Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 35 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmigung
Guten Tag Frequenz geplagte Funkfreunde.

Ich möchte mir nach langjähriger Funkabstinenz und Umzug wieder eine Antennenanlage aufstellen.

Früher hatte ich eine Anlage relativ unauffälig zwischen zwei Hausdächern mit Hilfe von Baugerüstteilen und Stangen aufgestellt, natürlich mit entsprechendem Blitzschutz.

An meinem neuen QTH (Eigenheim) möchte ich keine Antenne mehr auf das Dach (kein Blitzschutz vorhanden) bzw. an das Haus machen.
Nun habe ich aber eine 2,6 Meter (fertiger Fußboden - Unterkante Decke) hohe Doppelgarage die in der Mitte (der länge nach) einen 40cm Betonsturz hat.

In blindem Kaufwahn hab ich mir einen 15m Aluschiebemast (70 - 30 / 9 Elemente) besorgt um dann jetzt feststellen zu müssen dass generell nur 10m inkl. Antenne ohne Baugenehmigung gestellt werden dürfen.
Jetzt meine Frage(n):
[b:vjfe5d99][color=#FF0000:vjfe5d99]1.) Gelten die 10m über alles ab Mastfuß und egal wo der Mastfuß sich befindet (auf Grund, auf der Garage, auf dem Speicherboden)?
2.) Je nachdem wie 1.) ausfällt, brauche ich bei 2,6 Meter Garage + 10 Mast und Antenne doch eine Baugenehmigung da es insgesamt 12,6 Meter wären
3.) Wie sieht das mit der Standortbescheinigung aus, muss die generell beantragt werden?
4.) Da war doch auch mal was mit Sicherheitszonen bezgl. Ländergrenzen und Funkbetrieb in Verbindung mit Hochantennen (sorry ist echt schon lange her)[/color:vjfe5d99][/b:vjfe5d99]

Die Mitte der Garage ist ca. 3m von der im Osten befindlichen Hausfassade entfernt, nach Nord/Nord-West und nach Ost/Sued-Ost freie Sicht, in westlicher Richtung liegt der Ort und in Richtung West/Sued-West ist in ca. 25 Meter Entfernung das nächst gelegene, gleich hohe Hausdach.
Siehe Bild, die Maßangaben sind die Höhe ab Garagendach, der grüne Punkt gibt den von mir bevorzugten Standort der Antennenanlage an.
[attachment=0:vjfe5d99]OTH.jpg[/attachment:vjfe5d99]

Komme aus RLP und und mein QTH ist ca. 50km Luftlinie von der französischen Grenze entfernt.
Also, wer klärt mich auf (nicht das mit den Bienchen :mrgreen: )?

VG


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
[quote]
Jetzt meine Frage(n):
[color=#BF0040:1erblw88]1.) Gelten die 10m über alles ab Mastfuß und egal wo der Mastfuß sich befindet (auf Grund, auf der Garage, auf dem Speicherboden)? [/color:1erblw88]

[color=#0040FF:1erblw88]Die 10m gelten bei freistehendem Mast ab Mastfuss, dabei vollkommen egal ob der auf der Erde steht oder auf dem Garagendach. Wenn der Mastfuss im
Dachboden ist gelten die 10 m erst ab da wo der Mast aus der Dachhaut herauskommt.[/color:1erblw88]

[color=#FF0040:1erblw88]2.) Je nachdem wie 1.) ausfällt, brauche ich bei 2,6 Meter Garage + 10 Mast und Antenne doch eine Baugenehmigung da es insgesamt 12,6 Meter wären[/color:1erblw88]

[color=#0040FF:1erblw88]Jein, wenn die 10m Mast incl. der Antenne sind. Also 10 m auf der Garage und noch 7m Vertikal drauf geht nicht, ein Dipol der da befestigt ist (horizontal)
dagegen schon.[/color:1erblw88]

[color=#FF0040:1erblw88]3.) Wie sieht das mit der Standortbescheinigung aus, muss die generell beantragt werden?[/color:1erblw88]

