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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 38 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Antennenerdung Dummy Frage
Moin,

Habe folgende Beschreibung gefunden (http://www.andreadrian.de/sdr/Kurzwellenantenne.html):
"Das Instruction Manual der MFJ-1778 Antenne empfiehlt das Koaxkabel auf einer Länge von mindestens 6m im Boden zu vergraben. Das Koaxkabel muss direkten Kontakt mit dem Erdreich haben, d.h. Koaxkabel nicht in einem Plastikrohr verlegen. Der Schirm des Koaxkabels soll mit mindestens einem Staberder verbunden werden. Ein Staberder ist eine verzinkte Stahlstange die mindestens 2,5m tief in die Erde geschlagen wird. Ein Gasrohr darf nicht als Erdungsleitung verwendet werden."

Nun meine Frage: Muss/Darf ich tatsächlich das Antennenkabel zum Anschluss abisolieren und den Schirm mit dem Staberder verbinden? Macht das nicht das SWR kaputt (geht um Kurzwelle) oder frisst Leistung? Und, wenn nun das Kabel, z.B. mit ner dicken Schelle, an den Staberder angeschlossen ist, und alles zusammen im Boden vergraben wird, wie isoliere ich es dann wieder am geschicktesten?
Danke,
Kob


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenerdung Dummy Frage
Hab gerade das hier entdeckt: https://www.kabelscheune.de/Erdungsmate ... be-M8.html

Sowas würde vmtl. ausreichen, oder?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenerdung Dummy Frage
Hi,
wenn du keine Mantelwellen aufm Koax hast ist das aussen neutral. Geht hier wohl nur darum einen möglichen Blitz direkt abzuleiten. Ein Teil der Blitzenergie wird natürlich trotzdem am Antennenstecker ankommen. Die üblichen Regeln beachten.
Wenn du eine Klemme aussen drum machst darf das Koax nicht zu stark in der Form verändert werden sonst stimmt die Impedanz und Spannungsfestigkeit nicht mehr. Alles dann mit selbstverschweissendem Klebeband nach aussen luftdicht abschliessen sonst gammelt dir da alles weg.

Siehe auch diveres Threads hier im Form zum Thema Blitzschutz.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenerdung Dummy Frage
[quote]
Siehe auch diveres Threads hier im Form zum Thema Blitzschutz.
[/quote]

Wer suchet der findet Uwe. Sieht für mich eher nach Bewältigung
des Sommerlochs aus wenn ich mir die letzten Postings des TE so
zu Gemüte führe ....

Reg seit 04/2011 und noch nicht geschafft alle relevanten Threads
zu finden und gar zu lesen ....

Wohl dem der eine SuFu nur vom Hörensagen kennt :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenerdung Dummy Frage
[b:18enq61w]Sorry nur wegen Sommerloch[/b:18enq61w] ! :wink:
Falls der TE Nicht weiß was SuFu ist? könnte ja :roll: sein, dass er dieses Protein nicht in ausreichender Menge aktiviert.
Zu viel HF Strahlung ? Shack zu dicht neben dem Koaxialkabel? Staberder hatten wir ja gerade.

[b:18enq61w]SUFU[/b:18enq61w] - Wikipedia ...............................................[i:18enq61w]Ja es gibt auch eine Welt außerhalb des Amateurfunks und Foren[/i:18enq61w]
https://en.wikipedia.org/wiki/SUFU
Diese Seite übersetzen
[b:18enq61w]Su[/b:18enq61w]ppressor of [b:18enq61w]fu[/b:18enq61w]sed homolog [b:18enq61w]is a protein that in humans is encoded by the SUFU gene[/b:18enq61w]. Contents. [hide]. 1 Function; 2 Interactions; 3 References; 4 Further .
Over and Out
Mario
8)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenerdung Dummy Frage
[quote][quote]
Siehe auch diveres Threads hier im Form zum Thema Blitzschutz.
[/quote]

Wer suchet der findet Uwe. Sieht für mich eher nach Bewältigung
des Sommerlochs aus wenn ich mir die letzten Postings des TE so
zu Gemüte führe ....

Reg seit 04/2011 und noch nicht geschafft alle relevanten Threads
zu finden und gar zu lesen ....

Wohl dem der eine SuFu nur vom Hörensagen kennt :wink: :wink:[/quote]
Welches letzte Posting von mir meinst Du genau?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenerdung Dummy Frage
[quote]Ein Staberder ist eine verzinkte Stahlstange die mindestens 2,5m tief in die Erde geschlagen wird. Ein Gasrohr darf nicht als Erdungsleitung verwendet werden."[/quote]

1. Bitte die letzten Threads über Blitzschutz suchen und lesen. Dort ist alles beschreiben. Inklusive Antennen-, Mast- und Kabelerdung. Es wird Dir sicher keiner den Thread raussuchen und hier nochmal posten, nur damit Du nicht suchen mußt...

