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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 27 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweite
Viele Denken bei der Freenet Kurzstreckefunk Anwendung unteranderem an Saubere UKW Frequenzen und Reichweite durch Ausbreitungsbedingungen "letzteres insofern richtig auch möglich aber leider selten".
Freenetfunk (2 Meter Band), hat im Vergleich zu der Kurzstrecken Funkanwendung PMR446 (70 cm Band) mit der selbigen Leistung von 500 mw Watt ERP (820mw EIRP) gewisse Vorteile das ist richtig.

Aber !!!
Die eigene Erfahrung auf längere Sicht, hat jedoch gezeigt, das bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Geräte, Leistung und Antenne), eine einigermaßen Akzeptable Reichweite für QSO'S nur ab einer gewissen Exportierten Höhe möglich ist.
Oftmals taucht die Frage wie in einer Schleife (Täglich grüßt das Murmeltier), nach Hochantennen und Afu Geräte für Freenet auf. "Nein es sind nur dafür Zertifizierte Geräte und 500 mw ERP Strahlungsleistung erlaubt leider. Es ist keine Frage, das mehr Leistung wichtig währe leider gesetzlich derzeit nicht durchsetzbar.

Es bleibt für einen Funkbetrieb, der im Freenet Spaß macht, dann eben nur der Powerfunk aber Vorsicht!! großes Risiko Ärger mit der BnetzA zu bekommen. Wer glaubt insbsondere, mit der Abschaltung des Analogen Kabelfernsehen, mit höherer Leistung und nicht konformen Geräten nicht mehr aufzufallen der irrt.
Weiterhin Probleme durch:
1. Kanäle des Ehmals Analogen Kabeletz, diese werden weiter verwendet für Internet via Kabelfernsehen Störungen in beide Richtungen (Docsis3.1)
[url:250gh358]https://www.google.de/amp/s/www.golem.de/news/docsis-3-1-ab-2017-kommen-bis-zu-10-gbit-s-ins-deutsche-kabelnetz-1609-123099.amp.htm[/url:250gh358]
2. Kleine Kabelanbieter die weiterhin noch Analog verteilen, weil es keine gesetzliche Verpflichtung zur Analog Abschaltung gibt. (Auch Pflegeeinrichtungen verteilen gerne aus Kostengründen Analog weiter).
3. Hausverwaltungen die sich leider nicht gezwungen sehen alte Verkabelungen aus Analogzeiten zu ersetzen.
3. Betriebsfunk Benachbarter Frequenzen (durch nicht konformen Geräten) kann erheblich gestört werden.

Im Vergleich zum Kurzstreckenfunk gibt es zwar im CB Funk QRM durch übereichweiten, was allerdings meiner Meinung zu vernachlässigen ist.
Möglichkeiten des CB Funk sind eben nicht durch den Kurzstreckenfunk zu ersetzen. Der CB Funk ist und bleibt die NR1 im Jedermannsfunk

In dem Sinne 73&55

Peter
13HN516


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
Mach doch die DO Lizenz, dann kannst genug Power einsetzen


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
[quote]Die eigene Erfahrung auf längere Sicht, hat jedoch gezeigt, das bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Geräte, Leistung und Antenne), eine einigermaßen Akzeptable Reichweite für QSO'S nur ab einer gewissen Exportierten Höhe möglich ist. [/quote]

Natürlich ist das der Fall. Jeder Anbieter oder Hersteller weist im Normalfall sogar extra darauf hin, daß es sich um die [u:x6zrl9ty]maximale[/u:x6zrl9ty] Reichweite bei Verbindung auf [u:x6zrl9ty]freiem Feld[/u:x6zrl9ty] handelt. Jeder, der dann im Nachgang enttäuscht ist, daß es [u:x6zrl9ty]tatsächlich so ist,[/u:x6zrl9ty] hat auch wieder was gelernt....

Warum das so ist, daß 11m, 2m und 70cm so unterschiedlich funktionieren, erfährt man, wenn man sich über Reflexionen und Ausbreitung von Funkwellen informiert. Die Wellenlänge wird dann hingegen bei Antennen wichtig. Hier unterscheiden sich die drei Anwendungen von den physikalischen Anforderungen GEWALTIG. Das hat nicht soviel mit den 3,5 Watt mehr zu tun.

