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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Michael Ott
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Deutschland



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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 25 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Notruf im Amateurfunk
[quote]Darf ich dann trotzdem Kein Notzeichen verwenden oder ist dieses Verbot nur auf die Weiterleitung von Notrufen beschränkt.
Falls die Verwendung auch im Notfall verboten ist, wie kann ich mich dann über Funk erkänntlich machen? [/quote]
Hallo,

ganz einfach: mit dem dafür vorgesehenen Funk, der dann auch gleichzeitig eine praktikabele Infrastruktur anbietet.
Amateurfunk ist eher zum Plappern, Basteln und Ausprobieren.
Notfunk ist im Amateurfunk nur etwas zum Wichtigtun, wie "ernsthaftes" Modelleisenbahn betreiben.
Wenn es denn hier mal klappte, dann aus reinem Zufall.

Hiermit:
- https://de.wikipedia.org/wiki/Mobiler_Seefunkdienst
- https://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Selective_Calling
- epirb
- PLB
- AIS
- http://www.compass24.de/sicherheit/notsignale/mob-epirb


peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Notruf im Amateurfunk
Hallo,

und hier noch eine Leitstelle von weltweit mehreren dazu:
- https://www.seenotretter.de/notfall/
und über Sat
- https://de.wikipedia.org/wiki/Mobiler_S ... Satelliten


peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Notruf im Amateurfunk
[quote]Ich sag nur "Patrick Soelle"...[/quote]
Genau, ein Troll!

[b:340ig3nr][color=#FF0000:340ig3nr]><((((°> [/color:340ig3nr][/b:340ig3nr]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Notruf im Amateurfunk
Hallo zusammen,
[quote]
§16 AFuV (8) Amateurfunkverkehr darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden; Steuersignale für Erd- und Weltraumfunkstellen des Amateurfunkdienstes über Satelliten gelten nicht als verschlüsselte Aussendungen. [b:14aactbl]Das Aussenden von irreführenden Signalen[/b:14aactbl], von Dauerträgern und von rundfunkähnlichen Darbietungen sowie der Gebrauch internationaler Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen des See- und Flugfunkdienstes [b:14aactbl]ist nicht zulässig[/b:14aactbl].
[/quote]

Ich habe mal die wichtigsten Wörter hervorgehoben, verboten sind irrreführende Aussendungen, im Notfall ist alles verhältnismäßige zulässig, im Gegenteil, unternimmt man nichts obwohl man könnte macht man sich sogar strafbar (Unterlassene Hilfeleistung). Gilt z.B. auch für so Fälle wie Kind im Auto eingeschlossen bei den aktuellen Temperaturen, Scheibe einschlagen und Tür und den Notarzt bestellen, die Polizei fragt sicher nicht nach der Scheibe, die kümmert sich um die Eltern/Fahrer..


Gruß JAn


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Notruf im Amateurfunk
Die Polizei nicht, aber heutzutage der Anwalt. Man hat schließlich eine Rechtsschutzversicherung und die muss sich ja lohnen.

Irgendjemand kommt noch drauf, dass beim Einschlagen der Scheibe das Kind/der Hund ein Trauma erlitten hat und jetzt Reha in der Karibik braucht, natürlich mit beiden Eltern.

Nein, es bleibt dabei: Not kennt kein Gebot. Aber nicht alles ist Not.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Notruf im Amateurfunk
[quote]Ich habe mal die wichtigsten Wörter hervorgehoben, verboten sind irrreführende Aussendungen, im Notfall ist alles verhältnismäßige zulässig, im Gegenteil, unternimmt man nichts obwohl man könnte macht man sich sogar strafbar (Unterlassene Hilfeleistung). Gilt z.B. auch für so Fälle wie Kind im Auto eingeschlossen bei den aktuellen Temperaturen, Scheibe einschlagen und Tür und den Notarzt bestellen, die Polizei fragt sicher nicht nach der Scheibe, die kümmert sich um die Eltern/Fahrer..[/quote]
Hallo,

nicht zulässig in dem Sinn, dass man sich darauf nicht verlassen kann oder darf,
weil der Meldepfad einfach chaotisch ist.
Ansonsten kann man es im Notfall schon versuchen, nur darf man im Vorfeld nicht versuchen diesen chaotischen Weg über den Amateurfunk zu etablieren und damit eventuell darauf angewiesene ins Verderben verleitet.


peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Notruf im Amateurfunk
[quote]
nicht zulässig in dem Sinn, dass man sich darauf nicht verlassen kann oder darf,
[/quote]
Kannst Du dazu bitte einen Gesetzestext zitieren? Wäre diese Auslegung anerkannt, hätte sie große Auswirkungen auf alle Bereiche des Lebens, z.B. auch beim Einstellen der tatsächlichen HF-Ausgangsleistung.
Ahoi!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Notruf im Amateurfunk
Natürlich gibts keine Garantie das ein Notruf über Amateurfunk jemals bei der Polizei ankommt..aber immerhin besser als nix.
Wenns das nicht tut muss man sich eben einen anderen Weg suchen um Hilfe zu bekommen.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Notruf im Amateurfunk
Es dürfte jedem halbwegs bei Verstand befindlichem Funkamateur, es soll solche durchaus geben, klar sein, dass ein Notruf über Afu in der Prioritätenliste nur ziemlich weit unten angesiedelt sein kann. Darunter kommt höchstens noch Rauchzeichen geben oder mit einem Stein in eine Bahnschiene SOS zu klopfen.

Ist keine anderweitige Infrastruktur (mehr) vorhanden, sieht das natürlich ganz anders aus.

Man kommt halt um eine Beurteilung der Situation nicht herum. Insgesamt eine sehr müßige Diskussion.

Wieviel % der Bevölkerung kamen denn überhaupt schon in die Situation, einen Notruf absetzen zu müssen oder gar "privater" Ersthelfer am Unfallort zu sein? Ja, ich weiß, es werden sofort ein paar ganz wichtige Finger hochgehen. Ist aber nicht repräsentativ. :P

73 de Michael


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Notruf im Amateurfunk
Vor der Handy-Zeit war es durchaus üblich, und ist auch ab und an so gelaufen, via 2m-Relais jemanden um einen Anruf bei der Polizei zu bitten. Das ging problemlos ohne SOS und Mayday.

Bei der ersten Hilfe - inkl. Scheiben einschlagen - kann ich als ehrenamtlicher Rettungsdienstler i.R. nur dazu raten, sich eine zweite Person als Zeugen (Helfer) dazu zu holen, dessen Personalien notfalls zu notieren, und außerdem 110/112 so bald wie möglich an zu rufen. Das dürfte in den meisten Fällen möglich sein, Ausnahmen natürlich auch - aber selten.

Es geht bei Sachbeschädigungen ganz einfach darum, daß einwandfrei feststeht, daß es ein Notfall ist und nicht als Beispiel (selbst erlebt): Person im Auto auf dem Klinik-Parkplatz, zwar erkennbar atmend, aber ...... am nahegelegenen Eingang "Alarm gegeben" (d.h. Autonummer etc. und Situation geschildert) - Antwort mit leichtem Amüsement: das ist unser Prof. XYZ, der macht da immer ein Nickerchen. Rückfrage "Fachrichtung Neuro/Psycho" wurde unter gemeinsamen Gelächter der beiden Empfangsdamen bestätigt. Reales Erlebnis in einem sehr bekannten Kurbad.

Die zweite Variante: bei Kindern und Frauen sollte man als männlicher Ersthelfer sich baldmöglichst eine weibliche Mithilfe beschaffen. Im RTW/NAW ist man immer zu zweit oder dritt, da ist außerdem die Situation auch komplett anders. Wenn man Kindern oder Frauen im Notfall dadurch helfen muß, daß man beengende Kleidung öffnen muß, gilt es ein paar Spielregeln zu beachten (so weit irgendwie möglich): Sichtschutz vor Umstehenden (insbesondere den heutigen Smartphone-Idioten) und falls eine Frau mithelfen kann, sollte man die um "Kleidungsfragen" bitten -- klappt eigentlich auch fast immer.

Dieses Thema war früher nicht in dem Maße heikel, aber inzwischen ........ sollte man es im Hinterkopf haben, wenn es die Situation ermöglicht. In USA habe ich mich mal mit dortigen Rettungsdienstlern unterhalten und die haben mich direkt davor gewarnt, nie ohne eine zweite Person als Zeugen im Notfall einem Kind zu helfen. Sicher ---- wenn in 50km Umkreis keiner da ist, hilft ja nichts, aber in aller Regel kann man eine zweite Person als Mithelfer "engagieren".

Soweit mal etwas weniger geläufiges zu "Nothilfe"-Themen etwas OT. Fällt im Grunde mit unter "Eigensicherung", die bei Verkehrsunfällen oft insgesamt vergessen wird. Wäre ein eigenes Thema. Ansonsten ist es hier wohl eher ein Troll-Thread.
73 Peter


  
 

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