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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 40 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Ausstellung Zulassung
Hallo,

wie lange dauert es eigentlich erfahrungsgemäß nach Bestehen der Prüfung bis man seine Zulassung (+ Rufzeichen) bekommt? Ich nehme nicht an, dass ich aus dem Prüfungsraum marschiere (vorausgesetzt ich bestehe) und dann gleich lossenden darf.

73
Haiko


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
Kommt scheinbar auf den Prüfungsort an. In Dortmund bekommt man die Urkunde wohl direkt nach der Prüfung. In Eschborn war die Prüfung am Dienstag und die Urkunde lag am Donnerstag im Briefkasten.

73, Markus


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
Na gut, Dortmund ist ja auch die Zentrale. Ich werde die Prüfung in Berlin machen, mal sehen wie's dort ist.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
Damals in Bremen Gratulation nach bestandenen Prüfungen mit der rechten Hand,
Überreichung der Urkunden mit der linken Hand.
Lang ist es her.

Herbert


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
[quote]Kommt scheinbar auf den Prüfungsort an. In Dortmund bekommt man die Urkunde wohl direkt nach der Prüfung. In Eschborn war die Prüfung am Dienstag und die Urkunde lag am Donnerstag im Briefkasten.

73, Markus[/quote]

Gibt unterschiedliche Angaben von Prüflingen in den diversen Foren. Wohl bis zu einer Woche ....
Was das "loslegen" betrifft. Wenn es die Urkunde nicht gleich in die Hand gibt dann täglich
mal bei der Rufzeichenabfrage der BNetzA nachschauen. Hast ja sicherlich ein Wunschcall
angegeben.

Sobald es dort drin steht ist das amtlich und Du darfst auch ohne die Urkunde. Natürlich würde
ich das aber auch nur von Zuhause machen denn unterwegs sollte man den Schein schon dabei
haben.

Rufzeichenabfrage: [url:3cxl0xko]https://ans.bundesnetzagentur.de/amateurfunk/rufzeichen.aspx[/url:3cxl0xko]

Viel Erfolg bei der Prüfung .. :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
[quote][quote]
Viel Erfolg bei der Prüfung ..[/quote][/quote]
Vielen Dank!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
Zu meiner Zeit (also 1999 und CW-Nachprüfung 2000) war das so:

Warst Du am Prüfungsort auch wohnhaft, gehörtest also zum Verwaltungsbezirk, hast Du das Rufzeichen gleich bekommen können. Warst Du von extern, kam es von der zuständigen Außenstelle per Post (bzw. bei mir per Abholung).

Da ich in Freiburg und Eschborn abgelegt habe UND noch ein Wunschrufzeichen (im zweiten Anlauf) haben wollte, ging das damals also über Karlsruhe. Relgellaufzeit etwa eine Woche, da ichs selbst abgeholt habe, waren es beide Male zwei Werktage ;-)

Viel Erfolg!
Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
[quote]Zu meiner Zeit (also 1999 und CW-Nachprüfung 2000) war das so:

Warst Du am Prüfungsort auch wohnhaft, gehörtest also zum Verwaltungsbezirk, hast Du das Rufzeichen gleich bekommen können. Warst Du von extern, kam es von der zuständigen Außenstelle per Post (bzw. bei mir per Abholung).

Viel Erfolg!
Jörg[/quote]

Trifft für Eschborn und die Menschen die in der Nähe wohnen definitiv nicht mehr zu.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
In Eschborn hat damals - meine ich - auch schon keiner was bekommen. In Freiburg haben die in der Region ansässigen ihr Zeug gleich bekommen (alles G-Suffixe, teilweise schon vorgerichtet) und als ich einem Bekannten hier in KA "beigestanden" habe, hat der seine Papiere auch gleich bekommen. War natürlich mit Wartezeit verbunden, aber das nimmt man dann schon in Kauf.

Wie das heute ist, weiß ich nicht. Hat schon lange keiner mehr in meinem Dunstkreis die Lizenz gemacht. Könnte mir aber schon vorstellen, daß da auch viel "zentralisiert" wurde und somit alles mindestens 1-2 Werktage liegen bleibt.

Letztenendes ist es wurscht. Prüfung bestanden, der Rest ist reine Geduld ;-> Nur nicht hinreißen lassen, ggf. schon vorher on Air zu gehen, weil ihr unter der Hand schon ein RZ zugeflüstert bekommen habt. Könnte falsch sein und bei einer Kontrolle - die zwar selten geworden sind - könnte der Schuß böse ins eigene Gesäß gehen... In Deutschland zählt nur Papier.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
Ist alles zentralisiert. AFu Verwaltung in Dortmund, alles was ausserhalb dieser Aussenstelle liegt wird warten müssen ...

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
Wofür sollte man die Zulassung dabeihaben müssen? Die Polizei hat gar keine Kontrollbefugnis dafür und die BNetzA wird es nicht tun. Es steht auch nirgendwo was von einer Mitführpflicht.

