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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 13 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Handfunkgerät fürs Auto
Hallo,

hab hier jetzt schon länger gesucht, aber nicht wirklich was gefunden.

Ich bin auf der Suche nach zwei ordentlichen Handfunkgeräten (Walkie-Takies), die ich während der Fahrt im Auto verwenden kann.

Bei Conrad bin ich auf das hiergestoßen, ist das Preis-Leistungsverhältnis in Ordnung? ([url:eew1qbwt]http://www1.conrad.de/scripts/wgate/zcop_b2c/~flN0YXRlPTEwMzYxMDc4NTk=?direkt_aufriss_area=SHOP_AREA_14762&~template=PCAT_AREA_S_browse&p_page_to_display=&catalogs_sub_id=sub4&aktiv=4&navi=oben_2[/url:eew1qbwt])

Wie ist das eig. mit der Verwedung im Auto? Gibts Störfaktoren?

Für Eure Hilfe vielen Dank!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Der Link funktioniert bei mir nicht. Schreib mal die Namen der Funkgeräte auf, dann kann man bei Conrad danach suchen.

Conrad ist (meiner persönlichen Meinung nach) eine "Apotheke". Ich kaufe dort eher ungerne ein...

Wenn Du Funkgeräte innerhalb des Autos verwenden willst, dann achte auf jeden Fall darauf, daß Du eine Außenantenne verwendest. Ohne diese werden die Signale des Funkgerätes von der Karosserie gedämpft und unter ungünstigen Umständen könnte die Fahrzeugelektronik gestört werden. Sind Deine auserwählten Geräte PMR-Funkgeräte? Dann wird es mit einer Außenantenne schon mal schlecht, da es dort nur sehr wenige Geräte mit einer Möglichkeit für Außenantennen gibt.

Was soll denn der Einsatzzwecke für Deine Funkgeräte sein? Möchtest Du mit einem anderen Fahrzeug, was Dich begleitet, in Kontakt bleiben? Oder willst Du allgemeinen mobilen Funkbetrieb machen?


-Karsten-


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke für deine Antwort!

Das Funkgerät ist ein [b:67rcckph]PMR-FUNKGERÄT MOTOROLA XTR 446[/b:67rcckph] (Artikel-Nr.: 930426 - 62), kostet dort 99,95 €.

Wie du schon gesagt hast, will nur mit dem Begleitfahrzeug in Kontakt bleiben.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich könnte mir vorstellen, daß die von Dir genannten Geräte grundsätzlich nicht schlecht sind - kenne die Geräte aber nicht weiter. Bei diesen Geräten kann man aber, soweit ich sehe, keine externe Antenne anschließen. Ich gehe davon aus, daß das beim Betrieb aus einem Fahrzeug heraus probleme bereiten wird.

Es gibt meines Wissens nur wenige Geräte mit einer externen Antenne. So z.B. die G7 von Midland: Conrad Artikel 930396 - 62. Leider kostet da schon das einzelne Gerät 80 Euro... Außerdem ist die Antenne offenbar fest mit dem Gerät verbunden und kann nicht gegen eine kleine Gummiwurst getauscht werden - wenn Du damit dann zu Fuß unterwegs sein willst, dann sieht es etwas komisch aus. Kannst Dir die Antenne dann auf den Kopf stellen ;) :busch:

Ein weiteres Gerät mit externer Antenne ist das Albrecht TecTalk, Conrad Artikel 930364 - 62 für noch mehr Geld. Die Antenne wird auch dort sicherlich fest installiert sein.

Sind Dir die Einschränkungen des PMR- und LPD-Funkes grundsätzlich bekannt? Falls Du noch Informationen dazu benötigst, findest Du [url=http://www.thiecom.de/lpd/index2.htm:1fq53hpv]hier ein paar FAQ[/url:1fq53hpv].


-Karsten-


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hm, blöd.

Ich will aber keine 100€ ausgeben, wenn die Dinger im Auto dann gar nicht funktionieren. Dann wäre das wohl Quatsch.

Das G7 von Midland schaut schon ordentlich aus, nur die Sache mit der Antenne stört. Sollte man wirklich mal zu Fuß unterwegs sein, hat man immer die doofe Antenne einstecken. Es schaut doch aber so aus als ob man die Antenne abmachen kann, oder?

Gut, Nachteil ist halt einfach die Reichweite. Die angegebenen Km stimmen ja meistens nicht. Welche schwerwiegenden Nachteile gibts noch?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ordentliche Geräte kosten Geld.

Soweit mit bekannt gibts keine PMR Geräte wo man eine externe Antenne anschließen kann. Ist schlicht nicht vorgesehen.

Von den XTR halte ich so gar nichts. Da hat nach meiner Meinung Motorola mal so richtig in die Schüssle gegriffen.

Kenwood oder Icom Geräte sind da deutlich besser, und der Mehrpreis ist daher gut angelegtes Geld.

Wenns günstig sein soll, schau in der Bucht nach einem gebrauchtem CB Gerät wie Alan 42, ner Magnetantenne und gut ist....


