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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 155 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Landkarte aller Funkamateure (nach Rufzeichenliste)
sorry.

Im Internet meine ich.

73 Frank


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Landkarte aller Funkamateure (nach Rufzeichenliste)
Ich verstehe dich immer noch nicht. Du hast das nachgebaut und möchtest es nur für angemeldete Benutzer freigeben? Welche Art von Benutzer meinst du und bezogen auf welches Benutzerdatenbanksystem? Die User hier im Forum? Es gibt keine "angemeldete User" im "öffentlichen Internet" :)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Landkarte aller Funkamateure (nach Rufzeichenliste)
[quote]
Mein Problem ist wie kann ich nur für angemeldete User die Daten freigeben.
[/quote]

Falls du nen Apache hast dann hilft dir evtl. das googlen nach
[quote].htpasswd und .htaccess[/quote]
für Nginx gibt es was ganz ähnliches...

Oder so:
https://www.php-einfach.de/experte/php- ... ginscript/


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Landkarte aller Funkamateure (nach Rufzeichenliste)ervon
[quote]

eher so: [b:34vdcz5c]Jeder kann der Verarbeitung seiner personenbezogener Datren durch Unbefugte jederzeit widersprechen[/b:34vdcz5c] und ist darüberhinaus [b:34vdcz5c]vorher in Kenntnis zu setzen[/b:34vdcz5c] und da einige Personen der Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten zu einer Karte widersprachen muß dieser Wunsch nach Gesetzeslage zu 100% respektiert werden. Für eine andere Auslegung ist kein Raum, sosehr es einige hier entsetzt ist der Gesetzestext eindeutig und das ist gut so.

Die vorherige Zustimmung zur BNA-Liste ist unerheblich. Es geht um den jederzeit möglichen Widerspruch zu einer erneuten Datenverarbeitung.

Auch die häufig vertretene Ansicht, daß jeder Hansl berechtigt sei, personenbezogene Daten aus öffentlich einsehbaren Verzeichnisse wie Telefonbücher usw. für seine beliebige Nutzung zu einer Liste oder wie hier geschehen Karte zu verarbeiten ist gesetzlich untersagt und das Prozeßrisiko einfach nicht wert.

best regards


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Landkarte aller Funkamateure (nach Rufzeichenliste)
[quote][quote]
Mein Problem ist wie kann ich nur für angemeldete User die Daten freigeben.
[/quote]

Falls du nen Apache hast dann hilft dir evtl. das googlen nach
[quote].htpasswd und .htaccess[/quote]
für Nginx gibt es was ganz ähnliches...

Oder so:
https://www.php-einfach.de/experte/php- ... ginscript/[/quote]

Das passt leider nicht. Jeder User sollte sein Passwort selber ändern können.

Gruß Frank


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Landkarte aller Funkamateure (nach Rufzeichenliste)ervon
[quote]
Auch die häufig vertretene Ansicht, daß jeder Hansl berechtigt sei, personenbezogene Daten aus öffentlich einsehbaren Verzeichnisse wie Telefonbücher usw. für seine beliebige Nutzung zu einer Liste oder wie hier geschehen Karte zu verarbeiten ist gesetzlich untersagt und das Prozeßrisiko einfach nicht wert.

best regards[/quote]

Tja, vielleicht sollte das mal von vorn bis hinten durchprozessiert werden damit man mal sieht was tatsächlich passiert.
Es würde mich nicht wundern wenn den ganzen Amateurdatenschützern und Hobbyjuristen die rote Karte gezeigt würde.
Diese "eindeutige Rechtslage" ist nämlich nur so lange eindeutig bis es jemand darauf anlegt und es gerichtlich überprüfen läßt. Warum wohl gehen Millionen von Prozessen wegen nichtigster Anlässe durch sämtliche Instanzen, die teilweise zu völlig konträren Urteilen kommen? Etwa, weil die Rechtslage so "eindeutig" ist, oder vielleicht doch weil es alles ein klein wenig komplexer ist als es sich der eine oder andere Möchtegern-Juraprofessor in seiner kleinen Gedankenwelt so vorstellen kann?
Heerscharen von Anwälten leben sehr gut von eindeutigen Rechtslagen, die sich dann doch oft als nicht so eindeutig entpuppen.

