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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



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Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 5 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: WOW so viel neues!
Hallo liebe Funk-Gemeinde,
bin ein paar Jahre aus der Funkliga verschwunden und was erfährt man mal ganz nebenbei? Neue Geräte auf dem CB-Funk Markt für Europa,.. die neuen Lizenzbezeichnungen für den Amateurfunk,... sind es wirklich nur 3 Jahre? oder vielleicht doch 100 Jahre?

So, nachdem meine Stabo XM 7082 im Jahre 2004 Kaput gegangen ist und ich alles Zubehör abgegeben habe hat mich doch nun die Lust wieder gepackt. Nun stellte sich mir die Frage, nehme ich wieder die Stabo xm 7082 oder eine der neueren Europa Geräte?

Ich habe mich heute für die XM 7082 entschieden, weil ich das Gerät liebe.
:)

Wie ist euer Empfinden? Lebt der Funk wieder auf? Hat Funken die Internet Kriese überlebt? Oder wird es weiter Bergab gehen?

55/73

DA7CR :-)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich will jetzt nicht päpstlicher wie der Papst sein,aber verwende bitte kein Amateurfunkrufzeichen als Pseudonym in einem Forum,deren Inhaber du nicht bist....
Laut Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur,ist das Rufzeichen nicht vergeben.

Zu deinen Fragen,kann ich dir nur empfehlen,auf der Seite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de (hiess vorher RegTp,aber das weisst du ganz sicher noch)mal vorbei zu sehen und dir die Bestimmungen für den CB-Funk runterzuladen.Falls dich Amateurfunk interessiert,sehe dir dort die neue Amateurfunkverordnung,die Änderungen seit Anfang Sept.06 für Klasse E und A an und auf der Seite des DARC www.darc.de unter Rubrik Einsteiger(Klasse E).
Welches CB-Gerät für welchen Zweck?Willst du nur FM machen?Oder auch SSB auf allen 40 Kanälen?(übrigens Gebühren-und Anmeldefrei)Zuhause und/oder im Auto?
Eine generelle Empfehlung,kann man heute nicht mehr geben.
Meine Wahl als Stationsgerät für CB,wäre(mich können einige dafür jetzt steinigen)eine Stabo XF9082 II mit 40 FM/AM/SSB und 80FM/12AM umschaltbar.Davon hatte ich mal eine zum Abgleichen,von einem befreundeten OM.Gute Modulation,guter Empfänger,lag ziehmlich genau auf der Frequenz usw....
Kein Wunder(blaues Wunder
:) )denn daß ist eine abgespeckte Kenwood TS 570DG und die kostet gleich mal das doppelte als AFU-Transceiver..... :busch:

Gruß


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
wusste garnicht das mein Uraltes CB-FUNK Rufzeichen ein Amateurfunk Rufzeichen ist? DA (NAME) 7 (MONAT) CR (CASTROP-RAUXEL) :D :D

Das dazu lach...

Habe mir die XM 7082 zugelegt um in den 80 Kanälen wieder zu Powern.
Ich war mit einer der ersten die ne 80er hatten, das war mom...Albrecht AE 4180 genau so hieß die... noch mit Anmeldung und so.. :-)

Neben dem Normalen Funkbetrieb werde ich für die Lizenz der Amateurfunkprüfung lernen... Auf welchen Bändern ich aufhalten werde, weiß ich jetzt noch nicht, so gut kenn ich mich auf dieser Region nicht aus.
SSB auf CB, nie mit zu tun gehabt. Habe viel SSTV und PR gefahren, ich glaube wenn ich mein Gerät in 2 oder 3 Tagen anschließen werden, werden viele meiner damaligen Funkerfreunde nicht mehr leben oder werden im Altenheim sein...hoffe mal nicht...war damals der jüngste mit meinen 16 oder 17 Jahren... :P

Witzig ist nur, das man immer zu den Wurzeln zurück kommt, und CB Funk wird immer ein Teil von mir bleiben... auch wenn die Lizenz zum AFU kommt. :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags:
zu lang geschrieben....hmmm.... musste mich neu einloggen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hi,
wusste garnicht das mein Uraltes CB-FUNK Rufzeichen ein Amateurfunk Rufzeichen ist? DA (NAME) 7 (MONAT) CR (CASTROP-RAUXEL) :D :D

Das dazu lach...

