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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 44 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
[quote]Formal gesehen darf diese Portabelaktivität nicht stattfinden. [/quote]

DA hast Du Recht! Und formal gesehen darf man bei /m im Betrieb auch auf gar keinen Fall mit über 10W [b:1c8jguza]EIRP [/b:1c8jguza]stehen bleiben! Zumindest in einem Stau sollte man bei Stillstand unverzüglich sein Smartphone zücken und eine Selbsterklärung absenden. Oder gucken, dass man mit mindestens 1mm/Minute (wo ist da eigentlich die Grenze?) rollt.

Wie schön es doch ist in einem Land zu leben, das von Juristen regiert wird. :-) :-)
[149 von 630 Abgeordenten = 24%. http://www.zeit.de/karriere/2016-09/bun ... beruf-quiz]

(Sorry für Doppelpost, hatte techn. Probleme....)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
[quote]Moin Peter,
sehe ich etwas anders. Standort ist [b:rec3j0df]"xxx-Str., Hausnummer"[/b:rec3j0df] und dabei ist es m.A. nach vollkommen wurscht ob der Mobilfunkbetreiber seine Antennen 2 Etagen höher hat oder nicht. Am gleichen Standort existiert bereits eine Sendeanlage und von daher ..... [/quote]Hallo Jürgen,
ich habe vor meiner Posterei sicherheitshalber nochmal in die BEMFV geschaut, DL5YM hat es ebenfalls herausgestellt: In den Begriffsdefinitionen der EMFV steht klipp und klar drin, daß es eben nicht wurscht ist. Wenn Du Großgrundbesitzer sein solltest und in irgendeiner Ecke Mobilfunk funkt. Im ersten Moment: Adresse gleich Standort, aber das ist in der BEMFV eindeutig so geregelt, daß die Antennen weit genug auseinander sein müssen und dann braucht Dich der Mobilfunk nicht kümmern. Einfach mal nachlesen. Ist ja auch gut so, auch für die Hochhaus-unterhalb-Dach-Funker. [b:rec3j0df].... ist ein Standort ein Installationsort, .... [/b:rec3j0df]

Die BEMFV gilt ja auch nur für ortfeste Stationen bei bestimmungsmäßigem Betrieb ...... Wenn man sein Auto bestimmungsgemäß nur zum Parken benutzt, muß man halt ein BEMFV_Erklärung machen ....... :-) . Früher gab es ja Nachbarn, die zur FS-Anfangszeit eine Fernsehantenne auf dem Dach hatten, aber keinen Fernseher, nur so zum Angeben (kein Witz, gab es !!). Wenn einer das heute mit dem Auto macht .....

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
[quote]
Die BEMFV gilt ja auch nur für ortfeste Stationen bei bestimmungsmäßigem Betrieb ...... Wenn man sein Auto bestimmungsgemäß nur zum Parken benutzt, muß man halt ein BEMFV_Erklärung machen ....... :-) .

73 Peter[/quote]

Hi Peter!

Der "bestimmungsgemäße Betrieb" bezieht sich hier aber auf die Funkstelle. Nicht auf das Fahrzeug. Juristendeutsch ist nicht gleich Alltagsdeutsch.

Ich zitiere mal http://www.bosy-online.de/Bestimmungsge ... endung.htm:

"Darunter versteht man eine Verwendung von Geräten, Schutzsystemen und Vorrichtungen entsprechend der Gerätegruppe und -kategorie und unter Beachtung aller Herstellerangaben, die für den sicheren Betrieb der Geräte, Schutzsysteme und Vorrichtungen notwendig sind."

73
Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
[quote][quote]
Ohne Selbsterklärung geht es auch Portabel nicht mit mehr als 10W EIRP.
[/quote]

Das sieht der DARC differenzierter. DL-Rundspruch Nr. 41:

[/quote]

Gemeint waren von mir die beiden Fielddays deren Termine bekannt sind, sie finden in jedem Jahr am gleichen Wochenende statt.
Wenn ich mich irgendwo mit dem Auto hin stelle und eine Antenne in den nächsten Baum werfe ist das kein Fieldday für mich.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
[quote][quote]Formal gesehen darf diese Portabelaktivität nicht stattfinden. [/quote]

DA hast Du Recht! Und formal gesehen darf man bei /m im Betrieb auch auf gar keinen Fall mit über 10W [b:9ofslolz]EIRP [/b:9ofslolz]stehen bleiben! Zumindest in einem Stau sollte man bei Stillstand unverzüglich sein Smartphone zücken und eine Selbsterklärung absenden. Oder gucken, dass man mit mindestens 1mm/Minute (wo ist da eigentlich die Grenze?) rollt.