[color=#0040FF:1erblw88]Eine Standortbescheinigung gibt es nur für kommerzielle Dienste. Als Funkamateure dürfen wir kostenfrei
eine Selbsterklärung nach BEMFV abgeben. Diese muss zwingend eingereicht werden wenn es um Leistungen
> 10 W EIRP geht. Da zählt dann der Gewinn der Antenne dazu aber man kann natürlich auch Kabeldämpfung
abziehem und jeweils 0,5 dB für jeden Antennenstecker im System. Ist aber müssig, wenn Du einen 100 W
TRX verwendest und nicht je Band an der Ausgangsleistung schrauben willst halt eben Selbsterklärung.
(Das gilt nicht für CB Funk mit 12 W PEP bei SSB, da braucht es eine Standortbescheinigung)[/color:1erblw88]

4.) Da war doch auch mal was mit Sicherheitszonen bezgl. Ländergrenzen und Funkbetrieb in Verbindung mit Hochantennen (sorry ist echt schon lange her)[/color][/b]

[color=#0040FF:1erblw88]Brauchst Du Dich hier in DL nicht drum kümmern. Sowas haben wir hier noch nichtmal im Nahbereich
von Flughäfen.[/color:1erblw88]
[/quote]

Wie gesagt, was die Selbsterklärung betrifft so gilt das nur für Funkamateure, nicht für CB & Co. ... :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
Hallo ?????

Namen ober Rufzeichen hast du ja nicht genannt. In der Landesbauordnung von RLP steht der von dir genannte Satz mit der 10m genehmigungsfreihen Antennenhöhe. Gemessen wird von der Spitze der Antenne bis zur untersten Stelle des Mastes. Falls dieser frei im Garten Steht ist dies die Geländekante. Wenn er auf dem Garagendach steht das gilt die Stelle wo der Mast auf dem Garagendach aufsitzt.
Von einem Schutzabstand zur Landesgrenze weiß ich nichts und höre ich zum allerersten Mal. Ich wohne auch in RLP und von mir aus sind es 16 km zur französischen Grenze.

Warum sich jeder vor der Baugenehmigung drücken will kann ich nicht nachvollziehen.
Ich habe eine Baugenehmigung für meinen Gittermast (18m) innerhalb 4 Wochen erhalten. Die Zustimmung der Nachbarn ist normal nicht erforderlich. In RLP ist das sehr einfach FALLS ES EINEN BEBAUUNGSPLAN GIBT UND DIESER DAS BAUVORHABEN NICHT VERBIETET. Und das kann dir hier im Forum niemand beantworten, da musst du selbst tätig werden.

Schrieb mal bitte wer du bist, wo du wohnst und was du vor hast (Antennenart). Um welchen Funkdienst geht es überhaupt?

Patrick, DH2PA


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
Moin Patrick,

war ja eigentlich alles schon gesagt und selbst hier im Forum gibt es Leute die
evtl. ein Call haben aber sich mit einem Nick anmelden. Was den Namen betrifft
wäre es natürlich toll jemanden so anreden zu können aber selbst dann wäre man
ja noch zum grossen Teil anonym.

Was das "drücken vor einer Baugenehmigung" betrifft kann ich jetzt nicht wirklich
nachvollziehen. Der TE schrieb ja das er im "Kaufwahn" einen 15m Alu Teleskopmast
angeschafft hat. Wenn das kein Mast ist der von Haus aus bereits eine Statik mit
im Gepäck hat kann sowas teuer werden und nicht jeder hat die Kohle für sowas.

Also geschmeidig bleiben. Was Standotrbescheinigung/Selbsterklärung betrifft habe
ich die Unterschiede ja schon klargelegt und ausserdem ist es bei Fragen zu Antennen
erstmal irrelevant ob jemand den Schein hat oder nicht.

Ich bin so langsam auch auf dem Weg das man nicht jeden, der kein Call
nennt, automatisch in die Schublade "Unlizenziert" steckt ...

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
Hallo,
ich denke, zur Baugenehmigung wurde alles geschrieben.
Wenn Du lizensierter Funkamateur bist, darfst Du das Anzeigeverfahren nach BEMFV in eigener Verantwortung durchziehen, d.h. Anzeige erstellen, Sicherheitsabstände berechnen, gegebenenfalls messen. Das muss bei Stahlungsleistung über 10 W EIRP sein.
Im Fall CB-Funk ist beim Überschreiten der Strahlungsleistung von 10 W EIRP eine kostenpflichtige Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen.
Für den CB-Funk gelten immer noch die Verbotsabstände zu den Nachbarländern.

