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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote]Mit dem "geballten Wissen" verschreckt man Newcomer mehr als man sie motiviert. Ich finde, langsam und moderat anfangen und dann weiter ausbauen. Warum denn nicht mit Hilfe einer Klasse K.
[color=#0000FF:ageyrfq6]
Wenn es denn funktionieren würde und nicht die angesprochenen Probleme aufwerfen würde, hätte ich kein Problem damit den Amateurfunk völlig frei zu geben! Was Du möchtest, leistet außerdem der Ausbildungsbetrieb und nicht zuletzt der CB-Funk, PMR, etc.[/color:ageyrfq6]

Ich mache mir im Moment Gedanken, wie OVs Ausbildung machen könne, obwohl dafür so gut wie niemand Zeit und Muße hat. In der Großstadt mag das vielleicht noch gehen, hier auf dem flachen Land eher schwierig. Wenn ich fertig bin, stelle ich die Ideen hier mal vor.[/quote]

Das kannst Du einfacher haben: DB2TU hat im Distrikt P ein sehr erfolgreiches Newcomer Programm und jetzt als AR wird er es bestimmt über die Republik multiplizieren.

Und da Du mich schon so schön aus der Reserve gelockt hast: Ich habe auch kein Problem damit zuzugeben, dass ich trotz familiärer Vorbelastung, über den CB-Funk zum Amateurfunk gekommen bin. Ich habe mich dann per VHS-Kurs auf die Prüfung vorbereitet und mich nicht ins Schneckenhaus verkrochen, nur weil mal ein Oldtimer "buh" gerufen hat. Ich glaube auch nicht, dass jemand auf einer Sänfte zur Lizenz getragen werden muss, und wenn, dann (Achtung, ich hebe ab!) ist er im Amateurfunk sowieso falsch (und wird nicht lange dabei bleiben). Auf dieses Klientel sollten wir im eigenen Interesse (siehe oben) verzichten.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
Hmm, naja, wer den Schwanz einzieht, weil irgendeiner die Nase rümpft, hat sowieso das Ziel verfehlt. Ich habe diese Entscheidung für mich selbst getroffen und in der Folge auch ganz alleine im stillen Kämmerlein für mich durchgezogen; es ist beileibe keine Herkulesaufgabe.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote]Und da Du mich schon so schön aus der Reserve gelockt hast: Ich habe auch kein Problem damit zuzugeben, dass ich trotz familiärer Vorbelastung, über den CB-Funk zum Amateurfunk gekommen bin. Ich habe mich dann per VHS-Kurs auf die Prüfung vorbereitet und mich nicht ins Schneckenhaus verkrochen, nur weil mal ein Oldtimer "buh" gerufen hat. Ich glaube auch nicht, dass jemand auf einer Sänfte zur Lizenz getragen werden muss, und wenn, dann (Achtung, ich hebe ab!) ist er im Amateurfunk sowieso falsch (und wird nicht lange dabei bleiben). Auf dieses Klientel sollten wir im eigenen Interesse (siehe oben) verzichten.[/quote] Karsten und auch Pascal, gibt es von unserer Sorte noch genug Potenzial für die Zukunft? Ich bezweifele das! Wir müssen neue und unbekannte Wege gehen und auch Risiken eingehen.

Schaut euch meine "Funk Vita" bei QRZ.com an, davon gibt es nicht mehr Viele!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
Ach, das klingt ja fast so, als ob 'Idiocracy' unsere Zukunft wäre... Jedenfalls tun wir der Welt keinen Gefallen, wenn man den Leuten alles auf dem Silbertablett serviert; ich geh da immer noch ganz nach Kant & co. davon aus, dass wir uns selbst aus unserer Unmündigkeit befreien müssen; niemandem ist gedient, wenn man ihm alles inkl. des Denkens abnimmt; nur weil das heute so ein Zeitgeist ist, muss das nicht überall praktiziert werden.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote]Karsten und auch Pascal, gibt es von unserer Sorte noch genug Potenzial für die Zukunft? Ich bezweifele das! Wir müssen neue und unbekannte Wege gehen und auch Risiken eingehen.

Schaut euch meine "Funk Vita" bei QRZ.com an, davon gibt es nicht mehr Viele![/quote]

Jürgen, ich bezweifle, dass die Welt nur noch eine Waldorfschule ist. Wenn ich mir unsere Azubis angucke, dann sind die schon aus dem richtigen Holz geschnitzt. Gegen neue, unbekannte Wege spricht nichts, aber vor dem Abgrund stehen und noch einen Schritt weiter zu gehen ist gelinde gesagt Selbstmord. Und da "Dein" Weg weder neu noch unbekannt ist, England hat die Foundation seit 2003, solltest Du einen neuen, unbekannten Vorschlag erstmal machen!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
Also, wenn wir jetzt schon soweit (Waldorfschule, Kant) sind, dann muss der gesellschaftliche Status eines Funkamateurs erst mal wieder deutlich aufpoliert werden. Das wird wohl nix mehr werden, es sei denn, eine globale Katastrophe bringt uns wieder in den Mittelpunkt des Interesses aller Menschen auf dieser Welt. Glaub ich aber nicht wirklich dran.

