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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 32 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: US Amateurfunklizenz in BRD nutzen (Pactor)
Hallo in die Runde,
ich habe vor einiger Zeit in den USA gelebt und dort eine Ham Radio License gemacht. Meine Frage ist nun wie kann ich diese Lizenz in Deutschland nutzen um ein Pactor Modem zu betreiben.
Darf ich das überhaupt?
Da in Deutschland ja alles besonders genau reguliert ist bin ich mir sicher – ich darf nicht!

Was aber kann ich tun um meine Lizenz evtl. umschreiben zu lassen, zu ergänzen oder anderweitig für Pactor zu nutzen?
Vielleicht hat ja jemand von euch ne Idee?

Darüber hinaus würde mich interessieren wie es sich verhält, wenn ich die deutschen Gewässer verlasse. Ich bin deutscher Staatsbürger, brauche ich da auch eine deutsche Lizenz um z.B. in Italien Pactor zu nutzen oder reicht die US Lizenz? Würde mich sehr freuen wenn ich aus dem Forum Hilfe bekäme.

Damit ihr helfen könnt braucht ihr sicher Infos zur US-Lizenz:
Callsign: KI4JUF
Class: Technician

das darf ich laut US Lizenz:
"The privileges of a Technician Class operator license include operating an amateur station that may transmit on channels in any of 17 frequency bands above 50 MHz with up to 1,500 watts of power. Technician Class licensees also have privileges in four amateur service bands in the HF range (3-30 MHz)"

Schon jetzt vielen Dank

Guido


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hier mal ein Auszug aus dem CEPT-Regelwerk:
[i:1l791aar]In einem Land, das der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 beigetreten ist und sie anwendet, dürfen ausländische Funkamateure Amateurfunk betreiben - aber höchstens drei Monate lang und auch das nur, so lange man sich dort nur vorübergehend aufhält. Wer auf Dauer in solch ein Land umziehen möchte, dem hilft diese CEPT-Empfehlung T/R 61-01 nicht.

Man muss im Prinzip die Amateurfunkprüfung im neuen Land nach dortigem Recht noch einmal ablegen. Ist das Land aber der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 beigetreten, so kann sich der Funkamateur die erneute Prüfung ersparen. Er braucht nur aus seinem Ursprungsland eine "harmonisierte Prüfungsbescheinigung", eine HAREC (Harmonized Amateur Radio Examination Certificate) mitzubringen. Die HAREC entspricht dem deutschen Amateurfunk-Prüfungszeugnis der Klasse A. [/i:1l791aar]

Daraus lese ich deutlich, dass du als Deutscher das in den USA erworbene Rufzeichen in Deutschland nicht benutzen darfst ("....dürfen ausländische Funkamateure..."). Dabei spielt es sicher keine Rolle, ob du Pactor oder sonstwas machen willst.
Du kannst jedoch mit der von der FCC ausgestellten HAREC-Bescheinigung ein deutsches Rufzeichen beantragen...

Ich würde mich mit der zuständigen Bundesnetzagentur in Verbindung setzen und die Sache dort klären.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hey KI4JUF
Einfach bei der Bundesnetzagentur für ein paar Eu umschreiben lassen und dann kannst du Dir ein Deutsches Call aussuchen.

DL4JUF ; DF4JUF ; DJ4JUF ; DK4JUF ; ist zufällig frei.

http://ans.bundesnetzagentur.de/Amateur ... ichen.aspx

Dann brauchste Dich nicht zu sehr umzugewöhnen *g*

Übrigens:

[quote]1,500 watts of power [/quote]


Das wird aber nichts in DL hier sind nur 750 Watt PEP erlaubt:
Stelle mich freiwillig zu Verfügung deine PA fachgerecht zu entsorgen....*fg*


73 de Charly


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo noch einmal und vielen Dank für die Antworten,
ich sehe das mit der Gesetzgebung genauso. Habe bereits mit der FCC wegen der HAREC Kontakt aufgenommen und auch mit der Bundesnetzagentur. Die Frage ist jetzt wie B-Netzer meine US Lizenz bewerten - ob sie tatsächlich anerkannt wird und in welcher Klasse. Bin sehr gespannt was die Antworten.

Danke
Guido


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]. Die Frage ist jetzt wie B-Netzer meine US Lizenz bewerten - ob sie tatsächlich anerkannt wird und in welcher Klasse. Bin sehr gespannt was die Antworten.
Danke
Guido[/quote]

Technican wird zu einer Klasse 1 werden.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Also,
ich habe nun mit der zuständigen Stelle der Bundesnetzagentur gesprochen. Frau Nieder sitzt in Münster und kann alle dahingehenden Fragen sofort beantworten. Ihre Telefonnummer: 0251 6081 - 280

Es sieht so aus das meine Lizenz (Technician) definitiv nicht anerkannt wird, auch nicht Teile davon - diese Regelung gilt seit Jahresbeginn (super!!!!!!)

Die US General Lizenz wird bei uns zur Klasse E umgeschrieben.

Also fange ich dann mal eben ganz von vorne an - bitter.
Guido


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote].....

Technican wird zu einer Klasse 1 werden.[/quote]
Vielleicht kannst du auch noch erklären, was denn Klasse 1 ist. Ich dachte immer, es gibt A und E. Oder hat sich da schon wieder was geändert?

[quote].....
Also fange ich dann mal eben ganz von vorne an - bitter.
Guido[/quote]

Stocke doch deine Technican auf bei einer US-Lizenzprüfung in Deutschland (General) und lasse diese dann umschreiben. Bei dem primitivem Prüfungsverfahren für US-Lizenzen ist das doch sicher der leichtere Weg, als neu anzufangen.