73 de Klaus DD7GK


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
[quote]

Gibt es Links zum Thema.
:?: :?:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
Auf dem Foto ist ja ziemlich alles zugebaut. Du wirst Dich mit der BEMFV beschäftigen müssen und falls Du nicht gerade QRP machst, bin ich etwas skeptisch mit der Einhaltung der EMVG-Sicherheitsabstände. Oberhalb 10W EIRP kommst Du da nicht drum herum.

Der Rest wurde Dir ja bereits beantwortet.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
[quote][quote]

Gibt es Links zum Thema.
:?: :?:[/quote]

Aber sicher:

http://www.gesetze-im-internet.de/bemfv/

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... -node.html


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
Guten Morgen an Alle.

Dankt euch für die zahlreichen Infos, allen voran DF5WW der meine Fragestellung bestens erkannt und beantwortet hat.

@DH2PA
Sorry falls ich der irrigen Annahme war als "Nichtlizensierter", der sich nach Jahre langer (Jahrzente) Abstinenz einfach wieder dem Hobby "Funk" zuwenden möchte, hier einfach so einige Fragen an die Fachleute, deshalb ja auch "amateurfunk-forum.de", stellen zu dürfen.
Hätte ich ein zugeteiltes Rufzeichen würde ich es auch hier nennen, warum auch nicht.
So muss ich jedoch schreiben das ich im Netz nicht jedem und überall meine "Postanschrift und Klarnamen" auf die Nase binden muss.
Das Hobby Funk ist für mich zuallererst eine "Liebhaberei" die mich mit netten, manchmal auch weniger netten Menschen, in Kontakt bringt.
Huch, wie ich gerade feststelle bin doch Amateur (Amateur - Liebhaber = jmd. der eine Tätigkeit nicht als Beruf, sondern als Hobby ausübt) und somit doch hier richtig :wink:
Also, nix für Ungut und auf gutes Zusammensein.

@rejection
Genau nach den Infos die mir das was ich noch von früher wusste bestätigen oder widerlegen.
Habe die dann gestern Abend gefunden, trotzdem Danke.

@db6zh
Hmm, findest du dass ich da wirklich so eingekesselt bin?
Wie zum Bild beschrieben ist das nächste Gebäude ca.3m enfernt, meine Hausfassade in östlicher Richtung.
Wenn die Antennenanlage (Mast + Vertikalstrahler 1/2 Lambda 5,5m) aufgebaut ist schaut die Antenne ca. 3m über mein Dach, danach freie Sicht, und in süd/süd-westlicher Richtund ebenfalls über das Dach.
Die direkt angrenzenden Gebäude sind max 1m höher als mein Garagendach.
In nördlicher Richtung sind ca. 10m höhe Bäume über die ich dann locker rüberkomme und dann freie Sicht, in südlicher Richtung ist auch freie Sicht.
Alles in allem steht die Hütte am östlichen Ortsrand eines kleineren Dorfes.


VG


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
Tnx für die Links Peter, ich meinte dabei speziell die Geschichte CB Funk in Grenznähe, bin ja seit 1980
komplett weg von der CB Geschichte und hatte auch damals eher keine Berührung damit weil halt eben
weit von allen Staatsgrenzen entfernt.

@Zonk66

Wenn Du Dich für Funk und Funktechnik interessierst würde ich aber trotz allem die Empfehlung
geben die Lizenz zu machen. Die "kleine" Klasse E ist von Prüfungsstoff Technik her gesehen noch
ziemlich "übersichtlich" und Du hast neben 2m und 70 cm mit 75 Watt auch noch 4 Bänder zwischen
1,8 und 30 MHz (160, 80, 15, 10 m) wo Du bis zu 100 W verwenden darfst.

CB Funk wird Dich eher nicht wirklich glücklich machen denn im allgemeinen ist dort, trotz erhöhter
Kanalanzahl (80) und der Möglichkeit auch SSB und digitale Modes zu nutzen (Kanal 1 - 40), eher
go gut wie nichts mehr los.

Macht also sicher Sinn über eine Lizenzprüfung nachzudenken.

