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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 45 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisproblem TB402
Mit den Rechnungen bin ich durch. Habe das Problem einkreisen können und es ist alles klar: War nur jahrelang seit 1992 von einem Texas-Instruments-Exemplar verwöhnt, das klaglos Kettenrechnungen konnte. Aber es gibt jetzt noch Solche, die es können, aber schon im 30 € Bereich und nicht günstiger, aber zugelassen für Prüfungen.

Das Andere war eben, ungewöhnliche Formelschreibweise im Muster von "Lichtblick"- die ist aufgeklärt - und ich habe es erst mal vor dem Beitrag hier für bare Münze genommen, weil ich - wenn ich Etwas nicht verstehe - dieses erst einmal annehmen muss, ehe ich darüber diskutiere. Tja, eine Frage stellt man erst, wenn man vor einem Problem steht und nicht umgekehrt. das ist doch folgerichtig, oder?
Eine Schaltung selbst, die Humbug geworden ist, erkennt man deutlich leichter!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisproblem TB402
[quote]
In einer Kneipe hätte ich jetzt gesagt, geht vor die Tür und regelt es draußen.
[/quote]

Liegt vielleicht an der Hitze, dass manch einem der Kamm schneller schwillt als gewöhnlich. :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisproblem TB402
Ich wollte zwar nicht mehr füttern, aber so kommt mir der Kerl jetzt nimmer davon.
Mit "Zahlendreher" wird sich jetzt nicht mehr rausgelogen. Hier ein Auszug aus der PN, die mich gestern von ihm erreicht hat (... von mir):

Betreff: Re: Verständnisproblem TB402
Von: funkmechaniker
Gesendet: Mi 21.6.2017 19:44
An: DL2MIK

"... Ohne einen vor 2015 auch als recht stabil festgestellten IQ 164 wäre ich jetzt nach den Dingen, die mir passiert sind mit ... Fehlbehandlung mit falsch bedientem ...gerät vielleicht so blöd! Aber dir bin ich - Gott sei Dank - noch um Dimensionen überlegen, du Infant! ... "

Noch Fragen? Ich habe den Eindruck, da funktioniert mehr nicht als nur der TR. Möge die BNetzA Schlimmeres verhindern.

73 de Michael, der ziemlich sicher kein spanischer Thronfolger ist.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisproblem TB402
[quote]
Zitat von "funkmechaniker" aus PM: "... Ohne einen vor 2015 auch als recht stabil festgestellten IQ 164" [/quote]

OK, nachdem das mathematische Problem jetzt gelöst scheint, wäre es da nicht eine tolle Idee, wenn man mal wieder zum Äquivalent des allseits beliebten maskulinen Genitalvergleich schreiten könnte und alle jetzt mal ihren IQ posten (ob gemessen oder nur gewünscht ist unerheblich!). :mrgreen:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisproblem TB402
Shit, ich weiß meinen gar nicht. Dann bin ich halt doch ein Infant. Sind das nicht die mit den großen Ohren? ROFL


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisproblem TB402
Hallo Zusammen,

was für ein herrlicher Thread ! Mehr davon !

Der IQ von OM's wurde ja schon vom "Mäuse Quäler". DL6MQ, anhand der Lizenzklasse / CW und Technik Kenntnissen usw. eindeutig bestimmt. hi.

(Als (altes System) C-Lizenzler lieg ich demnach irgendwo < 80, ein B-Linzenzler jenseits der 120, )

@Funkmechaniker:

Wie schon öfters bemerkt: Alles explizit klammern. Dann bist du immer auf der sicheren Seite.

Zu Taschenrechnern:

Kollegen von mir haben in den 80ern HP Taschenrechner benutzt mit "Polnischer Notation", und haben tatsächlich versucht, mich davon zu überzeugen. Absolut unbedienbar für "Normalsterbliche"

Grüsse, Alfred.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisproblem TB402
Also ich weiß nicht, was ich dazu noch sagen soll.
Alfred, dein Humor bringt wieder alles auf die Linie!

Und das mit dem Infant weiter oben -
Inte heißt im Schwedischen "nicht"
Und im Gegensatz zum Deutschen nehmen die Schweden vom Wort "Automobil" nur das "Bil" und nicht das "Auto".
Da kann ja "fant" die schwedische Abkürzung sein.
Also ist oben der "Infant" gemäß seiner Feststellung auf die großen Ohren kein halber Elefant, sondern ein Ganzer,
der auch nicht auf den Baum klettern kann - der natürlichen Auslese wegen (wer aufgepaßt hat versteht es).
In den Porzellanladen kam er nicht ganz rein, daher die Augen über Kreuz. Vielleicht gibt es daher
QSL-Karten mit einem Elefanten drauf. Aber Unkraut vergeht eben nicht!
Aber wer seine Lizenz im Lotto gewonnen hat, stellte keine Fragen. Denn wer Fragen stellt, bekommt den Zonk
oder "Das wäre Ihr Preis gewesen ..." - fies nicht? Wenn man nur immer alles vorher wüßte!

"Arbeit zieht Arbeit nach sich" und "Verständnisprobleme" multiplizieren sich.