Ich glaube, wir sind eine aussterbende "Rasse" (der Selbermacher), die verzweifelt versucht, den Staffelstab an "Würdige" zu übergeben. Einige wollen das nicht wahrhaben, wollen den Stab lieber behalten, als ihn vermeintlich "Unwürdigen" zu übergeben. Irgendwann ist keiner mehr da, der den Stab haben will! Wir werden das vielleicht nicht mehr erleben!

Vielleicht kommt es auch ganz anders. :-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
Es geht hier nicht um irgendein elitäres Projekt; es geht darum, dass gewisse Zeitgenossen ganz dem heutigen Zeitgeist gemäss davon ausgehen, dass der Mensch faul ist und möglichst keine Anstrengungen zum Erreichen von irgendetwas im Leben unternehmen möchte. Das ist aber nicht so; nach wie vor sind viele bereit, sich für etwas, was ihnen wichtig ist, einzusetzen und sich zu bemühen.
Vielleicht solltest du mal über den Tellerrand hinaussehen und z.B. beim eevblogs reinschauen; dort findest du tausende von Personen aus allen Herren Länder, die sich mit Elektronik im Selbstbau beschäftigen - und stell dir vor, es finden sich auch etliche Funkamateure dort. Wie ich schon in einem anderen Kontext gesagt habe: der heutige Stand der Technik ist optimal für Selbstbau; die Bauteile sind überall verfügbar, kosten einen Bruchteil von dem, was zu meiner Jugendzeit gekostet haben und das Internet macht das Auftürmen von Datenblattbüchern überflüssig. Ich denke, es wurde noch nie so viel Elektronikselbstbau betrieben wie heute - nur dass halt nicht alle Funkgeräte bauen wollen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote]Also, wenn wir jetzt schon soweit (Waldorfschule, Kant) sind, dann muss der gesellschaftliche Status eines Funkamateurs erst mal wieder deutlich aufpoliert werden. Das wird wohl nix mehr werden, es sei denn, eine globale Katastrophe bringt uns wieder in den Mittelpunkt des Interesses aller Menschen auf dieser Welt. Glaub ich aber nicht wirklich dran.
[color=#0000FF:38xnwqa5]
Ich hoffe jetzt nicht, dass Du Dir das ernsthaft wünscht![/color:38xnwqa5] :shock:

Ich glaube, wir sind eine aussterbende "Rasse" (der Selbermacher), die verzweifelt versucht, den Staffelstab an "Würdige" zu übergeben. Einige wollen das nicht wahrhaben, wollen den Stab lieber behalten, als ihn vermeintlich "Unwürdigen" zu übergeben. Irgendwann ist keiner mehr da, der den Stab haben will! Wir werden das vielleicht nicht mehr erleben!

[color=#0000FF:38xnwqa5]Falsch: Mit nicht wahrhaben wollen und mit Unwürdigen hat das nichts zu tun. Und Du glaubst (oder befürchtest) falsch. Es ist eine Konsolidierung, mehr nicht. Schon demografisch unausweichlich. Man sollte nur nicht panisch ins Verderben rennen sondern sich besonnen auf die Lage einstellen. Alleine heute haben sich bis jetzt 34 neue User auf LCWO angemeldet. Das stimmt mich optimistisch - und dabei geht's um das ach so ewig gestrige und totgesagte CW.[/color:38xnwqa5] :)

[color=#0000FF:38xnwqa5]Ähnlich die Conteststatistik vom CQWW, die in den letzten Jahren steil nach oben gegangen ist - auch in CW.[/color:38xnwqa5]

Vielleicht kommt es auch ganz anders. :-)[/quote]

Ganz sicher! So wie Du davor bist "erstickst" Du Deine "Liebe" aus Verlustangst noch bevor sie wirklich weg ist.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote].. und möglichst keine Anstrengungen zum Erreichen von irgendetwas im Leben unternehmen möchte.[/quote] Das stimmt nicht, die Prioritäten sind heute (2017) eben andere, Beruf, Familie, Versorgung, Job, Weiterbildung, Rente, Wohlstand, Status usw. usw. usw. Amateurfunk (Verein) gehört da definitiv nicht mehr dazu! Das war mal anders. Diese Zeit ist aber rum!

[quote]... sich für etwas, was ihnen wichtig ist, einzusetzen und sich zu bemühen. [/quote] Für den Amateurfunk (Hobby) gilt das 2017 aber nicht mehr!

So, jetzt ne Runde FT8! :-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote]Ich hoffe jetzt nicht, dass Du Dir das ernsthaft wünscht! :shock:[/quote] Nein, natürlich nicht.

