Frequenzen abdeckt. Beispiel yaesu ft-60E.

a) Stimmt es, daß es verboten ist, das Gerät hier in D zu benutzen?
b) Was muß man tun, um es legal zu benutzen?
c) Was würde passieren wenn man "zufällig" auf einer Frequenz landet und dabei erwischt wird? (Kleines Bußgeld oder Knast ;-) )
d) Kann solch ein Scanner geortet werden?

Um das ganz ehrich zu sagen: Ich würde total gerne mal am Flughafen sitzen und dem Tower lauschen. Vermutlich wird das zwar irgendwann langweilig, aber ich finde die Vorstellung faszinierend.

Aber bevor man ewas falsch macht, ist's besser sich zu erkundigen.

gespannt auf Eure Antworten
Fiddi


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi!

Nun, Scanner an sich sind nicht verboten. Dann dürfte der Handel sie ja gar nicht vertreiben. Lediglich die Nutzung gewisser Frequenzen ist nicht erwünscht..

Bis dann


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Fiddi,

speziell der Yaesu FT-60E ist ja gar kein reiner Scanner, sondern ein Amateurfunkgerät für die Bänder 70cm und 2m, dem man noch einen Breitbandempfänger "hinzugegeben" hat. Ein solches Amateurfunkgerät darf zwar jeder besitzen, jedoch nur lizenzierte Amateurfunker dürfen es betreiben. Bei diesem Gerät reicht aber schon die Einsteigerklasse E aus.

Reine Scanner darf jeder betreiben, jedoch gilt ein Abhörverbot für bestimmte Frequenzen. Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Feuerwehr oder Polizei darfst Du nicht abhören, wie das mit Flugfunk aussieht kann ich nicht sagen. "Googeln" hilft sicher weiter.

Wenn es Dir um das Zuhören (auf erlaubten Frequenzen) geht, dann gibt es für weitaus kleineres Geld taugliche Scanner, da mußt Du keine Handfunke nutzen...


-Karsten-


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Anfänger: Scanner
[quote]Hallo Experten,

mal angeommen, man würde sich einen Scanner kaufen, der "recht viele" Frequenzen abdeckt. Beispiel yaesu ft-60E.

a) Stimmt es, daß es verboten ist, das Gerät hier in D zu benutzen?
[/quote]
Gerade jenes (Yaesu FT60 E) dürfen nur Funkamateure [b:1j5bm4tx]betreiben[/b:1j5bm4tx]!

[quote]b) Was muß man tun, um es legal zu benutzen?[/quote]

Eine Genehmigung/Zulassung zum Amateurfunkdienst erwerben.... :wink: oder auf bestimmte Frequenzen bei einem Scanner verzichten, die z.B. auf BOS-Frequenzen eingestellt sind.

[quote]c) Was würde passieren wenn man "zufällig" auf einer Frequenz landet und dabei erwischt wird? (Kleines Bußgeld oder Knast ;-) )
[/quote]

Die Scanner können und dürfen von Beamten der Bundesnetzagentur oder der Polizei "untersucht" werden. Finden die in bestimmten Speichern des Scanners verbotene Frequenzen, kann dir ein Bussgeld drohen.
Ebenso und erst recht, wenn das Gerät ein FUNKGERÄT (FT60 E) ist, womit GESENDET und damit gestört werden KÖNNTE....
Letzteres kann in die tausende Euro gehen...So passiert in München einigen Jugendlichen, die massiv ein Amateurfunkrelais gestört hatten.

[quote]d) Kann solch ein Scanner geortet werden?[/quote]
Ja, solange es "warm", also eingeschaltet war, kann man es mit zwei Spezialgeräten "orten"....(u.a. Wärmebildkamera) :wink:

[quote]Um das ganz ehrich zu sagen: Ich würde total gerne mal am Flughafen sitzen und dem Tower lauschen. Vermutlich wird das zwar irgendwann langweilig, aber ich finde die Vorstellung faszinierend.

Aber bevor man ewas falsch macht, ist's besser sich zu erkundigen.

gespannt auf Eure Antworten
Fiddi[/quote]
Das KANNST du tun, nur es wird irgendwann tatsächlich langweilig, den ganzen Statusmeldungen zuzuhören.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Anfänger: Scanner
Hi!

[quote]Das KANNST du tun, nur es wird irgendwann tatsächlich langweilig, den ganzen Statusmeldungen zuzuhören.[/quote]

Jetzt hast Du aber noch nichts zur Legalität gesagt!
Klar, können tut es jeder mit solchen Gerätschaften, aber dürfen?