Wie schön es doch ist in einem Land zu leben, das von Juristen regiert wird. :-) :-)
[149 von 630 Abgeordenten = 24%. http://www.zeit.de/karriere/2016-09/bun ... beruf-quiz]

(Sorry für Doppelpost, hatte techn. Probleme....)[/quote]

Andere nicht?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
[quote]
Gemeint waren von mir die beiden Fielddays deren Termine bekannt sind, sie finden in jedem Jahr am gleichen Wochenende statt.
Wenn ich mich irgendwo mit dem Auto hin stelle und eine Antenne in den nächsten Baum werfe ist das kein Fieldday für mich.[/quote]

Na, dann hättest Du Dir diese Antwort auf Miniwelle aber [b:1g3lq9z1]sparen [/b:1g3lq9z1]können:

[quote][quote]

...und Portabel-Experte werden! Das geht immer und fast überall. Zudem ist es irgendwie spannender, wenn man nicht nur vom warmen Schreibtisch aus operiert.[/quote]

Ohne Selbsterklärung geht es auch Portabel nicht mit mehr als 10W EIRP.

Aus der BEMFV: (...blablabla....)
[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
/P wäre nach meinem Empfinden eine Station bei während des Betriebes jederzeit eine Änderung des Standortes stattfinden "kann" also dementsprechend bspw. mit einen Handfunkgerät. Selbst wenn ich damit mal ´ne halbe Stunde auf der Parkbank sitze brauche ich keine BEMFV Selbsterklärung wenn denn die 10W EIRP überschritten würden. Aber wohl dann wenn ich auf dem Fielddayplatz an vorrübergehend fest platzierten Antennen hänge.

/M eher kein Problem denn das Fahrzeug wäre zu jeder Zeit beweglich solange eine Mobilantenne am Fahrzeug selbst angebracht ist. Der Betrieb von einem Fahrzeug aus wäre dann unbedenklich (falls wir hier überhaupt von sowas sprechen wollen). Wenn ich irgendwo stehe und einen GFK Mast aufstelle mit vorrübergehend fest angebrachten Antennen wäre ich nicht mehr Mobil und von daher BEMFV Selbsterklärung nötig bei überschreiten der Bla Bla 10W EIRP & Co.

[quote]Wie schön es doch ist in einem Land zu leben, das von Juristen regiert wird. :-) :-)
[149 von 630 Abgeordenten = 24%. http://www.zeit.de/karriere/2016-09/bun ... beruf-quiz][/quote]

Man hat ja immer noch die Möglichkeit in ein Land auszuwandern bei dem das nicht zutrifft. Für Gefahr an Leib und Leben übernimmt dann aber auch der deutsche Staat keinerlei Garantien :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
Also stellt Joerg jetzt seine Parkbank auf seinen Balkon und nimmt die Handfunke .........................

...... und so lebten sie glücklich und zufrieden, und wenn sie nicht gestorben sind, funken sie noch heute.

:-) 73 Peter

ps .... und für seine Selbstbaugeräte bestimmt er dann selber, was bestimmungsmäßige Verwendung ist ............. *duck*


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
[quote]Also stellt Joerg jetzt seine Parkbank auf seinen Balkon und nimmt die Handfunke .........................

...... und so lebten sie glücklich und zufrieden, und wenn sie nicht gestorben sind, funken sie noch heute.

