Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 40 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
[quote]Ah, Freunde, Beweislastumkehr, oder wie?[/quote]
Nein. Du hast alles bekommen, was Du wolltest und ignorierst deren Existenz und Durchführbarkeit. Also bitte: ARGUMENTE, warum das so sein soll.
[quote]
Man kann nicht einfach irgendeinen Scheiß in die Welt setzen und dann von anderen fordern, den zu widerlegen. [/quote]
Du widerlegst - und ich will wissen, warum und auf welcher Grundlage. Das hat mit beömmeln nichts zu tun. Du bist "dagegen" - begründe!

[quote]Macht es wie ich, setzt 2MIK auf die Ignorierliste und fertig. Der Kerl ist eine Zumutung![/quote]
Eine Chance bekommt er noch. Wenn das wieder nur ins Gegenteil läuft, wird er Nummer 3 auf der Liste...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
Für eine Weile war das Forum ein guter Ort, um sich technisch auszutauschen.
Mittlerweile scheinen hier mehr Heckenschützen als Funkamateure im Versteck zu hocken, die nur herauskommen und um sich schießen wenn bestimmte Zielpersonen auftauchen, jemand eine vermeintlich blöde Frage stellt, Rechtschreibung und/oder Interpunktion nicht korrekt sind, ein Furz quer sitzt oder sonst in irgend einer Weise Langeweile besteht.
Mann....Leute.
Wer den Schein schon hat, nimmt das Sch....Ding einfach mit und hat bei einer Kontrolle dann meist auch keine Probleme.
Wer gerade frisch aus der Prüfung kommt und den Zettel noch nicht hat, meine Güte....dann wartet man eben die paar Tage bis er da ist.
Und wer es bis dahin nicht aushält...gut...wer Auto fahren darf ist alt genug über seine eigenen Geschicke zu bestimmen und im Zweifel auch die Konsequenzen zu tragen wenn etwas schief läuft.
Persönlich glaube ich, daß es ausgesprochen unwahrscheinlich ist, daß man frisch nach der Prüfung funkend ohne Schein kontrolliert wird.
Und wenn doch mal, dann kann man dem Blau-weißen in netten Worten erklären wie sich die Sache verhält.
In den meisten Fällen wird es kein Problem geben, denn das sind auch nur Menschen. Und wenn sie nicht blöde angequatscht werden so nach dem Mott0 :"...ich bin Funkamateur und der Rest geht Euch gar nichts an...", dann kann man mit den Jungs/Mädels auch nett reden.
Ich habe schon oft bei Versuchen mit dem Laser mit dem Auto auf irgendwelchen Feldwegen herumgestanden, die man eigentlich gar nicht befahren darf.
Und wenn dann mal die Polizei kam (ist insgesamt dreimal passiert), habe ich den Herrschaften erklärt was ich da mache und warum ich mit dem Auto reingefahren bin und alles war gut.
Der Knaller war immer, wenn ich denen auf dem Monitor den Infrarotlaserpunkt gezeigt habe, den man mit bloßem Auge nicht sehen konnte.
Einfach freundlich sein hilft häufig...auch hier....
Und wenn man dann doch mal versehentlich eine tief verwurzelte Beamtenseele ohne menschliche Regungen und mit übertriebenen Durchsetzungsbedürfnis vor sich hat, kann man ja immer noch herumpöbeln wenn es einem dann besser geht.
Dann kann man eh nicht mehr viel verschlimmern, hi.
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
Vielleicht mal etwas klarer, damit auch "neue" Funkamateure wissen, worum es m.E. überhaupt geht:

Ich habe geschrieben, das festeingebaute Funkgeräte überprüft werden können. Ich habe NICHT [b:1fdywq8r]Amateur[/b:1fdywq8r]funkgeräte geschrieben. Es ist ja gerade Sinn der mitgeführten Afu-Liz(kopie) nachzuweisen, daß eben (in DL noch) kein CE für Afu erforderlich ist. Alles andere mit Ausnahmen (Militair z.B.) muß CE zertifiziert sein -- es darf ja nicht einmal ein Radio ohne CE "in den Verkehr" gebracht werden - außer Afu-RX.

