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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

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Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 71 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Interesse an Prüfung zum Amateurfunker
Jaja, der "Rote Baron" mit Dominator Power.

Hatte, nachdem seine Herzdame die Liz gemacht hat in einem bekannten Forum seine Signatur
sofort angepasst auf "QRV auf jeder Frequenz auch ohne Lizenz". Das aber dann bald wieder
gelöscht.

Er hat auch schon bei einer Ballonfahrt mit 400 W aus dem Korb gefunkt, für den Roten alles kein
Problem. Man hat ja heute die Freiheit denn die BNetzA darf ja quasi kaum noch was machen
seit der Liberalisierung. Wegfall des FAG und das ersetzen duch das TKG und die herabsetzung auf
OWi anstelle Straftatbestand lassen Richter sogar Haussuchungen ablehnen obwohl entsprechende
Messprotokolle vorliegen. Begründung: Zu hoher Eingriff in die Privatsphäre wegen einer simplen OWi.

:lol: :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Interesse an Prüfung zum Amateurfunker
[quote]Der heutige CB Funker betreibt illegal Amateurfunkgeräte![/quote]
Das war vor fast 30 Jahren schon so, nicht erst heute! Wer das Kleingeld hatte, hatte keine Jackson, Adams, Grant - der hatte nen kleinen Yaesu (747, 757 waren äußerst beliebt), gelegentlich noch Kenwood, dann aber auch schonmal in Richtung 950/950SDX... Drei von der Sorte kannte ich persönlich. Heute ist die Hemmschwelle nur niedriger und es ist leichter dranzukommen durch den offenen Internethandel.

[quote]lassen Richter sogar Haussuchungen ablehnen[/quote]
Das liegt daran, daß in einem ernsthaften geführten Prozess niemals die sogenannte "Gefahr im Verzug" bewiesen werden konnte, auf die sich praktisch immer berufen wurde. Nachdems mehrfach teuer wurde und teilweise die Geräte wieder ausgehändigt werden mußten (!), wurde das logischerweise verändert. Sicher ist man deshalb noch lange nicht und empfehlenswert, sowas zu machen, ist es allemal nicht.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Interesse an Prüfung zum Amateurfunker
[quote]Der heutige CB Funker betreibt illegal Amateurfunkgeräte![/quote]
Dabei handelt es sich aber nicht mehr um den "klassischen CB Funker" sondern um die paar wenigen "Outlaws" die in ihrer Verzweiflung zu Amateurfunkgeräten greifen um sich überhaupt noch mit irgendjemand unterhalten zu können und weil sie zu faul (?) sind die Klasse E zu machen. Da wartet man lieber auf die Klasse K oder ruht sich auf der Zulassung der YL aus.

[quote]Die Härte ist der Typ, wird gefeiert von seinen Anhängern wie ein Messias[/quote]
Ich kann da keinen Messias erkennen, offenbar reicht es nicht für E geschweige denn für A. :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Interesse an Prüfung zum Amateurfunker
Eine gewisse Ahnung kann man dem roten nicht absprechen. Den E-Technikteil dürfte er problemlos packen.
Soweit ich mitgekriegt hab, beziehen sich die 1000W auf seinen Moppel, nicht auf den TRX.

Noch zu CB und der Allgemeinzuteilung: Wo bitte ist gefordert, dass irgendein selbsternannter Club Rufzeichen verteilt?
Im Gegenteil, es ist von Gleichberechtigung die Frage.

73 de Michael


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Interesse an Prüfung zum Amateurfunker
Wenn man als CB ler ein Amateurfunkgerät mit 10 Watt betreibt..stört mich das auch nich weiter..
Solnage das Signal im erlaubten Bereich bleibt.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Interesse an Prüfung zum Amateurfunker
[quote] Wo bitte ist gefordert, dass irgendein selbsternannter Club Rufzeichen verteilt?[/quote]
Eine gewisse "Ordnung" war zu Zeiten von Packet Radio auch im CB Funk schon irgendwo sinnvoll. Diese Zeiten sind heute (2017) aber längst vorbei und insofern ist eine "Regulierung" von Rufzeichen im CB Funk auch überflüssig. Bei der Handvoll CB Funker die noch aktiv sind .... Die meisten Rufzeichenlisten, die im Internet kursieren, bestehen aus "Leichen". CB Funk ist durch.

[quote]Wenn man als CB ler ein Amateurfunkgerät mit 10 Watt betreibt..stört mich das auch nich weiter..[/quote]
Leider bleibt es nicht dabei ....

Wo ist eigentlich der TO? :-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Interesse an Prüfung zum Amateurfunker
Der hat sich seine "Lizenz[b:ca20oymp]-[size=150:ca20oymp]A+++[/size:ca20oymp]"[/b:ca20oymp] (hat er an seinem Kühlschrank gelesen, der ja auch mit Strom läuft) an die Wand gehängt, und sucht an seinem Batteriegerät den 230 Volt-Eingang für's erste QSO ! 50 [b:ca20oymp]Herz[/b:ca20oymp] hat es ja sofort gemerkt!! :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Interesse an Prüfung zum Amateurfunker
[quote]Es ist sowieso Blech.

CB ist gewollte Anarchie. Es ist nicht vorgesehen, dass irgendein dahergelaufenes Etwas Macht an sich reißt.