:-) 73 Peter

............. *duck*[/quote]
Er kann ja auch gleich sein Auto auf den Balkon stellen und fährt dort ein bisschen hin und her. Laut den ganzen Hobbyjuristen erledigt sich ja dann das Problem von selbst. LMAO


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
[quote]sein Auto auf den Balkon stellen und fährt dort ein bisschen hin und her.[/quote]

Ist das dann sowas, wie früher der Teewagen auf 11m? ;-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
Bei all dem hobbyjuristischen Hin und Her sollte man sich doch auch mal die Frage stellen, ob er bei einer Antenneninstallation auf dem Balkon mit den genannten Abmessungen überhaupt Antennengebilde realisieren kann, deren Wirkungsgrad so hoch ist daß er auf 80 und 160m mit 100W HF die 9,9999.......W EIRP überhaupt überschreiten kann. Eine durch den Balkon gespannte im Verhältnis zur Wellenlänge relativ kurze Strippe, noch dazu mit einem schlechten Gegengewicht wird wohl kaum die 10% überschreiten.

Also verblieben als einzige Problemfälle lediglich die Bänder 15m und aufwärts. Da diese beiden für Klasse E zugelassenen oberen KW Bänder momentan und vermutlich in den kommenden Jahren auch eh meistens tot sind und wenn es denn man öffnet es dann oftmals schon mit einem "nassen Schnürsenkel funktioniert, sollten ggf. schon die <10W EIRP reichen. Aber auch hier würde sich eine Wirkungsgradbetrachtung anbieten, denn der hängt von der verwendeten Antenne ab. Oftmals für solche Anwendungen verwendete Mobilstrahler, die dann in der Regel über das Balkongeländer schlecht geerdet sind, werden mit Sicherheit auch keine 100% Wirkungsgrad erreichen.
Und ob man für die sporadischen CW/SSB Aktivitäten im 2m Band oder gar im 70cm Band so einen riesigen Aufriß in Bezug auf eine Selbsterklärung machen sollte ist fraglich. Und wenn doch, dann würde es sich bei entsprechenden Ambitionen anbieten, gerichtete Antennen zu verwenden und den Winkelbereich zu definieren, in dem er funken möchte. Ins Gebäude zu funken macht eh keinen Sinn. Und in dem vom Balkon weggerichteten Winkelbereich im 10.OG wird wohl kaum jemand in einem kritischen Abstand geraten, also kann man da bei höherer Leistung auch größere Schutzabstände einhalten.
Wenn es nur Relaisfunk auf UKW sein soll, dann reichen bei der Höhe die <10W locker aus, also auch kein Problem.
Um wieder den Bogen zum hier sehr beliebten hobbyjuristischen Bereich zu schlagen stelle ich die Frage, ob wenn auf dem [b:4uzc6c47]DACH[/b:4uzc6c47] Mobilfunkantennen stehen, man mit seiner weit darunter im 10.OG betriebenen Funkstation überhaupt in die vorhandene für den Dachbereich gültige Standortbescheinigung bzw. die Gesamtgrenzwertberechnung intergriert werden muß.
Der OM, der hier in Hannover ein ATV Relais betreibt, kann im 19.Stock sein eigenes Relais nicht bzw. nur mit etwas Trickserei sehen, weil es durch die Bausubstanz so extrem gedämpft wird daß davon kaum noch Energie ankommt, also für eine Gesamt"strahlungs"belastungsbetrachtung überhaupt nicht relevant ist. Die Abschattung ist zwar bei 70cm und 2m nicht ganz so extrem, aber immer noch erheblich. Insofern diskutiert man hier möglicherweise Dinge, die überhaupt keinen Praxisbezug haben.
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
[quote]....diskutiert man hier möglicherweise Dinge, die überhaupt keinen Praxisbezug haben. .... [/quote]Hallo Wilfried, sehr gut zusammengefaßt und auch eine Hilfe im Detail für den TO. Ansonsten ... siehe den zitierten Teil, aber über diese Teile dafür um so gründlicher. Danke für die objektive Zusammenfassung, voll dacor.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
Hallo,

ich habe heute mit der BNetzA telefoniert, und die Information bekommen das ich keine Standortbescheinigung brauche.
Die Selbsterklärung reicht vollkommen aus da die Mobilfunksendeanlage 5 Etagen über mir ist und die Kontrollierbaren Bereiche sich nicht schneiden.
Vielen Dank hier nochmals an alle die mir Tipps gegeben haben.

Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
Hallo,
wie in [url:iwakdy4u]https://www.gesetze-im-internet.de/bemfv/BJNR336600002.html[/url:iwakdy4u] schon geschrieben steht.

Fred


  
 

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