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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 20 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Handfunkgerät für Europa und USA ?
Hallo Zusammen,

vorab - ich bin absoluter Funk Neuling :oops: Wir (2 befreundete Pärchen) suchen eine schnelle unkomplizierte Kommunikation bei Urlaubsreisen – also bei Autofahrten – Wanderungen etc. Schnell haben wir herausgefunden, dass PMR 446 wohl das ideale für uns wäre. Soweit so gut, doch haben wir geplant demnächst auch in den USA Urlaub zu machen, dort wiederum gibt es das FRS Band mit entsprechenden Handgeräten.
Meine Frage nun: Gibt es Handgeräte die beide Frequenzbereiche beherrschen? Also Kombigeräte für FRS und PMR die sowohl in Europa und den USA nutzbar sind? Die Sendeleistung ist ja soweit die gleiche bei 500mW. Oder gibt es eine andere Möglichkeit, dass man ein nur ein Set kaufen muss für Europa und USA (Nordamerika)? Wären CB Funk Handgeräte eine alternative?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe
Daniel


  
 
 Betreff des Beitrags:
nein es gibt afaik keine geräte ala pmr/lpd/srd/freenet die in europa und usa funktionieren.
wohl bedingt durch die verschiedenen genutzten frequenzbereiche.

cb-geräte könntest du nutzen, so lang sie cept konform sind (40kanäle fm), da in usa/kanada diese frequenzen die gleichen sind.

ist derzeit übrigens wohl auch besser keine funkgeräte im koffer zu haben - sonst klicken ganz schnell erstmal die handschellen an der grenze, von wg. terrortourist und so.

btw. solche frs geräte gibts im 2er set schon ab 30$ zu kaufen.

bei dem derzeitgen umrechnungskurs, nicht so tragisch.

marktführer in den usa ist wohl cobra derzeit und auch in so ziemlich jeder shoppingmall zu finden (wallmart etc.)

http://cobra.com/index.cfm?fuseaction=c ... gory_ID=29


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

ich würde auch sagen lass deine Gerätschaften hier und kauf dir drüben was denn der Umrechnungskurs ist derzeit supergünstig. Wenn du die Geräte mit nach Good Old Germany mitnehmen und auch hier Betreiben willst solltest du auf CB-Funk zurückgreifen. Das dortige PMR arbeitet auf anderen Frequenzen und ist somit nicht brauchbar.

73 Marco


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
vielen Dank für die Informationen! Der Hinweis mit den Handgeräten im Koffer und einem eventuellen „Handschellen - Problemen“ ist Gold wert :wink: Ich denke wir werden dann wirklich dort in den USA ein extra FRS Set kaufen und ein weiteres europäisches PMR446 Set
vielen Dank für Eure Hilfe
Daniel


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

cb-geräte könntest du nutzen, so lang sie cept konform sind (40kanäle fm), da in usa/kanada diese frequenzen die gleichen sind.
[/quote]

Stop! FM verwenden die US-Amerikaner auf CB überhaupt nicht...Die verwenden AM und SSB!
Die Frequenzen sind identisch.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

Allerdings ist FM mittlerweile dort auch erlaubt nur wirste dort selten jemanden finden, wie in Deutschland mit SSB da brauchste auch glück. :D

73 Marco


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hi,

Allerdings ist FM mittlerweile dort auch erlaubt nur wirste dort selten jemanden finden, wie in Deutschland mit SSB da brauchste auch glück. :D

73 Marco[/quote]

Ich sprach doch nicht von "erlaubt" oder "nicht erlaubt", sondern davon, dass die US-Amerikaner kein FM [b:1ps7j3gt]verwenden[/b:1ps7j3gt]....
Die Reichweiten sind in AM und SSB viel weiter, selbst mit 4 Watt... :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: USA/EU CB-Funk
Ich schätze mal KC7TKQ das du schon recht damit hast dass man mit AM/SSB höhere Reichweiten hast . Aber wenn ich das richtig sehe geht es Cepheus nur um eine Kommunikationsmöglichkeit und nicht ums DXing. Oder?

MFG Andi


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: USA/EU CB-Funk
[quote]Ich schätze mal KC7TKQ das du schon recht damit hast dass man mit AM/SSB höhere Reichweiten hast . Aber wenn ich das richtig sehe geht es Cepheus nur um eine Kommunikationsmöglichkeit und nicht ums DXing. Oder?

MFG Andi[/quote]

Richtig Andi. Nur was will er mit einem Funkgerät, wenn er dann drüben in den USA in FM ruft und keiner antwortet? Selbst wenn mal einer antwortet, der wird ihm sagen, dass er mal auf AM oder noch besser auf USB oder LSB wechseln sollte, denn da sind viel mehr Stationen.
Übrigens, sind viele Polizeistationen (Sheriffs, Highwaypatrol) mit CB-Geräten ausgestattet, damit man bei einem Notfall (Unfall) Hilfe herbeirufen kann. :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo, also 1. warum sollten die Handschellen klicken, wenn man nur ein CB Gerät mitnimmt? Also Entschuldigung, manchmal spinnen die Ammies wirklich, oder her kommen wieder Gerüchte hoch. Soweit ich weiß, kann man im richtigen Gepäck doch alles mögliche mitnehmen, wenn sich da jemand übern
Funkgerät aufregt, ok, im Handgepäck würd ich das vll. nicht transportieren. 2. geht es hier darum, nicht mit irgendwelchen leuten zu Funken, sonder in einer Gruppe untereinander. Wenn mir da jemand ins Gespräch quatschen würde, würde ich ihn höflich darum bitten, in seinem AM-Band zu bleiben.
3. Würde ich überlegen, ob man sich nun 2 mal Schrott aus dem Supermarkt kauft, und 2 mal unzufrieden ist, oder lieber 1 mal was gutes, stabiles kaufe.
Wie steht es mit PMR in den USA? Soweit ich weiß, müsste das doch dort erlaubt sein, woher kommen sonst diese "schönen" Geräte mit höherer Sendeleistung, made in USA?
Sonst tendiere ich wohl zu CD-Funk, da man fürs Auto leichter Zusatzantenne besorgen kann, dadurch die Reichweite besser wird, bei PMR auf der Autobahn, ohne Zusatzantenne im Auto ist nach 500 Metern ENDE!
mfG; Master M.


