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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 13 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Frage wg. Anschaffg. zweier PMR-Geräte mit wechselb. Antenne
Hallo zusammen.

Ich erwäge derzeit, zusammen mit einem Freund zwei hochwertige PMR-Handfunkgeräte mit wechselbarer Antenne anzuschaffen. Es gibt da lediglich zwei mir bekannte Geräte, die zumindest in Deutschland zugelassen sind: Das [i:2rqoy4ov]Albrecht TecTalk Pro XL[/i:2rqoy4ov] und das [i:2rqoy4ov]Team PT-3508[/i:2rqoy4ov] jeweils für gut 170 Euro pro Stück. :shock: Dazu kommt dann noch der Preis für eine längere Antenne...

Im Gegensatz dazu bekommt man für weit weniger Geld (um 100 Euro) schon CB-Handfunkgeräte (siehe Intek) mit mehr Ausgangsleistung und grundsätzlich wechselbarer Antenne, die dann auch noch in vielen europäischen Ländern nutzbar sind. Nachteil: größer und unhandlicher.

Einsatzzweck sollen sein: Allgemeine Gespräche im Ortsbereich, auf Wanderungen/Geocaching, Kommunikation zwischen zwei Autos, vielleicht auch mal im Urlaub. Betrieb meist mit längerer Aufsteckantenne, in der "Ortsrunde" evtl auch mit einer größeren Stationsantenne. Da könnte man sich im 70cm-Band ja auch was basteln...

Was haltet ihr denn davon? Lohnt sich die schmerzhafte Investition in die oben genannten PMR-Geräte? Oder stellen die CB-Hfg die bessere Alternative dar? Ich erwarte von den CB-Geräten ja eigentlich eine bessere Reichweite...

Helft mir doch mal auf die Sprünge, wenn ihr Zeit und Lust habt :wink:


-Karsten-


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage wg. Anschaffg. zweier PMR-Geräte mit wechselb. Ant
[quote]Hallo zusammen.

Ich erwäge derzeit, zusammen mit einem Freund zwei hochwertige PMR-Handfunkgeräte mit wechselbarer Antenne anzuschaffen. [/quote]
Hallo Karsten!
Frage: Wieso muss es unbedingt ein Gerät (und schon gleich hochwertig) mit auswechselbarer Antenne sein?

[quote]Im Gegensatz dazu bekommt man für weit weniger Geld (um 100 Euro) schon CB-Handfunkgeräte (siehe Intek) mit mehr Ausgangsleistung und grundsätzlich wechselbarer Antenne, die dann auch noch in vielen europäischen Ländern nutzbar sind. Nachteil: größer und unhandlicher[/quote]
Das ist so richtig, nur wirst du und dein Freund damit nicht lange Freude haben, wenn z.B. in Polen dir andere auf der Nebenfrequenz, 5 Khz daneben "reinquatschen"....
Ausserdem stimmt das mit den europäischen Ländern, nur bedingt und zwar auf die CEPT-Länder mit 40 Kanal FM-Geräten.
Darunter fallen trotzdem Länder wie z.B. Kroatien ect. weg, weil die generell keinen CB-Funk gestatten.

[quote]...Betrieb meist mit längerer Aufsteckantenne, in der "Ortsrunde" evtl auch mit einer größeren Stationsantenne. Da könnte man sich im 70cm-Band ja auch was basteln...[/quote]
Wie bitte? Suche mal eine grössere Aufsteckantenne die für den Frequenzbereich um 446 Mhz passt...? Wirst du auch, nur die findest du nicht hier, sondern in den USA, weil dort die 70cm Antennen bis 450 Mhz gehen, da der AFU-Bereich bis dort geht.
Die für den europäischen Markt gehen bis 440 Mhz und nur Exemplare für den BOS-Bereich darüber, gehen dort in Resonanz.
Nur die sind schon mal ganz schön teurer als die Exemplare für AFU....
Stationsantenne? Ich dachte hier in Deutschland ist bei 500 mW [b:3mnw8msz]EIRP[/b:3mnw8msz] und nicht bei 500mW PEP im PMR-Bereich Schluss?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Helmut.

