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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 35 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
[quote]Jetzt meine Frage dazu, sind diese Einträge in der Rufzeichenliste nicht verbindlich und von Afus wahrheitstreu anzugeben und bei Änderung mitzuteilen?[/quote] Weiter kann man vom Thema nicht mehr abschweifen. Kann geschlossen werden.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
Natürlich ist es eine Abschweifung aber es ging ihm ja darum bzgl. des Themas mal mit dem genannten
Kontakt aufnehmen zu wollen.

@ Zonk666

Die Angaben müssen i.d. Tat Wahrheitsgetreu sein und bei Änderungen muss das umgehend gemeldet werden.
Das Dein Kollege da nicht mehr drin steht kann mehrere Gründe haben. Verstorben, Rufzeichen zurückgegeben
oder auch Rufzeichen gewechselt auf eines das suggerieren soll das man keine "ehemalige" C-Lizenz ist.

Was man bei der Veröffentlichung in der Rufzeichenliste widerrufen kann ist die Angabe der Adressdaten, melden
muss man diese trotzdem, aus Datenschutzgründen. Ein vergebenes Rufzeichen ist jedoch immer gelistet mit
Call und Namen des Stationsinghabers.

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
[quote]Ich habe geschrieben "ältere" Herrschafften/Frauschafften und dieses "ältere" hätte ich gerne gelesen/übersetzt mit "unflexibel, Besitzstand wahrend, halsstarrig, beratungsresistent, elitär" und in Bezug zu Vereinsmeierei gesetzt LMAO Da zählst du dich, mit oder ohne Krawatte, hoffentlich nicht dazu :wink: [/quote]oooooch, von allem so um 2% *LOL* , wie wohl jeder von uns :-) . Ich sehe das nicht mehr so eng im Großvater-Alter.

Zu Deiner Call Geschichte: Die Calls werden seit einiger Zeit "recycelt", wie Jürgen auch schon andeutete. Manche haben auch aus den unterschiedlichsten Gründen gewechselt, besseres für CW, Namensinitialen - eigene oder Schwiegermutter usw. C-Liz scheint kein Thema zu sein, weil in unserem OV zwei Newcomer DB gewählt haben, allerdings haben manche wohl Probleme damit. An sich stimmen Call - Adresse schon, bzw. sollten. Die BNetzA legt inzwischen monatlich auf. Wenn man ein altes Call erwischen will, d.h. von früher bekannt, wird es problematisch. Über OV geht auch nur, wenn der im DARC ist.

Die BEMFV Geschichte läuft seit Mitte der 90er, hat uns Angela als Umweltministerin unterschrieben (BImSchG). D.h. ab mehr als 10W EIRP (isotrop, ein Dipol hat bereits 2,15dB Gewinn) muß der Senderstandort gemeldet werden (alle Sender auf dem Grundstück). Darunter no Problem -- im Prinzip jedenfalls, wenn Du niemandem störst.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
[quote]

Die BEMFV Geschichte läuft seit Mitte der 90er, hat uns Angela als Umweltministerin unterschrieben (BImSchG). D.h. ab mehr als 10W EIRP (isotrop, ein Dipol hat bereits 2,15dB Gewinn) [/quote]

Im Freiraum hätte der 2,15dBi.
Ein Dipol hat je nach Bodenverhältnissen und Aufbauhöhe 5-8dBi.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
[quote][quote]

Die BEMFV Geschichte läuft seit Mitte der 90er, hat uns Angela als Umweltministerin unterschrieben (BImSchG). D.h. ab mehr als 10W EIRP (isotrop, ein Dipol hat bereits 2,15dB Gewinn) [/quote]

Im Freiraum hätte der 2,15dBi.
Ein Dipol hat je nach Bodenverhältnissen und Aufbauhöhe 5-8dBi.[/quote]

Ist schon korrekt Peter aber für die Selbsterklärung reicht es wenn man mit den 2,15 dBi Freiraumgewinn rechnet.
Man muss sich ja nicht selbst noch um die eventuellen 5 dB bringen, HI ...

