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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 16 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Anerkennung der Klasse
Hallo,

habe vor ca 10 Jahren die Amateurfunkprüfung der Klasse 3 abgelegt gehabt und habe das Rufzeichen DC2SAT bekommen. Nun Habe ich festgestellt, dass Ich die Funklizenz der Klasse A habe nachdem ich bei der Bundesnetzagentur mein Rufzeichen eingegeben hatte! Muss ich da noch was nachbeantragen oder wie verhält sich das da ich bisher nur für 70cm und 2m zugelassen war!

Danke schon im voraus für Eure Antworten!

MfG

Joachim
DC2SAT


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Joachim,

du brauchst rein gar nichts beantragen, sondern kannst direkt unter deinem Rufzeichen loslegen. Du bist voll Klasse A lizensiert.

Viel Spaß!

73,
DK9JS


  
 
 Betreff des Beitrags:
ist ja krass... seit wann ist das so?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Anerkennung der Klasse
[quote]Hallo,

habe vor ca 10 Jahren die Amateurfunkprüfung der Klasse 3 abgelegt gehabt und habe das Rufzeichen DC2SAT bekommen. [/quote]

Hä? Klasse 3 Prüfung abgelegt und DC2SAT bekommen?
Hat sich wohl vertippt? Klasse 3>2 :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Er meint vermutlich die alte C-Lizenz.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nein damals war es in die Klassen 1 2 und 3 eingeteilt und nicht in Buchstaben und ich hatte die Klasse drei die wohl dann in C umbenannt wurde!

73 DC2Sat


  
 
 Betreff des Beitrags:
Dann frage ich gleich mal am Montag bei der Bundesnetzagentur nach,
wieso ich damals (2000) "nur" ein Klasse 3 Rufzeichen bekommen habe......???? :shock: :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Dann hast Du vermutlich die Klasse 2.

Klasse 3 war damals die Anfängerlizenz DO mit lediglich nationaler Gültigkeit.
Da Du ein internationales Rufzeichen mit DC hast, wird es Klasse 2 sein. Es war die gleiche Prüfung wie für Klasse 1, jedoch ohne Morseteil. Schaue bei Dir in der Amateurfunkpappe nach. Da sollte was von CEPT 2 stehen, direkt neben [u:2vw5guvh]Nationale Genehmigungsklasse[/u:2vw5guvh]. Laut Bundesnetzagentur Rufzeichenabfrage hast Du die jetzige Klasse A und somit vollen Zugang zur Kurzwelle.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nein ich hatte nie die KLasse2 gemacht denn das Morsen das damals für Klasse 2 gefordert war hatte ich nie gemacht und ich weiss dass ich immer die Klasse 3 hatte mit dem angegebenen Rufzeichen, denn sonst hätte ich mich über die neue Klasse nie gewundert und die Frage nie gestellt!

73 DC2SAT


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Nein damals war es in die Klassen 1 2 und 3 eingeteilt und nicht in Buchstaben und ich hatte die Klasse drei die wohl dann in C umbenannt wurde!
[/quote]

Die alten Klassen hiessen A, B und C.
Zwischendurch wurde eine neue Klasse A eingeführt mit Bandlimits und Tempo 30 bei der CW Prüfung (DH Prefixe), damit entfiel die alte Klasse A.

Die Klasse B wurde später zur Klasse 1 und die DH Lizenzen wurden darin einbezogen, die Klasse C wurde Klasse 2

Mit Wegfall der Morseprüfung wurden die Klassen 1 und 2 im August 2003 zusammengelegt und bei der Prüfung Rufzeichen aus beliebigen Blöcken vergeben.
Wenn Du vor 10 Jahren die Prüfung gemacht hast war das also Klasse 2, die Klasse 3 hatte die DO Rufzeichen.

Zum guten Schluss wurde aus der Klasse 1 wieder Klasse A und aus der Klasse 3 die Klasse E.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Vor 10 Jahren gab es doch diese DO-Lizenzen noch gar nicht, weshalb hier noch das damalige System mit den Lizenzklassen C, A und B gültig war. Ich hab selbst zu dieser Zeit meine Prüfung abgelegt und die C-Lizenz erhalten.

