Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 28 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Antennenanlagen und Gesetz
Liebe OMs,

vielleicht hat der Eine oder Andere von euch ähnliche Erfahrungen mit dem Bauamt / Stadtverwaltung
und hat kann mir da ein paar hilfreiche Tipps geben, wie ich mich jetzt verhalten soll.

Zum Sachverhalt:

Ich lebe seit 16 Jahren in einem MFH im OG – habe seit Anfang 2016 für KW und VHF 2m/70cm jeweils eine
vertikal Antenne auf meinem Balkon stehen. Die Erlaubnis der Hausverwaltung habe ich. Die vertikale für KW ist von 10 – 40m ganz brauchbar, aber 80m ist richtig schlecht – schon weil die Antenne sehr viele QRM aufnimmt.

Ein netter Nachbar hatte mir jetzt erlaubt, eine Langdraht an seinem TV-Antennemast zu befestigen.
Die Strecke von mir bis dorthin wäre ideal für eine eingespeiste Langdraht (40m) und sicherlich für die vorgegebenen Verhältnisse eine gute Lösung für 80m. Problem ist, ich muss zum Nachbarn eine Straße (Sackgasse) queren – seine Bedingung war, bevor wir die Antenne spannen, dass ich dies beim Bauamt anzumelden. Ich bin Mitglied beim Notfunk und Katastrophenschutz, beides und viele Informationen zum Amateurfunk hat aber beim Amt als Argument leider nicht geholfen .

Jetzt kam die Absage vom Stadtbauamt – (Baurecht, Baukontrolle), man schrieb folgendes:
[i:qf0euxad]
„Der technische Ausschuss hat sich am vergangenen Mittwoch intensiv mit Ihrer Anfrage auseinander gesetzt und dabei beurteilt, ob eine nach dem Baurecht notwendige Ausnahme erteilt werden kann und ob es seitens der Stadt erlaubt wird, den Luftraum über städtischem Gelände zu kreuzen. Leider wurden weder eine Erteilung einer Ausnahme i.S.d. § 14 BauNVO in Aussicht gestellt noch die Überquerung der Straße/des Weges gestattet (§ 905 BGB), sodass der geplanten Errichtung einer Funkantenne nicht zugestimmt werden kann.“[/i:qf0euxad]

Ich sehe darin keine wirkliche Begründung, vermute eher Willkür.

Frage: Kann man gegen diese Entscheidung einen Einspruch einlegen und wie große könnte die Chance sein
das dieser weiterverfolgt wird und dann doch zu einer Genehmigung führt? :?:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlagen und Gesetz
Wenn die Einsprache mit Kosten verbunden ist, würde ich es lassen.
Die Behörden haben nun mal die Autorität zu entscheiden, wenn etwas öffentlichen Grund und Boden betrifft; da dürfte ganz viele Aspekte mit hineinspielen, z.B. das Thema Sicherheit; kann durch eine solche Installation z.B. die Sicherheit der Fussgänger oder Fahrzeuge, die darunter passieren gefährdet sein. Das kann niemand ausschliessen, und keine Behörde würde sich da freiwillig bereiterklären, ggf. im Schadenfall mit auf der Anklagebank zu sitzen.
Das kannst du nun als Willkür auslegen, aber ich denke nicht, dass du da jemals eine andere Entscheidung erwirken kannst, selbst auf gerichtlichem Weg nicht.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlagen und Gesetz
Ich würde sagen die Sache ist klar. Wenn du ein Fremdes (nicht eigenes) Grundstück überspannen willst brauchst du das Einverständnis des Eigentümers, auch wenn es sich um eine Straße handelt.

Wenn dir der Eigentümer (Stadt, Landkreis, Bund je nach Straße) dies verweigert, dann hast du das zu unterlassen. Der Eigentümer muss dir das nicht begründen.
Ich denke man will hier auch keine Verantwortung übernehmen wenn was passiert.

Wir reden hier über Baurecht. Selbsterklärung ist dann noch ein weiteres Thema, dass berücksichtigt werden muss.

3 mögliche Lösungen: Du brauchst ein größeres Grundstück, entwickelst dich nach oben oder machst Portabelbetrieb.

Patrick DH2PA


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlagen und Gesetz
Danke für Deine Antwort.

Ok, in diesem Fall bleibt nur, die Hausverwaltung und Nachbarn der Wohngemeinschaft zu überzeugen
einen Draht in der Gemeinschaftsanlage zu spannen - QTH wechseln oder hin und wieder Anlagen - 80 m "Wurfantenne"
in Rucksack 'n Fieldday einlegen.

Gruß vy 73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlagen und Gesetz
[quote]
Ich sehe darin keine wirkliche Begründung, vermute eher Willkür.
[/quote]

Das sehe ich nicht so, eine Erlaubnis hätte mich sehr überrascht und wäre sicher an diversen Auflagen gebunden gewesen. Dass Dich diese Entscheidung verstimmt ist verständlich, aber Du solltest es dabei belassen. Den Versuch war es vielleicht wert.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlagen und Gesetz
Ich würde das selbst nicht wollen. Man stelle sich vor der Draht kommt mal von selbst runter, warum auch immer. Auch Sabotage kann nicht ausgeschlossen werden. Wenn da ein Motorradfahrer durchfährt und den haut es auf die Schnauzte. Was dann kommen kann willst du nicht haben. Auch bei erteilter Genehmigung wäre ich nicht bereit dieses Risiko zu tragen.

