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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Funkgerät mit ins Flugzeug in den Urlaub und wieder zurück
Hallo
Wie sind eure Erfahrungen betreffend Amateurfunkgeräte und Zubehör mit in den Flieger nehmen?es geht lediglich um einen Kurzwellentransceiver + Paddle + Laptop und kleine Verbindungskabel.Den Laptop nehme ich immer als Handgepäck in eine Art Umhängetasche mit.Am Urlaubs-QTH ist bereits ein Netzteil plus Antenne vorhanden. Was würdet ihr empfehlen? in den original Karton und dann in den Koffer irgendwie zwischen der Kleidung verstauen? Der Karton nimmt natürlich viel Platz weg und ich habe Bedenken ob das Gerät irgendwelchen Schaden nehmen könnte wenn bei der Gepäckabwicklung solch ein Koffer von großen Höhen fällt und gestoßen wird. Obwohl es natürlich weich zwischen den Kleidungsstücken liegt und das wiederum die Stöße etwas abfängt.

Oder nimmt man so etwas wie das Notebook besser als Handgepäck mit in den Flieger? Wird so ein Kurzwellen Transceiver überhaupt als Handgepäck erlaubt komm ich damit durch die Sicherheitskontrolle ?? dann wiederum müsste ich wohl vorher so einen Transportkoffer besorgen und mit Schaumstoff auslegen damit der Trasnceiver + Handmikro passgenau eingelegt werden kann.

wie sind eure Erfahrungen und was für Tips könnt ihr aus eigener Erfahrung mitgeben?was ist bei DX-Expeditionen so üblich und problemlos machbar?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgerät mit ins Flugzeug in den Urlaub und wieder zurü
Hallo marc73,
Funkgerät ins Handgepäck!
Dazu die "Zulassung zum Amateurfunkdienst" und Gastlizens (falls erforderlich).
Bei mehreren Flugreisen nach Neuseeland, Franz. Polynesien, Chile (Osterinsel), Argentinien, Brasilien und USA gab es lediglich bei der Zwischenlandung in Doha (Quatar) Probleme. Dort durfte ich die Funkausrüstung nicht einmal in den Transitbereich mitnehmen; sie wurde "sicher verwahrt" und mir beim Weiterflug beim Einsteigen wieder übergeben.
Ansonsten: "... Funkamateur ... ham ... radio afficionato ..." manchmal kurze Sprengstoffprüfung (Wischtest) und dann "Gute Reise und viel Erfolg ... good luck ... have fun ...".
Du solltest darauf achten das zulässige Gewicht (bei den meisten Fluggesellschaften 7 kg) und die maximalen Abmessungen (meist ca.57cm x 36cm x 23cm) nicht zu überschreiten. Bei (sehr) kleinen Flugzeugen muss man Handgepäck dieser Größe beim Einsteigen am Flieger auch noch abgeben und bekommt es nach der Landung beim Aussteigen wieder.
Gute Reise
rio
DL1RIO


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgerät mit ins Flugzeug in den Urlaub und wieder zurü
TRX als Handgepäck macht Probleme beim rein laufen,wird alles abgesucht nach Sprengstoff,eher in den Koffer rein tun


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgerät mit ins Flugzeug in den Urlaub und wieder zurü
[quote]TRX als Handgepäck macht Probleme beim rein laufen,wird alles abgesucht nach Sprengstoff,eher in den Koffer rein tun[/quote]

Das Gegenteil ist richtig. Der gelegentliche Test auf Sprengstoff ist reine Routine und dauert nur wenige Minuten und ist überhaupt kein Problem.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgerät mit ins Flugzeug in den Urlaub und wieder zurü
Hallo zusammen,

kann die Aussagen von DL1RIo nur bestätigen. Nicht mal in OD5 gab's Ärger :)

73
Christoph DL4YAO


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgerät mit ins Flugzeug in den Urlaub und wieder zurü
Erfahrung aus 2016.
Notebook und Icom 706MKIIG im Handgepäck.
Antennen, Kabel,Netzteil usw. im Koffer.
Abflug Hamburg No Problem
Zwischenlandung Amsterdam No Problem
Zwischenlandung Guangzao No Problem
Ankunft HCMC also Saigon No Problem
Auf Flügen innerhalb Vietnams NO Problem
Auf dem Rückflug mit Zwischenlandung Paris No Problem.

Der Spengstoff Schnüffeltest ist natürlich obligatorisch und jedes mal vorgenommen worden.
Ist aber auch bei Notebooks so.
Gastlizenz hatte ich noch nicht dabei, da sie erst in HCMC abgeholt werden musste.
Ist aber auch garnicht nach gefragt worden.

War meine Efahrung und kann auf anderen Flugrouten und Reiseländern natürlich auch anders aussehen.

Reisebericht ist hier zu lesen.
https://forum.funk-telegramm.de/index.p ... ck-aus-3W/

denn bis denn
Herbert


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgerät mit ins Flugzeug in den Urlaub und wieder zurü
[quote]Erfahrung aus 2016.
Notebook und Icom 706MKIIG im Handgepäck.
Antennen, Kabel,Netzteil usw. im Koffer.
Abflug Hamburg No Problem
Zwischenlandung Amsterdam No Problem
Zwischenlandung Guangzao No Problem
Ankunft HCMC also Saigon No Problem
Auf Flügen innerhalb Vietnams NO Problem
Auf dem Rückflug mit Zwischenlandung Paris No Problem.
[...].