Ansonsten ...... OT und abgehakt.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
Beim Nachlesen heute wieder erinnert: es gab in den 70er/80ern mal ein Schreiben des DARC, das man bei Kontrollen der Funkgeräte als Erklärung (mit der Liz-Kopie) bei Nachfragen dem kontrollierenden Beamten vorlegen konnte. Damals ging es in erster Linie um CB-Funk ohne FTZ-Nr. Ich habe nie CB-Funk gemacht und kenne mich da nicht aus, weiß nur, daß da angeblich viel Unsinn lief und bei vielen Kontrollen nach der FTZ Nummer gefragt wurde. Vom ganzen Vorschriften-Wirrwarr her ist das CE-Zertifikat der "moderne Follower" der Geschichte. Nachdem inzwischen China-Geräte nicht den besten Ruf haben, beim Zoll sehr kritisch beäugt werden, im übrigen wegen Terror-Gefahr auch mal genauer hin geesehen wird, kann es durchaus sein, daß "alte Zeiten" wieder auf erstehen.

Es wird ja selten kontrolliert und dann auch nicht jedes Funkgerät hinterfragt. Aber .... die Vorschriften (bereits im thread aufgezählt) gibt es nun mal, und wenn .... macht es wenig Sinn und Spaß, die Kontrolle zu verlängern. So ein Fetzen Papier paßt in jedes Handschuhfach.

Zu Kontrolle verlängern eine kleine Story(-Verlängerung): Ich habe mich in München auf einer Ringstraße bei 2-spurigem Verkehr an einer längeren Kolonne mit 55 vorbei geschlichen, die mit 50+/-0 hinter einer Streife her zockelte. Wie es dann so ist, Blaulicht an - Kelle raus - "Allgemeine Verkehrskontrolle". Kein Piep zum Überholen oder Tempo, scheißfreundlich "Papiere bitte", "zeigen Sie doch mal das Warndreieck", "und den Verbandkaste", Reifenprofil begutachtet, "ach ja, Funkgerät - was ist das?" - Liz gezeigt ..... Die haben mit Genuß im Schneckentempo zu zweit sich Zeit gelassen, ich mußte mir nach wenigen Minuten echt das Lachen verkneifen. Nach guten 10 Minuten mit leichtem Lächeln "Danke, und gute Fahrt". da ist mir doch noch ein Grinsen durch gerutscht. Die hatten offensichtlich sich vorgenommen, den ersten der es versucht, kontrollieren wir....... einfach so.

Soll man da nach Polizeirecht etc. fragen oder warum ?? Wer weiß, was denen noch zum Kontrollieren eingefallen wäre.

Ein bißchen am Rande von OT zur Unterhaltung, aber ..... Liz mitführen war nicht verkehrt.
73 Peter

ps z.Zt. nicht im QTH, wenn wieder zu Hause, suche ich das Schreiben und lade es mal als historische Fundstück hoch.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
Hallo Peter,

damals war das mitführen der Lizenz eigentlich schon Pflicht. Damal gab es noch das FAG und
sowohl Besitz als auch Betrieb von nicht genehmigsten Funkanlagen war Straftatbestand. Die
Polizei war damals auch Kontrollberechtigt.

Schade das es das FAG nicht mehr gibt sondern nurnoch das aufgeweichte TKG. Wäre auf
manchen Relais sicher Störungsfreier wenn man die Illegalos mal eben wieder Hops nehmen
könnte.

Auch AFu Equipement in CB-/PMR-/Freenetnutzer Händen wäre wesentlich seltener.

Aber das hat man sich ja durch die, alles nurnoch OWi, Geschichte völlig aus der Hand nehmen lassen.

Aber das ist ein anderes Thema ... :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
[quote]Zu Kontrolle verlängern eine kleine Story[/quote]

Da habe ich auch noch eine... ;)

Die Kontrolle lief ähnlich wie bei Peter. Also erstmal Verbandkasten beäugen usw..
Und dann doch noch das Funkgerät "entdeckt".
Seinerzeit ein CB Gerät. Zu dem Zeitpunkt war die Geschichte aber schon Anmelde- und Gebührenfrei.
Da hat die gute Frau wohl noch nichts von gehört gehabt.
Nachdem ich das erläutert hatte kam nur noch ein kurzes "Drehen sie mal da dran."(Kanalwahlschalter)
Und danach dann das berühmte "Gute Weiterfahrt."