[quote]So wie Du davor bist "erstickst" Du Deine "Liebe" aus Verlustangst noch bevor sie wirklich weg ist.[/quote] Ne, eher nicht.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote][quote].. und möglichst keine Anstrengungen zum Erreichen von irgendetwas im Leben unternehmen möchte.[/quote] Das stimmt nicht, die Prioritäten sind heute (2017) eben andere, Beruf, Familie, Versorgung, Job, Weiterbildung, Rente, Wohlstand, Status usw. usw. usw. Amateurfunk (Verein) gehört da definitiv nicht mehr dazu! Das war mal anders. Diese Zeit ist aber rum!

[quote]... sich für etwas, was ihnen wichtig ist, einzusetzen und sich zu bemühen. [/quote] Für den Amateurfunk (Hobby) gilt das 2017 aber nicht mehr!
[/quote]

Du bist ein unverbesserlicher Pessimist und Weltuntergangsbeschwörer. Alles was Du sagst ist falsch. Zumindest was in unserem Fall den Amateurfunk angeht. Vereine haben etwas gelitten, na und? Ich denke sogar, dass Freizeit und Hobbies heute einen höheren Stellenwert haben als früher und dafür auch mehr Freiheiten vorhanden sind (Ausnahmen bestätigen die Regel). Einzig die Themen und Möglichkeiten haben sich verändert / erweitert.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote][quote]So wie Du davor bist "erstickst" Du Deine "Liebe" aus Verlustangst noch bevor sie wirklich weg ist.[/quote] Ne, eher nicht.[/quote]

Ganz sicher, geh' mal in Dich und denke darüber nach. Hinweise hast Du ja jetzt genug.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote]Du bist ein unverbesserlicher Pessimist und Weltuntergangsbeschwörer. Alles was Du sagst ist falsch.[/quote] Oh, das ist hart. :o


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote][quote].. und möglichst keine Anstrengungen zum Erreichen von irgendetwas im Leben unternehmen möchte.[/quote] Das stimmt nicht, die Prioritäten sind heute (2017) eben andere, Beruf, Familie, Versorgung, Job, Weiterbildung, Rente, Wohlstand, Status usw. usw. usw. Amateurfunk (Verein) gehört da definitiv nicht mehr dazu! Das war mal anders. Diese Zeit ist aber rum!

[quote]... sich für etwas, was ihnen wichtig ist, einzusetzen und sich zu bemühen. [/quote] Für den Amateurfunk (Hobby) gilt das 2017 aber nicht mehr![/quote]

Ach, solange ich mich erinnern kann, haben meine Eltern gearbeitet und sich um die Familie gekümmert, heute sind sie in Rente. Also hatte schon die Generation vor uns und die vor ihnen ebenfalls dieselben Prioritäten - so ist das Gesellschaftsbild unserer Wohlstandsnationen seit ich sag mal mehr als 200 Jahren. Ich seh da nicht, was sich da entscheidend verändert haben soll.

Und wenn den Leuten heute scheinbar die Zeit für ein Hobby fehlt, ist es vielleicht nicht nur die Zeit, sondern auch immer mehr das Geld. Vielleicht ist es auch dir nicht entgangen, dass die Einkommen seit langem entweder nur geringfügig steigen oder gar stagnieren, während die Lebenshaltungskosten kontinuierlich steigen; es gibt auch eine immer grösser werdende Zahl an Menschen, die nicht mehr mit einem Job auskommen und doppelt oder sogar dreifach irgendwo einer Arbeit nachgehen. Vielleicht kannst du es dir nicht vorstellen, aber es gibt abertausende von Menschen, die schauen müssen, wie sie über die Runden kommen - da ist ein Hobby schlicht ein Luxusproblem, egal ob nun Afu oder etwas anderes.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote]Und wenn den Leuten heute scheinbar die Zeit für ein Hobby fehlt, ist es vielleicht nicht nur die Zeit, sondern auch immer mehr das Geld. Vielleicht ist es auch dir nicht entgangen, dass die Einkommen seit langem entweder nur geringfügig steigen oder gar stagnieren, während die Lebenshaltungskosten kontinuierlich steigen; es gibt auch eine immer grösser werdende Zahl an Menschen, die nicht mehr mit einem Job auskommen und doppelt oder sogar dreifach irgendwo einer Arbeit nachgehen. Vielleicht kannst du es dir nicht vorstellen, aber es gibt abertausende von Menschen, die schauen müssen, wie sie über die Runden kommen - da ist ein Hobby schlicht ein Luxusproblem, egal ob nun Afu oder etwas anderes.[/quote] Hab ich was anderes behauptet? Amateurfunk ist heute purer Luxus und den können sich viele auch nicht mehr leisten.

Jetzt driftet diese Diskussion irgendwie ab .....


  
 

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