Dann lache mal weiter....Wurde zuletzt der Rufzeichenplan für deutsche Rufzeichen geändert.Meines Wissens,bekommen die Rufzeichenblöcke DA6....-DA9.... Amateurfunkstellen für besondere experimentelle Zwecke zugeteilt....

Neben dem Normalen Funkbetrieb werde ich für die Lizenz der Amateurfunkprüfung lernen... Auf welchen Bändern ich aufhalten werde, weiß ich jetzt noch nicht, so gut kenn ich mich auf dieser Region nicht aus.

Dann lies das mal für einen Vorentscheid:Anlage 1 (zu § 1 Nr. 6)
Nutzungsbedingungen für die im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst und den Amateurfunkdienst über Satelliten ausgewiesenen Frequenzbereiche

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 2071 - 2073

Auf der Grundlage des § 6 Satz 1 des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494) werden im Folgenden die technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Frequenzen des Amateurfunkdienstes und des Amateurfunkdienstes über Satelliten festgelegt:
Fernbediente und automatisch arbeitende Amateurfunkstellen im Sinne von § 13 Abs. 1 und 2 dieser Verordnung dürfen nur auf den in der Rufzeichenzuteilung für diese Amateurfunkstellen ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden. Die maximal zulässige Strahlungsleistung für fernbediente oder automatisch arbeitende terrestrische Amateurfunkstellen beträgt oberhalb 30 MHz 15 Watt ERP. Der Inhaber der Rufzeichenzuteilung muss sicherstellen, dass fernbediente Amateurfunkstellen jederzeit abgeschaltet werden können.
Die belegte Bandbreite einer Aussendung ist entsprechend dem Stand der Technik auf das für die verwendete Sendeart notwendige Ausmaß zu beschränken. Die Mittenfrequenz der Aussendungen ist so zu wählen, dass die belegte Bandbreite innerhalb des dem Amateurfunk zugewiesenen Frequenzbereiches liegt. Der Vorrang des Funkverkehrs bereits belegter Frequenzen ist zu beachten.
Die Funkdienste werden nach primären und sekundären Funkdiensten unterschieden. Ein primärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Funkstellen Schutz gegen Störungen durch Funkstellen sekundärer Funkdienste verlangen können, auch wenn diesen Frequenzen bereits zugeteilt sind. Schutz gegen Störungen durch Funkstellen des gleichen oder eines anderen primären Funkdienstes kann nur die Funkstelle verlangen, der die Frequenz früher zugeteilt wurde. Ein sekundärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Funkstellen weder Störungen bei den Funkstellen eines primären Funkdienstes verursachen dürfen noch Schutz vor Störungen durch solche Funkstellen verlangen können, unabhängig davon, wann die Frequenzzuteilung an Funkstellen des primären Funkdienstes erfolgt. Sie können jedoch Schutz gegen Störungen durch Funkstellen des gleichen oder eines anderen sekundären Funkdienstes verlangen, deren Frequenzzuteilung später erfolgt.
In den Frequenzbereichen gemäß Buchstabe A gelten die Regelungen des Frequenznutzungsplans und zusätzlich die besonderen Nutzungsbestimmungen nach Buchstabe A und Buchstabe B.