Andre


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
soweit ich weiß, darf man mittlerweile durchaus Amateurfunkgeräte
als Nicht-Amateurfunker besitzen und als Empfangsgeräte verwenden.
Nur Senden ist verboten.

Das Thema hatten wir hier schonmal:
ftopic6957.html

Natürlich verleitet so ein sendefähiges Gerät dazu, mal irgendwo einen Träger zu stellen, oder irgendwo reinzuquatschen.
Von daher ist das nicht ganz unproblematisch.

Es gibt aber viele, die vor ihrer Amateurfunkprüfung gerne mal in die Bänder reinhören wollen.
Wenn man sich dann erst einen Scanner zulegt, und danach doch noch ein Funkgerät kaufen muß, sind das doppelte Kosten.
Macht eigentlich keinen Sinn.
Hat eben alles zwei Seiten.

Flugfunk hören ist leider verboten.
Daran ändert auch die Amaterfunklizenz nichts.
Du darfst als Funkamateur auch nichts anderes hören,
als ein Normalbürger.
Aber du kommst nicht in Erklärungsnot,
wenn dich die Polizei anhält und du eine Handfunke als Scanner benutzt
Wenn du aber BOS Frequenzen gespeichert hat, dann sieht es schlecht aus.

Gruß
Chris


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hi,




Flugfunk hören ist leider verboten.
Daran ändert auch die Amaterfunklizenz nichts.
Du darfst als Funkamateur auch nichts anderes hören,
als ein Normalbürger.
Aber du kommst nicht in Erklärungsnot,
wenn dich die Polizei anhält und du eine Handfunke als Scanner benutzt
Wenn du aber BOS Frequenzen gespeichert hat, dann sieht es schlecht aus.

Gruß
Chris[/quote]

Das ist nicht richtig so. ich darf auf das sogenannte Burgdorf-Urteil verweisen, wonach damals Nils Schiffhauer als Funkamateur einen Scanner benutzte, auf Flugfunk und 4m damit zuhörte und deswegen verurteilt werden sollte. Dies wurde vom damaligen Amtsrichter anders gesehen. Er folgte weitestgehend der Argumentation, dass man als Funkamateur auch andere Frequenzen hinsichtlich Ausbreitungsbedingungen beobachten sollte und kann.
(Anmerkung: Es gab damals noch keine durchgehenden Amateurfunkgeräte)
Somit war ein Scanner geradezu notwendig, um dies nachzuverfolgen.

Richtig ist, dass man als Funkamateur, nicht in Erklärungsnot gerät, wenn man z.B. in eine einfache Verkehrskontrolle kommt.
Klar sollte trotzdem nicht gerade das vorne gesprochene, aus dem Scanner zu hören sein.... :shock: :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo KC7TKQ
Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich Polizeifunk und Flugfunk als "nicht für die Allgemeinheit gedachte" Funkdienste aus.
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/89 ... er_uq.html
In dem Urteil, das in dem pdf der Bundesnetzagentur erwähnt wird,
geht es zwar um Polizeifunk, aber der ist bei der Bundesnetzagentur ja zusammen mit dem Flugfunk genannt.
Dieses Urteil ist zeitlich später, als das von dir erwähnte.

Von einer Erlaubniss für Funkamateure, den Flugfunk zur Beobachtung von Ausbreitungsbedingungen abzuhören, habe ich nichts gefunden.
Im Web kann man sich Flugfunk übrigens live anhören, allerdings nicht aus Deutschland.



Gruß
Chris


  
 
 Betreff des Beitrags:
http://www.funkempfang.de/funkempfang/3 ... urteil.htm

Da ist das Urteil nachzulesen.....
Sollte dieses (rechtlich gesehen) überholt sein, so sei es wohl.
Interessant ist es aber trotzdem, weil darin eine Verschlüsselung der BOS-Aussendungen gefordert wurde und bisher (in Ermangelung der Finanzierung) nicht komplett bundeseinheitlich auf Digitalfunk umgestellt wird....
Das die Bundesnetzagentur heute (immer noch?) einen rechtlichen Standpunkt vertritt, der auf das TKG §89 sich gründet, ist mir schon klar.

Letztes mir bekannte Urteil:

Köln, 06.09.2000.