Vy 73

Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Landkarte aller Funkamateure (nach Rufzeichenliste)
[quote][quote][quote]
Mein Problem ist wie kann ich nur für angemeldete User die Daten freigeben.
[/quote]

Falls du nen Apache hast dann hilft dir evtl. das googlen nach
[quote].htpasswd und .htaccess[/quote]
für Nginx gibt es was ganz ähnliches...

Oder so:
https://www.php-einfach.de/experte/php- ... ginscript/[/quote]

Das passt leider nicht. Jeder User sollte sein Passwort selber ändern können.
Gruß Frank[/quote]

Dann schau dir an wie das hier [quote]https://www.php-einfach.de/experte/php-codebeispiele/loginscript/[/quote] gemacht wird und tippe die 20 Zeilen doe man zusätzlich braucht um sein Kennwort zu ändern selber hin.
DAs kann man mit 2-3 h Einarbeitung schaffen.
Im Internet gib es halt auch nicht fertig und kostenlos aus der Dose...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Landkarte aller Funkamateure (nach Rufzeichenliste)
Also gemäß der Aussage

[quote]Datenbankerstellung and Abfrage per PHP Internetdateien auch kein Problem.[/quote]

Darf diese Bemerkung garnicht erst auftauchen:

[quote]Das passt leider nicht. Jeder User sollte sein Passwort selber ändern können.[/quote]

Das gehört nämlich zusammen. Und ja, ich weiß wies geht.


@collinsradio:
[quote]personenbezogene Daten [/quote]
Recherchiere mal, in welchem Zusammenhang und in welcher Beziehung es sich tatsächlich um "personenbezogene Daten" handelt. Das ist schonmal durchprozessiert worden. Hast Du recherchiert, wirst Du feststellen, daß "personenbezogene Daten" die gemeinsame Bereitstellung von Vorname, Nachname und mindestens das Geburtsdatum darstellt. Kommt dann noch das Paßfoto dazu, braucht man keinen Prozeß, sondern kann direkt die Hand aufhalten.

Bei Rufschädigung und ähnlichen Dingen siehts etwas enger aus, das ist hier jedoch nicht der Fall.

So eindeutig ist das also alles längst nicht.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Landkarte aller Funkamateure (nach Rufzeichenliste)
@DL6IB: ich wollte eigentlich gar nicht drauf antworten, aber ..... in Deinem Sinne bin ich voll dacour. Heute jault jeder gleich auf, wenn sein Name und Adresse irgendwo auftaucht und schreit "Datenschutz". Ich stehe wegen der Reklame auch nicht mit der Adresse im Telefonbuch und habe an der Haustür (EFH) den Namen weggelassen, nachdem immer wieder Kasperl durch die Straßen gezogen sind und die Namen abgeschrieben haben, später dann Werbung, was sie an unserer Hütte alles reparieren und erneuern wollten. Bei der BNetzA stehe ich schon so lange mit Adresse drin (Call älter als Datenschutz-Blabla), daß es völlig witzlos wäre, die jetzt noch zu löschen. Wenn die Adresse schon dort mit Call drin steht. ist das ganze auf einer Landkarte ja nun wirklich kein Geheimnisverrat mehr. Irgendwo sollte man auf dem Teppich bleiben.

Zu collinsradio's post: wenn ich solche halbseidenen Formulierungen in Fett lese, und dann feststelle, daß dieser geschraubte Text nirgends im Gesetz steht, ist der Post für mich schon gegessen. §-Nummern läßt er schon sicherheitshalber weg und dann der Begriff "Unbefugte"...... habe mal im BDSG "find" laufen lassen: der kommt genau 2x im Anhang vor, sinngemäß darf ich keine Unbefugten an meine Datenverarbeitung lassen. Ich hatte im QRL genug mit Datenschutz zu tun und solche Posts sind dann einfach für mich abgehakt.

