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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 13 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Klasse E sinnvoll?
Hallo,
ich möchte die Klasse E machen.
Hat man denn mit 2m und 70 cm und 10 Watt übehaubt die möglichkeit die relais zu nutzen.
Wie sieht es denn mit der reichweite in diesem bereich aus.
Gruß Dieter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Generell hast du mit 10 Watt EIRP sehr gute Möglichkeiten:

du kannst die Relaisfunkstellen um dich herum bei entsprechender Antenne sehr gut erreichen, dir ist die Möglichkeit gegeben, Direktverbindungen über mehrere hundert Kilometer (in SSB) zu realisieren und Satelitenfunk ist sogar auch drin.

Es ist daher durchaus sinnvoll, die Klasse E als "vorübergehende" Möglichkeit zu sehen, sich mit dem Thema Amateurfunk erstmal anzufreunden und dann später aufzustocken, nachdem man die praktischen Erfahrungen gesammelt hat.

73 de Kim, dg9vh


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich selbst habe auch eine Klasse E Zilenz. Ich erreiche unter normalen Verbindungen mit einer Mobilfunkantenne am Balkon und 5Watt Ausgangsleistung locker das von mir ca. 90km entfernte Angermünde-Relais(439.150).
Es ist im Grunde so wie Kim gesagt hat, mit 10EIRP kann man eine Menge erreichen. Außerdem sind die Fragen in der Prüfung nicht so umfangreich. :-)
73


  
 
 Betreff des Beitrags:
*grins* das einzige, was mich persönlich an der Klasse E stört, ist, dass man (noch) keinen Kurzwellenbetrieb machen kann... aber irgendwie muss man ja die Klasse A rechtfertigen :-)

Ich meine: sonst könnte man ja auch einfach die Prüfungsansprüche senken und die Klasse E wieder abschaffen... Aber das wollen wir nicht :-)

Kim


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich finde die Klasse E höchst sinnvoll:

Man kann schon mal loslegen zu funken

Man erfährt, wieweit man schon prüfungsfit ist

Man hat schon mal ne Prüfung hinter sich gebracht

Man darf, wie es jetzt aussieht vielleicht bald auch auf KW

.........

Mach die Klasse E auf jeden Fall mal als Zwischenprüfung.........es lohnt sich..........


  
 
 Betreff des Beitrags: Klasse E
Hallo Poster !

Seit es Klasse E gibt haben die Funkamateure wieder vermehrt "Nachwuchs".Was Spekulationen bezüglich Zugang für Klasse E
auf die Kurzwelle angeht-Mit SSB auf Ukw sind Entfernungen bis 1500 Km drin. ( Sporadic E , Aurora , Meteoscatter ,TEP ) Ich selbest bin begeisterter UKW - Dx-er und habe schon einige Qso`s im Log mit nur !!! 10 !! Watt an einer Sperrtopfantenne.Es muss nicht immer Qro sein.Es befriedigt mehr mit wenig Leistung ein Dx zu machen als mit ner " dicken Brate ".Euere Haushaltskasse dankt es Euch.Wer Kurzwelle machen möchte kann aufstocken.Die Welt ist Kw ja auch nicht.Und zudem gibt es Echolink. Damit kann mann auch seine Englischkenntnisse vertiefen und weltweite Kontakte knüpfen ohne QSB und QRM.