Vor dem Landgericht Köln als Berufungskammer wurde am 6. September 2000 der Fall eines Funkamateurs aus der Region öffentlich verhandelt (Aktenzeichen 155-140/00). Das Amtsgericht Leverkusen hatte den Funkamateur am 4.7.2000 zu einer Geldstrafe von DM 1500,-- verurteilt, weil er unter Verstoß gegen § 86 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit Hilfe eines Scanners den Polizeifunk abgehört haben soll.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hatte im März 1999 in anderer Sache eine Hausdurchsuchung erwirkt und dabei einen Scanner vorgefunden, der betriebsbereit war und in dem Frequenzen des Polizei- und Flugfunks eingespeichert waren. Das Gerät war ferner auf eine Polizei-Frequenz des 4m-Bandes eingestellt.

In seiner Entscheidung hatte das Amtsgericht Leverkusen die Einlassung des Funkamateurs, er selbst habe den Scanner weder programmiert, noch unbefugt Nachrichten abgehört, als bloße Schutzbehauptung gewürdigt. Die daraufhin eingelegte Berufung führte durch Entscheidung des Landgerichts Köln zu dem Ergebnis, dass das Verfahren gemäß § 153 StPO eingestellt und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt werden.

In der öffentlichen Verhandlung wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert. Der vorsitzende Richter konnte sich dabei die Bemerkung nicht verkneifen, dass das TKG in seinem § 86 "sehr unglücklich formuliert" sei und dass man für eine Verurteilung eines Täters eigentlich immer "direkt daneben stehen" müsste.

Die Beweisergebnisse reichten weder für eine Verurteilung, noch für einen Freispruch aus. Daher wurde das Verfahren mit Zustimmung des Staatsanwalts und des Funkamateurs eingestellt. Eine erneute Berufung kann somit nicht stattfinden. Die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt, weil das Landgericht eher der Überzeugung zuneigte, dass der Funkamateur die Tat doch nicht begangen hat.

Der Funkamateur wurde fachkundig vertreten durch Rechtsanwalt Michael Riedel aus Köln..... Aus diesem Grund wurde der Prozess sehr sachlich geführt und der Richter konnte sich in kurzer Zeit in dem Rechtsgebiet "Amateurfunk- und Telekommunikationsgesetz" zurecht finden.

Damit ist zum wiederholten Male entschieden worden, dass zu einer Verurteilung nach § 86 TKG es nicht ausreicht, wenn ein Scanner mit eingespeicherten angeblich unerlaubten Frequenzen vorgefunden wird. Für die Überführung eines Täters kann es somit nur hinreichen, wenn er auf frischer Tat ertappt wird. Bedauerlicher Weise konnten in diesem Fall die bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken (Bestimmtheitsgebot bei § 86 TKG) nicht zum Gegenstand der Verhandlung gemacht werden.

Quelle: AGZ e.V.
Soweit dieses Urteil.

TKG von 2004:
§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage,
Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S.
1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört
werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres
Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen,
für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht
mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von
Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

Tja, somit ist es für Funkamateure erlaubt, einen Scanner zu BETREIBEN. Was Sie/Er damit "abhört", bleibt ihnen überlassen. Das gehörte, dürfen sie nur nicht an andere weitergeben. (im Falle Flugfunk, Polizeifunk ect.)
Letzteres ist meine Meinung dazu. 8)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke für die zahlreichen und hilfreichen Antworten.

Interessant vor allem war natürlich zu lesen, daß man sehr wohl einen Scanner besitzen und nutzen darf, aber nicht über das gehörte sprechen bzw. es nutzen darf.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich vergass noch zu erwähnen, dass seitdem diese Urteile gesprochen wurden, viele Amateurfunkgeräte mit durchgehendem Empfangsbereich ausgeliefert/verkauft werden. Wären die somit alle "Gesetzeswidrig" für deutsche Funkamateure, bloss weil damit Flugfunk ect. abgehört werden kann? :?: :idea:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Anfänger: Scanner
[quote]

a) Stimmt es, daß es verboten ist, das Gerät hier in D zu benutzen?
b) Was muß man tun, um es legal zu benutzen?
c) Was würde passieren wenn man "zufällig" auf einer Frequenz landet und dabei erwischt wird? (Kleines Bußgeld oder Knast ;-) )
d) Kann solch ein Scanner geortet werden?[/quote]
a) Nein
b) sich an geltende Gesetze halten
c) welche Frequenz?
d) ja


  
 

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