Infos unter http://www.funkverkehr.de/

Hier nochmal die Info, dass du dein US-Call in DL nicht benutzen darfst:
http://www.funkverkehr.de/wozu.htm


  
 
 Betreff des Beitrags:
Grandiose Idee - Licht am Horizont!!! :-) Wusste bis jetzt nicht das dies bei uns möglich ist. Dachte ich muss dann rüber. Vielen lieben Dank!!


  
 
 Betreff des Beitrags:
japp, in Baumholder (nähe Ramstein), RheinlandPfalz machn die Funkfreunde der amerikanischen Streitkräfte prüfungen für die US Liz,

Wie wäre denn ein Umweg über eine Niederländische Lizenz ?
Ich denke, die sind etwas offener. Sollte man mal Prüfen ob da was geht.

Es ist in der Tat Klasse A und E.

vy 73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Um mir eine Frikandell Special zu bestellen reicht mein holländisch - aber die Lizenz auf niederländisch?? Eher nicht!

US Lizenz ist für mich super da ich schon im US System registriert bin und darüber hinaus gibt es Prüfungen bei mir in der Nähe.

Noch einmal Dankeschön!
Guido


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Stocke doch deine Technican auf bei einer US-Lizenzprüfung in Deutschland (General) und lasse diese dann umschreiben. Bei dem primitivem Prüfungsverfahren für US-Lizenzen ist das doch sicher der leichtere Weg, als neu anzufangen.

Infos unter http://www.funkverkehr.de/

Hier nochmal die Info, dass du dein US-Call in DL nicht benutzen darfst:
http://www.funkverkehr.de/wozu.htm[/quote]

Stop! Wird ihm nichts bringen. Die Behörde BuNetzA will die Prüfungsbescheinigung aus den USA sehen, wenn er sie umschreiben lassen will. Falls sie in Deutschland abgelegt wurde, wird sie automatisch verweigert.
Ist mir so schon 2000 passiert, als die USA CEPT-Land wurde und ich versuchte meine Tech hier umschreiben zu lassen. Damals war es noch möglich, nur hatte ich meine Prüfungsbescheinigung schon seit 4 Jahren nicht mehr, da die US-Behörde FCC eine Lizenzurkunde auf 10 Jahre ausstellt und man daher die Prüfungsbescheinigung nicht mehr benötigt.
Einzige Möglichkeit wäre, die Tech aufzustocken zumindest in eine Advanced (egal wo) und in einem anderen Staat umschreiben zu lassen in eine gleichwertige CEPT Klasse A. Diese Lizenz dann hier vorlegen...
Nur das wird ein bisschen umständlich. :(
Ausserdem: Aloha du hast eine PN von mir!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Einzige Möglichkeit wäre, die Tech aufzustocken zumindest in eine Advanced [/quote]

Die Advanced gibt es schon lange nicht mehr


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

Einzige Möglichkeit wäre, die Tech aufzustocken zumindest in eine Advanced [/quote]

Die Advanced gibt es schon lange nicht mehr[/quote]

Hallo KC7TKQ,

die von dir beschriebenen US Lizenzen gibt es gar nicht mehr. Die neuen Kategorien lauten: Technician, General, Extra. General entspricht dabei unserer E und Extra der A. Laut Bundesnetzagentur (Münster) wird die Extra definitiv in unsere A umgewandelt - ohne Einschränkung wo die Prüfung abgelegt wurde!!! Dafür gibt es auch viele verschiedene Beispiele im Netz.

Nachzulesen auch auf www.us-lizenz.de

Dennoch Danke
Guido


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hmm,

ich bin zwar nicht besonders an einem US Call interessiert, hab aber mal ein paar Fragen.

1.) Warum kann man mit der amerikanischen Extra hier einfach A bekommen, andersrum jedoch nicht (habe jedenfalls keinen Hinweis darauf gefunden)?

2.) Hat man ein US Call, muss man dieses auch nutzen, wenn man sich in den usa aufhält. Angenommen, ich gehe mal zu der Prüfung, klatsche die US$14 hin und unterziehe mich dem Test zur Technican, der das Niveau der alten Klasse E bei weitem unterbietet und mehr einem Idiotentest gleicht, und erhalte ein US Call. Nun möchte ich als in Deutschland Klasse A lizensierter OM dort Funkbetrieb machen, darf aber in den USA mein deutsches Rufzeichen, mit dem ich problemlos 1,5kW auf 20m SSB in die Luft hauen könnte, nicht mehr nutzen, sondern muss mich mit den Restriktionen der Technican abfinden, ich darf also gar kein SSB auf der Kurzwelle machen.
Klar, ich könnte auch direkt eine höhere US Klasse machen, die Tests sind vom Stoff her nicht schwerer als unsere, aber das technische Englisch ist halt schon etwas schwieriger.
Das oben beschriebene Szenario finde ich nur irgendwie bescheuert und ich sehe keinen Sinn darin. Vielleicht kann mich jemand aufklären. Unterm Strich ist es dann für einen Deutschen, der nicht auf entlegenen Inseln funken möchte, wesentlich besser, einfach mit seinem D-Call unterwegs zu sein..

73,
Julian


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hmm,

ich bin zwar nicht besonders an einem US Call interessiert, hab aber mal ein paar Fragen.

1.) Warum kann man mit der amerikanischen Extra hier einfach A bekommen, andersrum jedoch nicht (habe jedenfalls keinen Hinweis darauf gefunden)?

[color=blue:3aqgidbu]
Wenn du eine deutsche A hast und deinen Wohnort nach USA verlegst, warum solltest du dann keine Extra bekommen? Es kommt sicher auf den Wohnort an.[/color:3aqgidbu]

2.) Hat man ein US Call, muss man dieses auch nutzen, .......[/quote]
Wer behauptet das, bzw. wer merkt das, wenn du es nicht tust?


  
 

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