Und wenn ich als anarchisches Nichtmitglied mit einem CB-Gerät auf CB-Frequenzen mit irgendeinem 13RFschießmichtot-Skip rumplärren will, kann mir niemand auch nur den Hauch von irgendwas anhaben.[/quote]

Dafür höre ich aber jedes WE mäßig lizensierte auf 11 m,Kollege.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Interesse an Prüfung zum Amateurfunker
[quote]Wo ist eigentlich der TO? :-) [/quote] Der lacht sich eins und braucht keinen CB-Funk mehr und auch keine Diskussion dazu. :-) . Meldung am 31.7.2017 (Seite2)
[quote]Guten Tag Forum.
Prüfung bestanden. :D Es war aber ein harter Monat. Hätte nicht gedacht, daß auch ein Paar Altersgenossen anzutreffen waren. Danke euch auch für die Tipps, die in der Zwischenzeit noch reingekommen sind.
Gruß Paul[/quote]Congrats nachträglich.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Interesse an Prüfung zum Amateurfunker
So, ich konnte endlich am 25.09.2017, um 09:00 Uhr, in Berlin, Seidelstr. meine Einsteiger-Amateurfunkprüfung absolvieren. Da ich mich seit über einem Vierteljahr intensiv darauf vorbereitet hatte, wusste ich, dass eigentlich nichts schiefgehen konnte. :mrgreen:
Wir waren insgesamt 15 Prüflinge anwesend, davon zwei Herren, die die Ergänzungsprüfung -A- bestanden; sowie elf Studenten von der TU und eine Frau.
Vorab, wir haben alle bestanden, ein Student musste in die mündliche Nachprüfung, die er aber auch bestanden hatte.

Ich war von dem ganzen Ablauf überaus positiv überrascht.
Es waren drei Prüfer anwesend (zwei davon leiteten die Prüfung), die sehr offen und freundlich herüberkamen, plauderten mit uns locker zwischen den Prüfungsteilen.
Es wurde erst Technik, dann Betriebskunde und anschließend Vorschriften geprüft, immer gewartet bis alle Bögen abgegeben und ausgewertet waren, erst danach erfolgte der anschließende Prüfungsteil.

Kaffee, Tee und Kekse standen gegen einen kleinen Obolus zur Verfügung; ein junger Prüfer erschien sogar mit einem Karton Schokoküssen, da konnte man sich unentgeltlich bedienen :) :)

Nach Übergabe der Amateurfunkzeugnisse machte ein Prüfer vor dem Gebäude der Bundesnetzagentur Fotos von den Prüflingen, die per eMail verschickt wurden.

Sehr positiv fand ich, dass ein Prüfer mich nach Auswertung der Bögen direkt ansprach. Er riet mir, ich solle noch kein Rufzeichen beantragen Ich solle mich möglichst schnell zur Aufbauprüfung -A- anmelden, da der Prüfungsstoff ja noch sehr frisch ist. Diesen Rat habe ich befolgt und werde am 06.11. an der entsprechenden Prüfung teilnehmen.

Vielleicht habe ich dem einen oder dem anderen mit diesem Beirag etwas Mut gemacht. Die Amateurfunkprüfung ist wirklich keine schlimme Sache, es wird niemanden der Kopf abgerissen und unvorbereitet wird sicher niemand zur Prüfung kommen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Interesse an Prüfung zum Amateurfunker
[quote]Eine gewisse Ahnung kann man dem roten nicht absprechen. Den E-Technikteil dürfte er problemlos packen.
[color=#0000BF:3618962v]...mit einem "Jahresabo" in Sachen Dauerreparatur seiner "Dominator" beim Kucha-Hans braucht man keine Technikkenntnisse :mrgreen: [/color:3618962v]
Soweit ich mitgekriegt hab, beziehen sich die 1000W auf seinen Moppel, nicht auf den TRX.

Noch zu CB und der Allgemeinzuteilung: Wo bitte ist gefordert, dass irgendein selbsternannter Club Rufzeichen verteilt?
Im Gegenteil, es ist von Gleichberechtigung die Frage.

73 de Michael[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Interesse an Prüfung zum Amateurfunker
Hallo aus Koblenz ,

Ich bin mal neugierig , hast du in der Zwischenzeit die Einsteigerlizenz der Klasse E absolviert ?
Für meine Seite , habe ich mich für November / Dezember 2017, in Eschborn ( bei FM ) angemeldet.
Lass mal etwas von dir hören .

73 R.M.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Interesse an Prüfung zum Amateurfunker
[quote]Hallo aus Koblenz ,

Ich bin mal neugierig , hast du in der Zwischenzeit die Einsteigerlizenz der Klasse E absolviert ?
Für meine Seite , habe ich mich für November / Dezember 2017, in Eschborn ( bei FM ) angemeldet.
Lass mal etwas von dir hören .

73 R.M.[/quote]

Evtl. solltest Du mal dazuschreiben wen Du meinst. Der Thread ist ja nun schon etwas länger :wink: :wink:

P.S. Gerade umme Ecke in Höhr-Grenzhausen


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Interesse an Prüfung zum Amateurfunker
[quote][quote]Eine gewisse Ahnung kann man dem roten nicht absprechen. Den E-Technikteil dürfte er problemlos packen.
[color=#0000BF:2h494yob]...mit einem "Jahresabo" in Sachen Dauerreparatur seiner "Dominator" beim Kucha-Hans braucht man keine Technikkenntnisse :mrgreen: [/color:2h494yob]
l[/quote][/quote]

Nicht mit A und schon gar nicht mit E kann man ohne weitere Kenntnisse (als in den Prüfung geforderten) einen TRX abgleichen oder reparieren. Und ich glaube, das weißt Du auch. ;-)
Was er auf CB veranstaltet, kann uns Funkamateuren völlig wurscht sein. Auf den Afu-Bändern ist er mir bisher nicht negativ aufgefallen. Im Gegenteil.

73 de Michael


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Interesse an Prüfung zum Amateurfunker
Er ist, wie er ist. Solange es kein Theater gibt, alles gut.


  
 

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