Danke für die Antwort.
Eine Auswechselbare Antenne deswegen, weil ich mir damit eine höhere Reichweite bei Senden und Empfangen verspreche. Das bieten aber nur "hochwertige" bzw hochpreisige Geräte, wenn man nicht gewillt ist, an einem preiswerten Gerät eine Antennenbuchse anzulöten und somit die Zulassung zu verlieren.
Bei einigen Händlern sind übrigens Aufsteckantennen verfügbar, die auch als tauglich für den PMR-Bereich bezeichnet werden.

Zu den CB-Geräten: Diese würden eh nur in Ländern eingesetzt, die auch CB-Funk gestatten und die herkömmlichen CEPT-Kanäle nutzen. Polen oder Kroatien stehen derzeit nicht auf dem Reiseplan.

-Karsten-


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage wg. Anschaffg. zweier PMR-Geräte mit wechselb. Ant
[quote]

hi karsten,

für all die zwecke sind cb-funkgeräte eindeutig besser geeignet als die pmr-geräte! ausserdem sind feststationsantennen für pmr tabu!
nicht so beim cb-funk. ausserdem ist die reichweite von pmr geräten auch nicht das wahre! es sei denn die funkpartner wohnen relativ nah bei einander. nach ein paar hundert meter in dicht bebautem gebiet ist bei pmr schluss!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage wg. Anschaffg. zweier PMR-Geräte mit wechselb. Ant
[quote][...] ausserdem sind feststationsantennen für pmr tabu!
nicht so beim cb-funk. [...][/quote]

Für CB-Funk gilt laut der Allgemeinzuteilung der BNetzA aber genauso eine ERP von 4 Watt wie für PMR eine ERP von 0,5 Watt gilt. Da muß man theoretisch also auch aufpassen, daß man keinen Gewinn macht mit der Antenne (bei vertikaler Polarisation - bei horizontalen Richtantennen gilt scheinbar nur die zugeführte Leistung als Grenzwert).


-Karsten-


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage wg. Anschaffg. zweier PMR-Geräte mit wechselb. Ant
[quote][...] Stationsantenne? Ich dachte hier in Deutschland ist bei 500 mW [b:3e1q2y1u]EIRP[/b:3e1q2y1u] und nicht bei 500mW PEP im PMR-Bereich Schluss?[/quote]

Stimmt. Ich habe gerade nachgelesen. [i:3e1q2y1u]ERP[/i:3e1q2y1u] steht in der Allgemeinzuteilung.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage wg. Anschaffg. zweier PMR-Geräte mit wechselb. Ant
[quote][quote][...] Stationsantenne? Ich dachte hier in Deutschland ist bei 500 mW [b:301vdzb8]EIRP[/b:301vdzb8] und nicht bei 500mW PEP im PMR-Bereich Schluss?[/quote]

Stimmt. Ich habe gerade nachgelesen. [i:301vdzb8]ERP[/i:301vdzb8] steht in der Allgemeinzuteilung.[/quote]

Noch schlimmer...dann darf das Gerät max. 0,05 W also 50mW....


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Noch schlimmer...dann darf das Gerät max. 0,05 W also 50mW....
[/quote]

Darf ich mal fragen wie du bitte ohne Kenntnis des jeweiligen Antennengewinns, der Kabeldämpfung usw. darauf kommst?

Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage wg. Anschaffg. zweier PMR-Geräte mit wechselb. Ant
[quote]
Für CB-Funk gilt laut der Allgemeinzuteilung der BNetzA aber genauso eine ERP von 4 Watt wie für PMR eine ERP von 0,5 Watt gilt.[/quote]

Das wäre mir neu. Es sind schon seit einiger Zeit Richtantennen erlaubt, die man an ganz normale Geräte mit 4W PEP anschließen darf. Der CB Funker ist nur, wie der Funkamateur auch, an die 10W EIRP (ohne Selbsterklärung) gebunden.

