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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 10 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Betriebstechnik Frage zum 160m Band und USA Stationen
Betriebstechnik Frage zum 160m Band und USA Stationen

Hallo Gemeinde …....
wie sieht es in den USA mit den Bandplänen aus ?
Wo dürfen USA Stationen auf dem 160m Band in CW ( Conteste ) senden ?
Irgend wie habe ich im Hinterkopf die Erinnerung, das USA Stationen in CW dort arbeiten,
wo wir in DL nicht senden dürfen ?
Wie heißt die Q – Abkürzung mit dem Sinn :
Höre auf xxx ( Frequenzangabe, wo ich dann höre ) ?
z.B. so in der Art QXX 1950. ( QXX habe ich nur zum darstellen verwendet ! )
Meine da mit, ich rufe CQ im Contest auf 1.830 MHz und höre nach dem Senden auf 1.95 MHz um dort auf USA Stationen zu lauschen.
Welche Q – Abkürzung setzte ich da für ein ?
In welchem Frequenzfenster rufen dann USA Stationen überwiegend ?

Danke für eure Hilfe von

Bert SE2I


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Betriebstechnik Frage zum 160m Band und USA Stationen
[url=http://www.arrl.org/band-plan:2o72uef8]Band Plan USA[/url:2o72uef8]

QSX


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Betriebstechnik Frage zum 160m Band und USA Stationen
[quote]
Irgend wie habe ich im Hinterkopf die Erinnerung, das USA Stationen in CW dort arbeiten,
wo wir in DL nicht senden dürfen ?
[/quote]

Zwischen 1800 und 1810kHz


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Betriebstechnik Frage zum 160m Band und USA Stationen
Hi Bert,

der gesuchte Q-Code heisst QSX .... Ich höre auf Frequenz (KHz).

Was die Bandnutzung in den USA betrifft evtl. mal nach einem entsprechenden
Bandplan suchen. Entweder bei der ARRL (falls die spezielle Regelungen haben)
oder halt den für die IARU R3.

:wink: :wink:

UUps, mit Peter und Hertz gedoppelt aber da hast Du ja auch eine QRG Angabe ... :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Betriebstechnik Frage zum 160m Band und USA Stationen
Danke schon mal für die Info´s !
Ja genau .... QSX hatte ich auch gemeint, aber nicht über Google gefunden ;-(

Meine Frage an 160m Contester :

Um die USA Stationen besser zu hören ( von DL aus ), wir dann schon mal QSX gearbeitet ?
Vor allem dürfen die ja in CW von 1,8 MHz bis 2 MHz in CW senden.
Da wäre es doch Sinnvoll z.B. auf 1,95 MHz auf USA Stationen zu lauschen ?
Wie ist die Praxis auf dem Band in Verbindung mit USA Stationen ?

Vielen Dank von

Bert SE2I


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Betriebstechnik Frage zum 160m Band und USA Stationen
[quote]

Um die USA Stationen besser zu hören ( von DL aus ), wir dann schon mal QSX gearbeitet ?

[b:3b79oj3x][i:3b79oj3x]Nein[/i:3b79oj3x][/b:3b79oj3x]

Vor allem dürfen die ja in CW von 1,8 MHz bis 2 MHz in CW senden.
Da wäre es doch Sinnvoll z.B. auf 1,95 MHz auf USA Stationen zu lauschen ?

[b:3b79oj3x][i:3b79oj3x]Und was wäre daran sinnvoll? Wir dürfen auch von 1810-2000 senden, aber CW spielt sich im unteren Bereich ab.
Zwischen 1800 und 1810 arbeiten die Amerikaner und Canadier ausschliesslich die Südamerikaner und die Karibik.
[/i:3b79oj3x][/b:3b79oj3x]

Wie ist die Praxis auf dem Band in Verbindung mit USA Stationen ?
[/quote]

Die haben ihre Antennen natürlich für den CW Bereich in Resonanz oberhalb 1870 habe ich noch keinen in CW gearbeitet.
Entscheidend sind die Empfangsantennen, wen Du nicht hörst kannst Du auch nicht erreichen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Betriebstechnik Frage zum 160m Band und USA Stationen
Genau - und man braucht oft noch eine EU Antenne - damit man sich die Kroko´s vom Hals halten kann.
Am besten, man wird von Skimmern in USA gespottet - dann ist wenigstens die QRG nicht von W bereits belegt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Betriebstechnik Frage zum 160m Band und USA Stationen
Ups …....

da habe ich wohl noch ganz alte Bandpläne vom 160m Band in meinem Resthirn ;-(
Aber gibt es nicht bestimmte Bänder, wo noch mit QSX gearbeitet werden muss,
um bestimmte Länder zu erreichen ?
Irgend wie schwebt mir vor, das bestimmte Lizenz Klassen in JA ( oder wo anders ) nur bestimmte Bereiche benutzen dürfen ?
Irgend wie bin ich nun ganz durcheinander ;-(
Entschuldigt dann meine Blöde Fragestellung …....

vy 73 de Bert SE2I


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Betriebstechnik Frage zum 160m Band und USA Stationen
Ja,

60 m zum Beispiel. Wir haben dort einen schmalen Bereich in dem aber z.B. sie Südafrikaner
nicht senden dürfen. Da ist dann QSX die Regel. Sind natürlich nicht nur die Leute aus ZS
die in unserem Bereich nicht senden dürfen. War nur ein Beispiel.

Man muss sich dann im Einzelfall schlau machen wer wo darf. Aber im 60m Band gibt es ja
bspw. auch keinen Kontest.

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Betriebstechnik Frage zum 160m Band und USA Stationen
[quote]Ups …....

da habe ich wohl noch ganz alte Bandpläne vom 160m Band in meinem Resthirn ;-(
Aber gibt es nicht bestimmte Bänder, wo noch mit QSX gearbeitet werden muss,
um bestimmte Länder zu erreichen ?
Irgend wie schwebt mir vor, das bestimmte Lizenz Klassen in JA ( oder wo anders ) nur bestimmte Bereiche benutzen dürfen ?
[/quote]

Dann muss man eben auf z.B. 160m in dem Frequenzbereich hören und senden wo die Japaner senden dürfen wenn das Band auf geht.
Split machen die nicht, wozu auch.
Aber auch da muss man sie hören können, sonst werden die Anderen sauer wenn Du dort als Krokodil eine Frequenz blockierst.


  
 

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