Greetz Max


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
auch ATV ist mit Klasse E möglich. Auch im 10 GHz Band darf mit Klasse E mit 10 W EIRP gesendet werden. :D Es gibt viele Amateurfunkfernsehrelais in DL mit einer 10 GHz-Eingabe. Eine Liste der ATV-Relais findest Du hier: http://www.db0hex.de/relais/atv-dl.html.
10 GHz ist kein Hexenwerk. Mittlerweile gibt es 10 GHz Equipment günstig zu kaufen (vielleicht auch mal bei Ebay gucken). Da muß man keine Klempnerwerkstatt mehr besitzen oder Millionär sein, um dort QRV zu werden. Wir haben hier in Hannover einige OMs, die mit einem umgebauten Bluecap-LNB zu unserem Relais senden. Da reicht ein LNB-Sender (ohne Spiegel) mit 200mW beispielsweise locker aus, um aus einer Distanz von >10km rauschfrei über das Relais zu arbeiten.
Gruß
Wilfried, Laser-TV


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Klasse E
[quote]
Ich selbest bin begeisterter UKW - Dx-er und habe schon einige Qso`s im Log mit nur !!! 10 !! Watt an einer Sperrtopfantenne.
[/quote]

Hehe, Max, ich kann dich trumpfen: ich hab gestern Abend auf 30m mit 5m Draht an der Gardinenstange montiert und 5 Watt(!) OE gearbeitet *g*. Also auch mit QRP ist auf Kurzwelle durchaus einiges zu machen, sogar bei Antennen, die eigentlich den Namen nicht verdienen :-)

73 de Kim, dg9vh


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi!

Ich bin gerade über diesen Thread gestolpert und muss jetzt auch mal meinen Senf dazu geben.

Mir hat die Klasse E den Spaß am Amateurfunk verdorben.

Ich hatte vor 3 oder 4 Jahren die Klasse 3 Lizenz gemacht, weil mir mein früherer Physik-Lehrer immer von technischen Basteleien und vor Allem von internationalen Kontakten vorgeschwärmt hat. Ich dachte mir dann, dann mir die Klasse 3 den Einstieg in den Amateurfunk mit geringem Aufwand erlaubt. Nun ja - gesagt getan - die Lizenz gemacht und mir eine nette kleine 2 m / 70 cm Handfunke und einen schönen 2 m SSB Transceiver, eine "Big Wheel" und eine HB9CV-Antenne gekauft. Die Ernüchterung kam dann sehr schnell: Auf den (Berliner) Relais unterhielten sich offensichtlich alte Bekannte über alles Mögliche und wurden dabei ständig durch irgendwelche Tiergeräusche oder durch Trägern gestört, wenn ich selbst mich mal mit jemandem unterhielt, erging es mir nicht anders. SSB war ebenfalls ein Flop - ich habe über mehrere Wochen versucht mal eine Verbindung nach außerhalb von Berlin herzustellen - ohne Erfolg. Ich fand es jedenfalls äußerst frustrierend wochenlang vor der Kiste zu hocken, und CQ in der Hoffnung zu rufen, dass zufällig mal jemand auf 2m in SSB QRV ist ist dann auch noch zufällig eine der eher seltenen DX-Wetterbedingungen eintritt, die dann auch noch so ausgeprägt ist, dass man mit nicht optimalen Antennenstandort und geringer Leistung größere Entfernungen überbrücken kann. Kurzum: wenn einem der CB-Funk ähnliche Relaisfunk in Verbindung mit einer der eher seltenen VHF oder UHF DX-Verbindungen genügt, ist die E-Klasse durchaus in Ordnung. Legt man, so wie ich, Wert auch auf überregionalen Austausch mit anderen Funkamateuren und möchte diese Verbindungen auch mit einer gewissen Regelmäßigkeit herstellen, sollte man meiner Ansicht lieber gleich die große Lizenz machen. Mit "Einstieg" hat die E-Klasse aus meiner Sicht jedenfalls wenig zu tun. Amateurfunk bedeutet in meinen Augen hauptsächlich Kurzwelle, mit der E-Klasse erhält man jedoch (fast) nur einen Einblick in den Relaisfunk, was zumindest mir den Spaß gründlich verdorben hat. Ich habe den ganzen Afu-Krempel dann jedenfalls nach einen Jahr wieder komplett verkauft. Auf Afu habe ich noch immer Lust, meinen schlimmsten Frust mittlerweile auch überwunden, weshalb ich mir nun überlege, die große Lizenz zu machen. Dann könnte ich, so wie ich mir das immer vorgestellt habe, mich mit einem kleinen QRP Transceiver und einem Stück und in den Park setzen und mit einfach Mitteln QRV sein! :D

