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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 43 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote]Mal ne Frage :
Funkt Ihr auch noch mal ?
Ich sehe Euch nur hier, höre Euch aber nie auf den Bändern .[/quote]

Dann solltest du weniger hier schauen sondern mehr funken. Lass die sich doch über Blitzschutz unterhalten und wenn's dich langweilt einfach wegsehen und wegklicken (oder eben mehr funken).


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote]Mal ne Frage :
Funkt Ihr auch noch mal ?
Ich sehe Euch nur hier, höre Euch aber nie auf den Bändern .[/quote]

Das fragt jemand der offenbar nicht funkt: https://dxheat.com/db/dk2br/


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote][quote]Mal ne Frage :
Funkt Ihr auch noch mal ?
Ich sehe Euch nur hier, höre Euch aber nie auf den Bändern .[/quote]

Das fragt jemand der offenbar nicht funkt: https://dxheat.com/db/dk2br/[/quote]

Bin scheinbar nicht so interessant, dass mich die ganze Welt spottet. Hi
Bei der Aufzählung der Calls fehlt noch 3W2BR und und und.....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
Mit einer DX-Heat Abfrage die Aktivität eines Funkamateurs ermitteln zu wollen, ist schon ziemlich einfach strukturiert.

73 Gold7


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
Danke an Roland und Spock, wieder was dazu gelernt. Irgendwie ist es einfach auch drin, ohne immer in die Normen zu sehen. Wenn man davon ausgeht, daß die Koax i.d.R. in Mastnähe durchs Dach gehen, Erdungen und Ableitungen zu kurz wie möglich sein sollen und möglichst ohne Schleifen, dann bietet es sich förmlich an, in Mastnähe einen "Sammelpunkt" zu haben.

Ich hebe mir die Bilder und Normen-Hinweise jedenfalls auf, falls ich doch noch mal ummontiere und evtl. eine der Normen nach kaufe. Allerdings ...... bis auf die Blitzstromtragfähigkeit ist in den neuen Normen wohl eher verwässert als verbessert worden (mein unmaßgeblicher gefühlter Eindruck :-) ). Manche heutige Installation (2.QTH-Ferienwohnung) schaut aus, daß es einem grausen kann :-) .

Werde jetzt wieder zum "Masten-Biegen" zurück kehren (anderer Thread) und Differentialgleichungen auffrischen ......
Vielleicht funke ich auch mal wieder, damit Ostfriesland (Verden wurde zu meiner Zeit in Bremen dazu gezählt) ruhig schlafen kann.
73 Peter

Nachtrag @Gold7: och, das ist ja schon recherchiert. Manchen reicht es, wenn man nie ein QSO mit ihnen hatte.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote]Mit einer DX-Heat Abfrage die Aktivität eines Funkamateurs ermitteln zu wollen, ist schon ziemlich einfach strukturiert.

[/quote]

Inwiefern strukturiert? Das ist die einfachste Sache der Welt, das ist nichts zu struktuieren!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote]Bei Gewitter alle Stecker zu ziehen ist allenthalben eine gute Zusatzmaßnahme. Bei unterlassenem Potenzialausgleich und fehlender Erdungsanlage werden sich auch Durchschnittsblitze um 25 kA von ausgesteckten Kabeln einen Weg gegen Erde bahnen.[/quote]
Zum Glück ist hier beides in ausreichendem Maße vorhande. Dennoch ziehe ich bei Gewittergefahr, und vor jeder längeren Abwesenheit die Spring-Connect F-Stecker. Das Kabel ziehe ich komplett in die Mauer zurück - diese ist 30cm dick!