Ich könnte Datenschutz ab und an morgens im Spiegel gebrauchen, aber das blöde Ding hält sich nicht daran ..... :-)
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Landkarte aller Funkamateure (nach Rufzeichenliste)
[quote]Mein Problem ist wie kann ich nur für angemeldete User die Daten freigeben.[/quote]
Bei den Google Fusiontables kann man in den Freigabeinstellungen festelegen, wer wie auf die Tabelle/Karte zugreifen darf.
Hier werden Google-Konten zur Anmeldung genutzt.
Wenn Du was anderes genutzt hast -> selber bauen..

73, Sascha


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Landkarte aller Funkamateure (nach Rufzeichenliste)
@Laser-IV [quote]Tja, vielleicht sollte das mal von vorn bis hinten durchprozessiert werden damit man mal sieht was tatsächlich passiert... Heerscharen von Anwälten[/quote] Popcorn... ich fürchte aber, der TE geht dieses Prozessrisiko nicht ein.

@DL6IB[quote]die gemeinsame Bereitstellung[/quote]NEIN - personenbezogene Daten sind Einzelangaben. Nach § 3 Abs. 1 BDSG handelt es sich bei personenbezogenen Daten um [b:31dwiw3t]Einzelangaben[/b:31dwiw3t] über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.

@db6zh[quote] ist der Post für mich schon gegessen.[/quote] na dann guten Apettit. Unbefugt ist jeder, dem es nicht erlaubt ist. Zu Deinem §§-Hunger empfehle ich das sorgfältige Lesen des BDSG - da werden Sie geholfen. :wink:

Daran dürfte keiner vorbeikommen:
Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, gespeichert, verändert, verarbeitet, übermittelt oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, wenn dies durch ein Gesetz erlaubt ist oder wenn die betroffene Person eingewilligt hat.

best regards!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Landkarte aller Funkamateure (nach Rufzeichenliste)
Danke für die Antworten.

Selbst bauen ist angesagt.

73
Frank


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Landkarte aller Funkamateure (nach Rufzeichenliste)
[quote]NEIN - personenbezogene Daten sind Einzelangaben. Nach § 3 Abs. 1 BDSG handelt es sich bei personenbezogenen Daten um Einzelangaben [/quote]

Damit wäre der Begriff geklärt, dennoch hinkt es, da ich dann nicht mal Vornamen veröffentlichen dürfte! Es gibt ein BGH-Urteil, was genau festgelegt hat, daß die Konstellation Vorname, Nachname, Geburtsdatum und/oder Paßbild gegeben sein muß. Somit also eine EINDEUTIGE Identifizierung möglich ist. Aber egal, laß das mal so stehen.

Nun lies doch bitte auch §14, 2.5:

[quote](2) Das Speichern, Verändern oder Nutzen für andere Zwecke ist nur zulässig, wenn
(....)
5. die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Zweckänderung offensichtlich überwiegt,
[/quote]

Um dem vorzubeugen: da steht NICHT, daß die "verantwortliche Stelle" (BNetzA) diese exklusiv veröffentlichen muß, sondern nur "dürfte". Die Daten hingegen sind [b:17kim5zn][u:17kim5zn]allgemein zugänglich über eine nicht-verschlüsselte, nicht Paßwort-geschützte Liste im Internet.[/u:17kim5zn][/b:17kim5zn] Schutzwürdiges Interesse fällt auch flach, da keine ergänzenden Daten daraus berechnet werden, sondern nur die Adresse in einer Kartengrafik umgesetzt.

Auch besteht, gemäß Punkt 3, die Einwilligung zur Veröffentlichung, weiteres regelt dann wieder Punkt 5. Das Interesse wäre zur Not dann auch noch gegeben, wie man hier lesen kann.