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
[quote][quote]Die BEMFV Geschichte läuft seit Mitte der 90er, hat uns Angela als Umweltministerin unterschrieben (BImSchG). D.h. ab mehr als 10W EIRP (isotrop, ein Dipol hat bereits 2,15dB Gewinn) [/quote]Im Freiraum hätte der 2,15dBi.
Ein Dipol hat je nach Bodenverhältnissen und Aufbauhöhe 5-8dBi.[/quote]Ist schon ok. Mir ging es in erster Linie im EIRP vs ERP, und da werden die 2,15dB Dipolgewinn verrechnet. Ich weiß nicht, wie weit der TO in den Begriffen drin ist und je nachdem was er jetzt nachliest, stolpert er über ERP und EIRP. Die BEMFV verlangt bei EIRP >10 Watt die Berechnungen etc. Bei den CB-Funkern steht - glaube ich - noch ERP drin, auch in der einen oder anderen Verfügung. In die Richtung war der Hinweis gedacht.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
Hallo an Alle.

Nachdem ich über das Wochenende mehrere Seiten bzgl. Emv und Co. durchgelesen , verzweifelt nach Watt32 gesucht, welches anscheinend nur dem geneigten, vereinsangehörigen OM kostenfrei zur Verfügung steht, erschrocken die Gebührentabelle für eine Standortbescheinigung gelesen habe, komme ich zu dem Schluss entweder zu warten bis ich die Lizenz (dann Selbstauskunft) habe oder eben den ganzen Kram wieder zu verticken.

Zu allem Übel kommt noch dass das unmittelbar angrenzende Gebäude eine "Gaststätte" ist in der sich fast ausschließlich ältere Herrschafften aufhalten.
Nicht auszudenken wenn ich da einem den Herzschrittmacher ausknippse :shock:

Was das gesuchte Rufzeichen bzw. OM anbelangt.
Damit war nicht mein ehemaliger Mitlehrling DD3UL, der meines Wissens zuletzt 2012 in der Rufzeichenliste zu finden ist, gemeint.

Der von mir gesuchte OM (DC7xx) gibt/gab bei KleinanzeigenEbay seine zum in der aktuellen Rufzeichenliste Namen passende Straße nebst Hausnummer, jedoch einen falschen Ort an.
Weder im dem Haus in Berlin (alle Mitbewohner abtelefoniert) noch in Aken (dort den einzigen Afu kontaktiert), dem von ihm angegebenen Ort in dem es die angegebene Straße nicht einmal gibt, ist der OM, noch irgend jemand anderes der mit dem Thema Funk in Verbindung gebracht wird, bekannt.
Daher stellte ich mir die Frage ob die Angaben in der Rufzeichenliste wahrheitsgemäß angegeben werden müssen.

Danke für die Tips und die Antworten.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
Was die HSM Werte angeht (Herzschrittmacher) die gibt es nicht mehr, die normalen berechneten
Sicherheitsabstände reichen mittlerweile aus weil die HSM´s Einstrahlungsfest genug sind. Ja
den Wattwächter gibt es zum Download nur für DARC Mitglieder aber bei der BNetzA gibt es die
Software Wattwächter zum Download, damit kann man das auch machen.

Kosten für Standortbescheinigung ist bei CB und SSB natürlich klar und auch dass das kostet
von daher würde ich tatsächlich warten bis Du Lizenz hast und den Kram wenigstens für die
AFu Geschichte selbst machen darfst, das kostet dann nix.

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
Guten Morgen DF5WW

Dank dir nochmal für die Info.

Wenn ich dich richtig verstehe heißt das, dass man trotz Afu Lizenz und Selbstauskunft, die Standortbescheinigung trotzdem machen muss wenn ich mit einer CB Kiste auf 11m Betrieb mache?
Ich hoffe ich hab das falsch herausgelesen.

Vy 73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
Das würde mich jetzt sehr wundern, solange Du unter 10W EIRP bleibst. Aber ..... hier lesen ja genügend CB-Funker mit. Du kannst auch alles für Afu aufbauen, mit Baugenehmigung, falls 10m usw. , darfst aber ohne Liz nur RX-Betrieb machen und nix senden. Ohne Sendebetrieb bis zur Liz brauchst Du Null und Nichts zur BNetzA erklären. SWL-Betrieb bei Afu würde Dir sicher auch zur Prüfungsvorbereitung gut tun.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
[i:30bqgvr0]Wenn ich dich richtig verstehe heißt das, dass man trotz Afu Lizenz und Selbstauskunft, die Standortbescheinigung trotzdem machen muss wenn ich mit einer CB Kiste auf 11m Betrieb mache?
Ich hoffe ich hab das falsch herausgelesen. [/i:30bqgvr0]

Guten Morgen,
die Standortbescheinigung wird benötigt, wenn eines der neuen Geräte mit 12 Watt SSB verwendet werden (und die Antenne nicht im Garten vergraben wird).
Du bist mit 12 W SSB eben schnell über der genannten 10 Watt EIRP.