73 Walter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote]Zum Glück ist hier beides in ausreichendem Maße vorhande. Dennoch ziehe ich bei Gewittergefahr, und vor jeder längeren Abwesenheit die Spring-Connect F-Stecker. Das Kabel ziehe ich komplett in die Mauer zurück - diese ist 30cm dick!
[/quote]

Hallo Walter,

brauchst Du in der Wand noch ein zusätzliches Fenster?
Im Juli letzten Jahres hat bei mir der Blitz in die LW Antenne eingeschlagen, die war nicht angeschlossen. Der runterführende Draht endete in ca. 2m Höhe, neben einer Wand aus kalksandstein (2 Steine nebeneinander = 44cm). Der Blitz ist dann von dort in die Erde, hat aber gleichzeitig einen 8m Lichtbogen zum VHF/UHF-Mast gezogen, der im Shack einen Totalschaden verursachte. In der besagten Kalksandsteinwand klaffte ein ca 50cm durchmessendes Loch, die Steine sind regelrecht pulverisiert worden.
In Sicherheit solltest Du dich also nicht wiegen.

73 Joe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
Hallo Joe,

wie gesagt, es ist eine zusätzliche Maßnahme zum PA und zum Blitzschutz...

Aber danke für den Tipp, dann werde ich die Kabel komplett aus der Wand ziehen.

73 Walter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote][quote]Bei Gewitter alle Stecker zu ziehen ist allenthalben eine gute Zusatzmaßnahme. Bei unterlassenem Potenzialausgleich und fehlender Erdungsanlage werden sich auch Durchschnittsblitze um 25 kA von ausgesteckten Kabeln einen Weg gegen Erde bahnen.[/quote]
Zum Glück ist hier beides in ausreichendem Maße vorhande. Dennoch ziehe ich bei Gewittergefahr, und vor jeder längeren Abwesenheit die Spring-Connect F-Stecker. Das Kabel ziehe ich komplett in die Mauer zurück - diese ist 30cm dick![/quote]
Das sehe ich anders, das [url=http://forum.db3om.de/download/file.php?id=8772&mode=view:awsk2w5p]Bild[/url:awsk2w5p] ist geradezu exemplarisch für vermeidbare Fehler und - trotz der löblichen Kompressionsstecker von Cabelcon - für meine Präsentation typischer Installationsfehler vorgemerkt. Auf Wunsch lasse ich auch den üblichen Quellenhinweis weg. :mrgreen:

Du hast es Blitzströmen besonders leicht gemacht von der Dachrinne in den Gitterrahmen und von dort in die Kabel überzuspringen. Auch nach Vergrößerung konnte ich die Type und Güte der SPD 2 Überspannungsableiter an den beiden Erdblöcken nicht erkennen. Ohne Verbindung des Rahmens mit der geerdeten Haupterdungsschiene bieten die NULL Schutzwirkung. Auch wenn die Antennenkabel nicht vor sondern tatsächlich viel fummeliger nach den Erdblöcken bei jedem aufziehenden Gewitter rechtzeitig abgetrennt werden, reicht der verbleibende Abstand sicher nicht aus um bei Einschlägen in die Dachrinne Einkopplungen in die ausgesteckten Kabel zu verhindern.

Mit geerdeten HES verbundene SPD 2 Überspannungsableiter wirken als Mittelschutz nachhaltig gegen Einschläge mit Stoßspannung 8/20 µs in die Nachbarschaft, sind aber mit zum Glück viel selteneren Direkteinschlägen (Stoßstrom 10/350 µs) völlig überfordert. Das hinten am Fallrohr herabbaumelnde Kabel scheint mir noch ein weiterer "vorzüglicher" Blitzbypass ins Haus zu sein.

73 Roland


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
Hallo Roland,
[quote]Du hast es Blitzströmen besonders leicht gemacht von der Dachrinne in den Gitterrahmen und von dort in die Kabel überzuspringen.[/quote]
Welchen Gitterrahmen meinst Du? Falls Du das Teil meinen solltest, an dem die Erdungsblöcke befestigt sind, so handelt es sich hierbei um einen Teil des, von Haus aus schon in den Äußeren Blitzschutz integrierten, Dachterrassengeländers. Somit sind die Erdungsblöcke dort gut aufgehoben.