73,
Julian DK9JS


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage wg. Anschaffg. zweier PMR-Geräte mit wechselb. Ant
[quote]Es sind schon seit einiger Zeit Richtantennen erlaubt, die man an ganz normale Geräte mit 4W PEP anschließen darf. [/quote]

Hallo.
In meinem Text habe ich nichts Gegenteiliges behauptet...


-Karsten-


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Karsten,
du hast deinen Beitrag ja nun editiert. Allerdings wüsste ich auch nicht, warum man nicht auch vertikal über 4W ERP machen dürfte. Es gilt einzig und allein die 4W PEP Grenze, die alle postzugelassenen CB Geräte nicht überschreiten.
Wenn ich meinen 4 element Beam für 11m vertikal hänge, dann ist das genauso legal, wenn ich unter 10W EIRP bleibe (sonst eben mit Selbsterklärung).

73,
Julian


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo Karsten,
du hast deinen Beitrag ja nun editiert.
[/quote]

Editiert habe ich nichts. Mein Hinweis auf die Richtantennen stand von Anfang an dort :wink:



[quote] Allerdings wüsste ich auch nicht, warum man nicht auch vertikal über 4W ERP machen dürfte.
[/quote]

Ich habe nun den Text der Allgemeinzuteilung nicht mehr exakt im Gedächtnis, aber es stand dort tatsächlich bezüglich horizontaler Polarisation bei Richtantennen. Ferner wurde dort erwähnt, daß man (die BNetzA) davon ausgeht, daß vertikale Strahler keinen Gewinn machen. So in etwa war es dort formuliert - kann ja jeder nachlesen. Und bei eben diesen vertikalen Strahlern gilt wohl die Abstrahlungsleistung als Maximum (=4 Watt), während bei den horiz. Richtantennen die zugeführte Leistung ab Transceiver gilt. Dann darf die Antenne, wie Du schon erwähnt hast, nicht mehr als 10 Watt incl. Gewinn abstrahlen.




[quote]
dann ist das genauso legal, wenn ich unter 10W EIRP bleibe (sonst eben mit Selbsterklärung).
[/quote]

Seit wann kann man als CB-Funker eine Selbsterklärung abgeben? Du wirst wohl auf eine kostenpflichtige Standortbescheinigung der BNetzA zurückgreifen müssen... :roll:



So, letztendlich viel Text um Nichts, denn die anfängliche Fragestellung dieses Beitrags war ja ganz anders :-)

Vergleichen wir mal zwei Handfunkgeräte: Gerät (A) als PMR446 mit einer längeren Aufsteckantenne und Gerät (B) als CB-Handquetsche mit besserer Aufsteckantenne als der üblichen Gummiwurst. [i:3v7pq3tc]Mit welchem dieser Geräte komme ich besser raus?[/i:3v7pq3tc] Ich befürchte, daß die im Verhältnis zur Wellenlänge furchtbar kurze Antenne des CB-Gerätes erheblich zur Leistungsminderung beiträgt...


-Karsten-


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]
Noch schlimmer...dann darf das Gerät max. 0,05 W also 50mW....
[/quote]

Darf ich mal fragen wie du bitte ohne Kenntnis des jeweiligen Antennengewinns, der Kabeldämpfung usw. darauf kommst?

Gruß,
Christian[/quote]
Ganz einfach: Üblicher Kandidat eine Diamond X50N (obwohl die dort bei 446 Mhz gerade noch so gehen könnte) mit 7,2 dBd? Gewinn und normalerweise bei Dachmontage mit einem 5m langen Antennenmast und Shack unter Dach, sind 15m RG213 U schon mal drin.
Die weitere Rechnung erspare ich mir, dafür gibt es andere "Experten" oder ein Programm wie Watt32.... :wink:


  
 

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