  
 
 Betreff des Beitrags: Handfunkgerät
Ich schätze mal (das mit den Handschellen) dass das am 11.9.01 gelegen hat.

MFG Andi


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo, also 1. warum sollten die Handschellen klicken, wenn man nur ein CB Gerät mitnimmt? Also Entschuldigung, manchmal spinnen die Ammies wirklich, oder her kommen wieder Gerüchte hoch. Soweit ich weiß, kann man im richtigen Gepäck doch alles mögliche mitnehmen, wenn sich da jemand übern
Funkgerät aufregt, ok, im Handgepäck würd ich das vll. nicht transportieren. 2. geht es hier darum, nicht mit irgendwelchen leuten zu Funken, sonder in einer Gruppe untereinander. Wenn mir da jemand ins Gespräch quatschen würde, würde ich ihn höflich darum bitten, in seinem AM-Band zu bleiben.
3.
Wie steht es mit PMR in den USA? Soweit ich weiß, müsste das doch dort erlaubt sein, woher kommen sonst diese "schönen" Geräte mit höherer Sendeleistung, made in USA?

mfG; Master M.[/quote]
Zu 1.: Kein Kommentar.
Zu 2.: In den USA und Kanada sind die selben Kanäle wie in Europa/Deutschland, nur sind die dort auf AM und USB oder LSB. Wie ich schon erwähnte, die sind wegen der geringen Reichweite in FM dort. Es wäre eigentlich unhöflich, sich auf FM in einer Gruppe zu unterhalten, die gerade mal 1km auseinander ist. Ausserdem, wird der eine oder andere Kanal, regional als Notrufkanal benutzt. Welcher ist manchmal (nicht immer) am Strassenrand zu lesen....
Zu 3.: Nein das PMR hier in Europa liegt auf 446 Mhz und ist in den USA/Kanada (wie in der ganzen IARU Region 2) von [b:27aap79q]420-450 Mhz[/b:27aap79q] dem Amateurfunk zugewiesen.
Die "schönen Geräte mit höherer Sendeleistung" sind grösstenteils aus den Amateurgeräten entwickelt worden. Das trifft gerade auch auf die von Motorola (US-Hersteller) hergestellten PMR Geräte zu.


  
 
 Betreff des Beitrags: Jedermannfunk in USA/EU
Also ich würde mich, [u:2mcj1ct6]bevor[/u:2mcj1ct6] ich einen Beitrag schreibe , masterm, ersteinmal infomiere worüber wir überhaupt hier reden . Und wie KC7TKQ auch schon gesagt hat dass die meistens angeblich "modifizierten" Funkgeräte eigentlich für den AFunk gedacht sind . Viele der AFUGeräte haben schon das 6,25Khz Kanalraster also ist es überhaupt kein Problem sie auf PMR zu programmieren. Wenn ich jetzt Zeit und Geld hätte könnte ich mir jetzt ein GP1200 (von Motorola) kaufen und es auf PMR programmieren und ich [u:2mcj1ct6]könnte[/u:2mcj1ct6] dann dort mit mehr Leistung senden als erlaubt. Das wäre dann nichts anderes wenn ich mir ein Gerät aus den USA kaufe. Und wenn du bei dem näschten Beitrag mal etwas gutes schreiben willst lese dir das vorher durch : [url:2mcj1ct6]http://de.wikipedia.org/wiki/Family_Radio_Service[/url:2mcj1ct6]

MFG Andi


  
 
 Betreff des Beitrags:
OK, entschuldige für meinen etwas gestressten Beitrag, war leider etwas gestresst, kommt vor, hab gerade gelesen, das 446 MHZ in den USA als Betriebsfunk benutzt wird, aber gegen CB wäre wohl nichts einzuwenden, um beim Thema zu bleiben, man kann ja in den USA auch auf AM Senden. Ist das Reichweitenverhältniss wirklich so unterschiedlich AM-FM? Da man mit den normalen Handgeräten eh nur 1 KM kommt, wäre ich eig. über jede zusätzliche Reichweite dankbar. Aber meine Erfahrungen sind, das AM-FM so ziemlich ähnlich sind, obwohl ich im Nahberreich auch AM bevorzuge.
mfG; Master M.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]OK, entschuldige für meinen etwas gestressten Beitrag, war leider etwas gestresst, kommt vor, hab gerade gelesen, das 446 MHZ in den USA als Betriebsfunk benutzt wird,
mfG; Master M.[/quote]

Master M. wohl meinen Beitrag überlesen?
Ich schrieb, dass die Frequenzen [color=red:2h4x7763]420-450 Mhz[/color:2h4x7763] dem Amateurfunk zugewiesen sind. Der FRS /(Family Radio Service) ist das PMR in den USA/Kanada/Mexiko und liegt auf 467 Mhz...
Bitte das bei Reisen in die USA beachten!
:wink:


  
 

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