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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Eigenbau Antennenmast
Hallo,
ich wollte mal Fragen ob hier jemand ist der sich in Schweisstechnik auskennt.
Bei den fertig käuflichen Antennenmasten ist ja meist alles schon verzinkt.
Auch die Schweissstellen sind verzinkt.
Jetzt das Problem: Ich würde gerne an meinen Masten (Stahlrohr) die Montageflansche und auch sonst alles selber aufschweissen. Allerdings weiss ich nicht, wie ich die Schweissstellen am besten (und am längsten haltbar) gegen die Witterung schütze. Ich nehme an, dass eine Schweissstelle noch schneller durchrostet als normaler Stahl.

Grüsse Wulf


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Wulf,

die einfachste Lösung wäre die Schweissstellen per Zinkspray zu verzinken und anschl. überlackieren. Die beste Lösung wäre die Schweissstellen zu Galvanisieren. Hierzu ist auch in der aktuellen Funk AMATEUR (Okt./07) auf Seite 1089 ein Bericht.

Gruß

Oliver


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

einfach Metallschutzlack drüber und fertig!
Nach 2 Tagen nochmal überstreichen, dann hält das die nächsten 20 Jahre.
Bis eine Schweißstelle durchgerostet ist vergehen ja schon Jahre und bis die Farbe erstmal weg ist, ist noch mehr Zeit vergangen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ok, danke für die Tipps. Galvanisieren ist wohl etwas aufwändig. Aber ZInkspray und Lack dürfte problemlos machbar sein.
Danke nochmal.

Grüsse


  
 
 Betreff des Beitrags:
Zinkspray ist sehr gebräuchlich.

Schlossereien nehmen das auch, wenn sie verzinkte Teile wie Geländer zusammenschweißen.
Schweiße nicht selbst an kritischen Stellen, wie z.B. zwei Mastrohre zusammenfügen. Ist man nicht vom Fach, kann es zu Ermüdungsbrüchen kommen.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Zinkspray ist sehr gebräuchlich.

Schlossereien nehmen das auch, wenn sie verzinkte Teile wie Geländer zusammenschweißen.
[/quote]

Verzinkte Teile können nicht geschweisst werden, der Zinkbelag muss zuvor entfernt werden bzw. wird nach dem Schweissen verzinkt.

Ein Geländer, welches vom Schlosser nicht feuerverzinkt abgeliefert wird, sondern nur mit Zinkspray besprüht ist würde ich nicht abnehmen.
Mit Zinkspray kann man allenfalls kleine Zinkabblätterungen oder Abriebe übersprühen, es ist kein Ersatz für Verzinkung

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
@DF3KV: dl2jas meint bestimmt größere verzinkte Teile, die vor Ort zusammengeschweist werden. In solchen Fällen wird tatsächlich Zinkspray benutzt. Bei großen zusammenhängenden Teilen ware ein nachträgliches Verzinken wohl nicht ralisierbar.

Natürlich ersetzt ein Spray keinem Verzinkung, aber es erfüllt wohl seinen Zweck. Nehmen wir mal an die mit Zinkspray und Lack versiegelten Schweisnähte am Antennenmast halten nun nur mindestens 50 anstatt 70 Jahre. Da muss wulf nun selbst abschätzen, wie lange er nun mit dem Mast noch funken möchte.

cu,
Motte...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Verzinkte Teile können nicht geschweisst werden, der Zinkbelag muss zuvor entfernt werden bzw. wird nach dem Schweissen verzinkt.[/quote]

Klar kann man das Zeugs schweißen, selbst schon gemacht!
Beim Schweißen brennt das Zink weg. Da sollte man aber ernsthaft aufpassen, nicht die Dämpfe einatmen, gesundheitsschädlich. Ich habe es noch nicht erlebt, gibt wohl Übelkeit und noch mehr.

Motte hat es getroffen.
Zinkspray wird vor Ort verwendet, um die durch das Schweißen verletzten Stellen wieder zu schützen. Da kann man schlecht erneut feuerverzinken...

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]ja, da sollte man besser schrauben[/color:5bv7vr54]

Natürlich ersetzt ein Spray keinem Verzinkung, aber es erfüllt wohl seinen Zweck. Nehmen wir mal an die mit Zinkspray und Lack versiegelten Schweisnähte am Antennenmast halten nun nur mindestens 50 anstatt 70 Jahre. Da muss wulf nun selbst abschätzen, wie lange er nun mit dem Mast noch funken möchte.
[/quote]

Meine Türme (Willer&Billerbeck) sind jetzt 30 Jahre alt, da ist noch gut Zink drauf und wenig Rost.
Ich klettere öfter auf gleiche Konstruktionen von Funkfreunden deren Tower schon etwas länger stehen, so 35-40 Jahre.
Da sieht das schon ganz anders aus und es muss ordentlich was dran getan werden, sonst gehe ich bei dem einen in 2-3 Jahren nicht mehr drauf.
Die Schweissnähte sind durchaus noch OK, aber die Eckstiele haben deutlich an Umfang verloren.
Der OM hatte offenbar den grossen Fehler gemacht Schellen aus cadmiertem Eisen zu verwenden, kein VA, da lief die Rostbrühe wohl nach ein paar Jahren am Turm runter

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Klar kann man das Zeugs schweißen, selbst schon gemacht!
Beim Schweißen brennt das Zink weg. Da sollte man aber ernsthaft aufpassen, nicht die Dämpfe einatmen, gesundheitsschädlich. [/quote]

Na dann hast Du ja nochmal glück gehabt. Da würde ich doch eher auf die Methode anwenden die Peter empfohlen hat. Zink wegschleifen und dann schweissen. Klar spritzt das Zink beim Schweissen weg. Es kann sich aber auch als eine Blase unterhalb der Flamme sammeln (das siehst Du nicht, wirklich) und dann explosionsartig wegspritzen. Und dass das mehr als gefährlich ist, wenn flüssige Metalltropfen durch die Gegend fliegen, dass kann sich auch jeder Laie denken!
Fazit, nicht zur Nachahmung empfohlen.

cu,
Motte...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
ich habe auch schon verzinkten Stahl geschweisst. Da hat nix gespritzt oder sich gar angesammelt. Nur weisser Qualm.

Nun, mir geht es bei der nachträglichen Versiegelung nur darum, dass die Schweissstelle nicht innerhalb eines Jahres durchrostet. Aber eine Mastkontrolle werde ich ohnehin alle 6 Monate machen.

Grüsse Wulf


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

verzinkte Stellen sollte man durchaus vorher blank machen.

Aber kannst mir ruhig glauben, wenn du die Schweißnähte mit gutem Metallschutzlack z.B.Hamerite 2x lackierst, hält das locker 5-8 Jahre.
240ml kosten im baumarkt etwa 5,00-10,00€. Die menge reicht für das bisschen locker aus.


  
 

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