Auch wenn Du in Zügen Recht haben magst, stoplert das Ganze immer wieder über die uneingeschränkt öffentlich zugängliche Liste. Sie wird nicht mißbräuchlich durch die Kartenansicht verwendet. Mißbrauch wären z.B. gezielte Werbung oder ähnliches Zeugs oder wenn man durch statistische Erhebungen Verbindungen und Verknüpfungen herstellen würde - gleich in welcher Form. Das alles trifft nicht zu.

Die anderen Punkte fallen flach, da wir keine Straftaten aufklären wollen oder vorbeugen. Dahingehend werden auch keine Angaben erzeugt oder vrewendet. Rufzeichen, Name, Adresse aus der [b:17kim5zn]öffentlichen[/b:17kim5zn] BNetzA-Liste.

Letztenendes hat sich der TO dazu entschlossen, nur eine kastrierte Version zu hinterlassen. Das wird sich auch nicht ändern. Es ist schon komisch, daß es inzwischen so ist, daß die Sammelwut der Ämter und großen Konzerne von großen Teilen kopfnickend in Kauf genommen wird, aber eine sinnvolle Umsetzung vorhandener und mit Einwilligung veröffentlichter Daten derartig zerrupft wird.

Wahrscheinlich sind alle Einspruch-Führer dann auch noch bei WhatsApp, Facebook und haben ihre Adresse mit Vita-Daten auf ihrer nicht-verschlüsselten Homepage mit Bildern von ihren Haustieren, Kindern und sonstigen Angehörigen (mit Einwilligung???) veröffentlicht. Das ist das, was mir eigentlich aufstößt an dem ganzen Tam-Tam hier. Ein sinnvolles Hilfsmittel, was keinem weh tun kann, wird kaputt gemacht, hingegen an anderer Stelle völlig sorglos mit den Daten - auch Dritter! - umgegangen wird!

Das wird sich aber wohl nicht mehr ändern.... Dazu sind die Kraken schon zu weit ins Leben vorgedrungen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Landkarte aller Funkamateure (nach Rufzeichenliste)
Ich bin auch nich bei Fratzenbuch..sollte man sich eben mal überlegen bevor man da rein geht..
Das ganze erinnert auch an die HF Spinner die sich über einen Funkmast in 100m Entfernung beschweren aber stänig das Handy mit 2 Watt am Kopf haben...

Augenmass ist total verloren gegangen. Nicht nur bei Trump...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Landkarte aller Funkamateure (nach Rufzeichenliste)
[quote]
Auch besteht, gemäß Punkt 3, die Einwilligung zur Veröffentlichung, weiteres regelt dann wieder Punkt 5. Das Interesse wäre zur Not dann auch noch gegeben, wie man hier lesen kann.

Auch wenn Du in Zügen Recht haben magst, stoplert das Ganze immer wieder über die uneingeschränkt öffentlich zugängliche Liste. [/quote]

Also ich sehe den Knackpunkt nach wie vor darin, dass ein Widerspruch zur Veröffentlichung nicht zeitnah (genug) in dieser Karte Berücksichtigung findet, da die Daten aus einer PDF Datei extrahiert werden. Gäbe es eine direkte Schnittstelle zum Server der BNetzA, oder würde die BNetzA selbst diesen "Service" anbieten, sähe es m.E. evt. anders aus.

Ob da nun Spielverderber am Werk sind, ist rechtlich jedenfalls irrelevant. Selbst wenn es keine Spielverderber gäbe, wäre die Nutzung offenbar spätestens dann rechtswidrig, wenn jemand gegen die Veröffentlichung widersprochen hat und dies nicht im gleichen Moment wie die Neu-Veröffentlichung der PDF Datei in der Karte geändert würde. Und dafür ist es auch irrelevant, dass der Spielverderber sein sonstiges Leben minutiös auf FB und Twitter teilt. Ich kann durchaus selbst falsch Parken und Falschparker denunzieren. Das wäre vielleicht moralisch bedenklich aber ändert nichts an der Höhe "meines" Knöllchens.


  
 

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