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
@Zonk666: Natürlich kann hier jeder schreiben, völlig unabhängig von einer Rufzeichenzuteilung. Bei einem Rufzeichen hätte ich auf Amateurfunk schließen können und somit bräuchtest du Dank Selbsterklärung eben keine Standortbescheinigung. Deine Funkanwendung war mir nach deinem ersten Eintrag völlig unklar und darum konnte ich nur die baurechtliche Frage beantworten.

Hätte ich gewusst, dass es um CB Funk geht wäre ich von einer Vertikalantenne für 27MHz ausgegangen, weil hier ja die Bodenwellenausbreitung eine wesentliche Rolle spielt. Die Antennenhöhen sind hier recht groß und müssen von der baugenehmigungsfreien Gesamthöhe abgezogen werden. Da bleiben schnell mal nur noch 4,5m Mast um unterhalb der 10m Gesamthöhe zu bleiben. Wenn ich das Bild richtig interpretiert habe würde das nicht reichen um über das Wohnhaus zu kommen.

Da die Sendeleistungen dort aber recht gering sind dürfte es kaum Probleme mit dem Grenzabstand geben oder du bleibst unter 10W EIRP dann brauchst du garnichts machen.

Patrick DH2PA


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
@DH2PA
Na komm, auf Grund meiner ...ähhm..."unbedarften" Anfrage lag doch wohl auf der Hand dass es sich hier nicht um einen Amateurfunker handelt :wink:
Übrigens, Grüße nach "Landa" (Landäch) aus de Vorderpalz" :mrgreen:

@DF5WW
Ehrlich gesagt habe/hatte ich schon mit dem Gedanken gespielt die E Lizenz zu machen, gerade weil das von mir verhasste "Di-Di Daaaaaa" weggefallen ist.
Die wollten damals beim Bund mich vom Sprachfunk Aufklärer zum Tastfunker umerziehen weil ich damals schon Musik machte (Schlagzeug, Bass und Gitarre) und meinten das hätte von der rhythmischen Seite was mit Tastfunk zu tun (wo ist der "Vogelzeigsmilie").
Mag sein das dem so ist, es hat aber nichts mit Musik zu tun.

Und da schließt sich für mich der Kreis und wir sind beim Thema.

Zum Funk bin ich vor Kurzem wieder gekommen da ich nach meinem kommenden Ausstieg als Chef/Gründer einer Rockband die Nase (gaaaanz nett ausgedrückt) voll von "Kindergarten", Mutti der Kompanie spielen und generell der "Vereinsmeierei" habe, und nicht zuhause herumgammeln möchte oder im Garten dem Blümchen und Bienchen zuschauen will.
Also muss(te) ein neuer Wirkungsbereich her, aber OHNE! Vereinsmeierei mit bis ins kleinste ausgegorenen Statuten, Vorgaben und manchmal auch nervigen und uneinsehbaren "Quängeleien" mancher Verbände/Gruppierungen.

Da ich früher schon gefunkt hatte, "leicht" technikaffin und durch Zufall dann noch auf SDR gestoßen bin, war ich wieder angefixt.
Da kamen ruck zuck die netten Funkkistchen die ich vor knapp 15-20 Jahren zugunsten der Musik veräußert hatte wieder ins Haus, Antenne(n) hatte ich noch.
Schnell noch ein "SDR Kästchen" gekauft, ein Falt Dipol für 2m/70cm gebastelt, alles angeschlossen und gefreut wie Bolle dass bei uns auf CB noch was los ist und das SDR Kästchen auch noch was empfangen hat...und dann dieses Spektroskop (Wasserfall :shock: :wink: )...schwelg.
Und ja, da man nicht immer und überall ein PC dabei hat/haben will, sich eh mit dem Gedanken getragen hat die E Lizenz anzugehen, musste noch ein amtliches Kistchen in Form eines IC-7300 her.

Nach der ersten Euphorie und dem Beschäftigen mit der Thematik, bei der natürlich auch diverse Websites und Foren konsultiert werden müssen, verschiedene Bänder hören ist natürlich auch Pflicht, kam die "Ernüchterung".