Du kannst mit den Dortmundern ausmachen, dass sie Dir eine Mail schreiben, wenn die Zulassung erteilt ist. Dann darfst Du sofort losfunken, denn der behördliche Akt der Zulassung ist damit erfolgt. Die Datenbank wird über Nacht hochgeladen und am nächsten Tag sieht es jeder.

In München schicken sie die Daten am selben Tag hoch nach DO und es wird dort noch am selben Nachmittag bearbeitet. Wenn alles so läuft, wie es soll. Man weiß ja nie, ob vllt. ein Sturm das öffentliche Leben lahmlegt. ;)

73 de Michael


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
[quote]Wofür sollte man die Zulassung dabeihaben müssen? Die Polizei hat gar keine Kontrollbefugnis dafür und die BNetzA wird es nicht tun. Es steht auch nirgendwo was von einer Mitführpflicht.
[/quote]

Weil es bei einer Kontrolle durch die Polizei vorkommen könnte das man schlimmeres vermutet. Ich habe nicht geschrieben
das es Pflicht ist die Urkunde (oder eine Kopie davon) dabei zu haben sondern das es sicher besser wäre. Im Zweifelsfall
hält man Dich bei einer Kontrolle fest bis das eine Bestätigung da ist das Du die mitgeführten Geräte auch nutzen darfst.

Wenn Du den "Blauen" dann noch Dumm kommst und darauf beharrst das sie das ja garnichts angeht wird man Dich vermutlich
erst am nächsten Tag wieder "in freier Wildbahn" sehen ...

Nur mal so ... Nicht jeder der "Blauen Partei" weiss alles ...

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
Bei fest eingebauten Funkgeräten darf die Polizei kontrollieren, CE und Einbau, so wie alles am Fahrzeug. Früher wurde ab und an nach der FTZ-Nr. gefragt, heute evtl. CE oder irgend ein EU-Zeugs. Zu Zeiten von möglicher Terroristen-Fahndung wäre ich da durchaus kooperativ -- meine Afu- und sonstigen Papiere habe ich als Kopie (erkennbar als Kopie = DIN A 4 flat und s/w) im Verbandspäckchen. Rein theoretisch ..... aber das wurde bisher immer akzeptiert mit dem freundlichen Hinweis "... sie wissen schon..." und bei Unfallaufnahme (Zeuge oder beteiligt) wurde auch schon mal von der lokalen PI gebeten, später mal mit Originalpapieren vorbei zu kommen (da ging es dann allerdings um Zulassung und Führerschein, nicht mehr um Afu).

Zur Zeit der Baader-Meinhoff Fahndungen (1978) waren wir im Großraum München etwas ein 3/4 Jahr auf Wohnungssuche, mit HU Kennzeichen (Hanau). Alleine war es 50:50, aber mit Ehefrau ohne Harmonische waren wir bei jeder Kontrolle dabei. In den meisten Fällen wurde auch direkt nach der Afu-Lizenz gefragt, weil bei den Kontrollen keine Schnarchnasen standen, sondern bis an die Zähne bewaffnete Fachleute. Ein bis zwei mal die Woche war schon normal -- als Paar aus dem Frankfurter Großraum waren wir voll im Raster und wurden nirgends durch gewunken.

Das muß ja alles nicht sein, aber ..... was schadet eine Kopie im Verbandskasten ?? Bei heutigen Handfunken wird die wohl eher als Sonder-Handy eingestuft und nicht gefragt, aber die Polizisten machen das beruflich und kenne sich schon zu 99% aus. Seit 1978 bin ich nur noch zwei- oder dreimal kontrolliert worden, war viel unterwegs. Einmal wurde ich aus reinem Funkinteresse um ein 2m Vorführ-QSO gebeten, weil die wissen wollten, ob ich wirklich 50km+ schaffe (via Relais), :-) . Bleibt man freundlich, bleibt die Polizei es auch -- und ohne mitgeführte Liz wird man sicher nicht geschlachtet.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
[quote]........ wird man Dich vermutlich
erst am nächsten Tag wieder "in freier Wildbahn" sehen ...

Nur mal so ... Nicht jeder der "Blauen Partei" weiss alles ...

:wink: :wink:[/quote]
Und wenn du unsere Staatsschützer mit der "Blauen Partei" in einen Topf haust, wird man dich vermutlich auch erst am nächsten Tag, zusammen mit einem blauen Auge, wieder in der freien Wildbahn sehen. :lol:

Die Blaue Partei: https://de.wikipedia.org/wiki/Die_blaue_Partei


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
... um wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen (wir sind wohl etwas davon abgewichen :-) ) . Die Bundesnetzagentur Berlin ist recht schnell. Am Montag, 6.11.2017, hatte ich die A-Prüfung in der Seidelstr. (Berlin-Tegel) gemeistert. Abfrage meines gewünschten Rufzeichens auf der Internetseite der BNetzA am nächsten Tage (Dienstag) ergab, dass es bereits zugeteilt wurde. Die erforderlichen Unterlagen hatte ich dann am Donnerstag, 9.11.2017, im Briefkasten - also viel schneller geht es eigentlich nicht.


  
 

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