A Tabellarische Übersicht
-----------------------------------------
I Besondere Nutzungsbestimmungen
-------------------------------------------------------------------------------
I I I AFu- I I
I I I Zeugnis- I I Zusätzliche
Lfd. I Frequenzbereiche I Sta- I klasse I Maximale I Nutzungs-
Nr. I I tus I gemäß I Leistung I bestimmungen
I I *) I Zulassungs- I I gemäß B
I I I urkunde I I
-------------------------------------------------------------------------------
1 I 2 I 3 I 4 I 5 I 6
-------------------------------------------------------------------------------
1 I 135,7 - 137,8 kHz I S I A I 1 W ERP I 1 2 10
2 I 1.810 - 1.850 kHz I P I A I 750 W PEP I 3
2a I 1.810 - 1.850 kHz I P I E I 100 W PEP I 3
3 I 1.850 - 1.890 kHz I S I A I 75 W PEP I 3 10 12
3a I 1.850 - 1.890 kHz I S I E I 75 W PEP I 3 10 12
4 I 1.890 - 2.000 kHz I S I A I 10 W PEP I 3 10
4a I 1.890 - 2.000 kHz I S I E I 10 W PEP I 3 10
5 I 3.500 - 3.800 kHz I P I A I 750 W PEP I 3
5a I 3.500 - 3.800 kHz I P I E I 100 W PEP I 3
6 I 7.000 - 7.100 kHz I P I A I 750 W PEP I 3 13
6a I 7.100 - 7.200 kHz I S I A I 250 W PEP I 3
7 I 10.100 -10.150 kHz I S I A I 150 W PEP I 1 10 12
8 I 14.000 -14.350 kHz I P I A I 750 W PEP I 3 13
9 I 18.068 -18.168 kHz I P I A I 750 W PEP I 3 13
10 I 21.000 -21.450 kHz I P I A I 750 W PEP I 3 13
10a I 21.000 -21.450 kHz I P I E I 100 W PEP I 3 13
11 I 24.890 -24.990 kHz I P I A I 750 W PEP I 3 13
12 I 28 - 29,7 MHz I P I A I 750 W PEP I 4 13
12a I 28 - 29,7 MHz I P I E I 100 W PEP I 4 13
13 I 50,08- 51 MHz I S I A I 25 W ERP I 5
14 I 144 - 146 MHz I P I A I 750 W PEP I 6 13
15 I 144 - 146 MHz I P I E I 75 W PEP I 6 13
16 I 430 - 440 MHz I P I A I 750 W PEP I 7 13
17 I 430 - 440 MHz I P I E I 75 W PEP I 7 13
18 I 1.240 - 1.300 MHz I S I A I 750 W PEP I 8 11 13
19 I 2.320 - 2.450 MHz I S I A I 75 W PEP I 9 13
20 I 3.400 - 3.475 MHz I S I A I 75 W PEP I 9
21 I 5.650 - 5.850 MHz I S I A I 75 W PEP I 9 13
22 I 10 - 10,5 GHz I S I A I 75 W PEP I 9 13
23 I 10 - 10,5 GHz I S I E I 5 W PEP I 9 13
24 I 24 - 24,05 GHz I P I A I 75 W PEP I 13
25 I 24,05- 24,25 GHz I S I A I 75 W PEP I 9
26 I 47 - 47,2 GHz I P I A I 75 W PEP I 13
27 I 75,5 - 76 GHz I P I A I 75 W PEP I 9 13
28 I 76 - 77,5 GHz I S I A I 75 W PEP I 9 13
29 I 77,5 - 78 GHz I S I A I 75 W PEP I 9 13
30 I 78 - 81,5 GHz I S I A I 75 W PEP I 9 13
31 I 122,25- 123 GHz I S I A I 75 W PEP I 9
32 I 134 - 136 GHz I P I A I 75 W PEP I 9 13
33 I 136 - 141 GHz I S I A I 75 W PEP I 9 13
34 I 241 - 248 GHz I S I A I 75 W PEP I 13
35 I 248 - 250 GHz I P I A I 75 W PEP I 13
36 I > 275 GHz I - I - I - I 14
-------------------------------------------------------------------------------

*)
P: Amateurfunkdienst ist primärer Funkdienst, S: Amateurfunkdienst ist sekundärer Funkdienst gemäß Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung. Die mit "P" gekennzeichneten Frequenzbereiche können gleichzeitig auch anderen primären Funkdiensten zugewiesen sein.