Für illegalen "Powerfunk" Werbung zu machen halte ich persönlich nicht für gut. Heute wissen nämlich die Wenigsten, daß das durchaus ernsthafte Konsequenzen nachsich ziehen kann, je nachdem wo und was man damit stört! Grade im Kabelnetz, wo dann ggf. Regreß von Anbieter und Kunden kommen können.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
[quote]Mach doch die DO Lizenz, dann kannst genug Power einsetzen[/quote]
Nein ich bin und bleibe CB Funker

73' Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
[quote][quote]Für illegalen "Powerfunk" Werbung zu machen halte ich persönlich nicht für gut. Heute wissen nämlich die Wenigsten, daß das durchaus ernsthafte Konsequenzen nachsich ziehen kann, je nachdem wo und was man damit stört! Grade im Kabelnetz, wo dann ggf. Regreß von Anbieter und Kunden kommen können.[/quote][/quote]

Für Powerfunk mache ich eben keine Werbung ganz im Gegenteil, wie du im Text lesen kannst warne ich davor. Jedes mal kommen in Foren die selben Fragen, nach Afu Geräten und Hochantennen im Freenetfunk und die selben klaren Antworten mit nein. Ich weis nicht ob manche Dumm sind es nicht kapieren oder auf eine Heiligsprechung dafür warten.

73' Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
[quote] Heute wissen nämlich die Wenigsten, daß das durchaus ernsthafte Konsequenzen nachsich ziehen kann, je nachdem wo und was man damit stört! Grade im Kabelnetz, wo dann ggf. Regreß von Anbieter und Kunden kommen können.[/quote]

Theoretisch. Praktisch trifft dich eher ein Meteorit mitten ins Auge.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
[quote] Theoretisch. Praktisch trifft dich eher ein Meteorit mitten ins Auge.[/quote]
Das meinst auch nur Du.
Die Jungs der Bnetza sind aktiv.

73&55 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
[quote]Theoretisch. Praktisch trifft dich eher ein Meteorit mitten ins Auge.[/quote]

Dann würde ich schonmal die Schutzbrille empfehlen, denn hier fahren die recht regelmäßig, wenn es um Störungen geht. Grade eben durch das Kabel-Internet uns diverse Störungen im Digitalkabelnetz. Hier im Haus waren sie vor 3 Jahren auch mal, haben Messungen gemacht, mich ausgefragt - und dann aber ein "Leck" im Kabelanschluß entdeckt. Letzte Woche habe ich den weißen BNetz-Bus zwei Querstraßen weiter an einem Neubau wieder gesehen.

Was stimmt: Natürlich müßte bei Funkeinflüssen schon der Zufall regieren, um den Störer grade dann zu erwischen. So aktiv, wie in den 80ern und frühen 90ern sind sie da nicht mehr. Aber es reicht durchaus....

Nebenbei fallen Mikro-Meteoriten sehr häufig und praktisch stets unbemerkt auf uns runter ;->


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
Hallo DL6IB
Das ist es, was ich meine.
Manche wiegen sich in Sicherheit, auch wenn es nicht mehr so viele Messfahrten gibt wie in den 80 gern
und 90 gern, ist die Bnetza dennoch heute Präsent.
Vor ca 4 Monaten habe ich einen Messwagen, im Oberbergischen Wiehl Bonig zuletzt gesehen.

73'

Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
Guten Abend zusammen,

hinsichtlich Freenetnutzung mit höherer Leistung und nicht zugelassener Antennentechnik kann man recht schnell Probleme bekommen wenn Nutzer von DAB+ gestört werden, was immer öfters vozukommen scheint wie mir aus berufenen Mund kundgetan wurde.

Auch Bekannte von mir waren betroffene DAB+ Nutzer, wir konnten den Störer recht schnell ausmachen, es war ein Freenet und CB Funker gut mehr als fünfig Meter entfernt. Eine Meldung an die BnetzA erfolgte von gleich mehreren Gestörten und nach nicht mal fünf Tagen war der Spuk beendet.
Laut berufenen Munde wurde für Freenet Amateurfunktechnik eingesetzt und die Antenne war ja auch nicht zu übersehen. In dem Zusammenhang wurden wohl seine Gesprächspartner ebenfalls besucht, über die Ergebnisse ist mir nichts bekannt, dürften aber aufgrund der jeweiligen großen Entfernungen der Funkfreaks zueinander ähnlich ausgefallen sein. Auch soll die OWI und der Meßeinsatz nicht gerade im unteren Preissekment angesiedelt gewesen sein.