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Es schaut doch aber so aus als ob man die Antenne abmachen kann, oder?[/quote]

Zitat von Thiecom: "Midland G7 Mag hat eine SMA Antennenbuchse, die Antenne ist allerdings fest angeschlossen. (verklebt?)"

Anscheinend also nicht wechselbar.
Es gibt natürlich noch die Möglichkeit, ein paar Bastelarbeiten durchzuführen. Schau mal bei www.thiecom.de nach dem Artikel C646.01
Damit kann man eine normale G7 (Gummiantenne) mit einer Antennenbuchse erweitern und dann andere Antennen verwenden.
Allerdings kommt das für freie Funkanwendungen rein rechtlich nicht in Frage - ich denke mal, daß die PMR-Geräte dann ihre allgemeine Zulassung verlieren werden... :roll:


CB-Funk, wie von Florian vorgeschlagen, ist natürlich auch eine gute Alternative. Die Midland 42 Multi kann als Handfunke und auch als Mobilgerät im Fahrzeug verwendet werden. Autoantennen gibt es für CB-Funk ja zu Hauf. Ist allerdings noch teurer ;) und auch entschieden größer als ein PMR-Gerät...

-Karsten-


  
 
 Betreff des Beitrags: nochmal zu PMR und Auto...
Noch eine Anmerkung zu PMR im Auto: Eventuell werden die Signale des 70cm-Bandes von der Karosserie nicht allzu stark gedämpft, so daß über wenige 100 Meter vielleicht noch eine Kommunikation auch ohne Außenantenne möglich ist. Dazu kann ich aber nichts sagen, da ich solche Geräte nicht besitze. Vielleicht gibt es hier aber einen OM, der über derartige Erfahrungen im 70cm-AFu-Band berichten kann? Kommt man mit geringer Sendeleistung aus dem Auto raus?

-Karsten-


  
 
 Betreff des Beitrags: Reichweite bei PMR
Ja hallo, hier ist ein OM der sich mit PMR auskennt.

Die Reichweite von PMR-Geräten auf der Autobahn zum Beispiel liegt maximal bei 1km, bei guten Standorten (Sichtverbindung) auch bedeutent mehr.
Im Stadtverkehr ist in der Regel nach einigen Hauserblocks die dazwischen liegen bei 200m Schluss.

Selbst im Traum würde ich aber nie darauf kommen mir ein PMR Gerät für 100 Euro zu kaufen.
Ich habe hier ein Gerät seit vier Jahren in einem wasserdichten Gehäuse auf dem Hausdach im Einsatz, bei Wind und Wetter, Schnee oder Sonne.
Das Gerät gab es im Mediamarkt für 25 Euro zum Paarpreis! Ein Twintalker 3000 von Topcom.

Brauchbare Geräte gibt es auch von Stabo mit Ladestation schon für 30 - 40 Euro als Paar.

Wichtig ist die Funktion CTCSS, Tonsquelch oder dümmlicherweise auch "Unterkanäle" genannt.

Damit kann man die Rauschsperre codieren, so das man nicht jedes Babyphon empfangen muss.

Gruss Markus


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Reichweite bei PMR
[quote]Ja hallo, hier ist ein OM der sich mit PMR auskennt.

Die Reichweite von PMR-Geräten auf der Autobahn zum Beispiel liegt maximal bei 1km[/quote]

Gilt dieser Wert denn für das [i:1ij53zfb]Funken aus dem Auto heraus[/i:1ij53zfb] oder mit einer Außenantenne?


-Karsten-


  
 
 Betreff des Beitrags:
So ist es.
Das 70cm Band ist so ein Zwischending zwischen dem 2m und 23 cm.
Da gibt es schon eine ganze Menge Reflexionen an Bauwerken oder Metallflächen.

Ich habe vor vielen Jahren, mit einem FT470 von Yaesu, aus dem Auto locker über viele Km, das Ortsrelais auf 70 cm gearbeitet.

Heute mache ich das auf PMR mit meine Eltern auf der Urlaubsreise.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Maximal 1 km von Auto zu Auto wenn die Funker im Auto hocken. Ich habs mit Stabo 220 schon getestet, funktioniert problemlos. Wichtig ist das du die dinger laut genug stellen kannst, die fahrgeräusche verhindern sonst das du deinen gesprächspartner verstehst.
Subtoncodierung ist relativ egal finde ich, besonders im Auto, wenn da mal was stört ists auch schnell wieder vorbei. Hatte bisher erst einmal andere im Kanal.
Die Stabo 220 im set sind für sowas vollkommen ausreichend. Nix tolles aber sie funktionieren.
Deutlich besser geht da mein alan 456r, aber ist auch teurer. Ich denke da muss das Portenmonaie entscheiden.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ja, wenn das so ist, dann sind zwei einfache PMR-Geräte vielleicht doch genau das richtige für den Barty (falls er noch mitliest...). Er will ja nur mit einem Begleitfahrzeug sprechen können, und man trennt sich bei gemeinsamer Fahrt ja meist nicht besonders weit voneinander.


-Karsten-


  
 

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