Patrick DH2PA


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlagen und Gesetz
Hallo Patrick,

klar kennt ihr die Gegebenheiten nicht - mein QTH liegt am Ende der Sackgasse
dort dürfen weder Autos noch Motorräder fahren - insgesamt habe ich mich aber damit abgefunden
das es nicht klappt.

Für eine sehr verkürzte Hyendfed / Windom max. 20 m lang hätte evtl. doch noch Platz.
Aber ob die dann wirklich viel besser als die vertikal funktioniert :?

vy 73 Konni


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlagen und Gesetz
[quote]
Für eine sehr verkürzte Hyendfed / Windom max. 20 m lang hätte evtl. doch noch Platz.
Aber ob die dann wirklich viel besser als die vertikal funktioniert :?
[/quote]

Davon ist auszugehen, denn die Vertikal wird sicher keine 20m hoch und mit vielen Radials ausgestattet sein.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlagen und Gesetz
[quote] 20 m lang hätte evtl. doch noch Platz.[/quote]

Kenne die Gegebenheit zwar nicht, aber wenn es möglich ist 20m zu spannen,
dann könnte man ja auch 20m wieder zurück spannen !?!?!?!?!

Als schmales 3 Eck zb !?

73 de Charly


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlagen und Gesetz
Hallo DG4SBZ,
halte uns mal auf dem laufenden mit Deinem Problem danke.

Gruß Frank


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlagen und Gesetz
ja klar ... alles machbar .... Inverted-Vee mit max 2 x 20 m Schenkel und ca 75 ° Winkel
Zepp-Dipol (160) 80-10 / 42 m lang und die Speisung per Hühnerleiter wenn die HV mir erlaubt zwei GFK
Maste a 10 m in den Garten zu stellen.

Der Hausverwalter selbst ist ein prima Kerl, hat mir das für einen temporären Aufbau (Contestbetrieb o.ä.) schon mal erlaubt - dauerhaft muss das bei der
Eigentümerversammlung abgesegnet werden - bei 9 wird da sicher einer nicht wollen - daher :?:

Habe im April 2 Wochen Urlaub ... da baue ich versuchsweise mal etwas auf, auch um zu sehen wie viele von den Nachbarn "meckern".


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlagen und Gesetz
[quote]dort dürfen weder Autos noch Motorräder fahren[/quote]Da ist doch schon irgendwann mal ein Auto vorbeigefahren - kann man bei Google Maps ganz klar sehen!

73 Werner


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlagen und Gesetz
[quote]Ok, in diesem Fall bleibt nur, die Hausverwaltung und Nachbarn der Wohngemeinschaft zu überzeugen
einen Draht in der Gemeinschaftsanlage zu spannen[/quote]

Oder einfach machen. Ich habe es damals im alten QTH einfach gemacht und war 14 Jahre mit einer 2 x 20m Doublet in der Luft. Das Haus hatte 32 Wohneinheiten und meine Wohnung lag im Dachgeschoß am Ende des Blocks. So konnte ich diagonal zum Haus 2 Drähte fast gestreckt in die Botanik hängen. Der Speisepunkt war an einem 4,5m langen Surfmast auf dem Balkon. Das war kaum zu sehen und hat niemanden gestört. In all den Jahren gab's kaum Fragen / Probleme.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlagen und Gesetz
[quote][quote]dort dürfen weder Autos noch Motorräder fahren[/quote]Da ist doch schon irgendwann mal ein Auto vorbeigefahren - kann man bei Google Maps ganz klar sehen!

73 Werner[/quote]

Hä... zwischen den beiden Häusern ist nur ein Gehweg und ein Treppenaufstieg .... da fahren mit Sicherheit kein Autos! LMAO


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antennenanlagen und Gesetz
I.d.R. befürchten die Kommunen bei solchen Ausnahmeregelungen, daß die dann als Präzedenzfall für alles mögliche gelten. Ich kriege es bei uns ab und an durch gute Kontakte mit (Flurfunk), was bei Bauten alles an Ausnahmegenehmigungen beantragt wird. Ich vermute mal, dumm stellen und einfach machen ...... hätte vermutlich niemand in dem Fall beanstandet. Ist natürlich etwas unfair, und falls Du mehr als 10W EIRP machen willst, fällst Du bei der Lösung dann sicher mit der BEMFV auf den Bauch, weil es kein "kontrollierter Bereich" von Dir ist. Die BNetzA würde sicher dazu etwas verlangen. Ich bin mir auch nicht sicher, inwieweit die Bauämter auch Afu einsehen können. Zu den Standorterklärungen haben die, wenn sie einen User beantragt haben, einen vollen Zugriff (die komplette eingereichte Erklärung). Muß ich gelegentlich mal bei unserem Bauamt fragen -- ich habe denen vor Jahren beim Einrichten des Users geholfen -- während der Mobilfunk-Hype.

Ohne öffentlichen Grund ist sicher besser. Viel Glück. 73 Peter


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum