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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 62 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
Es verhält sich alles genau so wie ihr eigentlich gelernt haben solltet:

[quote]§ 13 Fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen

(1) Der Betreib einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle bedarf einer gesonderten Rufzeichenzuteilung nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 des Amateurfunkgesetzes. Diese Funkstelle darf nur an dem in der Rufzeichenzuteilung aufgeführten Standort unter den dort festgelegten Rahmenbedingungen betrieben werden.
[/quote]
Jede Aussendung die nicht von euch selbst veranlasst wird erfolgt automatisch. Demnach bedarf es also einer gesonderten Rufzeichenzuteilung wenn irgendwelche Aussendungen unaufbesichtigt, also eben automatisch erfolgen. Damit sollte doch eigentlich alles völlig klar sein, oder?

Auch die 10mW-Grenze die hier öfters mal genannt wird ist Quatsch. Die gibt es im Amateurfunk so nicht. Selbst wenn der HotSpot im ISM-Bereich betrieben wird handelt es sich nicht automatisch um eine ISM-Anwendung. Zudem ist ein Betrieb zu Stationen, die keine Amateurfunkstellen sind NICHT zulässig. Eine ISM-Station ist eine ISM-Station und damit KEINE Amateurfunkstelle.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
Kann man dann auch mehr Power machen? http://wimo.de/endstufen-vhf-uhf_d.html#LA-144
Zum beipiel die da: VUR-30

Da steht nur : Eingangsleistung 0.5 — 5W

Der openspot hat keine 0,5W - sondern nur 0,02W

Was passiert dann?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
Hi,
eine reine FM Endstufe läuft im C Betrieb.Mit paar mW passiert vermutlich nix da die Basis nicht aufgesteuert wird..

Bei einer SSB Endstufe wird das Signal verstärkt..es kann aber Rauschprobleme geben.

Deshalb eine kleine Linear-Vorstufe verwenden damit du ungefähr im richtigen Leistungsbereich ankommst.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
[quote]Hi,
eine reine FM Endstufe läuft im C Betrieb.Mit paar mW passiert vermutlich nix da die Basis nicht aufgesteuert wird..
Bei einer SSB Endstufe wird das Signal verstärkt..es kann aber Rauschprobleme geben.
Deshalb eine kleine Linear-Vorstufe verwenden damit du ungefähr im richtigen Leistungsbereich ankommst.

73 de DL3FOX Uwe[/quote]

Wollte gerade ähnliches schreiben.
Nur auf die Idee mit der Linear-Vorstufe bin ich nicht gekommen.
Denkst du da an was bestimmtes? Geht das ganze dann noch empfangsmäßig?

Sorry für die dummen Fragen - damit habe ich keine Erfahrung ;-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
Von der Leistung her: Gibt genug Endstufen / Stüfchen.. ;)
Digitalbetriebsart: Wenn du hier schnelle Umschaltzeiten RX/TX brauchst..dann können Klapperrelais zu langsam sein... dann ist eine elektronische Umschaltung( z.B. Pin-Dioden) angesagt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
[quote]Es verhält sich alles genau so wie ihr eigentlich gelernt haben solltet:

[quote]§ 13 Fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen

(1) Der Betreib einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle bedarf einer gesonderten Rufzeichenzuteilung nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 des Amateurfunkgesetzes. Diese Funkstelle darf nur an dem in der Rufzeichenzuteilung aufgeführten Standort unter den dort festgelegten Rahmenbedingungen betrieben werden.
[/quote]
Jede Aussendung die nicht von euch selbst veranlasst wird erfolgt automatisch. Demnach bedarf es also einer gesonderten Rufzeichenzuteilung wenn irgendwelche Aussendungen unaufbesichtigt, also eben automatisch erfolgen. Damit sollte doch eigentlich alles völlig klar sein, oder?

Auch die 10mW-Grenze die hier öfters mal genannt wird ist Quatsch. Die gibt es im Amateurfunk so nicht. Selbst wenn der HotSpot im ISM-Bereich betrieben wird handelt es sich nicht automatisch um eine ISM-Anwendung. Zudem ist ein Betrieb zu Stationen, die keine Amateurfunkstellen sind NICHT zulässig. Eine ISM-Station ist eine ISM-Station und damit KEINE Amateurfunkstelle.[/quote]

Hallo Klappo,
lese doch bitte noch einmal den Eintrag 247003 in diesem Dokument:
https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... onFile&v=8

Zitat:
[attachment=0:mh3v26kl]openSPOT.jpg[/attachment:mh3v26kl]

Es wurde ja auch schon der Frequenzbereich 437.7125 bis 434.7875 benannt, um Probleme zu vermeiden.
Mein openSPOT hat eine Zulassung und kann 10mW ERP einhalten. Das Rufzeichen kann man einstellen und auch den Zeitintervall, z.B. 5 Minuten, dann wird das Rufzeichen in CW gesendet, wenn nichts passiert. Sollte etwas sein, wissen sie, woher das kommt und erspart lange Peilgebühren... . In meinem VDSL-Router ist auch mein Rufzeichen eingetragen.

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
[quote]lese doch bitte noch einmal den Eintrag 247003 in diesem Dokument:[/quote]Darin geht es um SRD, also Short-Range-Devices, und damit eben NICHT um Amateurfunk. Amateurfunkstellen dürfen nur mit Amateurfunkstellen kommunizieren. Also weder mit SRD-, noch ISM-, noch CB-Stationen oder ähnliches. Nur wenn es sich bei BEIDEN Funkstellen z.B. um SRD oder ISM handelt ist das zulässig. Dann ist es aber eben KEIN Amateurfunk. Und es sind u.a. auf BEIDEN Seiten nur max. 10mW zulässig. Und es muss sich ganz klar bei beiden (also OpenSpot und Handfunkgerät) um SRD bzw. ISM-Geräte handeln. Dieses muss dann aus den zugehörigen CE/Konformitätsunterlagen hervorgehen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
[quote][quote]lese doch bitte noch einmal den Eintrag 247003 in diesem Dokument:[/quote]Darin geht es um SRD, also Short-Range-Devices, und damit eben NICHT um Amateurfunk. Amateurfunkstellen dürfen nur mit Amateurfunkstellen kommunizieren. Also weder mit SRD-, noch ISM-, noch CB-Stationen oder ähnliches. Nur wenn es sich bei BEIDEN Funkstellen z.B. um SRD oder ISM handelt ist das zulässig. Dann ist es aber eben KEIN Amateurfunk. Und es sind u.a. auf BEIDEN Seiten nur max. 10mW zulässig. Und es muss sich ganz klar bei beiden (also OpenSpot und Handfunkgerät) um SRD bzw. ISM-Geräte handeln. Dieses muss dann aus den zugehörigen CE/Konformitätsunterlagen hervorgehen.[/quote]

Na prima, es wäre toll wenn Du das schaffst, diesen ganzen digitalen Kram auf 2m/70cm in DSTAR, DMR und C4FM zu verbieten, weil sehr viele OMs Spots einsetzen, um sogenannte Gruppen oder Räume erreichen zu können, von wo aus dann im Amateurfunkbereich über ein Relais gesendet wird.

Zu erst gab es DSTAR vom ICOM, dann fingen einige FAs damit an, die Sprachqualität zu verbessern und man benutze Motorola und andere Geräte und es wurde das Brandmeisternetz geschaffen, siehe:
https://wiki.brandmeister.network/index.php/Germany (das geht weltweit und sieht man auch Beschreibungen zu Spots).

Dann kam noch DMR+ und C4FM von YAESU dazu. Ich halte dieses Thema für beendet und wie Du jetzt weiter vorgehen möchtest, für einen 10mW ERP Spot ein Rufzeichen zu erhalten, überlasse ich Dir.

73 und ein schönes WE
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
Nach der Meinung von Klappo sind dann offenbar auch Bluetooth-Mikrofone verboten - mit denen wird ja auch per Funk zum Afu-Gerät übermittelt (mit Bluetooth-Headsets gar in beiden Richtungen!).


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
[quote]Nach der Meinung von Klappo sind dann offenbar auch Bluetooth-Mikrofone verboten - mit denen wird ja auch per Funk zum Afu-Gerät übermittelt (mit Bluetooth-Headsets gar in beiden Richtungen!).[/quote]

Hallo Werner,
das scheint so zu sein... :-)

73 und schönes WE
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
Nein, denn die Bluetooth-Verbindung benutzt ja auf beiden Seiten (Mikrofon und Gegenstelle im TRX) SRD/ISM. Denkt doch einfach mal zurück was ihr gelernt habt. Im Amateurfunk sind nur Verbindungen zwischen Amateurfunkstellen zulässig. Und nicht von Amateurfunk nach SRD, ISM, CB oder ähnliches. Auch wenn es technisch natürlich kein Problem ist.

Ähnliches gilt übrigens fürs HAMNET. Endweder werden BEIDE Seiten mit Amateurfunkparametern oder BEIDE Seiten mit zulassungsfreien WLAN/ISM-Parametern betrieben. Das wird dort auch schon seit Jahren so gemacht. Weil ein Mischbetrieb eben nicht zulässig ist.

Und bitte nichts durcheinander werfen: Das Ganze bezieht sich immer nur auf die einzelne HF-Verbindung. So wie im genannten Beispiel wird also zwischen Mikrofon und Transceiver SRD/ISM benutzt und vom Transceiver aus geht es dann via Amateurfunk bis zur Gegenstation. Es sind also zwei getrennte Funkanwendungen. Und das ist natürlich zulässig.

