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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 17 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Stabo Xm 3400
Hallo

Wir haben schon seit Jahren ein altes Stabo xm 3400 von unserem Lkw im Schrank liegen. Dieses wollten wir in unseren Trecker einbauen. Dies habe ich auch getan aber das Teil zeigt nichts auf dem Display an.
Woran könnte das liegen? Das Stabo ist doch ein 12V gerät oder?

Mfg
Jenes


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stabo Xm 3400
[quote]Hallo

Stabo xm 3400 [/quote]

Bitte in lizenzfreien Funk verschieben.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

wenn es aus einem LKW kam, dann hat es 24V. Das Auto hat nur 12V. Deshalb geht es nicht.

73, jannis


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo,

wenn es aus einem LKW kam, dann hat es 24V. Das Auto hat nur 12V. Deshalb geht es nicht.

73, jannis[/quote]

Das ist nicht 100%ig gesagt.
Viele LKW´s haben zwei 12V Batterien die in reihe geschaltet sind.
Daher haben auch viele LKW´s 12V Steckdosen im Fahrerhaus und ein FuG kann auch mit 12V im LKW betrieben werden.

Allerdings haben viele CB-FuG einen Schalter um zwischen 12/24V Betrieb umzustelle oder machen dieses automatisch.

Mfg
Chris


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke, das mit den 24 Volt könnte natürlich sein.
ich habe im Internet ein Bild von dem Origanalen Karton gesehen, da ist deutlich ein Auto Abgedruckt. Vielleicht ist es ja doch einfach kaputt

Jannes


  
 
 Betreff des Beitrags:
Kabel richtig angeschlossen ? Polarität ? Die XM 3400 ist ein 12 V-Gerät. Sicherung gecheckt ? Kabelbruch ? Ein evtl vorhandener Stecker richtigrum am Gerät? (Sollte verpolungssicher sein) Viele Grüße Patrick


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

habe ein (gebrauchtes) XM3400 zufällig heute erworben. Es arbeitet mit 12 Volt und hat keinen Umschalter für 24 Volt.

Zusätzliche Frage: Hat das Gerät ein beleuchtetes (LCD-)Display ? Das mir vorliegende offenbar nicht. Ist nachts im Auto etwas ungünstig, da dann nicht ablesbar. Falls nicht, müsste ich nachrüsten...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo,

habe ein (gebrauchtes) XM3400 zufällig heute erworben. Es arbeitet mit 12 Volt und hat keinen Umschalter für 24 Volt.

Zusätzliche Frage: Hat das Gerät ein beleuchtetes (LCD-)Display ? Das mir vorliegende offenbar nicht. Ist nachts im Auto etwas ungünstig, da dann nicht ablesbar. Falls nicht, müsste ich nachrüsten...[/quote]

Es gab m.W. 2 Versionen.Die erste(ältere)war ohne LCD-Display,die zweite(XM3400 II)mit einem solchen ausgestattet.
Nachrüsten?Soweit ich weis,darf man an typgeprüften CB-Funkgeräten nichts abändern...dafür gibt es keine ABE wie beim PKW :-)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Es gab m.W. 2 Versionen.Die erste(ältere)war ohne LCD-Display,die zweite(XM3400 II)mit einem solchen ausgestattet.
Nachrüsten?Soweit ich weis,darf man an typgeprüften CB-Funkgeräten nichts abändern...dafür gibt es keine ABE wie beim PKW :-)[/quote]

Meine xm3400 hat eben ein solches LCD. Das ist jedoch nicht beleuchtet. Ich gehe mal davon aus, dass ein Lämpchen defekt ist. Kann mir kaum vorstellen, dass Stabo ein Mobilgerät auf den Markt bringt, das nachts im Fahrzeug unsichtbar ist. Bliebe dennoch das Problem mit der Reparatur und dem damit verbundenen (illegalen?) Eingriff.

Wer darf eigentlich solche Geräte reparieren ? Nur Fachbetriebe mit spezieller Legitimation oder nur der Hersteller ? Oder reicht eine Berufsausbildung (Funkelektroniker o.ä.) mit Fortbildung zum staatl. gepr. Techniker (Funk) ? Muss ja irgendwo geregelt sein.

Ich habe mal eine XM4812 reparieren lassen, der Reparaturbetrieb hat hinterher ein Stabo-Siegel draufgemacht, gehörte aber nicht zu Stabo selbst.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Niemand wird etwas dagegen haben, wenn 2 Glühlämpchen ersetzt werden.
Anders sieht es mit Bauteilen aus, die z.B. das Sendespektrum bestimmen bzw. beeinflussen. Wenn da wild gefummelt wird, kann es eben passieren, dass das Gerät nicht mehr die geforderten Grenzwerte einhält.
Ich zum Beispiel habe von Alan / Albrecht und Stabo die Legitimation, deren Geräte zu reparieren. Anschliessend versiegele ich das Gerät und bringe mein Kürzel bzw. einen Code auf, der auf mich als "Reparateur" rückschliessen lässt. Somit kann zweifelsfrei nachgewiesen werden, wer als letzter die "Finger in der Kiste hatte ".
Somit halte ich auch den Kopf gegenüber der BNA hin.
Nebenbei gab es die XM 3400 in mehreren Versionen. Die erste hatte eine LED 7-Segment Anzeige, die nachfolgenden eine hintergrundbeleuchtete LCD Anzeige, erst in grün( mit grünen Hütchen auf den Lämpchen ) , dann in bernstein ( Das waren dann LED Beleuchtete Displays.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Niemand wird etwas dagegen haben, wenn 2 Glühlämpchen ersetzt werden.
Anders sieht es mit Bauteilen aus, die z.B. das Sendespektrum bestimmen bzw. beeinflussen. Wenn da wild gefummelt wird, kann es eben passieren, dass das Gerät nicht mehr die geforderten Grenzwerte einhält.
Ich zum Beispiel habe von Alan / Albrecht und Stabo die Legitimation, deren Geräte zu reparieren. Anschliessend versiegele ich das Gerät und bringe mein Kürzel bzw. einen Code auf, der auf mich als "Reparateur" rückschliessen lässt. Somit kann zweifelsfrei nachgewiesen werden, wer als letzter die "Finger in der Kiste hatte ".
Somit halte ich auch den Kopf gegenüber der BNA hin.
Nebenbei gab es die XM 3400 in mehreren Versionen. Die erste hatte eine LED 7-Segment Anzeige, die nachfolgenden eine hintergrundbeleuchtete LCD Anzeige, erst in grün( mit grünen Hütchen auf den Lämpchen ) , dann in bernstein ( Das waren dann LED Beleuchtete Displays.[/quote]