Regel hier, Regeln da, Denunzieren von Inhabern "kleinerer" Lizenzen oder gar Nichtlizensierten, genau wie umgekehrt das nicht gönnen können wenn es Leute gibt die halt nur in Hertz, Farad, Henry sprechen können/wollen weil die eben die Ahnung haben usw., elende Diskussionen bis hin zum Streit wessen Kiste den nun besser ist, warum des einen seine Mod soooo schlecht ist und und und.

Das alles, gepaart mit der Tatsache dass hier wie da irgendwelche älteren Herschafften (mittlerweile auch Frauschafften) in Anzügen und Krawatten über wohl und wehe eines unbedarften Menschen der sein Hobby ausüben und vllt. einfach nur mit anderen Menschen Kontakt haben möchte, vergällt einem dann sein Vorhaben wieder ein wenig.

Das fühlt sich alles irgendwie wie "real life" an, wie auf der Arbeit, in der Kneipe am Stammtisch, in Vereinen generell.
Die Frage ist ob man, im Speziellen ich, das in s(m)einer Freizeit so wieder (siehe Musik) haben muss und ob ich hier vom Regen in die Traue komme, oder ob man die Backen zusammen kneift es durchzieht und im Zweifelsfall die 73 in die Runde schickt und die Kiste abschaltet und sich sagt, morgen ist ein neuer Tag.

in diesem Sinne herzlichst die 73 in die Runde.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
[quote]@DH2PA
Na komm, auf Grund meiner ...ähhm..."unbedarften" Anfrage lag doch wohl auf der Hand dass es sich hier nicht um einen Amateurfunker handelt :wink:
Übrigens, Grüße nach "Landa" (Landäch) aus de Vorderpalz" :mrgreen:

@DF5WW
Ehrlich gesagt habe/hatte ich schon mit dem Gedanken gespielt die E Lizenz zu machen, gerade weil das von mir verhasste "Di-Di Daaaaaa" weggefallen ist.
Die wollten damals beim Bund mich vom Sprachfunk Aufklärer zum Tastfunker umerziehen weil ich damals schon Musik machte (Schlagzeug, Bass und Gitarre) und meinten das hätte von der rhythmischen Seite was mit Tastfunk zu tun (wo ist der "Vogelzeigsmilie").
Mag sein das dem so ist, es hat aber nichts mit Musik zu tun.

Und da schließt sich für mich der Kreis und wir sind beim Thema.

Zum Funk bin ich vor Kurzem wieder gekommen da ich nach meinem kommenden Ausstieg als Chef/Gründer einer Rockband die Nase (gaaaanz nett ausgedrückt) voll von "Kindergarten", Mutti der Kompanie spielen und generell der "Vereinsmeierei" habe, und nicht zuhause herumgammeln möchte oder im Garten dem Blümchen und Bienchen zuschauen will.
Also muss(te) ein neuer Wirkungsbereich her, aber OHNE! Vereinsmeierei mit bis ins kleinste ausgegorenen Statuten, Vorgaben und manchmal auch nervigen und uneinsehbaren "Quängeleien" mancher Verbände/Gruppierungen.

Da ich früher schon gefunkt hatte, "leicht" technikaffin und durch Zufall dann noch auf SDR gestoßen bin, war ich wieder angefixt.
Da kamen ruck zuck die netten Funkkistchen die ich vor knapp 15-20 Jahren zugunsten der Musik veräußert hatte wieder ins Haus, Antenne(n) hatte ich noch.
Schnell noch ein "SDR Kästchen" gekauft, ein Falt Dipol für 2m/70cm gebastelt, alles angeschlossen und gefreut wie Bolle dass bei uns auf CB noch was los ist und das SDR Kästchen auch noch was empfangen hat...und dann dieses Spektroskop (Wasserfall :shock: :wink: )...schwelg.
Und ja, da man nicht immer und überall ein PC dabei hat/haben will, sich eh mit dem Gedanken getragen hat die E Lizenz anzugehen, musste noch ein amtliches Kistchen in Form eines IC-7300 her.

Nach der ersten Euphorie und dem Beschäftigen mit der Thematik, bei der natürlich auch diverse Websites und Foren konsultiert werden müssen, verschiedene Bänder hören ist natürlich auch Pflicht, kam die "Ernüchterung".