Ihr müsst die Funkverbindungen also einzeln betrachten und nicht die Verkettungen von mehreren Anwendungen hintereinander. Denn das stellt in der Regel kein Problem dar. Bestes Beispiel dafür ist eine Verbindung zwischen Amateurfunkgerät und CB-Funkgerät. Diese ist technisch kein Problem, sie ist aber trotzdem nicht zulässig. Auch nicht wenn das Amateurfunkgerät mit CB-Funk Parametern (also z.B. reduzierte Leistung) betrieben wird.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
Aus dem Amateurfunkgesetz:
[quote]AFuG 1997, § 5 - "Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln"[/quote]Details zu SRD (Short Range Devices):
[quote]Auzug zu SRD aus Wikipedia - "Die benutzten Funkgeräte müssen dabei zweifelsfrei die einschlägigen nationalen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, die ihrerseits wiederum teilweise Bezug auf internationale Standards nehmen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen dokumentiert der Inverkehrbringer durch Anbringen der CE-Kennzeichnung. Auf Verlangen muss er in der Lage sein, eine Konformitätserklärung dafür vorzuweisen. "[/quote]Wenn der OpenSpot laut Konformitätserklärung wirklich als "Short Range Device" definiert sein sollte darf man ihn allein natürlich ohne weitere Genehmigungen unbeaufsichtigt betreiben. In diesem Fall wäre der OpenSpot aber KEINE Amateurfunkstelle! Und somit darf nicht via Amateurfunk (z.B. mit einem Handfunkgerät) darauf zugegriffen werden (siehe oben "Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln"). Und genau das ist der Knackpunkt an der Sache.

Auch wenn man die Leistung eines Amateurfunkgerätes auf 10mW oder weniger reduziert wird es dadurch allein noch lange nicht zum SRD. Es ist und bleibt immer noch ein Amateurfunkgerät. Denn im Amateurfunk gibt es die 10mW-Grenze so nicht. Diese gilt nur für SRD/ISM etc.

Also: Wenn man einen HotSpot im Amateurfunk unbeaufsichtigt betreiben möchte ist dafür zwingend eine separate Rufzeichenzuteilung erforderlich. Auch wenn der HotSpot weniger als 10mW Ausgangsleistung haben sollte.

Achja: Ich habe diese Vorschriften nicht erfunden ;-)

Nachtrag, bisher konnte ich dazu nichts finden: Hat der OpenSpot überhaupt eine CE-Kennzeichnung und ist er in der Konformitätserklärung überhaupt als SRD oder ähnliches definiert?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
Das hat der DV4mini: http://dv4mini.de/manuals/manuals/ce_conformity.pdf

SharkRF openSPOT: http://ham-dmr.at/index.php/2017/10/27/ ... -shark-rf/


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
Hier werden wirklich wieder mal die existenziellen Probleme des Amateurfunks diskutiert. Bei erheblicher Überschreitung der erlaubten Ausgangsleistung in DX-Pile up`s oder Kontesten scheint das keinen zu interessieren, aber so ein Senderchen mit 10 mW erhitzt hier tagelang die Gemüter und sorgt für irrwitzige Diskussionen. Es drängt sich einem wieder mal der Eindruck auf, daß es einigen Leuten unglaublichen Spass bereiten muss Erbsenzählerei zu betreiben und das fernab des allgemein so gefürchteten Sommerlochs.
Wer tagtäglich auf den Bändern unterwegs ist, erlebt immer wieder die unglaublich miese Betriebstechnik, vielfach gepaart mit erstaunlicher Dummheit und Ignoranz und damit verbunden ein signifikanter Werte- und Substanzverlust im Amateurfunk. Das ist mal ein richtiges Problem, dagegen verblasst das 10 mW Senderchen zur vollkommenen Bedeutungslosigkeit.

73 Gold7


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
[quote]Das hat der DV4mini: http://dv4mini.de/manuals/manuals/ce_conformity.pdf
SharkRF openSPOT: http://ham-dmr.at/index.php/2017/10/27/ ... -shark-rf/[/quote]Ok danke. Beim OpenSpot sehe ich zwar ein aufgedrucktes CE-Zeichen, eine Konformitätserklärung habe ich aber bisher noch nicht gefunden.

Für den DV4mini gibt es zwar eine Konformitätserklärung, darin geht es aber vor allem um EMV. Von Einhaltung der SRD-Vorschriften (EN 300 220-1 http://www.etsi.org/deliver/etsi_en/300 ... 30100a.pdf) steht darin nichts.

Alles andere würde mich aber auch überraschen. Es sind halt Amateurfunkgeräte. Und damit keine SRD.


  
 

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