73 de Kim, dg9vh


  
 
 Betreff des Beitrags:
hallo,

damals als ich die Lizenz abgelegt hatte gab es noch keine A B oder C lizenz sondern die Klasse 1 2 oder 3 ( http://www.digisolutions.de/hobbykeller ... stieg.html )

73
DC2 SAT


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
wenn Du vor 10 Jahren, also erste Hälfte 1998 die Prüfung abgelegt hast, dann hiessen die Klassen A,B und C.
So wurde es bereits beschrieben.
Klasse C erforderte keine CW-Prüfung und war eine reine UKW-Lizenz (2m Band und höher mit max. 75W, keine Kurzwelle).
Wer auf Kurzwelle wollte, mußte entweder auf die damalige Klasse A (eingeschränkter Kurzwellenzugang, max. 150W) oder die damalige Klasse B (uneingeschränkter Kurzwellenzugang innerhalb der damals gültigen Bandbereiche und Leistungen) aufstocken.
Klasse A seinerzeit erforderte eine CW-Prüfung mit Tempo 30, Klasse B mit Tempo 60.
Ich selbst habe in 1998 auf Klasse B aufgestockt, daher weiß ich das noch genau.
Seither hat sich in Bezug auf die Genehmigungsklassen vieles geändert.
Du mit Deiner ehemaligen C-Lizenz bist wie alle anderen ehemaligen C-Lizenzer in die heutige Klasse A mit vollem Zugang zu den KW-AFU-Bandbereichen überführt worden.
Die CW-Prüfung war mittlerweile als KW-Zugangsvoraussetzung entfallen.
Was mich allerdings wundert ist Deine Angabe, nie die Klasse C-Prüfung abgelegt zu haben. DC2SAT ist in 1998 eindutig ein Klasse C-Rufzeichen gewesen. Außerdem...es steht doch in Deiner alten Urkunde die Klasse drin, in der Du die Prüfung erfolgreich abgelegt hast.
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,


nochmals die genaue Beschreibung der Klassen aus dem Jahre 1998 ( Im Rahmen der Novellierung des Amateurfunkgesetzes im Jahre 1997 wurde auch eine neue Amateurfunkverordnung verabschiedet. Die Amateurfunkzeugnisse wurden eingeführt, somit hatte man zum ersten Mal eine Trennung der Prüfungsbescheinigung (nun auch international nach CEPT harmonisiert) und der Zuteilung des Rufzeichens, welches einem die Nutzung der im Frequenznutzungsplan dem Amateurfunk zugewiesenen Frequenzen erlaubte. Gleichzeitig wurden die alten Lizenzklassen A und B zur neuen Klasse 1 zusammengefasst. Die Klasse C wurde zur neuen Klasse 2 und mit der Klasse 3 wurde eine neue Lizenzklasse geschaffen, in der nur grundlegende Kenntnisse in der Amateurfunkprüfung geprüft werden und mit der man nur mit kleiner Leistung auf einigen UKW-Amateurfunkbändern senden durfte. Die Klassen 1 und 2 unterschieden sich lediglich durch die bestandene Telegraphie-Prüfung für die Klasse 1. Im gleichen Zeitraum wurde das komplette Telekommunikationsrecht liberalisiert, daher trat der Frequenznutzungsplan erst nach einiger Verzögerung in Kraft. Ab dem 1. Januar 1998 wurde das Bundesamt für Post und Telekommunikation in Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post umbenannt und gleichzeitig das Bundespostministerium aufgelöst, bzw. dem Bundeswirtschaftsministerium angegliedert.)

73 DC2SAT


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]hallo,

damals als ich die Lizenz abgelegt hatte gab es noch keine A B oder C lizenz sondern die Klasse 1 2 oder3[/quote]

Die Klassen A,B und C [b:2dyktfza]gab es nicht mehr[/b:2dyktfza].
B und C gab es auch niemals danach.

73
Peter


  
 

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