Regel hier, Regeln da, Denunzieren von Inhabern "kleinerer" Lizenzen oder gar Nichtlizensierten, genau wie umgekehrt das nicht gönnen können wenn es Leute gibt die halt nur in Hertz, Farad, Henry sprechen können/wollen weil die eben die Ahnung haben usw., elende Diskussionen bis hin zum Streit wessen Kiste den nun besser ist, warum des einen seine Mod soooo schlecht ist und und und.

Das alles, gepaart mit der Tatsache dass hier wie da irgendwelche älteren Herschafften (mittlerweile auch Frauschafften) in Anzügen und Krawatten über wohl und wehe eines unbedarften Menschen der sein Hobby ausüben und vllt. einfach nur mit anderen Menschen Kontakt haben möchte, entscheiden, vergällt einem dann sein Vorhaben wieder ein wenig.

Das fühlt sich alles irgendwie wie "real life" an, wie auf der Arbeit, in der Kneipe am Stammtisch, in Vereinen generell.
Die Frage ist ob man, im Speziellen ich, das in s(m)einer Freizeit so wieder (siehe Musik) haben muss und ob ich hier vom Regen in die Traue komme, oder ob man die Backen zusammen kneift es durchzieht und im Zweifelsfall die 73 in die Runde schickt und die Kiste abschaltet und sich sagt, morgen ist ein neuer Tag.

in diesem Sinne herzlichst die 73 in die Runde.[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
[quote]..... @db6zh
Hmm, findest du dass ich da wirklich so eingekesselt bin?
Wie zum Bild beschrieben ist das nächste Gebäude ca.3m enfernt, meine Hausfassade in östlicher Richtung.
Wenn die Antennenanlage (Mast + Vertikalstrahler 1/2 Lambda 5,5m) aufgebaut ist schaut die Antenne ca. 3m über mein Dach, danach freie Sicht, und in süd/süd-westlicher Richtund ebenfalls über das Dach.
Die direkt angrenzenden Gebäude sind max 1m höher als mein Garagendach.
In nördlicher Richtung sind ca. 10m höhe Bäume über die ich dann locker rüberkomme und dann freie Sicht, in südlicher Richtung ist auch freie Sicht. ..... [/quote]3m ist nicht viel und das läßt sich alles nicht so pauschal beantworten. Bevor Du Dich in Ausgaben stürzt, solltest Du Dich mit der Berechnung von Strahlungsleistung und Feldstärken beschäftigen. Einen Masten nur für eine Vertikal-Antenne, dann würde durch die Höhe der Sicherheitsabstand vermutlich reichen. Richtantennen mit Gewinn ..... wird vermutlich nicht gehen wegen der Abstände. Einfach durchrechnen und sinnvoll planen. Vielleicht denke ich zu kompliziert, aber etwas eng ist es schon bei Dir .... :-) .
73 Peter

ps Ich gehöre zwar auch zu den alten Herren, Krawatten im Ruhestand kaum noch, aber ...... kein Zeigefinger, nur als Tip. Es nutzt Dir nichts, wenn irgendein Gerät in der Nachbarschaft gestört wird, die BNetzA nachschaut und dann bei Dir automatisch damit anfängt. Es ist inzwischen so viel Gelumpe auf dem Markt, daß es kein Problem ist, einen Router oder anderes Gerät "ab zu schießen". Laß Dir vor Ort dazu etwas helfen. Ein Mast fällt immer auf und dann müssen die Werte stimmen. Es ist schwierig, nur mit dem Foto Dir Tips zu geben. Die Baugenehmigung ist eigentlich das kleinere Übel und hat nichts mit einzuhaltenden Feldstärken zu tun.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
@db6zh

Guten Morgen.

Dank dir für deine Einschätzung und die Tips.

Natürlich hast du Recht was die Aussage bzgl. dem auffälligen Mast betrifft, und ja, bevor die BNetzA kommt und Trara macht, möchte ich natürlich dass bei mir alles safe ist und mir keiner an den Karren fahren kann.
Genau deswegen hatte ich hier ja auch angefragt, schon gar nicht um mich vor einer Baugenehmigung zu drücken.
"Otto-Normal-Denker" geht halt nicht davon aus dass für einen Mast, nach geltenden Regeln aufgestellt, ab 10m eine Baugenehmigung beantragt werden muss - von daher war ich doch recht "erschrocken".