Ah, danke für die Infos !

Dann werde ich vermutlich ein solches mit Lämpchen besitzen. LEDs gehen ja eher selten kaputt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]
Es gab m.W. 2 Versionen.Die erste(ältere)war ohne LCD-Display,die zweite(XM3400 II)mit einem solchen ausgestattet.
Nachrüsten?Soweit ich weis,darf man an typgeprüften CB-Funkgeräten nichts abändern...dafür gibt es keine ABE wie beim PKW :-)[/quote]

Meine xm3400 hat eben ein solches LCD. Das ist jedoch nicht beleuchtet. Ich gehe mal davon aus, dass ein Lämpchen defekt ist. Kann mir kaum vorstellen, dass Stabo ein Mobilgerät auf den Markt bringt, das nachts im Fahrzeug unsichtbar ist.
[/quote]

Tja grundsätzlich ist es so,dass LCD-Displays beleuchtet sind.Das kann man am Tage nicht sehen,sondern nur bei Dunkelheit.Das dann evtl. die Birnchen defekt sein könnten,kann ich von hier aus nicht beurteilen.

Für alles andere,schliesse ich mich der Meinung in Bezug auf Reparatur/Umbau,der von Benson 04 an!
Sicher kann auch ein Telekommunikationselektroniker Bereich Funktechnik oder ein Funkamateur sowas tun.
Nur wie schon Benson04 meint,das geht dann "auf seine Kappe",erst recht bei einer technischen Veränderung/Modifikation am Gerät und evtl. dann sogar gegenüber der Bundesnetzagentur zu verantworten hat....


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hm, man kann seinen eigenen Beitrag nur editieren, wenn es der letzte im Thread ist.... dann also noch einen Beitrag:

Es war noch die Frage nach dem Siegel, das von einer Fa aufgebracht wurde, die nicht zu Stabo gehört.
Korrekt, die Siegel , die Stabo selber aufbringt, haben nur den Schriftzug "STABO" und ein Schriftfeld für z.B. das Technikerkürzel und Datum.
Auf dem Siegel, das ich für Stabo verwende, steht zusätzlich noch "Servicepartner". Vermutlich war es dann ein von Stabo autorisierter Betrieb.
Bei Abrecht / Alan Geräten verwende ich die gleichen Siegel wie Albrecht selbst, nur halt mit meinem Servicecode zusätzlich, den ich dann noch anbringe.

Hoffe, etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben..


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Telekommunikationselektroniker Bereich Funktechnik [/quote]

:busch:


Bäcker - und Konditor

Nur Spaß....die Berufbezeichnung habe ich zum ersten Mal gehört.
73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Für alles andere,schliesse ich mich der Meinung in Bezug auf Reparatur/Umbau,der von Benson 04 an!
Sicher kann auch ein Telekommunikationselektroniker Bereich Funktechnik oder ein Funkamateur sowas tun.
Nur wie schon Benson04 meint,das geht dann "auf seine Kappe",erst recht bei einer technischen Veränderung/Modifikation am Gerät und evtl. dann sogar gegenüber der Bundesnetzagentur zu verantworten hat....[/quote]

Naja, das ist ja eigentlich klar, dass letztlich derjenige für einen Eingriff an einem Gerät, ob CB-funke oder Winterräder am PKW, verantwortlich ist, der diesen auch durchgeführt hat. Wer unsachgemäß rumbastelt, wird natürlich Probleme (mit der BNA) bekommen können.

Mir stellt sich allgemein die Frage, ob ein jeder, der HF-mäßig ausgebildet ist, am Funkgerät rumfummeln darf, solange das Gerät anschließend noch die gesetzlichen Vorgaben einhält (wofür er dann verantwortlich ist), oder ob hierzu per Rechtsnorm eine Art amtliche Befugnis erforderlich ist, und wenn ja: Welche ?

Legitimationen der Hersteller sind sicherlich gut und sinnvoll (vor allem für Garantieansprüche), dürften aber aus rechtlicher Sicht doch keine Bedeutung haben, oder ? Ich muss an meinem Mercedes die Bremsen ja auch nicht beim Mercedes-Vertreter warten lassen, sondern kann zu jeder beliebigen Werkstatt gehen, bzw. könnte sie sogar selbst "bearbeiten". Im Schadenfalle wäre natürlich ich selbst zu Verantwortung zu ziehen und nicht mehr der Hersteller.

Ich gehe hierbei (CB-Funke) davon aus, dass entsprechende Fachkenntnisse und das erforderliche Werkstattequipment gegeben sind.


  
 

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