Bei einer 4-Watt Kiste sollte das kein Problem sein, solange keine Richtantenne im Einsatz ist :roll:

PS: Nicht entmutigen lassen, einfach mal anfangen!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
[quote]Das würde mich jetzt sehr wundern, solange Du unter 10W EIRP bleibst. Aber ..... hier lesen ja genügend CB-Funker mit. Du kannst auch alles für Afu aufbauen, mit Baugenehmigung, falls 10m usw. , darfst aber ohne Liz nur RX-Betrieb machen und nix senden. Ohne Sendebetrieb bis zur Liz brauchst Du Null und Nichts zur BNetzA erklären. SWL-Betrieb bei Afu würde Dir sicher auch zur Prüfungsvorbereitung gut tun.
73 Peter[/quote]

SWL mit diesem Aufwand lohnt sich aber auch nur wenn man sicher ist eine Lizenz zu machen oder wirklich technikbegeistert ist und das Geld auch als SWL investieren will. Zur Prüfungsvorbereitung würde ich eher einen WebSDR empfehlen. Kostet nix und für ein wenig Betriebstechnik zu lernen reichts alle mal. Wobei... ob man sich von dem ein oder anderen OM die Betriebstechnik als Vorbild nehmen sollte steht wieder auf einem anderen Blatt.

Zum Thema: Bei der Leistung von 12Watt SSB bei CB würde ich nie und nimmer über eine Standortbescheinigung nachdenken. Die meisten Geräte bringen eh keine 12 Watt und wenn ich Leitungsverluste u.s.w. abziehe ist das Thema eh gegessen. Die meisten die sich auf 11m aufhalten nennen sowieso einen offenen AFU TRX ihr Eigen.

Ich bin mir nicht ganz sicher aber früher gabs noch etwas als die 80 Kanal Geräte auf den Markt kamen zwecks Grenzabstand zu Frankreich, wenn ich mich noch recht erinnere.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
Guten Tag.

[b:q55bm6ci]@DL0815[/b:q55bm6ci] :busch:
Eben wegen dieser "neuen" SSB Geräte hatte ich bei DF5WW nochmal nachgehakt.
Nee, entmutigen lass ich mich da nicht.

[b:q55bm6ci]@DB6ZH und DK6HS [/b:q55bm6ci]
SWl Betrieb bzw. WebSDR mache ich jetzt schon eine ganze Weile.
Was den "Lerneffekt" angeht.
Naja, meiner Beobachtung nach gibt es da zwei Arten QSOs, entweder wird herumgeblödelt (was ja an und für sich nicht schlimm ist) oder man kommt sich vor als wenn Quantenphysiker sich unterhalten, mit anschliesendem Streit :wink:
Vllt. suche ich mir in der Rufzeichenliste ein paar OMs aus meiner Nähe heraus und finde einen der mir evtl. das ein oder andere angedeihen lässt.

Jedoch eins ist für mich klar, an einer Afu Kiste zu drehen, die Einstellungen kennen lernen, mit den div. Filtern "spielen" und und und, macht mehr laune als auf dem PC Buttons anklicken und Regler ziehen....obwohl es da vllt. optisch einfacher wäre.
Deshalb hab ich mir ja auch den IC 7300 besorgt, für mich die Quersumme aus beiden Welten.

[b:q55bm6ci]@DK6HS[/b:q55bm6ci]
Die Sicherheitszonen die du angesprochen hast gibt es noch.
Zitat aus [url:q55bm6ci]https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/CB-Funk/CB-Funk_Allgemeinzuteilung_April_2016.pdf?__blob=publicationFile&v=5[/url:q55bm6ci]

"....Landkreise, Städte und Regionen, in denen die Kanäle 41 bis 80 von ortsfesten CB-Funkstellen nicht bzw. nur auf Antrag standortbezogen genutzt werden dürfen."