[quote] Auch nach Vergrößerung konnte ich die Type und Güte der SPD 2 Überspannungsableiter an den beiden Erdblöcken nicht erkennen.[/quote]
Strombelastbarkeit 8 KA (8/20 µs). Ich habe mir eh schon überlegt, ob ich nicht zugunsten der Performance der Antenne diesen SPD 2 Überspannungsableiter weglassen soll, aber man kann nie wissen, ob nicht ein spontanes, ggF. unangekündigtes, Gewitter auftritt. Aber für...
[quote] Einschläge mit Stoßspannung 8/20 µs in die Nachbarschaft[/quote]
erfüllen sie allemal ihren Zweck - besser als gar nichts. Für den Feinschutz habe ich im inneren der Wohnung noch eine doppelte galvanische Trennung.

[quote]Auch wenn die Antennenkabel nicht vor sondern tatsächlich viel fummeliger nach den Erdblöcken bei jedem aufziehenden Gewitter rechtzeitig abgetrennt werden...[/quote]
So fummelig ist das abziehen der Kabel auch wieder nicht, und eine Arbeit von 7-10 Sekunden, das geht auch, wenn es regnet. Wenn aber das Gewitter schon da ist, und bevor ich mich selber in Gefahr bringe, so kann ich es von innen mit einem Ruck, abziehen.

[quote]...reicht der verbleibende Abstand sicher nicht aus um bei Einschlägen in die Dachrinne Einkopplungen in die ausgesteckten Kabel zu verhindern.[/quote]
Nicht, wenn ich das Kabel komplett aus der Mauer nehme. Der Stahlbeton wirkt zudem als Faradayscher Käfig

[quote]Das hinten am Fallrohr herabbaumelnde Kabel scheint mir noch ein weiterer "vorzüglicher" Blitzbypass ins Haus zu sein.[/quote]
Das ist kein Kabel, sondern ein Draht kommend von der Blitzfangeinrichtung am Dach, und gehört somit zum äußeren Blitzschutz.

73 Walter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote]Mit geerdeten HES verbundene SPD 2 Überspannungsableiter wirken als Mittelschutz nachhaltig gegen Einschläge mit Stoßspannung 8/20 µs in die Nachbarschaft, sind aber mit zum Glück viel selteneren Direkteinschlägen (Stoßstrom 10/350 µs) völlig überfordert. [/quote]
Mir stellt sich da eher die Frage, ob nicht dann eher das Kabel die Schwachstelle ist. Kann mir gut vorstellen, dass ein Kathrein LCD115+ eine Stoßspannung 8/20 µs noch stand hält, aber wie schaut bei einem Direkteinschlag aus? Und wenn ich an die hauchdünnen Satkabel denke... :roll:

73 Walter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote] Mir stellt sich da eher die Frage, ob nicht dann eher das Kabel die Schwachstelle ist. Kann mir gut vorstellen, dass ein Kathrein LCD115+ eine Stoßspannung 8/20 µs noch stand hält, aber wie schaut bei einem Direkteinschlag aus? Und wenn ich an die hauchdünnen Satkabel denke... :roll: [/quote]
Die Verlegung erinnert an ein mit "Wassersack" verlegtes früheres 240 Ohm-Schlauchkabel.

Bei einer so verlegten Ableitung einer Blitzschutzanlage kräuseln sich die Nckenhaare. Früher übliche Direkterdungen von Antennen an Blitzschutzanlagen sind zulässig aber nicht mehr Stand der Technik. Der Anschluss von Dachantennen setzt voraus, dass das LPS im Rahmen der Prüfungsintervalle überprüft und als normkonform testiert ist. Bei Anlagen die noch nach überholtem Normenstand ohne Blitzschutzpotenzialausgleich und womöglich auch getrennten Erdern der Ableitungen erstellt wurden, erlischt durch Antennendirekterdng ein evtl. vorhandener "Bestandsschutz" und löst eine Nachrüstungsverpflichtung auf aktuellen Normenstand einschließlich Überspannungsschutz aus.

8/20 µs beschreibt nur die Impulsform der Stirn- und Rückenhalbwertszeit. Wie hoch die Spannungsbelastung gegen Transienten mit dieser Stoßform ist, werde ich versuchen zu erfahren. Wie ich heute nebenbei gehört habe, liegt die AC- und DC-Strombelastbarkeit dicker Erdkabeln für BK-Netze bei 4 bis 16 A.


  
 

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