2. Die 2,5m Staberder sind pauschal und reichen, je nach Untergrundbeschaffenheit, nicht aus!

3. Ergäze auch das Wasserrohr, da heutzutage Kombiarmaturen Gas+Wasser eingebaut werden! Nebenbei ist im Haus heute Vieles aus Kunststoff oder isoliert aufgebaut, so daß sich das ohnehin verbietet.

Und, wie Uwe schon beschrieb, wird das SWR nicht beeinflußt, wenn das System in sich abgestimmt ist.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenerdung Dummy Frage
Ja, danke, hab mich gerade auch nochmals beraten lassen. Nehme zwei Staberder und verbinde diese wie beschrieben über die Klemme mit dem Schirm des Kabels. Das Kabel ziehe ich natürlich bei Nichtnutzung vom Gerät ab. Denke und hoffe dass das reichen wird, lese aber gerne nochmal etwas quer, vll hab ich ja was überlrsen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenerdung Dummy Frage
[quote] vll hab ich ja was überlrsen.[/quote]
Allerdings und leider einmal mehr was gefährliche Separaterder ohne Verbindung zum Schutzpotenzialsausgleich angeht. :roll:

[url=https://www.google.de/search?q=ABB+Merkblatt+Antennenerdungen&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=VIF_WfCgCOaCX9_BoqgE:1bn2uvmq]Lektüre[/url:1bn2uvmq]

Zwei Staberder sind niederohmiger als nur ein gleich langer. Normativ ist nur einer mit 2,5 m Mindestlänge gefordert.

73 Roland


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenerdung Dummy Frage
Hi,
bei der Mindestlänge würd ich mir auch mal den Boden ansehen. 3m trockener Sand nützt nicht viel...

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenerdung Dummy Frage
Ohne die örtlichen Gegebenheiten zu kennen: An dieser Antenne ist nichts blitzstromtragfähig. Man könnte sie nur mit Fangstangen bei erheblichem Aufwand schützen.
Das Koaxialkabel, das zum Wohnhaus führt, ist bei Hauseintritt mit 16qmm Kupferkabel oder entsprechend zu erden und mit dem Potentialausgleich zu verbinden.
Wenn das Kabel in der Erde zum Haus geführt wird, kann man es bei Erdeintritt in Antennennähe zusätzlich erden, um Durchschläge im Erdreich zu vermeiden.
Einen 2,5m langen Erder 3m tief in gewachsenen Erdboden zu treiben ist ohne entsprechendes Gerät nicht einfach. Wenn der Boden es zulässt, würde ich es mit Einspülen versuchen. Bei Verwendung von zwei Staberdern mit 1,5m Länge, ist ein Abstand von 3m erforderlich
Dem genannten Klemmkabelschuh traue ich keine 100A zu.

MfG


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenerdung Dummy Frage
[quote]bei der Mindestlänge würd ich mir auch mal den Boden ansehen. 3m trockener Sand nützt nicht viel...

73 de DL3FOX Uwe[/quote]

So ist es!
Bei mir fängt das Grundwasser erst bei 26m an. Darüber ist nur trockener Sand.

Eine Messung ist oft hilfreich, der örtliche Elektrofachmann kann da bestimmt weiterhelfen.

vy 73
Dirk


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenerdung Dummy Frage
Mh. Also die Antenne (Dipol) hängt an einer Seite im Baum, an der anderen Seite an einem Geländer am Haus. Mir geht es vor allem darum, dass am Haus keine Schäden entstehen, sollte tatsächlich der Blitz den Dipol entstehen. Bei Nichtnutzung ist das Antennenkabel abgeklemmt und der N-Stecker (wasserdicht) außerhalb des Haus platziert.
Und noch ne blöde Frage: Sollte der Blitz doch die Antenne erwischen, und am Haus ein Schaden entstehen, wäre dies vermutlich nicht durch die DARC-Versicherung gedeckt (dort heißt es man sei gegen Schäden Dritter versichert). Wie versicher man dann sowas?
Danke.
PS: Ich bin zwar tatsächlich schon seit 2011 im Forum angemeldet (das Interesse schon länger gehekt), aber erst seit kurzem lizensiert und sammele gerade meine ersten Erfahrungen mit KW.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenerdung Dummy Frage
Hi,
gibt Leute die das Kabel dann an ner Angelschnur aus dem Fenster abseilen wenn die nicht funken wollen.

Bei nem Volltreffer macht deine Antenn aber auch nur "Pöff" und löst sich in Luft auf ;)

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenerdung Dummy Frage
Ach, das ist nur ein Dipol, das wär nicht so schlimm wenn der abraucht. Geht halt mehr um die Kollateralschäden. Abseilen brauch ich nicht, ist Erdgeschoss :-)


  
 

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