[color=#FF0000:34fte1is][size=150:34fte1is]Den Thread erkläre ich hiermit von meiner Seite aus für beendet. Nicht nur QRT sondern CL unter dieser Überschrift![/size:34fte1is][/color:34fte1is]

[color=#4000FF:34fte1is]//MOD -> OK, Thread geschlossen.[/color:34fte1is]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisproblem TB402
@DK7IH: wie .... was denn jetzt ..... in cm oder auf 100 normiert *LOL*

@Alfred: Es ist eigentlich nicht ganz so schlimm, wenn Du Dir beim Eintippen einen realen Polen vorstellst, der schon die Wodkaflasche 3/4 geschafft hat. Was der dann eintippt, gibt auf jedem Taschenrechner (irgend) ein Ergebnis.

Auch auf die Gefahr, daß ich abgemahnt werde, möchte ich zu dem IQ-Wettbewerb eine nette Story aus dem US-EN hier posten, kursierte im Kollegenkreis während QRL in Colorado. Klärt vielleicht auch einige Probleme hier, hi.

73 Peter

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[i:1h4q9o2b] One day God came to Adam to pass on some news. "I've got some good
news and some bad news", God said. Adam looked at God and said, "Well,
give me the good news first." Smiling, God explained, "I've got two
new organs for you. One is called a brain. It will allow you to be very
intelligent, create new things, and have intelligent conversations with
Eve. The other organ I have for you is called a penis. It will allow
you to reproduce your now intelligent life form and populate this
planet. Eve will be very happy that you now have this organ to give her
children."

Adam, very excited, exclaimed, "These are great gifts you have given to
me. What could possibly be bad news after such great tidings?" God
looked upon Adam and said with great sorrow, "The bad news is that when
I created you, I only gave you enough blood to operate one of these
organs at a time." [/i:1h4q9o2b]
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisproblem TB402
@Peter:

Hab gerade herausgefunden, dass ich oben was Ungenaues geschrieben hab, es ist die:

"Umgekehrte polnische Notation" ( UPN )

Wenn du das googelst siehst du rechts ein Bild des HP Rechners.

Ich zitiere mal die Nachteile:

"
Nachteil der UPN ist in erster Linie die Tatsache, dass sie häufig nicht aus dem täglichen Leben beziehungsweise der Schule vertraut ist und daher erst erlernt werden muss; hinzu kommt, dass die Vorteile erst beim intensiveren Gebrauch und vor allem bei der Arbeit mit komplizierten Formeln zu bemerken sind. Die Gewöhnung an eine der beiden Notationen kann den Umgang mit der jeweils anderen erschweren.

"

Mir war damals schon klar, dass diese Taschenrechner eine "Totgeburt" sind.

Grüsse, Alfred.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisproblem TB402
[quote]Mir war damals schon klar, dass diese Taschenrechner eine "Totgeburt" sind.[/quote]
Die Rechner waren aber keine "Totgeburt", sondern im Gegenteil: sie waren die Geburt des wissenschaftlichen Taschenrechners überhaupt. Der erste war Anfang der 70er der HP-35, und alle an der Uni waren begeistert (nur konnte ich mir privat keinen leisten).

73 Werner


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisproblem TB402
@Werner,

aha, ein "Jünger" der UPN. Mich hat noch keiner überzeugt.

Ich bin jedenfalls generell bei Infix-Notation geblieben. Mit Klammerung ist die auch eindeutig. Gibt's UPN Rechner noch ? Oder kann man die generell von Infix auf UPN umschalten ? Wer von euch benutzt UPN ?

Grüsse, Alfred.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisproblem TB402
UPN hab ich früher auch mal gesehen..aber überzeugt hats mich nicht. Ausserdem macht man heutzutage eh das meiste gleich am PC ( z.B. Excel)..ewiges Formeltippen braucht man nicht mehr.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisproblem TB402
[quote]UPN hab ich früher auch mal gesehen..aber überzeugt hats mich nicht. [/quote]

Dieses Teil war für mich damals wesentlich überzeugender:

https://en.wikipedia.org/wiki/Casio_FX-850P

Besonders die Möglichkeit, eigene Programme zu schreiben und abzuspeichern hat während des Studiums sehr geholfen. ;-)

vy 73 de Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisproblem TB402
[quote][quote]UPN hab ich früher auch mal gesehen..aber überzeugt hats mich nicht. [/quote]

Dieses Teil war für mich damals wesentlich überzeugender:

https://en.wikipedia.org/wiki/Casio_FX-850P
[/quote]

Den gab es erst mehr als 10 Jahre nach dem HP.
Den HP35 gab es bereits 1973 per Sammelbestellung an der RWTH Aachen über Theo Lieven, das war sein Grundstock für seine spätere Firma Vobis.

Die umgekehrte polnische Notation war zwar Anfangs gewöhnungsbedürftig aber wenn man es raus hatte kein Problem.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisproblem TB402
[quote]aha, ein "Jünger" der UPN. Mich hat noch keiner überzeugt.[/quote]
Nein, kein "Jünger". Aber das war nun einmal der erste und damals einizige Taschenrechner, der mehr als die Grundrechenarten konnte. Und dann hat man eben gelernt, ihn zu benutzen.

[quote]Den gab es erst mehr als 10 Jahre nach dem HP.[/quote]
Nach dem Wikipedia-Eintrag 15 Jahre danach.

73 Werner


  
 

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