Herbert[/quote]

Hallo Herbert,
danke für den tollen Bericht und noch einen besinnlichen 3. Advent.

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgerät mit ins Flugzeug in den Urlaub und wieder zurü
Alles ins [url=https://www.urlaubsweg.com/glossar/handgepaeck/:gdzgje4c]Handgepäck[/url:gdzgje4c] + die Nötigen Bescheinigungen auch immer griffbereit dazu. Dann sollte alles passen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgerät mit ins Flugzeug in den Urlaub und wieder zurü
Handgepäckt. Der obligatorische Schnüffeltest, ggf. kurze Frage "was ist das" und das wars. Von anderen hab ich gehört, daß es im Koffer eher problematisch war, weil der dann ggf. geöffnet und ausgeräumt werden mußte. Im Handgepäck ist es schnell griffbereit, erklärt, eventuelle Bescheinigungen dazu, multilinguale Anleitung (je nach Land) und man ist ratz-fatz durch.

Nach Griechenland hab ichs mir zu Bekannten per Post geschickt ;-> Allerdings zurück wollten sie >100 EUR, da kams ins Handgepäck...

DXpeditionen kann man mit dem Einzelurlaub bzw. der Geschäftsreise nicht vergleichen. Die Logistik ist ungleich größer und die Ecken, wo es heute überwiegend hingeht, ist mit einem Berg Genehmigungen verbunden.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgerät mit ins Flugzeug in den Urlaub und wieder zurü
Reise oft beruflich und hab den halben Laptoprucksack mit Technik voll . Handfunkgerät / FT-817 und was sonst dazugehört an Gekabels Antenne etc.
Bis dato absolut Problemlos - egal ob beruflich oder Urlaub.
Schnitt: 10x Fliegen 2x Bitte kurz ausräumen.
Werfen dann Blick drauf aber mich hat bis dato noch NIE einer nach irgendwelchen Papieren gefragt. Nicht Innerhalb EU und auch nciht nach Südafrika.
Maximal wurde noch nen Wischtest gemacht bzw man bekommt nen dummen Spruch " Wasn das??" wenn der TS-590SG z.B. den Transportkoffer voll ausfüllt ^^
Was ich nur mache is dass ich im 817 den akku abziehe und im Handfunkgerät den Akku abnehme und die Kontakte sauber abklebe und Antenne abschraube.
Wann weiss ja nie - so wie die Lsute Ihr Gepäck dazuquetschen - nciht dass da bei den leichtgängigen Reglern mal wass an geht.

Also absolut locker :-) bis dato keinerlei negative Erfahrungen :)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgerät mit ins Flugzeug in den Urlaub und wieder zurü
FT857D, Laptop und lose Lithium Akkus habe ich immer im Handgepäck, wobei für die Akkus dies sogar vorgeschrieben ist.
Der Rest wird abhängig von Gewicht und Gefährdung (spitze, scharfe Teile) auf Handgepäck und CheckIn verteilt.
Ich hatte öfters schon 16kg technischen KrimsKrams im Handgepäck (wurde zum Glück nie gewogen) und es hieß zwar oft „Alles auspacken“ und es gab viele Wischtests, letztendlich aber nie Diskussionen.

Nur in HH gab es vor kurzem Verwirrung und Klärungsbedarf mit der Security wegen meinem Baofeng und ich musste die Antenne abschrauben. Das mache ich nun schon immer vorher.

Original Afu Lizenz und Kopien davon (damit ich die ggf. überlassen kann) habe ich immer dabei.

Neu ist, dass ich jetzt Kaufbelege zu allen technischen Geräten dabei habe, damit ich beim Zoll keine Probleme bekomme.

73
Marc


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgerät mit ins Flugzeug in den Urlaub und wieder zurü
Erfahrungen Südafrika, Malaysia, USA ...

Beides mal keine Probleme, weder mit meinen Geräten (IC-706MKIIG,IC-T81E, CG3000) noch mit meiner DJI-Drohne. Zwar wird ab und zu gefragt zu was ich das brauche, aber nach kurzer freundlicher Erklärung alles gut. Flughafen Frankfurt musste ich nur einmal den Drohenkoffer ausräumen weil ich darin auch eine US LED-Torch hatte und das kam der Dame verdächtig vor. Zu den AFU-Geräten keinen Ton. Ebenso in Johannesburg,Port Elizabeth, sowie in Kuala Lumpur und Pekan, Fragen zur Technik JA aber keine Probleme bei der Einfuhr und Ausfuhr. Ebenso easy gestaltete sich der Transport von LIPO-Akkus. :wink:

In die USA hatte ich bisher nur meine Drohne mitgenommen, keine Funkgeräte, aber auch da kein Interesse an dem Zeugs. Wollen wir hoffen das das auch so bleibt. ;-)

73,Klaus

P.S. Der Tip mit den original Rechnungen ist korrekt, sollte man vorsichtshalber auf jeden Fall dabeihaben...jedoch eher für die Einreise in die EU... :-) , wenn die Technik jedoch einen USED Eindruck macht ist das nicht nötig...denke ich jedenfalls.


  
 

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