Was die Nutzung der Kanäle 41-80 innerhalb der Schutzzonen begünstigt oder verwehrt, erschließt sich mir aus dem im o.a. link genannten "Blatt" nicht.
Wahrscheinlich Abstand, Strahlungsleistung und ob die den Antrag bearbeitende Person morgens Kaffee hatte oder nicht :wink:

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
[quote]Wahrscheinlich Abstand, Strahlungsleistung und ob die den Antrag bearbeitende Person morgens Kaffee hatte oder nicht[/quote]

Nein, das hat damit nichts zu tun. Diese Frequenzen werden in den angrenzenden Ländern, zumindest auf dem Papier!, noch für öffentliche Einrichtungen bzw. das Militär verwendet. So war die Begründung damals, als sie eingeführt wurden, das wird heute noch ähnlich sein. Die Realität sah damals schon anders aus - aber das ist eben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ;->

Damals gab es einen Abstand von 20km, ab welchem es "geduldet" wurde. Daher konnte ich damals von der Oststadt aus diese Kanäle verwenden - nach dem Umzug nach Knielingen nicht mehr... Also offiziell. Die 20km sind dann irgendwann gefallen und es wurden ganze Städte und Regionen ausgenommen. 20km war damals von einem guten Standort aus schon kein Problem, auch ohne stromversorgte, goldene Antennenkupplungen...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlage auf Doppelgarage - max. Höhe, Baugenehmig
[quote]Jetzt meine Frage dazu, sind diese Einträge in der Rufzeichenliste nicht verbindlich und von Afus wahrheitstreu anzugeben und bei Änderung mitzuteilen?
[/quote]

Hallo Zonk666,

ich verzichte darauf, mehr deiner bisherigen Aussagen zu zitieren, du sprichst mir in allen Belangen aus der Seele.

Unterschied: Ich habe 1969 die Amateufunk-Prüfung gemacht und seither auch ein Rufzeichen.
Nach anfänglichen enthusiastischen Aktivitäten, kamen dann familiäre Veränderungen und das Hobby ist eingeschlafen.
Ich wurde nurnoch einmal daran erinnert, als etwa 2008 plötzlich ein Schrieb der BNA ankam, indem jetzt EMV-Abgabe und Beiträge eingefordert wurden.
Wo die damals meine Adresse herhatten, war mir unklar, denn ich war zwischenzeitlich mehrmals umgezogen.

Zu deiner obigen Frage: Als ich dann 2010 ein Haus gekauft habe und erneut umgezogen bin, dachte ich natürlich auch nicht daran, meinen neuen Stand(Wohn)ort der BNA mitzuteilen, die hatte ich längst wieder vergessen. Da kam dann im Jahre 2012 ein ganz ruppiger Brief eines Mitarbeiters der BNA, geschrieben in einem persönlichen Stil, so quasi, "Meine Majestät befindet": Ich hätte mich nicht umgemeldet, das wäre ein ganz furchtbares Vergehen und wenn das wieder geschehen sollte, würde er mir die Funkerlaubnis, im Amtsdeutsch "ZULASSUNG ZUR TEILNAHME AM AMATEURFUNKDIENST" entziehen. Ich weiss bis heute nicht, wie dieBNA mitgekriegt hat, dass ich erneut umgezogen bin.

Uuups...ich war mir noch nicht klar, ob ich ihm dieses Dokument geradewegs vor die Füsse schmeissen (zurückschicken) sollte, hatte keine Ambitionen das Hobby nochmal aufzunehmen.
Habe mich dann, angestossen durch diese neue Konfrontation mit meinem alten Hobby, aber umentschieden und nochmal ganz von vorne angefangen.

Dis SDR-Technik hat mich in ihren Bann gezogen. Antennen mussten gebaut werden, Linearendstufen vom Chinesen liegen auf meinem Arbeitstisch, kurzum, ich ich bin nochmal eingestiegen.

Aaaaber....da kam auch eine gewisse Enttäuschung auf. Der Umgang der FA untereinander, sowohl "on air" alsauch in Internetforen, ist heutzutage deutlich ruppiger, um nicht zu sagen, unfreundlicher geworden.
Daran muss ich mich erst gewöhnen.

73 de Lothar


  
 

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