Grüße,

Wurzel


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
[quote]
Laut berufenen Munde wurde für Freenet Amateurfunktechnik eingesetzt und die Antenne war ja auch nicht zu übersehen.[/quote]

Gerade in diesem Zusammenhang wundert es mich immer wieder das in manchen Foren solche Geräte den Neueinsteigern geradezu empfohlen werden. Die "Empfehlenden" schreiben zwar mit dazu das es ja "eigentlich" illegal ist aber ja sowieso nur noch eine OWi und von daher könne "ja auch nix passieren". Der Glaube an solche Aussagen kann die "Fragenden" dann schnell recht teuer werden. Gerade wenn Kabelnetze betroffen sind reagiert die BNetzA recht zügig.

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
[quote] Der Glaube an solche Aussagen kann die "Fragenden" dann schnell recht teuer werden. Gerade wenn Kabelnetze betroffen sind reagiert die BNetzA recht zügig.[/quote]

Ganz genau wenn du dann nicht in der Lage bist die OWI zu zahlen, bzw. nicht Zahlst, geht das wie beim Schwarzfahren hinter die schwedischen Gardinen.
Es handelt sich um Bußgelder.

73' Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
[quote]Guten Abend zusammen,

hinsichtlich Freenetnutzung mit höherer Leistung und nicht zugelassener Antennentechnik kann man recht schnell Probleme bekommen wenn Nutzer von DAB+ gestört werden, was immer öfters vozukommen scheint wie mir aus berufenen Mund kundgetan wurde.

Auch Bekannte von mir waren betroffene DAB+ Nutzer, wir konnten den Störer recht schnell ausmachen, es war ein Freenet und CB Funker gut mehr als fünfig Meter entfernt. Eine Meldung an die BnetzA erfolgte von gleich mehreren Gestörten und nach nicht mal fünf Tagen war der Spuk beendet.
Laut berufenen Munde wurde für Freenet Amateurfunktechnik eingesetzt und die Antenne war ja auch nicht zu übersehen. In dem Zusammenhang wurden wohl seine Gesprächspartner ebenfalls besucht, über die Ergebnisse ist mir nichts bekannt, dürften aber aufgrund der jeweiligen großen Entfernungen der Funkfreaks zueinander ähnlich ausgefallen sein. Auch soll die OWI und der Meßeinsatz nicht gerade im unteren Preissekment angesiedelt gewesen sein.

Grüße,

Wurzel[/quote]

Hallo zusammen,
es wurde hier schon Mal 2007 eine Karte mit den Messstellen der BNetzA gezeigt:

download/file.php?id=175

und man kann bei der BNetzA auch eine Karte finden, wo mehr als 1000 automatische Messsonden installiert sind. Diese arbeiten automatisch und melden Unregelmäßigkeiten über das Internet weiter. Dadurch konnten viele Mitarbeiter eingespart werden.

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
Anmerkung zum Thema beides PMR446 und Freenetfunk haben ihre Daseinsberechtigung, ist aber eben zum kommunizieren auf Kurze Strecken gedacht.

Freenet und PMR446 sind keinesfalls ein CB Funk Ersatz!!!, dafür ist es auch nicht gedacht. Beides dient eher für den Einsatz, im Professionellen Bereich,als kostenloser Betriebsfunk ersatz, sowie im Semiprofessionellen, und Familiären Bereich zur Kommunikation.

Grüße

73&55 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
[quote] Beides dient eher für den Einsatz, im Professionellen Bereich,als kostenloser Betriebsfunk ersatz,[/quote]

Das ist schlicht und ergreifend FALSCH! PMR bedeutet "Private Mobile Radio" - da steht PRIVAT und nicht Profi oder gar Betriebsfunk! Folglich ist es kein Ersatz und dafür auch nicht gedacht. Bei Freenet verhält es sich ähnlich. Es sind private Kurzstrecken-Funkanwendungen. Punkt.

Wie es tatsächlich genutzt wird steht allerdings im Widerspruch dazu - und kontrolliert wird das wohl eher auch nicht, denn bei unseren Baustellen im Umkreis wird auch überwiegend PMR und Freenet genutzt. Es ist halt billig zu haben und ohne Genehmigung zu betreiben. Es gab ja auch Fahrschulen, die früher im CB unterwegs waren, obwohl es dort explizit untersagt war (zumindest bis in die 90er).


  
 

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