Gruß,

Oliver


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das wirst du auch bald mit der Klasse E können ...
... also doch kein Griff ins Klo gewesen damals ...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Liebe OM Oliver,

ich kann deine Frustration die du in Verbindung mit der E-Lizenz hast nicht ganz nachvollziehen. Nicht um sonst heißt es doch "Einsteigerlizenz" und man hat die Möglichkeit sich aktiv in den Amateurfunk einzuarbeiten! Wenn jeder gleich alles darf, wäre bestimmt mancher etwas überfordert, deswegen finde ich die derzeitige Regelung noch die Beste. Zudem kann man mit anderen OM´s in Kontakt treten, die gern bereit sind wichtige Hinweise zu geben.
Ich habe meine DO- Lizenz seit 21.11.05 und arbeite derzeit an einer deutlichen Aussprache (wenn man mal wieder in CB-Funk reinhört und bemerkt, dass dort jeder so spricht wie noch halb verschlafen am Frühstückstisch...naja wir wollen überall deutlich verstanden werden) und an einer korrekten Abwicklungen des Funkverkehrs. Zudem gibt es durch Echolink viele interessante Möglichkeiten auch weltweit zu agieren.
Spätestens im Herbst möchte ich meine Lizenz aufstocken und dann steht mir das gesamte breite Spektrum des Amateurfunks zur Verfügung!
Ich werde dann also nicht mehr von dieser neuen Regelung "DO auf KW" profitieren!
Überhaupt sehe ich dann die DO- Lizenz nicht mehr als anstrebenswert an und das mit folgender Begründung:

Die Prüfungsfragebögen für die Betriebstechnik und die Vorschriften werden für die Klassen A und E die gleichen sein. Dann dürfte es auch keine Hürde mehr sein, noch den Technikteil für die Klasse A in Angriff zu nehmen. Zumal die DO-Lizenz deutlich über 100.-€ kostet! Man weiß nicht, was dann die neue Klasse A kostet - es wäre dann ja nur noch der Technikteil für die Prüfung relevant.

Vy 73 de Dirk DO7DK


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Oliver,

ich kann Dich sehr gut verstehen.

Aber glaube mir, UKW-Relaisfunk ist lange nicht alles, was der Amateurfunk zu bieten hat.

Ich selbst mache ausschließlich Kurzwelle.
...und dort fast nur 10, 15 und 20 Meter und zu 90% nur Telegraphie.
Obwohl ich schon gut 15 Jahre dabei bin macht es mir immer noch großen Spaß.

Selbst im Urlaub habe ich eine KW-Mobilstation meist dabei, und für den Europaverkehr reicht das auf jeden Fall!

Bleibe dran, Du wirst es sicher nicht bereuen!


73 / 88 Marianne


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich muss XYL zustimmen..

Generell ist die Klasse E eine gute Option um den Amateurfunk zu beleben und neue Menschen an das Hobbie zu führen, aber der Relaisfunk, ist teils auf einen so niedrigen Niveau gestellt, dass ich lieber 11Meter vorziehen würde, als ich mich diesem Kreis anzuschliessen.

Relaisfunk ist ein Teil vom Amateurfunk, aber eben nicht alles was das Hobbie einem bieten kann. Wenn man mehr möchte, wird es mit der Klasse E sehr schnell eng..

Nachdem ich selbst mit der Klasse E begonnen habe und bereits nach einem halben Jahr - aus guten Gründen - die Klasse A gemacht habe, würde ich jedem Neuling raten: Lieber einmal mehr lernen als später, so wie ich, wieder bei NULL anzufangen, doppelten Aufwand/Kosten zu haben.

Mfg


  
 

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