B Zusätzliche Nutzungsbestimmungen

1
Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 800 Hz.
2
Die Betriebsorte sind bei der Regulierungsbehörde schriftlich anzuzeigen. Die Sendeantenne ist gegenüber anderen Anlagen ausreichend zu entkoppeln. Werden Störungen bei Primärfunkdiensten auch in benachbarten Frequenzbereichen verursacht, ist der Betrieb einzustellen.
3
Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 2,7 kHz.
4
Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 7 kHz.
5
Die Nutzung des Frequenzbereichs kann von der Regulierungsbehörde mit zusätzlichen allgemeinen Auflagen versehen werden; die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt. Die Nutzungsbedingungen werden durch die Regulierungsbehörde festgelegt und in ihrem Amtsblatt veröffentlicht.
6
Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 40 kHz.
7
Die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung beträgt 2 MHz und bei amplitudenmodulierten Fernsehaussendungen 7 MHz.
8
Die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung beträgt 2 MHz, bei amplitudenmodulierten oder digitalen Fernsehaussendungen 7 MHz und bei frequenzmodulierten Fernsehaussendungen 18 MHz.
9
Die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung beträgt 10 MHz und bei Fernsehaussendungen 20 MHz.
10
Der Betrieb von fernbedienten Amateurfunkstellen ist nicht gestattet. Amateurfunk-Wettbewerbe (Contestbetrieb) dürfen in diesem Frequenzbereich nicht durchgeführt werden.
11
Im Teilbereich 1.247 bis 1.263 MHz ist die abgestrahlte Leistung auf maximal 5 Watt EIRP beschränkt. Der Betrieb von fernbedienten und automatisch arbeitenden Amateurfunkstellen ist in diesem Bereich nicht zulässig.
12
Die maximal zulässige Strahlungsleistung für automatisch arbeitende Amateurfunkstellen beträgt 15 Watt ERP.
13
Die Frequenzbereiche 7.000 - 7.100 kHz, 14.000 - 14.250 kHz, 18.068 - 18.168 kHz, 21.000 - 21.450 kHz, 24.890 - 24.990 kHz, 28 - 29,7 MHz, 144 - 146 MHz, 24 - 24,05 GHz, 47 - 47,2 GHz, 75,5 - 76 GHz, 134 - 136 GHz und 248 - 250 GHz können auch für den Amateurfunkdienst über Satelliten genutzt werden; der Amateurfunkdienst über Satelliten ist dabei primärer Funkdienst. Die Frequenzbereiche 435 - 438 MHz, 1.260 - 1.270 MHz, 2.400 - 2.450 MHz, 5.650 - 5.670 MHz, 5.830 - 5.850 MHz, 10,45 - 10,50 GHz, 76 - 81,5 GHz, 136 - 141 GHz und 241 - 248 GHz können auch für Amateurfunkdienst über Satelliten genutzt werden; der Amateurfunkdienst über Satelliten ist dabei sekundärer Funkdienst. In den Frequenzbereichen 435 - 438 MHz, 1.260 - 1.270 MHz, 2.400 - 2.450 MHz und 5.650 - 5.670 MHz sind andere sekundäre Funkdienste gegenüber dem Amateurfunkdienst über Satelliten bevorrechtigt. Die Nutzung der Frequenzbereiche 1.260 - 1.270 MHz und 5.650 - 5.670 MHz ist auf die Senderichtung Erde - Weltraum und im Frequenzbereich 5.830 - 5.850 MHz auf die Senderichtung Weltraum - Erde beschränkt.
14
Die Frequenzbereiche 444 – 453 GHz, 510 – 546 GHz, 711 – 730 GHz, 909 – 926 GHz, 945 – 951 GHz und Frequenzen oberhalb von 956 GHz können durch den Amateurfunkdienst genutzt werden. Die Nutzungsbedingungen werden durch die Regulierungsbehörde festgelegt und in ihrem Amtsblatt veröffentlicht.

Hoffe das "hilft" dir etwas weiter...Zu der max. Ausgangsleistung,sollte man erwähnen,die darf man erreichen,wenn man eine Anzeige nach BEMFV(man kennt nur die Abk.)bei der BuNetzA/BNA abgegeben hat!
Ach und SSTV/Packet Radio auf AFU,wird viel auf Kurzwelle mit Computer als sogenannte Soundkartenbetriebsarten gemacht.Dafür gibt es viele schöne und gute Programme z.B. MixW....

Viel Spaß beim Lernen zur AFU-Prüfung!

Gruß Helmut


  
 

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