Es hatte so den Anschein, dass einfach nach "etwas" gesucht wurde.
Auch ohne Fachkenntnisse zum Thema Funk der Beamten. :roll:
Von daher mein Motto: Einfach immer freundlich bleiben. Auch wenn so ein Kontrolle manchmal nerven kann.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
Ich habe noch zwei Dönekens, Kurzform:
--- OV Fuchsjagd, ein OM peilt neben einem Mobilfunkturm außerhalb des Autos mit Handpeiler, auf einem Buckel mit Fernsicht neben der BAB A9. Hubi-BAB-Kontrolle (Edelweiß ...) sieht ihn, 3-4 Runden um ihn und hat dann Streife geordert. Kam 2-3 Minuten nach Weiterflug und hat sich alles erklären lassen - freundlich - no problemo.
--- OM aus dem OV, viel unterwegs, nimmt immer KW und Antenne mit. Fährt am Zielort außerhalb per öffentlichen Waldweg auf ein freies Plätzchen und funkt. Jäger kommt auf Quad angebraust, macht Zirkus - mein Revier, geht hier nicht, Rehe ..blabla. Holt Polizei. Streife läßt sich Afu erklären, geht dann zum Jäger "das ist hier ein öffentlicher Weg und ihr Quad hat keine Nummernschilder. Kommen sie doch bitte mit zum Streifenwagen". Mehr ist nicht bekannt und ... Schadenfreude ist die reinste Freude.

Keine Märchen, der erste ist leider SK, der zweite im OV mit DO und später DJ... Macht es immer noch so auf Dienstreisen.

73 Peter (sorry, aber ich habe mich extra kurz gefaßt. Motto: Funken mit Liz dabei macht Spaß)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
[quote]Für eine Weile war das Forum ein guter Ort, um sich technisch auszutauschen.
Mittlerweile scheinen hier mehr Heckenschützen als Funkamateure im Versteck zu hocken, die nur herauskommen und um sich schießen wenn bestimmte Zielpersonen auftauchen, jemand eine vermeintlich blöde Frage stellt, Rechtschreibung und/oder Interpunktion nicht korrekt sind, ein Furz quer sitzt oder sonst in irgend einer Weise Langeweile besteht.[/quote] Volle Zustimmung!

Lieber Gerhard (DC4LO),

dieser Thread ist mittlerweile so was von OT, fühlst Du dich nicht genötigt jetzt sofort einzugreifen?

Die ursprüngliche Frage des TO ist mehr als beantwortet und jetzt hacken nur noch die aufeinander rum, die ihre Zulassung im mittleren 20ten Jahrhundert absolviert haben. Manche sind halt "gleicher"! :-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
Hallo WAB Juergen,

fühlst Du Dich nicht genötigt Threads nicht weiter mitzulesen die Dir nicht gefallen ??
Klar ist das OT und klar ist auch das die Frage des TE lange beantwortet ist aber es
gibt hier einige Anekdoten zu lesen warum das mitführen der Urkunde nicht so ganz
verkehrt ist.

Ob da nun jemand "gleicher" ist als alle anderen hat doch damit rein gornix zu tun.

Lies einfach nicht mit und gut.

:wink: :wink:

P.S.

Ausserdem kann man einen Thread auch dem Admin melden ohne sich in selbigem
kundtun zu müssen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ausstellung Zulassung
Ich habe keine Anekdoten zur Liz als Papier mehr und DL6WAB hat an sich recht, wir sind durch. Wenn es bei Anekdoten bleiben würde, ok, aber ....... vielleicht nervt es den einen oder anderen. Bevor es ausartet und wir uns schlachten, .... stimme ich DL6WAB zu.
73 Peter (war nicht meine Absicht, zu nerven, die beiden letzte Beispiele waren im 21. Jahrhundert)


  
 

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