Ich vermute es so wie du dass ich bei Verwendung von auschließlich einem Mast plus Vertikalantenne die über das Dach hinaus ragt eher auf der sicheren Seite bin.
Was andere Antennen angeht, nun da sind der Fantasie doch keine Grenzen gesetzt, je nach Band gibts da ja noch Dachrinnen, Draht der "unsichtbar" über dem Dach liegt und und und :wink:
Aber du hast recht, ich sollte mich mit dem Thema EMV auseinandersetzen, schon zur eigenen Sicherheit.

Mir kommt da gerade ein Bild aus meiner Jugend Mitte der 80er Jahre.
Da gabs einen Kollegen (DD3UL) mit dem ich damals kurzzeitig beim Fernmeldeamt gelernt hatte und der damals schon im zarten Alter die Afu Lizenz im der Tasche hatte.
Der wohnte relativ bebaut im Ort und hatte seine Doppelgarage, bzw. die der Eltern, vollgepackt mit Antennen aller Art :shock:, der Abstand zwischen den Häusern war eben diese Garagenbreite .
Unbedarfte Mitbürger konnten damals meinen da wäre ein Schrott oder Eisenwarenhandel ;-)
Da frage ich mich jetzt wie der das damals in Punkto EMV geregelt bekommen hat, ich denke nicht dass er nur SWL oder QRP gemacht hat.

Leider ist der Uli seit 2012 nicht mehr in der Rufzeichenliste vertreten und unter der zuletzt eingetragenen Adresse nicht erreichbar sonst hätte ich mal mit ihm Kontakt aufgenommen.

Was den "alten" Mann anbelangt.
Ich habe geschrieben "ältere" Herrschafften/Frauschafften und dieses "ältere" hätte ich gerne gelesen/übersetzt mit "unflexibel, Besitzstand wahrend, halsstarrig, beratungsresistent, elitär" und in Bezug zu Vereinsmeierei gesetzt LMAO
Da zählst du dich, mit oder ohne Krawatte, hoffentlich nicht dazu :wink:

Eine Frage an dich generell zur Erreichbarkeit von Amateurfunkern.

Mir ist es in den letzten 5-7 Wochen mehrmals passiert dass Amateurfunker an den in der aktuellen Rufzeichenliste eingetragenen Adress nicht (mehr) zu erreichen sind.
In einem speziellen Fall, ein AFu der bei Kleinanzeigen Ebay inseriert hat, seine richtige Straße und Hausnummer ( laut Rufzeichenliste) angab, jedoch einen "falschen" Ort angab.
Ich hab mich hingesetzt und recherchiert weil ich den Mensch erreichen wollte/musste da er sich über Ebay Kleinanzeigen Wochen lang nicht gemeldet hat.
"Halb" Berlin (der Ort mit dem er in der Rufzeichenliste eingetragen war) hatte ich abtelefoniert, in dem Ort in Sachsen Anhalt den er bei Ebay Kleinanzeigen angegeben hat gibt es nur einen Afu.
In Berlin ist er bei den Mitbewohnern an der in der Rufzeichenliste angegebenen Adresse weder unter seinem Namen noch an Hand irgendwelcher Tätigkeiten als Funker oder "verdächtigen" Antennen bekannt, und da waren 2 Parteien dabei die seit Hauserichtung dort wohnen.
Der Afu in dem Ort in Sachsen-Anhalt schwor Stein und bei dass er der einzige Afu in seinem Ort und im Umkreis von x Kilometern sei, man kennt sich ja.
Der "zuständige" Ortsverband bzw. die angrenzenden Ortsverbänden in Berlin waren Tage lang nicht erreichbar und hatten es trotz Rufnummernfreigabe nicht nötig zurückzurufen.
Und zu allem Übel darf der "unterqualifizierte Nichtlinzenzierte" :wink: auch nicht einfach auf die PTT drücken um bei den geneignten OMs nachzufragen.
Sogar im Chat auf WebSDR Seiten hatte ich nachgefragt, keine Reaktion.
Watt nu fragt sich "Sherlock" dann???
Jetzt meine Frage dazu, sind diese Einträge in der Rufzeichenliste nicht verbindlich und von Afus wahrheitstreu anzugeben und bei Änderung mitzuteilen?

73


  
 

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